Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) beabsichtigt den Neubau des Gymnasiums und der Berufsbildenden Schulen in Bremervörde auf dem Grundstück der Tetjus-Tügel-Straße 9/11 in 27432 Bremervörde. Der dort bestehende Gebäudekomplex des Gymnasiums und der Berufsbildenden Schulen (mit 19 947 m BGF) wurde in den Jahren 1974 bis 1979 erbaut und weist heute deutliche Mängel auf. Deshalb wurde am 22.3.2017 vom Landkreis Rotenburg (Wümme) ein Ersatzneubau beschlossen.
Die Lage des Neubaus auf dem Schulgelände sowie die Ausbildung und der Bauablauf sind noch offen und werden im weiteren Projektablauf unter Beratung des Projektsteuerers sowie im durch den Projektsteuerer zu betreuenden Wettbewerb bestimmt.
Die Stadt Bremervörde betreibt auf den östlich angrenzenden Grundstücken Schulen in unmittelbarer Nähe. Bei der Stadt befindet sich der sogenannte Sek. I Campus der Stadt Bremervörde in Planung. Im Rahmen des Sek.I Campus wird auch eine Mensa geplant, die sich im Zentrum des gesamten Standorts befindet und von allen Schulen (Landkreis und Stadt Bremervörde) gemeinschaftlich genutzt werden soll. Aufgrund der begrenzten Freiflächen auf den Schulgrundstücken können zeitliche und räumliche Abhängigkeiten entstehen, die eine Koordination der jeweiligen Bauvorhaben erforderlich machen.
Der Unterricht soll während der Bauphase ohne Interimsunterbringungen weitergeführt werden.
Aus dem Raumbedarf des Gymnasiums, der Berufsbildenden Schulen und der zu integrierenden Schule für Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) ergibt sich voraussichtlich eine benötigte Gesamtbrutto-Grundfläche von ca. 25 000 m. Die Schule für PTA befindet sich aktuell in der Bahnhofstraße 23, 27432 Bremervörde.
Der Landkreis entschied sich, die architektonische und technische Planung inkl. der Außenanlagen und der Innenausstattung sowie die komplette Bauausführung mit Genehmigungen an einen Totalübernehmer (mit den Leistungen Planung, Bau und Umsetzung sowie ggfs. Zwischenfinanzierung) zu vergeben.
Zur Steuerung des Neubauvorhabens ist ein Projektsteuerer beauftragt worden, der die geplante Baumaßnahme bis zur Bauabnahme und Betriebsübergabe samt Umzug/Umzüge und Rückbau des Bestandes (voraussichtlich Ende 2024) steuert.
Die Beauftragung des Projektsteuerers erfolgte vorerst nur für die erste Phase (Projektstufe 1 und 2). In dieser Projektstufe soll er sämtliche Unterlagen zur Ausschreibung des Totalübernehmers zusammentragen bzw. selbst erstellen und das Wettbewerbsverfahren zur Findung des Totalübernehmers initiieren und steuern. Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens sollen konkrete architektonische Lösungen inklusive Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von am Wettbewerb teilnehmenden Totalübernehmern vorgelegt werden. Das Erstellen einer in allen Aspekten (architektonischer Ansatz, technische Ausstattung, Einrichtung und Möblierung, Materialqualitäten, innen- und außen räumliche Bezüge etc.) ausgearbeiteten funktionalen Leistungsbeschreibung sowie die Betreuung bis zur Vergabe des Auftrages an den Totalübernehmer ist Bestandteil der Leistungen des Projektsteuerers.
Anschließend wird, bei einer auf der Basis der Wettbewerbsergebnisse politisch beschlossenen Realisierung des Vorhabens, die optionale zweite Phase (Projektstufen 3 bis 5) beauftragt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in der optionalen zweiten Phase enthaltenen Projektstufen 3 bis 5, ggfs. auch stufenweise, zu erbringen.