Projektträgerschaft zur fachlichen und administrativen Abwicklung des Förderprogrammes Export nachhaltiger und grüner (Umwelt-)Infrastruktur

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Projektträgerschaft zur fachlichen und administrativen Abwicklung des Förderprogrammes „Export nachhaltiger und grüner (Umwelt-)Infrastruktur“
Das BMUB (Auftraggeberin/AG) veröffentlichte am 5.4.2017 eine Förderbekanntmachung über die neue Förderphase 2017 bis 2019. Im Bundeshaushalt 2017 stehen für die Förderung des „Exports grüner und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur“ für die Bewilligung von überjährigen Projekten Mittel i.H.v. 10 000 000 EUR (2017 Ansatz 5 000 000 EUR mit einer Verpflichtungsermächtigung für 2018 und 2019 i.H.v. jeweils 2 500 000 EUR) zur Verfügung. Mit Inkrafttreten des Haushalts 2018 stehen erneut etwaige Fördermittel zur Verfügung, sind jedoch unter dem Vorbehalt gesetzlicher Ermächtigungen.
Die Projekte sind ab Vertragsbeginn durch einen Projektträger (PT) fachlich und administrativ zu begleiten. Es handelt sich um Einzel- und Verbundprojekte (Projektförderung) und im Ausnahmefall einzelne Auftragsvergaben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-08-22 Auftragsbekanntmachung
2017-12-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-08-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: BMUB Z I 3 VSt 963/2017
Kurze Beschreibung:
Projektträgerschaft zur fachlichen und administrativen Abwicklung des Förderprogrammes „Export nachhaltiger und grüner (Umwelt-)Infrastruktur“ Das BMUB (Auftraggeberin/AG) veröffentlichte am 5.4.2017 eine Förderbekanntmachung über die neue Förderphase 2017 bis 2019. Im Bundeshaushalt 2017 stehen für die Förderung des „Exports grüner und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur“ für die Bewilligung von überjährigen Projekten Mittel i.H.v. 10 000 000 EUR (2017 Ansatz 5 000 000 EUR mit einer Verpflichtungsermächtigung für 2018 und 2019 i.H.v. jeweils 2 500 000 EUR) zur Verfügung. Mit Inkrafttreten des Haushalts 2018 stehen erneut etwaige Fördermittel zur Verfügung, sind jedoch unter dem Vorbehalt gesetzlicher Ermächtigungen. Die Projekte sind ab Vertragsbeginn durch einen Projektträger (PT) fachlich und administrativ zu begleiten. Es handelt sich um Einzel- und Verbundprojekte (Projektförderung) und im Ausnahmefall einzelne Auftragsvergaben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 3
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmub.bund.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bmub.bund.de 📧
Telefon: +49 228-993053151 📞
Fax: +49 228-993053302 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=170146 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-22 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-26 📅
Datum des Beginns: 2018-01-16 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 163-336299
ABl. S-Ausgabe: 163
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen sind schriftlich über die e-Vergabe-Plattform des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern (evergabe-online.de) an die Zentrale Vergabestelle des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu richten. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern einstellen. Fragen, die weniger als 6 Tage vor der Angebotsfrist eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Die Auskünfte sind für alle Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren zugänglich. Weitergehende Informationen zu diesem Vergabeverfahren werden durch die Zentrale Vergabestelle ebenfalls auf der e-Vergabeplattform des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern eingestellt. Die Vergabeunterlagen werden ebenfalls elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) bereitgestellt. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabe-unterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über möglichen Änderungen / Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u.a. der Kommunikation mit der Vergabestelle der Auftraggeberin, ist eine Registrierung zwingend erforderlich. Die Vergabestelle wird im Fall der Zuschlagserteilung beim Bundesamt für Justiz eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GWO einholen. Ein Eintrag führt zum Ausschluss. Es gilt deutsches Recht.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Projektträgerschaft zur fachlichen und administrativen Abwicklung des Förderprogrammes „Export nachhaltiger und grüner (Umwelt-)Infrastruktur“
Das BMUB (Auftraggeberin/AG) veröffentlichte am 5.4.2017 eine Förderbekanntmachung über die neue Förderphase 2017 bis 2019. Im Bundeshaushalt 2017 stehen für die Förderung des „Exports grüner und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur“ für die Bewilligung von überjährigen Projekten Mittel i.H.v. 10 000 000 EUR (2017 Ansatz 5 000 000 EUR mit einer Verpflichtungsermächtigung für 2018 und 2019 i.H.v. jeweils 2 500 000 EUR) zur Verfügung. Mit Inkrafttreten des Haushalts 2018 stehen erneut etwaige Fördermittel zur Verfügung, sind jedoch unter dem Vorbehalt gesetzlicher Ermächtigungen.
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Die Projekte sind ab Vertragsbeginn durch einen Projektträger (PT) fachlich und administrativ zu begleiten. Es handelt sich um Einzel- und Verbundprojekte (Projektförderung) und im Ausnahmefall einzelne Auftragsvergaben.
Geschätzter Gesamtwert: 1 661 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Projektträgerschaft zur fachlichen und administrativen Abwicklung des Förderprogrammes „Export nachhaltiger und grüner (Umwelt-)Infrastruktur“.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 661 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen kann die Auftraggeberin den Vertrag bis zu zwei Jahre verlängern, d.h. max. bis zum 31. Dezember 2021.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
— Bietererklärung zur Zuverlässigkeit nach Anlage 3 der Auftragsunterlagen
— Bietererklärung nach Anlage 4 (Bietergemeinschaft) der Auftragsunterlagen -falls zutreffend-
— Bietererklärung nach Anlage 5 (Nachunternehmer) der Auftragsunterlagen -falls zutreffend-
— Formlose Erklärung über mögliche Interessenkollision
Hinweis: Der Bieter hat eindeutig zu bestätigen, dass er im Fall kollidierender Mandate / Aufträge / Tätigkeiten eine neutrale Auftragsbearbeitung gewährleisten kann. Wird eine neutrale Auftragsbearbeitung nicht bestätigt oder kann diese durch die AG nicht festgestellt werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren
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— Formlose Erklärung hinsichtlich einer fachlich – wissenschaftlichen Unabhängigkeit und organisatorischer Eigenständigkeit
Der Bieter hat zu bestätigen, dass er fachlich-wissenschaftlich unabhängig und organisatorisch eigenständig ist und somit auch keiner Weisungsabhängigkeit unterliegt.
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Hinweis:
Im Rahmen der Abgabe des Angebots (s. Bietererklärung, Anlage 3) ist das zuständige Registergericht / Genehmigungsbehörde sowie die Nummer der Eintragung in dem öffentlichen Register bzw. die Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde anzugeben. Ab einem Auftragswert von 30 000 EUR wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gem. § 150 a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern. Die Anforderung erfolgt jedoch nur für den Bieter, der für eine Zuschlagserteilung in Frage kommt. Somit ist eine Vorlage des Gewerbezentralregisterauszuges durch den Bieter bei Angebotsabgabe nicht notwendig.
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Mit der Abgabe des Angebots erklärt sich der Bieter damit einverstanden. Im Fall der Eintragung in das Gewerbezentralregister erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-01-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Bonn.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Durchführungskonzept: (maximal: 25 Punkte),
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept Öffentlichkeitsarbeit: (maximal: 15 Punkte),
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zu Controlling, Qualitätssicherung: (maximal: 15 Punkte),
Konzept zur Funktion entsprechend § 9 BHO: (maximal: 5 Punkte),
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Gewichtung des Preises: 40

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat Z I 3 – Zentrale Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=170146 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen sind schriftlich über die e-Vergabe-Plattform des
Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern (evergabe-online.de) an die Zentrale
Vergabestelle des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu richten. Die
Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist
ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern
einstellen. Fragen, die weniger als 6 Tage vor der Angebotsfrist eingehen, können nicht mehr beantwortet
werden. Die Auskünfte sind für alle Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren zugänglich. Weitergehende
Informationen zu diesem Vergabeverfahren werden durch die Zentrale Vergabestelle ebenfalls auf
der e-Vergabeplattform des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern eingestellt. Die
Vergabeunterlagen werden ebenfalls elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de)
bereitgestellt.
Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige
Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über
Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabe-unterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der
freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über möglichen Änderungen
/ Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u.a. der
Kommunikation mit der Vergabestelle der Auftraggeberin, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Die Vergabestelle wird im Fall der Zuschlagserteilung beim Bundesamt für Justiz eine Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister nach § 150a GWO einholen. Ein Eintrag führt zum Ausschluss.
Es gilt deutsches Recht.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen
über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber (Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – BMUB).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in
seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich beim BMUB zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ende der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Angebotsabgabe bzw. Einreichung der Bewerbung gegenüber dem BMUB geltend
gemachte werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt das BMUB dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen
berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der
Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen,
werden vom BMUB nach § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung
der Information, bzw. 10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen
werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch das BMUB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 3
Postleitzahl: 53175
Telefon: +49 228-993053113 📞
E-Mail: vergabestelle@bmub.bund.de 📧
Fax: +49 228-993053302 📠
Internetadresse: http://www.bmub.bund.de 🌏
Quelle: OJS 2017/S 163-336299 (2017-08-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Projektträgerschaft zur fachlichen und administrativen Abwicklung des Förderprogrammes „Export nachhaltiger und grüner (Umwelt-)Infrastruktur“. Das BMUB (Auftraggeberin/AG) veröffentlichte am 5.4.2017 eine Förderbekanntmachung über die neue Förderphase 2017 bis 2019. Im Bundeshaushalt 2017 stehen für die Förderung des „Exports grüner und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur“ für die Bewilligung von überjährigen Projekten Mittel i.H.v. 10 Mio. EUR (2017 Ansatz 5 Mio. Euro mit einer Verpflichtungsermächtigung für 2018 und 2019 i.H.v. jeweils 2,5 Mio. EUR) zur Verfügung. Mit Inkrafttreten des Haushalts 2018 stehen erneut etwaige Fördermittel zur Verfügung, sind jedoch unter dem Vorbehalt gesetzlicher Ermächtigungen. Die Projekte sind ab Vertragsbeginn durch einen Projektträger (PT) fachlich und administrativ zu begleiten. Es handelt sich um Einzel- und Verbundprojekte (Projektförderung) und im Ausnahmefall einzelne Auftragsvergaben.
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Gesamtwert des Auftrags: 581105.23 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 246-515447
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 163-336299
ABl. S-Ausgabe: 246
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen sind schriftlich über die e-Vergabe-Plattform des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern (evergabe-online.de) an die zentrale Vergabestelle des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu richten. Die zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern einstellen. Fragen, die weniger als 6 Tage vor der Angebotsfrist eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Die Auskünfte sind für alle Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren zugänglich. Weitergehende Informationen zu diesem Vergabeverfahren werden durch die Zentrale Vergabestelle ebenfalls auf der e-Vergabeplattform des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern eingestellt. Die Vergabeunterlagen werden ebenfalls elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) bereitgestellt. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabe-unterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über möglichen Änderungen. / Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u.a. der Kommunikation mit der Vergabestelle der Auftraggeberin, ist eine Registrierung zwingend erforderlich. Die Vergabestelle wird im Fall der Zuschlagserteilung beim Bundesamt für Justiz eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GWO einholen. Ein Eintrag führt zum Ausschluss. Es gilt deutsches Recht.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das BMUB (Auftraggeberin/AG) veröffentlichte am 5.4.2017 eine Förderbekanntmachung über die neue Förderphase 2017 bis 2019. Im Bundeshaushalt 2017 stehen für die Förderung des „Exports grüner und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur“ für die Bewilligung von überjährigen Projekten Mittel i.H.v. 10 Mio. EUR (2017 Ansatz 5 Mio. Euro mit einer Verpflichtungsermächtigung für 2018 und 2019 i.H.v. jeweils 2,5 Mio. EUR) zur Verfügung. Mit Inkrafttreten des Haushalts 2018 stehen erneut etwaige Fördermittel zur Verfügung, sind jedoch unter dem Vorbehalt gesetzlicher Ermächtigungen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Durchführungskonzept: (maximal: 25 Punkte)
Konzept Öffentlichkeitsarbeit: (maximal: 15 Punkte)
Konzept zu Controlling, Qualitätssicherung: (maximal: 15 Punkte)
Konzept zur Funktion entsprechend § 9 BHO: (maximal: 5 Punkte)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-13 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen sind schriftlich über die e-Vergabe-Plattform des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern (evergabe-online.de) an die zentrale Vergabestelle des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu richten. Die zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern einstellen. Fragen, die weniger als 6 Tage vor der Angebotsfrist eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Die Auskünfte sind für alle Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren zugänglich. Weitergehende Informationen zu diesem Vergabeverfahren werden durch die Zentrale Vergabestelle ebenfalls auf der e-Vergabeplattform des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern eingestellt. Die Vergabeunterlagen werden ebenfalls elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) bereitgestellt.
Mehr anzeigen
Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabe-unterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über möglichen Änderungen.
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/ Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u.a. der Kommunikation mit der Vergabestelle der Auftraggeberin, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Die Vergabestelle wird im Fall der Zuschlagserteilung beim Bundesamt für Justiz eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GWO einholen. Ein Eintrag führt zum Ausschluss.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen.
Über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber (Bundesministerium für Umwelt,
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich beim BMUB zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ende der in der Bekanntmachung.
Mehr anzeigen
Genannten Frist zur Angebotsabgabe bzw. Einreichung der Bewerbung gegenüber dem BMUB geltend gemachte werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB) teilt das BMUB dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom BMUB nach § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung.
Mehr anzeigen
Der Information, bzw. 10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch das BMUB.
Quelle: OJS 2017/S 246-515447 (2017-12-20)