Projektträgerschaft „Bund-Länder-Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre (Qualitätspakt Lehre)“

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Mit dem Qualitätspakt Lehre werden derzeit 186 Hochschulen aus allen 16 Ländern dabei unterstützt, die Betreuung der Studierenden und die Qualität der Lehre zu verbessern. Ziele des Programms sind eine bessere Personalausstattung von Hochschulen, ihre Unterstützung bei der Qualifizierung bzw. Weiterqualifizierung ihres Personals sowie die Sicherung und Weiterentwicklung einer qualitativ hochwertigen Hochschullehre. Zur Durchführung des Programms hat das BMBF für die Zeit vom 1.10.2010 bis 30.9.2017 einen Projektträger beauftragt. Die mit dieser Ausschreibung neu zu vergebende Projektträgerschaft soll ab 1.10.2017 die Durchführung des Programms nahtlos fortführen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-06-28 Auftragsbekanntmachung
2017-09-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-06-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung
Referenznummer: 411 - 44142-4/1
Kurze Beschreibung:
Mit dem Qualitätspakt Lehre werden derzeit 186 Hochschulen aus allen 16 Ländern dabei unterstützt, die Betreuung der Studierenden und die Qualität der Lehre zu verbessern. Ziele des Programms sind eine bessere Personalausstattung von Hochschulen, ihre Unterstützung bei der Qualifizierung bzw. Weiterqualifizierung ihres Personals sowie die Sicherung und Weiterentwicklung einer qualitativ hochwertigen Hochschullehre. Zur Durchführung des Programms hat das BMBF für die Zeit vom 1.10.2010 bis 30.9.2017 einen Projektträger beauftragt. Die mit dieser Ausschreibung neu zu vergebende Projektträgerschaft soll ab 1.10.2017 die Durchführung des Programms nahtlos fortführen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Kapelle-Ufer 1
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmbf.de 🌏
E-Mail: 4.vergabe@bmbf.bund.de 📧
Fax: +49 228-995783601 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=163162 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-28 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-01 📅
Datum des Beginns: 2017-10-01 📅
Datum des Endes: 2022-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 124-252460
ABl. S-Ausgabe: 124
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich in digitaler Form über die e-Vergabeplattform des Bundes („www.evergabe-online.de“) heruntergeladen werden. Informationen zu der e-Vergabeplattform des Bundes und den technischen Voraussetzungen sind auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ abrufbar und erteilt der Support des Beschaffungsamts des BMI (Tel.: 0228/99 610 1234, E-Mail: support@bescha.bund.de ). Angebote bzw. Teilnahmeanträge nebst Anlagen sind in dreifacher Ausfertigung ausschließlich per Post an die oben genannte Kontaktstelle zu senden oder bei der Poststelle des BMBF in Berlin, Margarete-Steffin-Straße 11 zwischen 7:00 und 15:00 Uhr (bitte klingeln) einzureichen. Angebote, Teilnahmeanträge und Anlagen (z. B. Eigenerklärungen), die über die e-Vergabeplattform des Bundes abgegeben werden, gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt. Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind schriftlich – per E-Mail oder Fax – der oben genannten Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen, die über die e-Vergabeplattform des Bundes gesendet werden, werden nicht bearbeitet und sind nicht zugelassen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Sie werden nicht per e-Vergabeplattform an alle Bieter gesendet. Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. Bieter, die der oben genannten Kontaktstelleihre E-Mail-Adresse mitteilen, werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der e-Vergabeplattform abrufbar sind. Weitere Informationen zu Angeboten, Teilnahmeanträgen und Bieterfragen sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland haben den Hochschulpakt 2020 um ein Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre erweitert. Ziele des Programms sind eine Verbesserung der Personalausstattung von Hochschulen für Lehre, Betreuung und Beratung, die Unterstützung von Hochschulen bei der Qualifizierung bzw. Weiterqualifizierung ihres Personals für die Aufgaben in Lehre, Betreuung und Beratung sowie die Sicherung und Weiterentwicklung einer qualitativ hochwertigen Hochschullehre. Dabei sollen, soweit die Förderkriterien erfüllt sind, eine gleichmäßige Entwicklung der Hochschulen in der Bundesrepublik und eine regionale Ausgewogenheit angestrebt werden.
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Grundlage des Förderprogramms ist die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern nach Artikel 91b Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes über ein gemeinsames Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre vom 18.10.2010.
Für die erste Förderphase waren Hochschulen in staatlicher Trägerschaft einschließlich Hochschulen in Trägerschaft einer Stiftung des öffentlichen Rechts, jeweils vertreten durch ihre Leitung, antragsberechtigt. Eine gemeinsame Antragstellung mehrerer Hochschulen war möglich. Außerhochschulische Einrichtungen sowie Vereinigungen, zu deren satzungsgemäßem Zweck die Förderung von Studium und Lehre zählt, konnten sich in Kooperation mit antragsberechtigten Hochschulen, die den Hauptteil der Förderung erhalten mussten, an dem Programm beteiligen.
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Die Laufzeit der Projekte in der ersten Förderphase erstreckte sich vom 1.10.2011 bis zum 31.12.2016. Insgesamt wurden 260 Zuwendungen im Rahmen von Einzel- und Verbundprojekten vergeben.
Für die zweite Förderphase waren nur diejenigen Hochschulen antragsberechtigt, die in der ersten Förderphase erfolgreich waren. Anträge wurden von im Bereich der Hochschullehre ausgewiesenen Expertinnen und Experten, die durch Bund und Länder benannt wurden, nach den in § 4 der Verwaltungsvereinbarung genannten Kriterien auf ihre Förderwürdigkeit hin bewertet. Über die als förderwürdig bewerteten Anträge und über die Förderhöhe entschied das Auswahlgremium nach § 5 Absatz 1 der Verwaltungsvereinbarung, dem neben den genannten Expertinnen und Experten je zwei Vertreter des Bundes und der Länderseite angehörten. Von Hochschulen, über deren formlosen Anträge das Auswahlgremium positiv entschieden hatte, wurden vom Projektträger die förmlichen Förderanträge geprüft. Bei Vorliegen der förmlichen Zuwendungsvoraussetzungen bewilligte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf dieser Grundlage eine Zuwendung. Insgesamt wurden 206 Zuwendungen im Rahmen von Einzel- oder Verbundprojekten bewilligt.
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Dies ist die letzte Förderphase in diesem Programm. Maßnahmen konnten längstens für einen Zeitraum bis zum Ende der Laufzeit des Programms am 31.12.2020 fortgesetzt werden.
Für die Finanzierung des Programms stellt der Bund im Jahr 2011 bis zu 140 000 000 EUR, im Jahr 2012 bis zu 175 000 000 EUR und in den Jahren 2013 bis 2020, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die gesetzgebenden Körperschaften, jeweils bis zu 200 Mio. Euro zur Verfügung. Der Bund finanziert die für die Durchführung der bewilligten Maßnahmen erforderlichen Personal- und Sachausgaben der Hochschulen. Das jeweilige Sitzland stellt die Gesamtfinanzierung sicher. Die administrativen Kosten des Programms und der programmbegleitenden Evaluation werden aus den Programmmitteln des Bundes getragen.
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Zur Durchführung des Programms hat das BMBF für die Zeit vom 1.10.2010 bis 30.9.2017 einen Projektträger beauftragt. Die mit dieser Ausschreibung neu zu vergebende Projektträgerschaft soll ab 1.10.2017 die Durchführung des Programms nahtlos fortführen.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Vertrags durch den Auftraggeber um einmalig bis zu einem Jahr, längstens bis zum 30.4.2023.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben zum Bieter (Formular-Ziffern I bis VII „Eigenerklärungen zur Eignung EU – BMBF“)
— Bieterbogen (entspricht Ziffer I): Der Bieter hat die Bezeichnung seines Un-ternehmens mit Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse und Ansprechpartner/in zu nennen. Der Bieterbogen des Bieters entsprechend Formularblatt I ist von dem Bieter und ggf. allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, nicht aber von den einzelnen Unterauftragnehmern auszufüllen.
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— Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer II): Der Bieter hat anzugeben, für welche Leistungsbestand-teile er Unterauftragnehmer einsetzen wird. Die Unterauftragnehmer, die be-reits feststehen, sind unter Angabe des Leistungsbereichs und Beschreibung der Teilleistungen (Art und Umfang) mit vollständiger Firmenbezeichnung und Unternehmenssitz zu benennen.
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— Verpflichtungserklärung im Rahmen der Eignungsleihe (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer III): Erklärung des sich verpflichtenden Unternehmens, dass im Falle der Zuschlagserteilung dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen.
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— Erklärung der Bietergemeinschaft (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer IV): In der Erklärung sind sämtliche Konsortialpartner der Bietergemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied einer Bietergemeinschaft) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firmenbezeich-nung und Unternehmenssitz zu benennen.
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— Verflechtungserklärung (entspricht Ziffer V): Eigenerklärung, die darstellt, ob und auf welche Art das Unternehmen mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich an den betroffenen Förderverfahren, die gemäß der vorliegenden Ausschreibung untersucht und bewertet werden sollen, beteiligen werden.
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— Angaben zu den Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der/des Beauftragten für den Haushalt.
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV (entspricht Ziffer VI).
— Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit trotz Vorliegens von Ausschlussgründen – Selbstreinigung nach § 125 GWB (entspricht Ziffer VII).
Zusätzlich: Auszug aus dem Handelsregister
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern für den Leistungserbringer (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Die Vorlage einer Fotokopie reicht aus.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-08-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Annika Thielemann
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=163162 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstr. 2
Postleitzahl: 53175
E-Mail: z24.vergabe@bmbf.bund.de 📧
Fax: +49 228-995783601 📠
Internetadresse: http://www.bmbf.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postort: Berlin
Quelle: OJS 2017/S 124-252460 (2017-06-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-09-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 6.30 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 180-369201
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 124-252460
ABl. S-Ausgabe: 180

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Finanzierung des Programms stellt der Bund im Jahr 2011 bis zu 140 000 000 EUR, im Jahr 2012 bis zu 175 000 000 EUR und in den Jahren 2013 bis 2020, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die gesetzgebenden Körperschaften, jeweils bis zu 200 000 000 EUR zur Verfügung. Der Bund finanziert die für die Durchführung der bewilligten Maßnahmen erforderlichen Personal- und Sachausgaben der Hochschulen. Das jeweilige Sitzland stellt die Gesamtfinanzierung sicher. Die administrativen Kosten des Programms und der programmbegleitenden Evaluation werden aus den Programmmitteln des Bundes getragen.
Mehr anzeigen
Zur Durchführung des Programms hat das BMBF für die Zeit vom 1.10.2010 bis 30.09.2017 einen Projektträger beauftragt. Die mit dieser Ausschreibung neu zu vergebende Projektträgerschaft soll ab 1.10.2017 die Durchführung des Programms nahtlos fortführen.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzeptes für die Beobachtung und Berichtsaufgaben
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzeptes für das Management des Fördergeschäfts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzeptes für Monitoring und Evaluation
Qualität des Konzeptes für die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzeptes für die begleitenden Aufgaben
Gewichtung des Preises: 40

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-23 📅
Quelle: OJS 2017/S 180-369201 (2017-09-15)