Für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr soll eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Warnschutzkleidung für seine rund 1 800 Beschäftigten im Straßenbetriebs- und Straßen-unterhaltungsdienst auf Leasingbasis vergeben werden. Im Auftrag sind die Waschungen (einschließlich das Abholen und Bringen der Bekleidung zu den jeweiligen Standorten), das Reparieren, die Überprüfung der Warnschutzwirkung nach EN ISO 20471 sowie gegebenenfalls der Austausch des jeweiligen Kleidungsstückes enthalten. Der Auftrag umfasst einen Rahmenvertrag laut Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) mit einer Laufzeit von 3 Jahren sowie optional einer einseitigen Vertragsverlängerung zu höchstens 12 Monaten in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 1 VgV). Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 1.1.2018. Auftraggeber und Vertragspartner ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Die Zuständigkeit des Logistik Zentrum Niedersa.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-07-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Berufskleidung
Referenznummer: 0029-DLG/2017-03.25
Kurze Beschreibung:
Für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr soll eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Warnschutzkleidung für seine rund 1 800 Beschäftigten im Straßenbetriebs- und Straßen-unterhaltungsdienst auf Leasingbasis vergeben werden. Im Auftrag sind die Waschungen (einschließlich das Abholen und Bringen der Bekleidung zu den jeweiligen Standorten), das Reparieren, die Überprüfung der Warnschutzwirkung nach EN ISO 20471 sowie gegebenenfalls der Austausch des jeweiligen Kleidungsstückes enthalten.
Der Auftrag umfasst einen Rahmenvertrag laut Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) mit einer Laufzeit von 3 Jahren sowie optional einer einseitigen Vertragsverlängerung zu höchstens 12 Monaten in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 1 VgV). Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 1.1.2018.
Auftraggeber und Vertragspartner ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Die Zuständigkeit des Logistik Zentrum Niedersa.
Für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr soll eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Warnschutzkleidung für seine rund 1 800 Beschäftigten im Straßenbetriebs- und Straßen-unterhaltungsdienst auf Leasingbasis vergeben werden. Im Auftrag sind die Waschungen (einschließlich das Abholen und Bringen der Bekleidung zu den jeweiligen Standorten), das Reparieren, die Überprüfung der Warnschutzwirkung nach EN ISO 20471 sowie gegebenenfalls der Austausch des jeweiligen Kleidungsstückes enthalten.
Der Auftrag umfasst einen Rahmenvertrag laut Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) mit einer Laufzeit von 3 Jahren sowie optional einer einseitigen Vertragsverlängerung zu höchstens 12 Monaten in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 1 VgV). Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 1.1.2018.
Auftraggeber und Vertragspartner ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Die Zuständigkeit des Logistik Zentrum Niedersa.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Berufskleidung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1.7.2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“.
Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei der angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 53 Abs. 5 VgV). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen.“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb – Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHY5QF.
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1.7.2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“.
Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei der angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 53 Abs. 5 VgV). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen.“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb – Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHY5QF.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr soll eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Warnschutzkleidung für seine rund 1 800 Beschäftigten im Straßenbetriebs- und Straßen-unterhaltungsdienst auf Leasingbasis vergeben werden. Im Auftrag sind die Waschungen (einschließlich das Abholen und Bringen der Bekleidung zu den jeweiligen Standorten), das Reparieren, die Überprüfung der Warnschutzwirkung nach EN ISO 20471 sowie gegebenenfalls der Austausch des jeweiligen Kleidungsstückes enthalten.
Für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr soll eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Warnschutzkleidung für seine rund 1 800 Beschäftigten im Straßenbetriebs- und Straßen-unterhaltungsdienst auf Leasingbasis vergeben werden. Im Auftrag sind die Waschungen (einschließlich das Abholen und Bringen der Bekleidung zu den jeweiligen Standorten), das Reparieren, die Überprüfung der Warnschutzwirkung nach EN ISO 20471 sowie gegebenenfalls der Austausch des jeweiligen Kleidungsstückes enthalten.
Der Auftrag umfasst einen Rahmenvertrag laut Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) mit einer Laufzeit von 3 Jahren sowie optional einer einseitigen Vertragsverlängerung zu höchstens 12 Monaten in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 1 VgV). Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 1.1.2018.
Der Auftrag umfasst einen Rahmenvertrag laut Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) mit einer Laufzeit von 3 Jahren sowie optional einer einseitigen Vertragsverlängerung zu höchstens 12 Monaten in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 1 VgV). Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 1.1.2018.
Auftraggeber und Vertragspartner ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Die Zuständigkeit des Logistik Zentrum Niedersa.
Für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr soll eine Rahmenvereinbarung, für die Dauer von 3 Jahren (Vertragszeitraum 1.1.2018 bis 31.12.2020) mit der Verlängerungsoption von einem Jahr, zur Lieferung von Warnschutzkleidung für seine rund 1 800 Beschäftigten im Straßen-betriebs- und -Straßenunterhaltungsdienst auf Leasingbasis vergeben werden. Im Auftrag sind die Waschungen (einschließlich das Abholen und Bringen der Bekleidung zu den jeweiligen Standorten), das Reparieren, die Überprüfung der Warnschutzwirkung nach EN ISO 20471 sowie gegebenenfalls der Austausch des jeweiligen Kleidungsstückes enthalten.
Für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr soll eine Rahmenvereinbarung, für die Dauer von 3 Jahren (Vertragszeitraum 1.1.2018 bis 31.12.2020) mit der Verlängerungsoption von einem Jahr, zur Lieferung von Warnschutzkleidung für seine rund 1 800 Beschäftigten im Straßen-betriebs- und -Straßenunterhaltungsdienst auf Leasingbasis vergeben werden. Im Auftrag sind die Waschungen (einschließlich das Abholen und Bringen der Bekleidung zu den jeweiligen Standorten), das Reparieren, die Überprüfung der Warnschutzwirkung nach EN ISO 20471 sowie gegebenenfalls der Austausch des jeweiligen Kleidungsstückes enthalten.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Optionen: Eine einseitige Vertragsverlängerung zu höchstens 12 Monaten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 71 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen – , haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen und deren Eignung nachzuweisen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 71 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen – , haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen und deren Eignung nachzuweisen.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen),
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von…
… Subunternehmen.
… eignungsrelevanten Dritten.
— für jede Angebotsposition zu Erprobungs- und Testzwecken (inkl. Emblem) jeweils ein Muster in Größe 54 und 58,
— Zertifikat gem. Ökotex-Standard 100 Klasse II oder III oder gleichwertig,
— Prüfzertifikat ISO EN 20471,
— Terminablaufplan, aus dem der Übergang von dem bisherigen Dienstleister hervorgeht,
— Konzept über die logistische Abarbeitung der Leistungen / Übernahme der Leistungen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Zahlung eines Mindestentgelts entsprechend einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrags gem. § 4 Abs. 1 NTVergG (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“),
— Beim Einsatz von Nachunternehmen verpflichtet sich der Bieter gem. § 13 NTVergG die Erklärung nach § 4 Abs. 1 bzw. § 5 Abs. 1 NTVergG von den Nachunternehmen abzuverlangen soweit der Anteil des Auftrags, der auf das jeweilige Nachunternehmen entfällt, mindestens 3 000 EUR (ohne Umsatzsteuer) beträgt.
— Beim Einsatz von Nachunternehmen verpflichtet sich der Bieter gem. § 13 NTVergG die Erklärung nach § 4 Abs. 1 bzw. § 5 Abs. 1 NTVergG von den Nachunternehmen abzuverlangen soweit der Anteil des Auftrags, der auf das jeweilige Nachunternehmen entfällt, mindestens 3 000 EUR (ohne Umsatzsteuer) beträgt.
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“)
— Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-09-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-08-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1.7.2016.
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1.7.2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“.
Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei der angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 53 Abs. 5 VgV). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen.“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb – Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover.
Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei der angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 53 Abs. 5 VgV). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen.“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb – Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHY5QF.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 413115-2943 📠
Quelle: OJS 2017/S 133-272317 (2017-07-10)
Ergänzende Angaben (2017-08-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr soll eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Warnschutzkleidung für seine rund 1 800 Beschäftigten im Straßenbetriebs- und Straßenunterhaltungsdienst auf Leasingbasis vergeben werden. Im Auftrag sind die Waschungen (einschließlich das Abholen und Bringen der Bekleidung zu den jeweiligen Standorten), das Reparieren, die Überprüfung der Warnschutzwirkung nach EN ISO 20471 sowie gegebenenfalls der Austausch des jeweiligen Kleidungsstückes enthalten.
Der Auftrag umfasst einen Rahmenvertrag laut Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) mit einer Laufzeit von 3 Jahren sowie optional einer einseitigen Vertragsverlängerung zu höchstens 12 Monaten in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 1 VgV). Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 1.1.2018.
Auftraggeber und Vertragspartner ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Die Zuständigkeit des Logistik Zentrum Niedersa.
Für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr soll eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Warnschutzkleidung für seine rund 1 800 Beschäftigten im Straßenbetriebs- und Straßenunterhaltungsdienst auf Leasingbasis vergeben werden. Im Auftrag sind die Waschungen (einschließlich das Abholen und Bringen der Bekleidung zu den jeweiligen Standorten), das Reparieren, die Überprüfung der Warnschutzwirkung nach EN ISO 20471 sowie gegebenenfalls der Austausch des jeweiligen Kleidungsstückes enthalten.
Der Auftrag umfasst einen Rahmenvertrag laut Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) mit einer Laufzeit von 3 Jahren sowie optional einer einseitigen Vertragsverlängerung zu höchstens 12 Monaten in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 1 VgV). Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 1.1.2018.
Auftraggeber und Vertragspartner ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Die Zuständigkeit des Logistik Zentrum Niedersa.
Gesamtwert des Auftrags: 1 200 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Braunschweig🏙️
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHY4PY.
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHY4PY.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr soll eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Warnschutzkleidung für seine rund 1 800 Beschäftigten im Straßenbetriebs- und Straßenunterhaltungsdienst auf Leasingbasis vergeben werden. Im Auftrag sind die Waschungen (einschließlich das Abholen und Bringen der Bekleidung zu den jeweiligen Standorten), das Reparieren, die Überprüfung der Warnschutzwirkung nach EN ISO 20471 sowie gegebenenfalls der Austausch des jeweiligen Kleidungsstückes enthalten.
Für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr soll eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Warnschutzkleidung für seine rund 1 800 Beschäftigten im Straßenbetriebs- und Straßenunterhaltungsdienst auf Leasingbasis vergeben werden. Im Auftrag sind die Waschungen (einschließlich das Abholen und Bringen der Bekleidung zu den jeweiligen Standorten), das Reparieren, die Überprüfung der Warnschutzwirkung nach EN ISO 20471 sowie gegebenenfalls der Austausch des jeweiligen Kleidungsstückes enthalten.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-10-16 📅