Im BSI wurde zum 1.7.2014 die Projektgruppe Neue Dienstliegenschaft (PG NDL) eingerichtet, mit dem Auftrag der Vorbereitung, Planung und Umsetzung des Bezuges der Neuen Dienstliegenschaft für das BSI. Hierzu nimmt die Projektgruppe im gesamten Bauprozess (Planung, Ausführung, Nutzung) die Nutzerrolle wahr und übernimmt bzw. koordiniert zentral die über die Bauaufgaben hinausgehenden, mit dem Bezug der Liegenschaft zusammenhängenden Aufgabenstellungen, wie technische Ausstattung, materielle Einrüstung, Möblierung, Umzug, usw. Zur sachgerechten und wirtschaftlichen Gestaltung einer handlungsfähigen (Bau-) Projektstruktur / Projektorganisation bedarf es einer professionellen Beratung der PG NDL durch entsprechende Fachexpertise, insbesondere für den Bereich des Bauprojekt- /Nutzer-Managements.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-10-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: BA27752 Projektmanagement NDL BSI
Kurze Beschreibung:
Im BSI wurde zum 1.7.2014 die Projektgruppe Neue Dienstliegenschaft (PG NDL) eingerichtet, mit dem Auftrag der Vorbereitung, Planung und Umsetzung des Bezuges der Neuen Dienstliegenschaft für das BSI. Hierzu nimmt die Projektgruppe im gesamten Bauprozess (Planung, Ausführung, Nutzung) die Nutzerrolle wahr und übernimmt bzw. koordiniert zentral die über die Bauaufgaben hinausgehenden, mit dem Bezug der Liegenschaft zusammenhängenden Aufgabenstellungen, wie technische Ausstattung, materielle Einrüstung, Möblierung, Umzug, usw.
Zur sachgerechten und wirtschaftlichen Gestaltung einer handlungsfähigen (Bau-) Projektstruktur / Projektorganisation bedarf es einer professionellen Beratung der PG NDL durch entsprechende Fachexpertise, insbesondere für den Bereich des Bauprojekt- /Nutzer-Managements.
Im BSI wurde zum 1.7.2014 die Projektgruppe Neue Dienstliegenschaft (PG NDL) eingerichtet, mit dem Auftrag der Vorbereitung, Planung und Umsetzung des Bezuges der Neuen Dienstliegenschaft für das BSI. Hierzu nimmt die Projektgruppe im gesamten Bauprozess (Planung, Ausführung, Nutzung) die Nutzerrolle wahr und übernimmt bzw. koordiniert zentral die über die Bauaufgaben hinausgehenden, mit dem Bezug der Liegenschaft zusammenhängenden Aufgabenstellungen, wie technische Ausstattung, materielle Einrüstung, Möblierung, Umzug, usw.
Zur sachgerechten und wirtschaftlichen Gestaltung einer handlungsfähigen (Bau-) Projektstruktur / Projektorganisation bedarf es einer professionellen Beratung der PG NDL durch entsprechende Fachexpertise, insbesondere für den Bereich des Bauprojekt- /Nutzer-Managements.
Aufgrund der Neuwahl des deutschen Bundestages kommt es Anfang 2018 voraussichtlich zu einer vorläufigen Haushaltsführung, während der aus haushaltsrechtlichen Gründen für dieses Verfahren kein Zuschlag erteilt werden darf. Die Vergabe ist so geplant, dass eine Zuschlagserteilung im Dezember 2017 möglich ist. Sollte dies jedoch absehbar nicht möglich sein, so wird das Vergabeverfahren aufgehoben.
Aufgrund der Neuwahl des deutschen Bundestages kommt es Anfang 2018 voraussichtlich zu einer vorläufigen Haushaltsführung, während der aus haushaltsrechtlichen Gründen für dieses Verfahren kein Zuschlag erteilt werden darf. Die Vergabe ist so geplant, dass eine Zuschlagserteilung im Dezember 2017 möglich ist. Sollte dies jedoch absehbar nicht möglich sein, so wird das Vergabeverfahren aufgehoben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im BSI wurde zum 1.7.2014 die Projektgruppe Neue Dienstliegenschaft (PG NDL) eingerichtet, mit dem Auftrag der Vorbereitung, Planung und Umsetzung des Bezuges der Neuen Dienstliegenschaft für das BSI. Hierzu nimmt die Projektgruppe im gesamten Bauprozess (Planung, Ausführung, Nutzung) die Nutzerrolle wahr und übernimmt bzw. koordiniert zentral die über die Bauaufgaben hinausgehenden, mit dem Bezug der Liegenschaft zusammenhängenden Aufgabenstellungen, wie technische Ausstattung, materielle Einrüstung, Möblierung, Umzug, usw.
Im BSI wurde zum 1.7.2014 die Projektgruppe Neue Dienstliegenschaft (PG NDL) eingerichtet, mit dem Auftrag der Vorbereitung, Planung und Umsetzung des Bezuges der Neuen Dienstliegenschaft für das BSI. Hierzu nimmt die Projektgruppe im gesamten Bauprozess (Planung, Ausführung, Nutzung) die Nutzerrolle wahr und übernimmt bzw. koordiniert zentral die über die Bauaufgaben hinausgehenden, mit dem Bezug der Liegenschaft zusammenhängenden Aufgabenstellungen, wie technische Ausstattung, materielle Einrüstung, Möblierung, Umzug, usw.
Zur sachgerechten und wirtschaftlichen Gestaltung einer handlungsfähigen (Bau-) Projektstruktur / Projektorganisation bedarf es einer professionellen Beratung der PG NDL durch entsprechende Fachexpertise, insbesondere für den Bereich des Bauprojekt- /Nutzer-Managements.
Zur sachgerechten und wirtschaftlichen Gestaltung einer handlungsfähigen (Bau-) Projektstruktur / Projektorganisation bedarf es einer professionellen Beratung der PG NDL durch entsprechende Fachexpertise, insbesondere für den Bereich des Bauprojekt- /Nutzer-Managements.
Der Ausschreibungsgegenstand betrifft die die Unterstützung der Projektarbeit in der oben genannten Projektgruppe im BSI und nicht direkt das (übergeordnete) Gesamt-Bauprojekt, welches seitens Dritter gesteuert wird.
Auftragsgegenstand ist die Beratung und Unterstützung im Bereich Bauprojekt-Management mit Schwerpunkt Nutzer-Management.
Als Besonderheiten sind zu beachten,
— dass es sich um ein größeres Bauprojekt (große Baumaßnahme nach Abschnitt E der RBBau) einer Bundesbehörde mit erhöhten Sicherheitsanforderungen handelt,
— die Projektgruppe zur Wahrnehmung der Nutzerrolle im Gesamtbauprozess, welcher insgesamt durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) i.V.m. der Bauverwaltung verantwortet wird, eingerichtet wurde,
— auch alle anderen mit dem Bezug einer neuen Dienstliegenschaft zusammenhängenden Aufgabenstellungen mindestens steuernd / federführend in der Projektgruppe übernommen werden sollen.
Dieses außergewöhnliche Aufgabenportfolio bedingt besondere Anforderungen an die zu beauftragenden Unterstützungsleistungen.
Eine genaue Beschreibung der Bereiche und Inhalte welche Auftragsgegenstand sind, kann der Leistungsbeschreibung in Kapitel 2 entnommen werden.
Für den Auftragsgegenstand soll ein Dienstleistungsvertrag für 2 Jahre mit einer maximalen Obergrenze von 180 Personentagen (PT) pro Jahr geschlossen werden.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag ist optional um jeweils bis zu weitere 2 Jahre und einer maximalen Obergrenze von 180 PT pro Jahr verlängerbar, sofern eine maximale Vertragslaufzeit von 7 Jahren nicht überschritten wird.
Zusätzliche Informationen:
Aufgrund der Neuwahl des deutschen Bundestages kommt es Anfang 2018 voraussichtlich zu einer vorläufigen Haushaltsführung, während der aus haushaltsrechtlichen Gründen für dieses Verfahren kein Zuschlag erteilt werden darf. Die Vergabe ist so geplant, dass eine Zuschlagserteilung im Dezember 2017 möglich ist. Sollte dies jedoch absehbar nicht möglich sein, so wird das Vergabeverfahren aufgehoben.
Aufgrund der Neuwahl des deutschen Bundestages kommt es Anfang 2018 voraussichtlich zu einer vorläufigen Haushaltsführung, während der aus haushaltsrechtlichen Gründen für dieses Verfahren kein Zuschlag erteilt werden darf. Die Vergabe ist so geplant, dass eine Zuschlagserteilung im Dezember 2017 möglich ist. Sollte dies jedoch absehbar nicht möglich sein, so wird das Vergabeverfahren aufgehoben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Beim Auftraggeber / BSI Bonn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2017-11-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-94990 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interesiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BSI dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BSI geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BSI.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interesiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BSI dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BSI geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BSI.
Quelle: OJS 2017/S 191-391459 (2017-10-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im BSI wurde zum 1.7.2014 die Projektgruppe Neue Dienstliegenschaft (PG NDL) eingerichtet, mit dem Auftrag der Vorbereitung, Planung und Umsetzung des Bezuges der Neuen Dienstliegenschaft für das BSI. Hierzu nimmt die Projektgruppe im gesamten Bauprozess (Planung, Ausführung, Nutzung) die Nutzerrolle wahr und übernimmt bzw. koordiniert zentral die über die Bauaufgaben hinausgehenden, mit dem Bezug der Liegenschaft zusammenhängenden Aufgabenstellungen, wie technische Ausstattung, materielle Einrüstung, Möblierung, Umzug, usw.
Zur sachgerechten und wirtschaftlichen Gestaltung einer handlungsfähigen (Bau-) Projektstruktur/Projektorganisation bedarf es einer professionellen Beratung der PG NDL durch entsprechende Fachexpertise, insbesondere für den Bereich des Bauprojekt-/Nutzer-Managements.
Im BSI wurde zum 1.7.2014 die Projektgruppe Neue Dienstliegenschaft (PG NDL) eingerichtet, mit dem Auftrag der Vorbereitung, Planung und Umsetzung des Bezuges der Neuen Dienstliegenschaft für das BSI. Hierzu nimmt die Projektgruppe im gesamten Bauprozess (Planung, Ausführung, Nutzung) die Nutzerrolle wahr und übernimmt bzw. koordiniert zentral die über die Bauaufgaben hinausgehenden, mit dem Bezug der Liegenschaft zusammenhängenden Aufgabenstellungen, wie technische Ausstattung, materielle Einrüstung, Möblierung, Umzug, usw.
Zur sachgerechten und wirtschaftlichen Gestaltung einer handlungsfähigen (Bau-) Projektstruktur/Projektorganisation bedarf es einer professionellen Beratung der PG NDL durch entsprechende Fachexpertise, insbesondere für den Bereich des Bauprojekt-/Nutzer-Managements.
Gesamtwert des Auftrags: 352 800 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zur sachgerechten und wirtschaftlichen Gestaltung einer handlungsfähigen (Bau-) Projektstruktur/Projektorganisation bedarf es einer professionellen Beratung der PG NDL durch entsprechende Fachexpertise, insbesondere für den Bereich des Bauprojekt-/Nutzer-Managements.
Zur sachgerechten und wirtschaftlichen Gestaltung einer handlungsfähigen (Bau-) Projektstruktur/Projektorganisation bedarf es einer professionellen Beratung der PG NDL durch entsprechende Fachexpertise, insbesondere für den Bereich des Bauprojekt-/Nutzer-Managements.
Der Ausschreibungsgegenstand betrifft die Unterstützung der Projektarbeit in der oben genannten Projektgruppe im BSI und nicht direkt das (übergeordnete) Gesamt-Bauprojekt, welches seitens Dritter gesteuert wird.
— auch alle anderen mit dem Bezug einer neuen Dienstliegenschaft zusammenhängenden Aufgabenstellungen mindestens steuernd/federführend in der Projektgruppe übernommen werden sollen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Beim Auftraggeber/BSI Bonn
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-18 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BSI dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BSI geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BSI.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BSI dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BSI geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BSI.