Projektmanagementleistungen (Projektsteuerung/ -leitung) für den „Neubau des zentralen Betriebshof im Morchhof der Stadt Mannheim für den Fachbereich Tiefbau“
Bei der Stadt Mannheim besteht die Notwendigkeit einer betriebsinternen Zentralisierung der mit hohem Sanierungsstau vorhandenen und über das Stadtgebiet verteilt liegenden Betriebshöfe des Fachbereichs Tiefbau (FB68). Die ABG Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH soll daher im eigenen Namen und auf eigene Rechnung den neuen zentralen Betriebshof „Im Morchhof“ errichten und anschließend der Stadt zur langfristigen Nutzung durch den Fachbereich Tiefbau (FB 68) entgeltlich überlassen. Da die ABG allerdings weder über die personellen Kapazitäten noch über die notwendigen fachlichen Erfahrungen mit der Abwicklung eines Bauprojektes dieser Größenordnung verfügt, schreibt sie die Projektmanagementleistungen (Projektsteuerung / -leitung) aus. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-12-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement im Bauwesen
Kurze Beschreibung:
Bei der Stadt Mannheim besteht die Notwendigkeit einer betriebsinternen Zentralisierung der mit hohem Sanierungsstau vorhandenen und über das Stadtgebiet verteilt liegenden Betriebshöfe des Fachbereichs Tiefbau (FB68). Die ABG Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH soll daher im eigenen Namen und auf eigene Rechnung den neuen zentralen Betriebshof „Im Morchhof“ errichten und anschließend der Stadt zur langfristigen Nutzung durch den Fachbereich Tiefbau (FB 68) entgeltlich überlassen. Da die ABG allerdings weder über die personellen Kapazitäten noch über die notwendigen fachlichen Erfahrungen mit der Abwicklung eines Bauprojektes dieser Größenordnung verfügt, schreibt sie die Projektmanagementleistungen (Projektsteuerung / -leitung) aus. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Bei der Stadt Mannheim besteht die Notwendigkeit einer betriebsinternen Zentralisierung der mit hohem Sanierungsstau vorhandenen und über das Stadtgebiet verteilt liegenden Betriebshöfe des Fachbereichs Tiefbau (FB68). Die ABG Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH soll daher im eigenen Namen und auf eigene Rechnung den neuen zentralen Betriebshof „Im Morchhof“ errichten und anschließend der Stadt zur langfristigen Nutzung durch den Fachbereich Tiefbau (FB 68) entgeltlich überlassen. Da die ABG allerdings weder über die personellen Kapazitäten noch über die notwendigen fachlichen Erfahrungen mit der Abwicklung eines Bauprojektes dieser Größenordnung verfügt, schreibt sie die Projektmanagementleistungen (Projektsteuerung / -leitung) aus. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Projektmanagement im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mannheim, Stadtkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-12-01 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-06 📅
Datum des Beginns: 2018-03-15 📅
Datum des Endes: 2019-03-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 234-486244
ABl. S-Ausgabe: 234
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag sowie gegebenenfalls das anschließende Angebot sind in Schriftform abzugeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der bisher auf drei Standorte verteilte Fachbereich Tiefbau (FB 68) der Stadt Mannheim soll zukünftig an einem Standort zentralisiert werden. Die bestehenden Standorte sind zum Teil Provisorien und haben darüber hinaus einen hohen Sanierungsbedarf. Ziele der Zentralisierung sind daher zum einen die Verbesserung der räumlichen Situation für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FB 68, zum Zweiten die Optimierung der betrieblichen Abläufe und zum Dritten eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit.
Der bisher auf drei Standorte verteilte Fachbereich Tiefbau (FB 68) der Stadt Mannheim soll zukünftig an einem Standort zentralisiert werden. Die bestehenden Standorte sind zum Teil Provisorien und haben darüber hinaus einen hohen Sanierungsbedarf. Ziele der Zentralisierung sind daher zum einen die Verbesserung der räumlichen Situation für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FB 68, zum Zweiten die Optimierung der betrieblichen Abläufe und zum Dritten eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden mehrere Standorte untersucht. Dabei fiel die Entscheidung für den derzeit in Teilen bebauten und als Recyclinghof genutzten Standort „Im Morchhof" (siehe beigefügter Lageplan). Die Grundstücke befinden sich in städtischem Besitz und sind derzeit im südlichen Teil auf einem eigenständigen Erbpachtgrundstück mit einem Betriebsgebäude der ABG Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH bebaut (Baujahr 1994). In direktem Anschluss daran befindet sich der Recyclinghof des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Mannheim. Im Zuge der Baumaßnahme ist vorgesehen, das vorhandene Bestandsgebäude abzureißen. Der Recyclinghof bleibt von der geplanten Baumaßnahme unberührt.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden mehrere Standorte untersucht. Dabei fiel die Entscheidung für den derzeit in Teilen bebauten und als Recyclinghof genutzten Standort „Im Morchhof" (siehe beigefügter Lageplan). Die Grundstücke befinden sich in städtischem Besitz und sind derzeit im südlichen Teil auf einem eigenständigen Erbpachtgrundstück mit einem Betriebsgebäude der ABG Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH bebaut (Baujahr 1994). In direktem Anschluss daran befindet sich der Recyclinghof des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Mannheim. Im Zuge der Baumaßnahme ist vorgesehen, das vorhandene Bestandsgebäude abzureißen. Der Recyclinghof bleibt von der geplanten Baumaßnahme unberührt.
Im Jahr 2016 wurde ein einstufiger interdisziplinärer Realisierungswettbewerb in Form eines nicht offenen Planungswettbewerbes durchgeführt. Mit dem Sieger des Wettbewerbs wurde ein Generalplanervertrag mit stufenweiser Beauftragung geschlossen.
Der Entwurf des städtischen Maßnahmenbeschlusses liegt vor. Die Beschlussfassung des Gemeinderates steht allerdings noch aus.
Die 1981 gegründete ABG Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH ist eine kommunale Gesellschaft. Gesellschafter sind die Städte Mannheim (99,29 %) und Ludwigshafen (0,71 %). Mit einer Kooperationsvereinbarung werden die Stadt Mannheim und die ABG übereinkommen, dass die ABG im eigenen Namen und auf eigene Rechnung den zentralen Betriebshof errichtet und anschließend der Stadt Mannheim zur langfristigen Nutzung durch den Fachbereich Tiefbau entgeltlich überlässt. Dazu wird die Stadt der ABG die Baugrundstücke zur Verfügung stellen. Zudem wird die ABG in den von der Stadt mit den Schaltraum Architekten geschlossenen Generalplanervertrag eintreten und diesen mit schuldbefreiender Wirkung ab der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) übernehmen. Da die ABG allerdings weder über die personellen Kapazitäten noch über die notwendigen fachlichen Erfahrungen mit der Abwicklung eines Bauprojektes dieser Größenordnung verfügt, sollen das Projektmanagement (Projektsteuerung und Projektleitung) einem externen Büro übertragen werden.
Die 1981 gegründete ABG Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH ist eine kommunale Gesellschaft. Gesellschafter sind die Städte Mannheim (99,29 %) und Ludwigshafen (0,71 %). Mit einer Kooperationsvereinbarung werden die Stadt Mannheim und die ABG übereinkommen, dass die ABG im eigenen Namen und auf eigene Rechnung den zentralen Betriebshof errichtet und anschließend der Stadt Mannheim zur langfristigen Nutzung durch den Fachbereich Tiefbau entgeltlich überlässt. Dazu wird die Stadt der ABG die Baugrundstücke zur Verfügung stellen. Zudem wird die ABG in den von der Stadt mit den Schaltraum Architekten geschlossenen Generalplanervertrag eintreten und diesen mit schuldbefreiender Wirkung ab der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) übernehmen. Da die ABG allerdings weder über die personellen Kapazitäten noch über die notwendigen fachlichen Erfahrungen mit der Abwicklung eines Bauprojektes dieser Größenordnung verfügt, sollen das Projektmanagement (Projektsteuerung und Projektleitung) einem externen Büro übertragen werden.
Es ist eine stufenweise Beauftragung wie folgt vorgesehen:
— Bearbeitungsstufe I: Projektvorbereitung, Planung und Ausführungsvorbereitung,
— Bearbeitungsstufe II: Ausführungsvorbereitung, Ausführung und Projektabwicklung.
Ein Rechtsanspruch auf ganz oder teilweise Weiterbeauftragung der Bearbeitungsstufe II besteht nicht.
Innerhalb der Bearbeitungsstufe I schuldet der AN anstelle teilweise entfallender Grundleistungen eine umfassende Projekteinarbeitung. Im Zuge dieser Einarbeitung ist es unter anderem seine Aufgabe, die vom Generalplaner bereits erbrachten Leistungen sowie die vom Nutzer bereits getroffenen Vorgaben zu überprüfen, zu analysieren und im Hin-blick auf die vereinbarten Projektziele gemäß § 2 des Entwurfes des Projektmanagementvertrages zu bewerten und dem AG gegebenenfalls Änderungs- oder Anpassungsvorschläge zu unterbreiten.
Innerhalb der Bearbeitungsstufe I schuldet der AN anstelle teilweise entfallender Grundleistungen eine umfassende Projekteinarbeitung. Im Zuge dieser Einarbeitung ist es unter anderem seine Aufgabe, die vom Generalplaner bereits erbrachten Leistungen sowie die vom Nutzer bereits getroffenen Vorgaben zu überprüfen, zu analysieren und im Hin-blick auf die vereinbarten Projektziele gemäß § 2 des Entwurfes des Projektmanagementvertrages zu bewerten und dem AG gegebenenfalls Änderungs- oder Anpassungsvorschläge zu unterbreiten.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Beauftragung und Leistungserbringung erfolgt stufenweise in Bearbeitungsstufe I und Bearbeitungsstufe II. Mit Abschluss dieses Vertrages überträgt der AG dem AN zunächst die Bearbeitungsstufe I. Der AG behält sich vor, den AN auf Grundlage dieses Vertrages auch mit der Bearbeitungsstufe II ganz oder teilweise weiter zu beauftragen.
Die Beauftragung und Leistungserbringung erfolgt stufenweise in Bearbeitungsstufe I und Bearbeitungsstufe II. Mit Abschluss dieses Vertrages überträgt der AG dem AN zunächst die Bearbeitungsstufe I. Der AG behält sich vor, den AN auf Grundlage dieses Vertrages auch mit der Bearbeitungsstufe II ganz oder teilweise weiter zu beauftragen.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I „Projekt-vorbereitung, Planung und Ausführungsvorbereitung“. Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufe II „Ausführungsvorbereitung, Ausführung und Projektabwicklung“ verlängert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf ganz oder teilweise Weiterbeauftragung der Bearbeitungsstufe II.
Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I „Projekt-vorbereitung, Planung und Ausführungsvorbereitung“. Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufe II „Ausführungsvorbereitung, Ausführung und Projektabwicklung“ verlängert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf ganz oder teilweise Weiterbeauftragung der Bearbeitungsstufe II.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 68199 Mannheim
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Bewerbererklärung“ – dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen..
Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Bewerbererklärung“ – dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen..
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Jahresumsätze“ – des Jahresumsatzes aus Projektmanagementleistungen (Projektsteuerung und Projektleitung),
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbescheinigung mit zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen für Personenschäden sowie für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbescheinigung mit zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen für Personenschäden sowie für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden.
Mindeststandards:
Zu Ziffer 1: mindestens Jahresumsatz aus Projektmanagementleistungen (Projektsteuerung und Projektleitung) von netto EUR 500 000 als Durchschnittswert aus den letzten 3 Geschäftsjahren.
Zu Ziffer 2: 2-fach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehende Mindest-Deckungssummen für Personenschäden sowie für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden von jeweils EUR 1 000 000
Ist der Bewerber noch keine 3 Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum beim Nachweis gemäß Ziffer 1 auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Maßgebend für den Mindest-Umsatz ist in diesem Fall jeweils der Durchschnittswert aus den Geschäftsjahren seiner Tätigkeit. Bei einer Bewerbergemeinschaft genügt zum Nachweis des Mindest-Jahresumsatzes gemäß Ziffer 1, wenn die Addition der nachgewiesenen Jahresumsätze der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft den geforderten Jahresumsatz als Durchschnittswert aus den letzten 3 Geschäftsjahren erreicht. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungsbedingungen gemäß Ziffer 2 ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen mit der Maßgabe, dass es allerdings genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderte Mindest-Deckungssumme von jeweils EUR 1 000 000 für Personenschäden sowie für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden erreicht.
Ist der Bewerber noch keine 3 Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum beim Nachweis gemäß Ziffer 1 auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Maßgebend für den Mindest-Umsatz ist in diesem Fall jeweils der Durchschnittswert aus den Geschäftsjahren seiner Tätigkeit. Bei einer Bewerbergemeinschaft genügt zum Nachweis des Mindest-Jahresumsatzes gemäß Ziffer 1, wenn die Addition der nachgewiesenen Jahresumsätze der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft den geforderten Jahresumsatz als Durchschnittswert aus den letzten 3 Geschäftsjahren erreicht. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungsbedingungen gemäß Ziffer 2 ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen mit der Maßgabe, dass es allerdings genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderte Mindest-Deckungssumme von jeweils EUR 1 000 000 für Personenschäden sowie für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden erreicht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Referenzleistung des Bewerbers“ – zu in den letzten 3 Jahren abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzleistungen im Bereich Projektmanagementleistungen (Projektsteuerung und Projektleitung) gemäß §§ 2, 3 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft der AHO Fachkommission „Projektsteuerung / Projektmanagement“, 4. Auflage, Stand Mai 2014. Die Bewertung der Referenzleistungen erfolgt qualitativ nach Aussagekraft und Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen. Dabei finden Gegenstand, Leistungsumfang, Komplexität, Bauvolumen und Ausführungszeit der Referenzleistungen Berücksichtigung,
1. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Referenzleistung des Bewerbers“ – zu in den letzten 3 Jahren abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzleistungen im Bereich Projektmanagementleistungen (Projektsteuerung und Projektleitung) gemäß §§ 2, 3 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft der AHO Fachkommission „Projektsteuerung / Projektmanagement“, 4. Auflage, Stand Mai 2014. Die Bewertung der Referenzleistungen erfolgt qualitativ nach Aussagekraft und Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen. Dabei finden Gegenstand, Leistungsumfang, Komplexität, Bauvolumen und Ausführungszeit der Referenzleistungen Berücksichtigung,
2. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Projektleiter“ – über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters. Bei der Bewertung finden die berufliche Qualifikation, die allgemeine Berufserfahrung, die Erfahrung mit der Erbringung vergleichbarer Referenzleistungen sowie die Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern im Sinn von § 99 Nr. 1 bis 4 GWB nebst der Erfahrung bei der Durchführung öffentlicher Ausschreibungen Berücksichtigung. Bei der Bewertung der Erfahrung mit vergleichbaren Referenzleistungen gelten die Bewertungskriterien gemäß Ziffer 1 entsprechend,
2. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Projektleiter“ – über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters. Bei der Bewertung finden die berufliche Qualifikation, die allgemeine Berufserfahrung, die Erfahrung mit der Erbringung vergleichbarer Referenzleistungen sowie die Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern im Sinn von § 99 Nr. 1 bis 4 GWB nebst der Erfahrung bei der Durchführung öffentlicher Ausschreibungen Berücksichtigung. Bei der Bewertung der Erfahrung mit vergleichbaren Referenzleistungen gelten die Bewertungskriterien gemäß Ziffer 1 entsprechend,
3. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „stellvertretender Projektleiter“ – über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters. Für die Bewertung gelten die zu Ziffer 2 genannten Kriterien entsprechend.
3. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „stellvertretender Projektleiter“ – über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters. Für die Bewertung gelten die zu Ziffer 2 genannten Kriterien entsprechend.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Überschreitet die Zahl geeigneter Bewerber die festgelegte Höchstzahl, erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden anhand folgender objektiver Kriterien nebst Gewichtung:
— nachgewiesene Referenzleistungen des Bewerbers (Gewichtung 40 %, Bewertung 40 bis 200 Punkte),
— nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters (Gewichtung 40 %, Bewertung 40 bis 200 Punkte),
— nachgewiesene Eignung des für die Leitungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters (Gewichtung 20 %, Bewertung 20 bis 100 Punkte).
Die für das jeweilige Kriterium erzielte Punktzahl wird mit dem Prozentsatz seiner Gewichtung des Kriteriums multipliziert. Die Summe der maximalen Bewertungspunkte aller Kriterien ergibt die maximal erreichbare Gesamtsumme von 500 Punkten. Die Punkte werden wie folgt vergeben:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die für das jeweilige Kriterium erzielte Punktzahl wird mit dem Prozentsatz seiner Gewichtung des Kriteriums multipliziert. Die Summe der maximalen Bewertungspunkte aller Kriterien ergibt die maximal erreichbare Gesamtsumme von 500 Punkten. Die Punkte werden wie folgt vergeben:
5 Punkte: Die vorgelegten Nachweise lassen eine außergewöhnliche hohe Qualität der Referenzen / Eignung erkennen
4 Punkte: Die vorgelegten Nachweise lassen eine hohe Qualität der Referenzen / Eignung erkennen
3 Punkte: Die vorgelegten Nachweise lassen eine durchschnittliche Qualität der Referenzen / Eignung erkennen
2 Punkte: Die vorgelegten Nachweise lassen eine noch ausreichende Qualität der Referenzen / Eignung erkennen
1 Punkt: Die vorgelegten Nachweise lassen eine schwache Qualität der Referenzen / Eignung erkennen
Es werden nur ganze Punkte vergeben. Die Bewertung erfolgt anhand der in Abschnitt III. 1.3 zur technischen Leistungsfähigkeit genannten Kriterien. Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, erfolgt die Auswahl zwischen den Bewerbern mit derselben Punktzahl durch Los.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es werden nur ganze Punkte vergeben. Die Bewertung erfolgt anhand der in Abschnitt III. 1.3 zur technischen Leistungsfähigkeit genannten Kriterien. Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, erfolgt die Auswahl zwischen den Bewerbern mit derselben Punktzahl durch Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-01-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird ausdrücklich auf die Ausschlussfrist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag auch dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird ausdrücklich auf die Ausschlussfrist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag auch dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 234-486244 (2017-12-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bei der Stadt Mannheim besteht die Notwendigkeit einer betriebsinternen Zentralisierung der mit hohem Sanierungsstau vorhandenen und über das Stadtgebiet verteilt liegenden Betriebshöfe des Fachbereichs Tiefbau (FB68). Die ABG Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH soll daher im eigenen Namen und auf eigene Rechnung den neuen zentralen Betriebshof „Im Morchhof“ errichten und anschließend der Stadt zur langfristigen Nutzung durch den Fachbereich Tiefbau (FB 68) entgeltlich überlassen. Da die ABG allerdings weder über die personellen Kapazitäten noch über die notwendigen fachlichen Erfahrungen mit der Abwicklung eines Bauprojektes dieser Größenordnung verfügt, schreibt sie die Projektmanagementleistungen (Projektsteuerung/ -leitung) aus. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Bei der Stadt Mannheim besteht die Notwendigkeit einer betriebsinternen Zentralisierung der mit hohem Sanierungsstau vorhandenen und über das Stadtgebiet verteilt liegenden Betriebshöfe des Fachbereichs Tiefbau (FB68). Die ABG Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH soll daher im eigenen Namen und auf eigene Rechnung den neuen zentralen Betriebshof „Im Morchhof“ errichten und anschließend der Stadt zur langfristigen Nutzung durch den Fachbereich Tiefbau (FB 68) entgeltlich überlassen. Da die ABG allerdings weder über die personellen Kapazitäten noch über die notwendigen fachlichen Erfahrungen mit der Abwicklung eines Bauprojektes dieser Größenordnung verfügt, schreibt sie die Projektmanagementleistungen (Projektsteuerung/ -leitung) aus. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Gesamtwert des Auftrags: 488 800 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Teilnahmeantrag sowie gegebenenfalls das anschließende Angebot sind in Schriftform abzugeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden mehrere Standorte untersucht. Dabei fiel die Entscheidung für den derzeit in Teilen bebauten und als Recyclinghof genutzten Standort „Im Morchhof“ (siehe beigefügter Lageplan). Die Grundstücke befinden sich in städtischem Besitz und sind derzeit im südlichen Teil auf einem eigenständigen Erbpachtgrundstück mit einem Betriebsgebäude der ABG Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH bebaut (Baujahr 1994). In direktem Anschluss daran befindet sich der Recyclinghof des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Mannheim. Im Zuge der Baumaßnahme ist vorgesehen, das vorhandene Bestandsgebäude abzureißen. Der Recyclinghof bleibt von der geplanten Baumaßnahme unberührt.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden mehrere Standorte untersucht. Dabei fiel die Entscheidung für den derzeit in Teilen bebauten und als Recyclinghof genutzten Standort „Im Morchhof“ (siehe beigefügter Lageplan). Die Grundstücke befinden sich in städtischem Besitz und sind derzeit im südlichen Teil auf einem eigenständigen Erbpachtgrundstück mit einem Betriebsgebäude der ABG Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH bebaut (Baujahr 1994). In direktem Anschluss daran befindet sich der Recyclinghof des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Mannheim. Im Zuge der Baumaßnahme ist vorgesehen, das vorhandene Bestandsgebäude abzureißen. Der Recyclinghof bleibt von der geplanten Baumaßnahme unberührt.
Im Jahr 2016 wurde ein einstufiger interdisziplinärer Realisierungswettbewerb in Form eines nichtoffenen Planungswettbewerbes durchgeführt. Mit dem Sieger des Wettbewerbs wurde ein Generalplanervertrag mit stufenweiser Beauftragung geschlossen.
Die 1981 gegründete ABG Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH ist eine kommunale Gesellschaft. Gesellschafter sind die Städte Mannheim (99,29 %) und Ludwigshafen (0,71 %). Mit einer Kooperationsvereinbarung werden die Stadt Mannheim und die ABG übereinkommen, dass die ABG im eigenen Namen und auf eigene Rechnung den zentralen Betriebshof errichtet und anschließend der Stadt Mannheim zur langfristigen Nutzung durch den Fachbereich Tiefbau entgeltlich überlässt. Dazu wird die Stadt der ABG die Baugrundstücke zur Verfügung stellen. Zudem wird die ABG in den von der Stadt mit dem Schaltraum Architekten geschlossenen Generalplanervertrag eintreten und diesen mit schuldbefreiender Wirkung ab der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) übernehmen. Da die ABG allerdings weder über die personellen Kapazitäten noch über die notwendigen fachlichen Erfahrungen mit der Abwicklung eines Bauprojektes dieser Größenordnung verfügt, sollen das Projektmanagement (Projektsteuerung und Projektleitung) einem externen Büro übertragen werden.
Die 1981 gegründete ABG Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH ist eine kommunale Gesellschaft. Gesellschafter sind die Städte Mannheim (99,29 %) und Ludwigshafen (0,71 %). Mit einer Kooperationsvereinbarung werden die Stadt Mannheim und die ABG übereinkommen, dass die ABG im eigenen Namen und auf eigene Rechnung den zentralen Betriebshof errichtet und anschließend der Stadt Mannheim zur langfristigen Nutzung durch den Fachbereich Tiefbau entgeltlich überlässt. Dazu wird die Stadt der ABG die Baugrundstücke zur Verfügung stellen. Zudem wird die ABG in den von der Stadt mit dem Schaltraum Architekten geschlossenen Generalplanervertrag eintreten und diesen mit schuldbefreiender Wirkung ab der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) übernehmen. Da die ABG allerdings weder über die personellen Kapazitäten noch über die notwendigen fachlichen Erfahrungen mit der Abwicklung eines Bauprojektes dieser Größenordnung verfügt, sollen das Projektmanagement (Projektsteuerung und Projektleitung) einem externen Büro übertragen werden.
— Bearbeitungsstufe I: Projektvorbereitung, Planung und Ausführungsvorbereitung
— Bearbeitungsstufe II: Ausführungsvorbereitung, Ausführung und Projektabwicklung
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I „Projektvorbereitung, Planung und Ausführungsvorbereitung“. Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufe II 'Ausführungsvorbereitung, Ausführung und Projektabwicklung' verlängert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf ganz oder teilweise Weiterbeauftragung der Bearbeitungsstufe II.
Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I „Projektvorbereitung, Planung und Ausführungsvorbereitung“. Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufe II 'Ausführungsvorbereitung, Ausführung und Projektabwicklung' verlängert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf ganz oder teilweise Weiterbeauftragung der Bearbeitungsstufe II.