Beschreibung der Beschaffung
Es wurden für den Straßenbau im Fördergebiet AZ Lichtenrade Bahnhofstraße Projektsteuerungsleistungen für sämtliche notwendige Tiefbauleistungen für die Übernahme der delegierbaren Bauherrenaufgaben in den Handlungsbereichen
— Organisation,
— Mengen und Qualitäten,
— Kosten und Finanzierung,
— Termine und Kapazitäten.
In den Leistungsabschnitten (LA) 3 bis 9 gemäß Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt einschl. AVB (PS) (Fundort: www.stadtentwicklung.berlin./service/rundschreiben) vergeben.
Es liegt ein Verkehrs- und Gestaltungskonzept für das AZ Lichtenrade Bahnhofstraße vor, welches die wesentlichen Punkte für die Umsetzung der Straßenbaumaßnahme enthält und derzeit (Stand 2018) fortgeschrieben wird mit dem Ziel den Planungsstand der LP 2 gemäß § 47 HOAI zu erreichen. Unter anderem sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
— Erneuerung des Fahrbahnbelages,
— Verbreiterung und Neugestaltung der Gehwege (Gestaltung nach AV „Berliner Standard“),
— Umgestaltung der PKW-Stellplätze (Längsparken),
— Anlage von Fahrradspuren,
— teilweise Umgestaltung von Einmündungen und Grundstückszufahrten,
— Schaffung von Platzflächen im Gehwegbereich,
— Herstellung von Querungshilfen für Fußgänger (z.T. Aufpflasterungen),
— Verbesserung Barrierefreiheit,
— Einheitliche Gestaltung der Seitenräume,
— Wiederherstellung von Baumreihen,
— Erneuerung der Beleuchtung,
— Umbau der LSA/ggf. Neubau LSA,
— ggf. Erneuerung von unterirdischen Ver- und Entsorgungsleitungen.
Außerdem steht im Bereich des S-Bahnhofes Lichtenrade die planfestgestellte Baumaßnahme „Dresdner Bahn“ mit massiven Auswirkungen auf Baustellenlogistik und Verkehrsführung bevor. Entsprechende Abstimmungen mit den Trägern dieser Baumaßnahme sind erforderlich.
Ferner sind Abstimmungen mit allen betroffenen Fachdienststellen sowie mit der Prozesssteuerung und Vertretern des Gebietsgremiums für das AZ Bahnhofstraße zu führen. Zudem soll auftraggeberseits ein Baustellenmanagement für die geplante Straßenbaumaßnahme eingerichtet werden, welches die Baumaßnahme mit Maßnahmen für die ansässigen Geschäfte begleitet. Hier wird eine enge Zusammenarbeit erwartet.
Für die gesamte Baumaßnahme stehen 8,3 Mio. EUR als Bruttobaukosten zuzüglich der Planungskosten zur Verfügung. Die Vergabe beinhaltete die Vereinbarung einer Baukostenobergrenze als Beschaffenheit. Die Maßnahme wird mit Städtebaufördermitteln (AZ) finanziert.
Die Baumaßnahme ist bei laufendem Betrieb durchzuführen.
Es sind Abstimmungen mit weiteren beauftragten Fachplanern durchzuführen: Objektplanung Straßenbau, Objektplanung LSA, Objektplanung der Leitungsverwaltung.
Es handelt sich um eine stufenweise Beauftragung, zunächst für den LA 3. Zum Auftrag der Projektsteuerung gehören optional, wie unter II.2.11 aufgeführt, die weiteren LA 4 bis 9. Die Beauftragung der Stufen kann nur beim Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht.
Grundlage der Projektbearbeitung ist die Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau - ABau siehe unter
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/).
Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.