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1a) Aus dem Bereich Architektur (Hochbau):
Vorlage von max. 2 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Büros aus dem Bereich Architektur (Hochbau) aus dem Zeitraum 2008 – Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 70 %):
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— Sanierung
— Anrechenbare Kosten gem. § 5 AHO, Brutto (aus Kgr. 100-700)
— Baumaßnahme während des laufenden Betriebs
— Projektstufen 1 – 5 gem. § 2 AHO im Referenzzeitraum selbst und vollständig erbracht
— Leistungen für die Handlungsbereiche A – E gem. § 2 AHO erbracht
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1b) Aus dem Fachbereich Elektrotechnik:
Vorlage von max. 1 Referenz vergleichbarer Leistungen des Büros
aus dem Fachbereich Elektrotechnik aus dem Zeitraum 2008 – Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 10 %)
— Anrechenbare Kosten gem. § 5 AHO, Brutto (aus Kgr. 440-460, 480(ET)):
— Projektstufen 1 – 5 gem. § 2 AHO im Referenzzeitraum selbst und vollständig erbracht
— Leistungen für die Handlungsbereiche A,C – E gem. § 2 AHO erbracht
— Qualitätsmanagement (Handlungsbereich B gem. § 2 AHO) für die Elektrotechnik
— Schnittstellenmanagement für die Elektrotechnik
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1c) Für 1a – 1b gilt darüber hinaus Folgendes:
Die Referenzen aus den Bereichen 1a – 1b sind so anschaulich zu präsentieren, dass eine Bewertung der o.g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix, die mit dem Bewerbungsbogen (s. Ziff. I.3) abrufbar ist.
Für jede Referenz ist darüber hinaus der Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer) zu nennen.
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Die Referenz aus dem Fachbereich Elektrotechnik darf auch identisch mit den bereits aufgeführten Referenzprojekten aus dem Bereich Architektur (Hochbau) sein.
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Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertung einer Referenz ist die vollständige Erbringung von mindestens einer der Projektstufen 1 – 5 im Referenzzeitraum 2008 – Ende der Bewerbungsfrist.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht.
Die als erbracht angegebenen Leistungsphasen müssen innerhalb des Referenzzeitraums begonnen und vollständig abgeschlossen sein, nicht aber das Gesamtprojekt.
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Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3 Nr. 1 wird nur erreicht, wenn die max. Anzahl an Referenzen die o.g. Kriterien vollumfänglich erfüllen.
Die teilweise Erfüllung der o.g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
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2.) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte und die Darstellung des beim Bewerber vorhandenen Qualitätsmanagementsystems.
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3.) Erklärung über die Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren
(Wichtung 5 %).