Mobilitätsmanagement kann einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Effizienz des Personenverkehrs und zur Senkung der durch Verkehr verursachten Schadstoffemissionen leisten. Maßnahmen aus dem Bereich des betrieblichen Mobilitätsmanagements sollen zu einer dauerhaften Veränderung des Mobilitätsverhaltens der Beschäftigten führen. Für die Umsetzung des Förderprogramms sucht das BMVI (Auftraggeber – AG) einen Auftragnehmer (sog. Projektträger) zur administrativen Begleitung der Fördermaßnahmen, um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten. Der Projektträger unterstützt den AG in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. (Nähere Informationen siehe Vergabeunterlagen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-12-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: 1765/G23
Kurze Beschreibung:
Mobilitätsmanagement kann einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Effizienz des Personenverkehrs und zur Senkung der durch Verkehr verursachten Schadstoffemissionen leisten. Maßnahmen aus dem Bereich des betrieblichen Mobilitätsmanagements sollen zu einer dauerhaften Veränderung des Mobilitätsverhaltens der Beschäftigten führen.
Für die Umsetzung des Förderprogramms sucht das BMVI (Auftraggeber – AG) einen Auftragnehmer (sog. Projektträger) zur administrativen Begleitung der Fördermaßnahmen, um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten.
Der Projektträger unterstützt den AG in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. (Nähere Informationen siehe Vergabeunterlagen).
Mobilitätsmanagement kann einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Effizienz des Personenverkehrs und zur Senkung der durch Verkehr verursachten Schadstoffemissionen leisten. Maßnahmen aus dem Bereich des betrieblichen Mobilitätsmanagements sollen zu einer dauerhaften Veränderung des Mobilitätsverhaltens der Beschäftigten führen.
Für die Umsetzung des Förderprogramms sucht das BMVI (Auftraggeber – AG) einen Auftragnehmer (sog. Projektträger) zur administrativen Begleitung der Fördermaßnahmen, um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten.
Der Projektträger unterstützt den AG in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. (Nähere Informationen siehe Vergabeunterlagen).
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-12-08 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-13 📅
Datum des Beginns: 2018-03-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 239-496185
ABl. S-Ausgabe: 239
Zusätzliche Informationen
Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mobilitätsmanagement kann einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Effizienz des Personenverkehrs und zur Senkung der durch Verkehr verursachten Schadstoffemissionen leisten. Maßnahmen aus dem Bereich des betrieblichen Mobilitätsmanagements sollen zu einer dauerhaften Veränderung des Mobilitätsverhaltens der Beschäftigten führen.
Mobilitätsmanagement kann einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Effizienz des Personenverkehrs und zur Senkung der durch Verkehr verursachten Schadstoffemissionen leisten. Maßnahmen aus dem Bereich des betrieblichen Mobilitätsmanagements sollen zu einer dauerhaften Veränderung des Mobilitätsverhaltens der Beschäftigten führen.
Für die Umsetzung des Förderprogramms sucht das BMVI (Auftraggeber – AG) einen Auftragnehmer (sog. Projektträger) zur administrativen Begleitung der Fördermaßnahmen, um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten.
Für die Umsetzung des Förderprogramms sucht das BMVI (Auftraggeber – AG) einen Auftragnehmer (sog. Projektträger) zur administrativen Begleitung der Fördermaßnahmen, um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten.
Der Projektträger unterstützt den AG in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. (Nähere Informationen siehe Vergabeunterlagen).
Siehe Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlagen)
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Beginn des Leistungszeitraums kann in Abstimmung mit dem Auftraggeber auf einen Monat nach Zuschlagserteilung verschoben werden.
Zusätzliche Informationen:
Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sitz des Auftragnehmers
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Gem. § 43 Abs. 3 VgV wird die Rechtsform der Bewerber-/Bietergemeinschaft wie folgt festgelegt: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter Vertretung,
— Neutralitätserklärung: Aufgrund der Leistungspflichten des AN ist eine Beteiligung an Projekten im Rahmen der in der Leistungsbeschreibung benannten Programme/Maßnahmen grundsätzlich unzulässig, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen. Der AN hat eine Eigenerklärung abzugeben, die darstellt, ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich möglicherweise an künftigen Förderverfahren, die gemäß der vorliegenden Ausschreibung in den Zuständigkeitsbereich des künftigen Auftragnehmers fallen, beteiligen werden,
— Neutralitätserklärung: Aufgrund der Leistungspflichten des AN ist eine Beteiligung an Projekten im Rahmen der in der Leistungsbeschreibung benannten Programme/Maßnahmen grundsätzlich unzulässig, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen. Der AN hat eine Eigenerklärung abzugeben, die darstellt, ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich möglicherweise an künftigen Förderverfahren, die gemäß der vorliegenden Ausschreibung in den Zuständigkeitsbereich des künftigen Auftragnehmers fallen, beteiligen werden,
— Erklärung über die Verpflichtung nach Verpflichtungsgesetz.
Weitere Informationen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Vertreter sind nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.
1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des BMI. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des BMI. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über den Angebotsassistenten der e-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 11.1.2018 zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden.
3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über den Angebotsassistenten der e-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 11.1.2018 zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden.
4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
6) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen – unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen.
7) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI oder in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Angebot; Z30-SeV/288.3/1765/G23“ bei der unter I.3 angegebenen Kontaktstelle einzureichen;
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI oder in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Angebot; Z30-SeV/288.3/1765/G23“ bei der unter I.3 angegebenen Kontaktstelle einzureichen;
b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen;
c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen den Bestimmungen über das Vergabeverfahren.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ins einen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ins einen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 239-496185 (2017-12-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mobilitätsmanagement kann einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Effizienz des Personenverkehrs und zur Senkung der durch Verkehr verursachten Schadstoffemissionen leisten. Maßnahmen aus dem Bereich des betrieblichen Mobilitätsmanagements sollen zu einer dauerhaften Veränderung des Mobilitätsverhaltens der Beschäftigten führen.
Für die Umsetzung des Förderprogramms sucht das BMVI (Auftraggeber – AG) einen Auftragnehmer (sog. Projektträger) zur administrativen Begleitung der Fördermaßnahmen, um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative.
Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten.
Der Projektträger unterstützt den AG in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. (Nähere Informationen siehe Vergabeunterlagen).
Mobilitätsmanagement kann einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Effizienz des Personenverkehrs und zur Senkung der durch Verkehr verursachten Schadstoffemissionen leisten. Maßnahmen aus dem Bereich des betrieblichen Mobilitätsmanagements sollen zu einer dauerhaften Veränderung des Mobilitätsverhaltens der Beschäftigten führen.
Für die Umsetzung des Förderprogramms sucht das BMVI (Auftraggeber – AG) einen Auftragnehmer (sog. Projektträger) zur administrativen Begleitung der Fördermaßnahmen, um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative.
Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten.
Der Projektträger unterstützt den AG in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. (Nähere Informationen siehe Vergabeunterlagen).
Gesamtwert des Auftrags: 732 500 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Für die Umsetzung des Förderprogramms sucht das BMVI (Auftraggeber – AG) einen Auftragnehmer (sog. Projektträger) zur administrativen Begleitung der Fördermaßnahmen, um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative.
Für die Umsetzung des Förderprogramms sucht das BMVI (Auftraggeber – AG) einen Auftragnehmer (sog. Projektträger) zur administrativen Begleitung der Fördermaßnahmen, um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative.
Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorgehensweise/ Durchführung der Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Gewichtung des Preises: 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-09 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt derEuropäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt derEuropäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
6) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen – unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen.
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabeplattform des BMI oder in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Angebot; Z30-SeV/288.3/1765/G23“ bei der unter I.3 angegebenen Kontaktstelle einzureichen.
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabeplattform des BMI oder in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Angebot; Z30-SeV/288.3/1765/G23“ bei der unter I.3 angegebenen Kontaktstelle einzureichen.
b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen,
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften inseinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften inseinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Quelle: OJS 2018/S 093-211705 (2018-05-16)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-09-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen der Verwaltung
Referenznummer: 2018/S 093-211705
Gesamtwert des Auftrags: 776 849 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen der Verwaltung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 1
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Kontakt
Telefon: +49 228-300-3776📞
Fax: +49 228-300-807-3779 📠
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-09-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-10 📅
Datum des Beginns: 2018-04-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 174-425072
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 093-211705
ABl. S-Ausgabe: 174
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Projektmanagement und Unterstützung des BMVI zur Umsetzung von Förderprojekten im Rahmen desFörderprogramms zum betrieblichen Mobilitätsmanagement
Kurze Beschreibung:
Mobilitätsmanagement kann einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Effizienz des Personenverkehrs und zur Senkung der durch Verkehr verursachten Schadstoffemissionen leisten. Maßnahmen aus dem Bereich des betrieblichen Mobilitätsmanagements sollen zu einer dauerhaften Veränderung des Mobilitätsverhaltens der Beschäftigten führen. Für die Umsetzung des Förderprogramms sucht das BMVI (Auftraggeber – AG) einen Auftragnehmer (sog. Projektträger) zur administrativen Begleitung der Fördermaßnahmen, um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative.
Mobilitätsmanagement kann einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Effizienz des Personenverkehrs und zur Senkung der durch Verkehr verursachten Schadstoffemissionen leisten. Maßnahmen aus dem Bereich des betrieblichen Mobilitätsmanagements sollen zu einer dauerhaften Veränderung des Mobilitätsverhaltens der Beschäftigten führen. Für die Umsetzung des Förderprogramms sucht das BMVI (Auftraggeber – AG) einen Auftragnehmer (sog. Projektträger) zur administrativen Begleitung der Fördermaßnahmen, um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative.
Der Projektträger unterstützt den AG in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DE
Auftragsvergabe
Name: TÜV Rheinland Consulting GmbH
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪 Köln
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 776 849 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Servicestelle Vergabe
Internetadresse: www.bmvi.de🌏
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: 2017/S 239-496185
Kurze Beschreibung:
Mobilitätsmanagement kann einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Effizienz des Personenverkehrs und zur Senkung der durch Verkehr verursachten Schadstoffemissionen leisten. Maßnahmen aus dem Bereich des betrieblichen Mobilitätsmanagements sollen zu einer dauerhaften Veränderung des Mobilitätsverhaltens der Beschäftigten führen. Für die Umsetzung des Förderprogramms sucht das BMVI (Auftraggeber – AG) einen Auftragnehmer (sog. Projektträger) zur administrativen Begleitung der Fördermaßnahmen, um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten. Der Projektträger unterstützt den AG in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung.
Mobilitätsmanagement kann einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Effizienz des Personenverkehrs und zur Senkung der durch Verkehr verursachten Schadstoffemissionen leisten. Maßnahmen aus dem Bereich des betrieblichen Mobilitätsmanagements sollen zu einer dauerhaften Veränderung des Mobilitätsverhaltens der Beschäftigten führen. Für die Umsetzung des Förderprogramms sucht das BMVI (Auftraggeber – AG) einen Auftragnehmer (sog. Projektträger) zur administrativen Begleitung der Fördermaßnahmen, um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten. Der Projektträger unterstützt den AG in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2020. Der Leistungszeitraum kann um 1 Jahr verlängert werden.
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze festzusetzen, wenn der Auftrag aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden kann und eine Änderung der Vergütungsobergrenze erfordert. Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze festzusetzen, wenn der Auftrag aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden kann und eine Änderung der Vergütungsobergrenze erfordert. Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-24 📅
Gesamtwert des Auftrags: 716 808 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.