Projektmanagementleistungen (Projektsteuerung/ -leitung) für den „Neubau des zentralen Betriebshof im Morchhof der Stadt Mannheim für den Fachbereich Tiefbau“
Bei der Stadt Mannheim besteht die Notwendigkeit einer betriebsinternen Zentralisierung der mit hohem Sanierungsstau vorhandenen und über das Stadtgebiet verteilt liegenden Betriebshöfe des Fachbereichs Tiefbau (FB68). Die ABG Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH soll daher im eigenen Namen und auf eigene Rechnung den neuen zentralen Betriebshof „Im Morchhof“ errichten und anschließend der Stadt zur langfristigen Nutzung durch den Fachbereich Tiefbau (FB 68) entgeltlich überlassen. Da die ABG allerdings weder über die personellen Kapazitäten noch über die notwendigen fachlichen Erfahrungen mit der Abwicklung eines Bauprojektes dieser Größenordnung verfügt, schreibt sie die Projektmanagementleistungen (Projektsteuerung / -leitung) aus. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Projektmanagementleistungen (Projektsteuerung/ -leitung) für den 'Neubau des zentralen Betriebshof im Morchhof der Stadt Mannheim für den Fachbereich Tiefbau'.”
Produkte/Dienstleistungen: Projektmanagement im Bauwesen📦
Kurze Beschreibung:
“Bei der Stadt Mannheim besteht die Notwendigkeit einer betriebsinternen Zentralisierung der mit hohem Sanierungsstau vorhandenen und über das Stadtgebiet...”
Kurze Beschreibung
Bei der Stadt Mannheim besteht die Notwendigkeit einer betriebsinternen Zentralisierung der mit hohem Sanierungsstau vorhandenen und über das Stadtgebiet verteilt liegenden Betriebshöfe des Fachbereichs Tiefbau (FB68). Die ABG Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH soll daher im eigenen Namen und auf eigene Rechnung den neuen zentralen Betriebshof „Im Morchhof“ errichten und anschließend der Stadt zur langfristigen Nutzung durch den Fachbereich Tiefbau (FB 68) entgeltlich überlassen. Da die ABG allerdings weder über die personellen Kapazitäten noch über die notwendigen fachlichen Erfahrungen mit der Abwicklung eines Bauprojektes dieser Größenordnung verfügt, schreibt sie die Projektmanagementleistungen (Projektsteuerung/ -leitung) aus. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 488 800 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Projektmanagement im Bauwesen📦
Ort der Leistung: Mannheim, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 68199 Mannheim
Beschreibung der Beschaffung:
“Der bisher auf drei Standorte verteilte Fachbereich Tiefbau (FB 68) der Stadt Mannheim soll zukünftig an einem Standort zentralisiert werden. Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Der bisher auf drei Standorte verteilte Fachbereich Tiefbau (FB 68) der Stadt Mannheim soll zukünftig an einem Standort zentralisiert werden. Die bestehenden Standorte sind zum Teil Provisorien und haben darüber hinaus einen hohen Sanierungsbedarf. Ziele der Zentralisierung sind daher zum einen die Verbesserung der räumlichen Situation für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FB 68, zum Zweiten die Optimierung der betrieblichen Abläufe und zum Dritten eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden mehrere Standorte untersucht. Dabei fiel die Entscheidung für den derzeit in Teilen bebauten und als Recyclinghof genutzten Standort „Im Morchhof“ (siehe beigefügter Lageplan). Die Grundstücke befinden sich in städtischem Besitz und sind derzeit im südlichen Teil auf einem eigenständigen Erbpachtgrundstück mit einem Betriebsgebäude der ABG Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH bebaut (Baujahr 1994). In direktem Anschluss daran befindet sich der Recyclinghof des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Mannheim. Im Zuge der Baumaßnahme ist vorgesehen, das vorhandene Bestandsgebäude abzureißen. Der Recyclinghof bleibt von der geplanten Baumaßnahme unberührt.
Im Jahr 2016 wurde ein einstufiger interdisziplinärer Realisierungswettbewerb in Form eines nichtoffenen Planungswettbewerbes durchgeführt. Mit dem Sieger des Wettbewerbs wurde ein Generalplanervertrag mit stufenweiser Beauftragung geschlossen.
Der Entwurf des städtischen Maßnahmenbeschlusses liegt vor. Die Beschlussfassung des Gemeinderates steht allerdings noch aus.
Die 1981 gegründete ABG Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH ist eine kommunale Gesellschaft. Gesellschafter sind die Städte Mannheim (99,29 %) und Ludwigshafen (0,71 %). Mit einer Kooperationsvereinbarung werden die Stadt Mannheim und die ABG übereinkommen, dass die ABG im eigenen Namen und auf eigene Rechnung den zentralen Betriebshof errichtet und anschließend der Stadt Mannheim zur langfristigen Nutzung durch den Fachbereich Tiefbau entgeltlich überlässt. Dazu wird die Stadt der ABG die Baugrundstücke zur Verfügung stellen. Zudem wird die ABG in den von der Stadt mit dem Schaltraum Architekten geschlossenen Generalplanervertrag eintreten und diesen mit schuldbefreiender Wirkung ab der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) übernehmen. Da die ABG allerdings weder über die personellen Kapazitäten noch über die notwendigen fachlichen Erfahrungen mit der Abwicklung eines Bauprojektes dieser Größenordnung verfügt, sollen das Projektmanagement (Projektsteuerung und Projektleitung) einem externen Büro übertragen werden.
Es ist eine stufenweise Beauftragung wie folgt vorgesehen:
— Bearbeitungsstufe I: Projektvorbereitung, Planung und Ausführungsvorbereitung
— Bearbeitungsstufe II: Ausführungsvorbereitung, Ausführung und Projektabwicklung
Ein Rechtsanspruch auf ganz oder teilweise Weiterbeauftragung der Bearbeitungsstufe II besteht nicht.
Innerhalb der Bearbeitungsstufe I schuldet der AN anstelle teilweise entfallender Grundleistungen eine umfassende Projekteinarbeitung. Im Zuge dieser Einarbeitung ist es unter anderem seine Aufgabe, die vom Generalplaner bereits erbrachten Leistungen sowie die vom Nutzer bereits getroffenen Vorgaben zu überprüfen, zu analysieren und im Hin-blick auf die vereinbarten Projektziele gemäß § 2 des Entwurfes des Projektmanagementvertrages zu bewerten und dem AG gegebenenfalls Änderungs- oder Anpassungsvorschläge zu unterbreiten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Preis (Gewichtung): 60 %
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I „Projektvorbereitung, Planung und Ausführungsvorbereitung“. Der Auftrag kann um die...”
Beschreibung der Optionen
Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I „Projektvorbereitung, Planung und Ausführungsvorbereitung“. Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufe II 'Ausführungsvorbereitung, Ausführung und Projektabwicklung' verlängert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf ganz oder teilweise Weiterbeauftragung der Bearbeitungsstufe II.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 234-486244
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Projektmanagementleistungen (Projektsteuerung/ -leitung) für den „Neubau des zentralen Betriebshof im Morchhof der Stadt Mannheim für den Fachbereich Tiefbau“.”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Drees & Sommer Projektmanagement und bautechnische Beratung GmbH
Postort: Mannheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mannheim, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 488 800 💰
“Der Teilnahmeantrag sowie gegebenenfalls das anschließende Angebot sind in Schriftform abzugeben” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260📞
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird ausdrücklich auf die Ausschlussfrist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag auch dann unzulässig, soweit mehr...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird ausdrücklich auf die Ausschlussfrist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag auch dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 161-368621 (2018-08-20)