Als ein praktischer Baustein zur Umsetzung der „Digitalen Agenda der Bundesregierung“ soll „go-digital“ kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und das Handwerk zielgruppenspezifisch und praxiswirksam bei der Digitalisierung unterstützen. Die zu vergebende Projektträgerschaft, soll durch eine sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle die Anforderungen eines effizienten Einsatzes der Fördermittel gewährleisten und das BMWi von Aufgaben nicht ministerieller Art entlasten.
Achtung: Der unten angegebene geschätzte Gesamtwert basiert auf einem Mittelwert von 4 000 000 EUR für die Gesamtlaufzeit von 4 Jahren. Der Auftragswert für die Gesamtlaufzeit wird auf ein Volumen von 3 400 000 EUR – 4 600 000 EUR geschätzt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-10-28) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: 11019 Berlin
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat ZB7-Vergabe
Telefon: +49 3018615-7824📞
E-Mail: zb7-vergabestelle@bmwi.bund.de📧
Fax: +49 3018615-7010 📠
Region: Berlin🏙️
URL: www.bmwi.de🌏
Als ein praktischer Baustein zur Umsetzung der „Digitalen Agenda der Bundesregierung“ soll „go-digital“ kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und das Handwerk zielgruppenspezifisch und praxiswirksam bei der Digitalisierung unterstützen. Der AN soll durch eine sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle die Anforderungen eines effizienten Einsatzes der Fördermittel gewährleisten und das BMWi von Aufgaben nicht ministerieller Art entlasten.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 012-023670
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 13005/008-10#014
Titel: Projektträgerschaft go-digital
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-27 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: EuroNorm Gesellschaft für Qualitätssicherung und Innovationsmanagement mbH
Postanschrift: Stralauer Platz 34
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3628189.60 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat I B 6
Postanschrift: 11019 Berlin
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 210-514284 (2019-10-28)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-12-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Scharnhorststr. 34 - 37
Postleitzahl: 10115
Kontaktperson: Z-FV-VG Vergabestelle
Telefon: +49 30-186152323📞
E-Mail: vergabestelle@bmwi.bund.de📧
URL: http://www.bmwi.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Projektträgerschaft für das Förderprogramm go-digital des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie” Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hauptsitz des Auftragnehmers und BMWi, Scharnhorststr. 34-37, 10115 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Als ein praktischer Baustein zur Umsetzung der „Digitalen Agenda der Bundesregierung“ soll „go-digital“ kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und das...”
Beschreibung der Beschaffung
Als ein praktischer Baustein zur Umsetzung der „Digitalen Agenda der Bundesregierung“ soll „go-digital“ kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und das Handwerk zielgruppenspezifisch und praxiswirksam bei der Digitalisierung unterstützen. Die zu vergebende Projektträgerschaft, soll durch eine sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle die Anforderungen eines effizienten Einsatzes der Fördermittel gewährleisten und das BMWi von Aufgaben nicht ministerieller Art entlasten.
Auftragsvergabe Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: EuroNorm GmbH
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 7 033 200 💰
“Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der...”
Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle des BMWi (s. Ziffer I.1) zu rügen. Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des BMWi, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen/können, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 248-657832 (2021-12-17)