(1) Die insbesondere in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Teilnahmeantrag [inklusive Bewertungsmatrix] und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Nachunternehmererklärungen) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen, die im Internet (
http://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/company/welcome.do) heruntergeladen werden können.
Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und – in deutscher Sprache gut lesbar – vollständig auszufüllen und von einem Büroinhaber, Geschäftsführer und/oder bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterschreiben, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Teilnahmeantrag führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt den Teilnahmeantrag aus und unterschreibt den Teilnahmeantrag.
Die Abgabe der Bewerbung entsprechend Ziffer IV.2.2 kann digital oder in Papierform erfolgen. Die Festlegungen hierzu sind dem Dokument „Anschreiben zum Teilnahmewettbewerb“, welches auch den Kennzettel für den Briefumschlag (bei Bewerbung in Papierform erforderlich) enthält, auf dem Vergabemarktplatz der Stadt Köln zu entnehmen.
Die Nichtvorlage beziehungsweise die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise – auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] – hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
(2) Unter der oben genannten Internetadresse können alle Vergabeunterlagen (Formblätter [siehe oben], Zuschlagskriterien, sowie die in Ziffer II.2.4 aufgeführten Unterlagen) sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung und ähnliches wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.
Rückfragen werden nur zugelassen und beantwortet, wenn sie 10 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, damit der Auftraggeber rechtzeitig 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann VgV § 20 (3), Unterabsatz 1).
(3) Hinweis zu Ziffer II.2.5 Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0 bis 5 Punkte vergeben (näheres siehe Vergabeunterlagen). Es können insgesamt maximal 235 Punkte erreicht werden. Bewertung der Honorarangebote: 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. Die Punktzahl errechnet sich im Übrigen dann wie folgt: (niedrigster Preis x Höchstpunktzahl)/jeweiliger Preis des Angebotes.
(4) Der Auftraggeber beabsichtigt im Rahmen der Verhandlung (Zuschlagsverfahren) die Frist für die Einlieferung der Honorarangebote im Einvernehmen mit den Bietern auf 15 Tage festzulegen. Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach VgV § 20 (3), Unterabsatz 1, bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Bei Verhandlungsverfahren mit Vergabebekanntmachung behält sich die Auftraggeberin vor, den Zuschlag gemäß VgV § 17 (11) auf der Grundlage des Erstangebotes zu erteilen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYM8B