Es sind, ggf. in verschiedenen hubschrauberspezifisch angepassten Versionen, Fliegerhelme für Hubschrauberbesatzungen inkl. Zubehör (Fliegerhelmsysteme) zu liefern, die für die militärische Nutzung in eingeführten und sich in der Einführung befindlichen militärischen Hubschraubern der Bundeswehr sowie angemieteten Hubschraubern geeignet sind. Das Fliegerhelmsystem setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Einzelbaugruppen/Komponenten zusammen: — Fliegerhelm (Helmschale, Innenhelm (Auskleidungsmaterial etc.), Bebänderung etc.); — Ballistischer Schutz (Helmschale, Gesichtsschutz, Helmvisiere); — Trägerplattform, z. B. für Nachtsichtgeräte, Kamera, Leuchte etc.; — Helmvisiere (Klarsichtvisier, Sonnen-, Laserschutzvisiere) und Helmvisierabdeckung; — Passiver und/oder aktiver Lärmdämmung/-schutz; doppelter Gehörschutz; — Kommunikationseinrichtung (Mikrofon, Kopfhörer etc.); — Partikelschutz (Gesichtsschutz); — Höhenatemgerät/Sauerstoffversorgung (10 000 ft bis 18 000 ft); — Sand-/Staubschutz. Das Fliegerhelmsystem wird weltweit in unterschiedlichen Klimakategorien und bei unterschiedlichen Umweltbedingungen genutzt. Vor Lieferung der Serie muss für das als Luftfahrtgerät einzustufende Fliegerhelmsystem eine militärische Musterzulassung durch den Auftragnehmer beim Luftfahrtamt der Bundeswehr (LufABw) erwirkt werden. Des Weiteren sind vor der Lieferung durch den Auftragnehmer hubschrauberbezogene, militärische Musterzulassungen für die Nutzung in den jeweiligen Hubschraubermustern beim LufABw zu erwirken. Während der Nutzungsdauer hat der Auftragnehmer die Leistungen zur Durchführung der Technisch Logistischen Betreuung (z. B. Produktbeobachtung, Änderungswesen etc.) zu erbringen und die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit/Lufttüchtigkeit sicherzustellen. Die Mindest-Nutzungsdauer beträgt 15 Jahre. Die Nachbeschaffbarkeit und Versorgbarkeit des Fliegerhelmsystems ist über diesen Zeitraum durch den Auftragnehmer sicherzustellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-03-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Militärhelme
Menge oder Umfang:
1.) Ankauf von Mustern;2.) Ankauf der Serie, ca. 1 600 Fliegerhelme (Anzahl ist abhängig von der Perzentilverteilung) sowie entsprechendes Zubehör nach Einsatzerfordernissen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Militärhelme📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://baain.de🌏
E-Mail: baainbwl2.2@bundeswehr.org📧
Telefon: +49 261400-15257📞
Fax: +49 261400-16577 📠
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin eingegangen sind. Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.
Der Umschlag ist ausschließlich an die im Anhang A Abschnitt III aufgeführte Anschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen:
Nicht öffnen – EU-Teilnahmewettbewerb,
Verhandlungsverfahren,
Q/L2BG/HA017/AC350,
Schlusstermin: 10.4.2017 14:00 Uhr.
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin eingegangen sind. Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.
Der Umschlag ist ausschließlich an die im Anhang A Abschnitt III aufgeführte Anschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen:
Nicht öffnen – EU-Teilnahmewettbewerb,
Verhandlungsverfahren,
Q/L2BG/HA017/AC350,
Schlusstermin: 10.4.2017 14:00 Uhr.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es sind, ggf. in verschiedenen hubschrauberspezifisch angepassten Versionen, Fliegerhelme für Hubschrauberbesatzungen inkl. Zubehör (Fliegerhelmsysteme) zu liefern, die für die militärische Nutzung in eingeführten und sich in der Einführung befindlichen militärischen Hubschraubern der Bundeswehr sowie angemieteten Hubschraubern geeignet sind.
Es sind, ggf. in verschiedenen hubschrauberspezifisch angepassten Versionen, Fliegerhelme für Hubschrauberbesatzungen inkl. Zubehör (Fliegerhelmsysteme) zu liefern, die für die militärische Nutzung in eingeführten und sich in der Einführung befindlichen militärischen Hubschraubern der Bundeswehr sowie angemieteten Hubschraubern geeignet sind.
Das Fliegerhelmsystem setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Einzelbaugruppen/Komponenten zusammen:
— Höhenatemgerät/Sauerstoffversorgung (10 000 ft bis 18 000 ft);
— Sand-/Staubschutz.
Das Fliegerhelmsystem wird weltweit in unterschiedlichen Klimakategorien und bei unterschiedlichen Umweltbedingungen genutzt.
Vor Lieferung der Serie muss für das als Luftfahrtgerät einzustufende Fliegerhelmsystem eine militärische Musterzulassung durch den Auftragnehmer beim Luftfahrtamt der Bundeswehr (LufABw) erwirkt werden. Des Weiteren sind vor der Lieferung durch den Auftragnehmer hubschrauberbezogene, militärische Musterzulassungen für die Nutzung in den jeweiligen Hubschraubermustern beim LufABw zu erwirken.
Vor Lieferung der Serie muss für das als Luftfahrtgerät einzustufende Fliegerhelmsystem eine militärische Musterzulassung durch den Auftragnehmer beim Luftfahrtamt der Bundeswehr (LufABw) erwirkt werden. Des Weiteren sind vor der Lieferung durch den Auftragnehmer hubschrauberbezogene, militärische Musterzulassungen für die Nutzung in den jeweiligen Hubschraubermustern beim LufABw zu erwirken.
Während der Nutzungsdauer hat der Auftragnehmer die Leistungen zur Durchführung der Technisch Logistischen Betreuung (z. B. Produktbeobachtung, Änderungswesen etc.) zu erbringen und die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit/Lufttüchtigkeit sicherzustellen.
Während der Nutzungsdauer hat der Auftragnehmer die Leistungen zur Durchführung der Technisch Logistischen Betreuung (z. B. Produktbeobachtung, Änderungswesen etc.) zu erbringen und die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit/Lufttüchtigkeit sicherzustellen.
Die Mindest-Nutzungsdauer beträgt 15 Jahre.
Die Nachbeschaffbarkeit und Versorgbarkeit des Fliegerhelmsystems ist über diesen Zeitraum durch den Auftragnehmer sicherzustellen.
Menge oder Umfang:
1.) Ankauf von Mustern;
2.) Ankauf der Serie, ca. 1 600 Fliegerhelme (Anzahl ist abhängig von der Perzentilverteilung) sowie entsprechendes Zubehör nach Einsatzerfordernissen.
Referenznummer: Q/L2BG/HA017/CA350
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lieferort wird mit Beauftragung bekannt gegeben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister am Sitz der Hauptverwaltung des Bewerbers bzw. Vorlage eines vergleichbaren Nachweises des Herkunftslandes im Sinne des Anhangs VII Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.
1.) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister am Sitz der Hauptverwaltung des Bewerbers bzw. Vorlage eines vergleichbaren Nachweises des Herkunftslandes im Sinne des Anhangs VII Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.
2.) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB gemäß Formular BAAINBw-B-V 034/04.2016. Das Formular kann unter http://www.baain.de > Vergabe > Unterlagen zur Angebotsabgabe abgerufen werden.
Abgesehen von den grundsätzlich zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB behält sich der Auftraggeber vor, Bewerber wegen fakultativer Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB auszuschließen.
Hinweis: Obige Kriterien müssen vom Bewerber, von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie von vorgesehenen Unterauftragnehmern für sich selbst nachgewiesen werden. Die o. a. Nachweise sind von jedem Bewerber und jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie vorgesehenen Unterauftragnehmern abzugeben. Wird bei einem Bewerber oder einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder vorgesehenen Unterauftragnehmern die persönliche Eignung nicht festgestellt, wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers, der Bewerbergemeinschaft insgesamt von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Hinweis: Obige Kriterien müssen vom Bewerber, von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie von vorgesehenen Unterauftragnehmern für sich selbst nachgewiesen werden. Die o. a. Nachweise sind von jedem Bewerber und jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie vorgesehenen Unterauftragnehmern abzugeben. Wird bei einem Bewerber oder einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder vorgesehenen Unterauftragnehmern die persönliche Eignung nicht festgestellt, wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers, der Bewerbergemeinschaft insgesamt von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Hinweis: Die Nachweise über die Mindestbedingungen gemäß III.2.1) bis III.2.3) sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Unvollständigkeit kann zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen.
Es gelten die Kriterien, die auch für den Bewerber gelten. Die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber muss seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage folgender Unterlagen nachweisen:
1.) Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz der für den Auftragsgegenstand vorausgesetzten Tätigkeitsbereiche für die letzten 3 Geschäftsjahre;
2.) Abgabe einer Bankerklärung, dass der Bewerber über hinreichende Eigenmittel verfügt bzw. die notwendige Kreditwürdigkeit besitzt, um den Vertrag zu erfüllen;
3.) Nachweis über das Vorliegen oder rechtsverbindliche Zusage zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung zur Abdeckung auftragsspezifischer Risiken bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmers. Akzeptiert wird auch die Zusage des Versicherungsträgers, im Falle einer Beauftragung seines Kunden (vorliegend Bewerber) die Deckungssumme zum Vertragsbeginn zu erhöhen, um die geforderte Mindestdeckung sicherzustellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3.) Nachweis über das Vorliegen oder rechtsverbindliche Zusage zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung zur Abdeckung auftragsspezifischer Risiken bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmers. Akzeptiert wird auch die Zusage des Versicherungsträgers, im Falle einer Beauftragung seines Kunden (vorliegend Bewerber) die Deckungssumme zum Vertragsbeginn zu erhöhen, um die geforderte Mindestdeckung sicherzustellen.
Die Erklärungen sind gesondert von einem Vertretungsberechtigten zu unterzeichnen. Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis ist den Erklärungen beigefügt.
Hinweis: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss vom Bewerber oder von der Bewerbergemeinschaft für sich selbst nachgewiesen werden. Die o. a. Nachweise sind von jedem Bewerber und der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Wird bei einem Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nicht festgestellt, wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers, der Bewerbergemeinschaft insgesamt von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Hinweis: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss vom Bewerber oder von der Bewerbergemeinschaft für sich selbst nachgewiesen werden. Die o. a. Nachweise sind von jedem Bewerber und der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Wird bei einem Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nicht festgestellt, wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers, der Bewerbergemeinschaft insgesamt von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Hinweis: Die Nachweise über die Mindestbedingungen gemäß III.2.1) bis III.2.3) sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Unvollständigkeit kann zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber muss seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Vorlage folgender Unterlagen nachweisen:
1.) Nachweis der Erfahrung in der Entwicklung und Herstellung von militärisch genutzten Fliegerhelmen und Zubehör (Visiere, Gesichtsschutz (Faceshield), Höhenatemgerät etc.) für die Nutzung in militärischen Hubschraubern durch Vorlage einer Liste mit Referenzen der wesentlichen erbrachten Lieferungen in diesem Geschäftsfeld in den letzten fünf Jahren. Die Liste hat folgende Angaben zu beinhalten: Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projekts mit Angaben zu Auftragsinhalt und Umfang, Ausführungsort, Ausführungszeitraum sowie Name und Adresse des Auftraggebers. Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber ist eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung, die beglaubigt werden kann, vorzulegen. Alternativ ist eine Ansprechstelle beim jeweiligen öffentlichen Auftraggeber zu nennen, bei der eine entsprechende Bescheinigung angefordert werden kann. Bei Leistungen an private Auftraggeber ist eine von diesen ausgestellte Bescheinigung oder, falls eine solche Bescheinigung nicht erhältlich ist, eine einfache Erklärung des Auftragnehmers vorzulegen.
1.) Nachweis der Erfahrung in der Entwicklung und Herstellung von militärisch genutzten Fliegerhelmen und Zubehör (Visiere, Gesichtsschutz (Faceshield), Höhenatemgerät etc.) für die Nutzung in militärischen Hubschraubern durch Vorlage einer Liste mit Referenzen der wesentlichen erbrachten Lieferungen in diesem Geschäftsfeld in den letzten fünf Jahren. Die Liste hat folgende Angaben zu beinhalten: Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projekts mit Angaben zu Auftragsinhalt und Umfang, Ausführungsort, Ausführungszeitraum sowie Name und Adresse des Auftraggebers. Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber ist eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung, die beglaubigt werden kann, vorzulegen. Alternativ ist eine Ansprechstelle beim jeweiligen öffentlichen Auftraggeber zu nennen, bei der eine entsprechende Bescheinigung angefordert werden kann. Bei Leistungen an private Auftraggeber ist eine von diesen ausgestellte Bescheinigung oder, falls eine solche Bescheinigung nicht erhältlich ist, eine einfache Erklärung des Auftragnehmers vorzulegen.
2.) Beschreibung der technischen Ausrüstung bzw. Ausstattung des Betriebs für Entwicklung und Herstellung (Personalstärke, Qualifikation des Personals, Kapazitäten, Einrichtungen, Werkstätten, Organisation des Betriebes, Verfahrensabläufe etc.)
3.) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in der entsprechenden Sparte (Fliegerhelm) des Unternehmens der letzten drei Jahre unter Bezugnahme auf die Darstellung seiner aktuellen Unternehmensstruktur.
4.) Sofern der Auftragnehmer nicht selbst der Originalausrüstungshersteller ist, ist nachzuweisen, dass die für die Beschaffung und Nutzungszeit der Fliegerhelme inklusive Zubehör notwendige Unterstützung des Entwicklungsbetriebes sichergestellt ist. Hierfür ist darzustellen, wie die Zusammenarbeit mit den Entwicklungsbetrieben des Fliegerhelms und Zubehörs erfolgt bzw. welche vertraglichen Vereinbarungen vorliegen.
4.) Sofern der Auftragnehmer nicht selbst der Originalausrüstungshersteller ist, ist nachzuweisen, dass die für die Beschaffung und Nutzungszeit der Fliegerhelme inklusive Zubehör notwendige Unterstützung des Entwicklungsbetriebes sichergestellt ist. Hierfür ist darzustellen, wie die Zusammenarbeit mit den Entwicklungsbetrieben des Fliegerhelms und Zubehörs erfolgt bzw. welche vertraglichen Vereinbarungen vorliegen.
5.) Beschreibung der Maßnahmen zur Sicherung der Qualität (Sicherheits- und Qualitätsstrategie, Verfahren und Qualitätssicherungssystem) entsprechend dem Standard ISO 9001 oder vergleichbar
6.) Beschreibung der Maßnahmen wie die fachlichen und technischen Anforderungen an einen Luftfahrtbetrieb zur Bearbeitung von Luftfahrzeugen und Luftfahrtgerät der Bundeswehr erfüllt werden (nähere Informationen unter www.luftfahrtamt.bundeswehr.de, insbesondere unter Fachinformationen > Abt 4 Anerkennung, Genehmigung & Lizenzierung > 4 I Anerkennung und Genehmigung > 4 I b Genehmigung, dort unter Downloads „Fachliche und technische Anforderungen an einen LTB, V002“)
6.) Beschreibung der Maßnahmen wie die fachlichen und technischen Anforderungen an einen Luftfahrtbetrieb zur Bearbeitung von Luftfahrzeugen und Luftfahrtgerät der Bundeswehr erfüllt werden (nähere Informationen unter www.luftfahrtamt.bundeswehr.de, insbesondere unter Fachinformationen > Abt 4 Anerkennung, Genehmigung & Lizenzierung > 4 I Anerkennung und Genehmigung > 4 I b Genehmigung, dort unter Downloads „Fachliche und technische Anforderungen an einen LTB, V002“)
Die Möglichkeit der Kontrolle/Auditierung des/ der Betriebe muss möglich sein. Die Echtheit der vorgelegten Dokumente ist auf Verlangen nachzuweisen.
Die Erklärungen sind gesondert von einem Vertretungsberechtigten zu unterzeichnen. Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis ist den Erklärungen beizufügen.
Hinweis: Die Nachweise über die Mindestbedingungen gemäß III.2.1) bis III.2.3) sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Unvollständigkeit kann zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen.
Es gelten die Kriterien, die auch für den Bewerber geltend. Die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
1. Der Auftragnehmer muss sich bei Vertragsschluss verpflichten, die Zertifizierung als Luftfahrtbetrieb für Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät der Bundeswehr und die Musterzulassung des Fliegerhelmsystems nach den Vorschriften der Bundeswehr bei der militärischen Musterzulassungsstelle zu erwirken. Die Serienfreigabe erfolgt erst nach vorliegender Musterzulassung. Informationen zur Genehmigung als Luftfahrtbetrieb sind unter www.luftfahrtamt.bundeswehr.de erhältlich.
1. Der Auftragnehmer muss sich bei Vertragsschluss verpflichten, die Zertifizierung als Luftfahrtbetrieb für Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät der Bundeswehr und die Musterzulassung des Fliegerhelmsystems nach den Vorschriften der Bundeswehr bei der militärischen Musterzulassungsstelle zu erwirken. Die Serienfreigabe erfolgt erst nach vorliegender Musterzulassung. Informationen zur Genehmigung als Luftfahrtbetrieb sind unter www.luftfahrtamt.bundeswehr.de erhältlich.
2. Während der Nutzungsperiode muss die Musterbetreuung nach den Vorschriften der Bundeswehr gewährleistet werden.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat L2.2
Herrn Thull
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Kontaktperson: E1.3 – Angebotssammelstelle
Telefon: +49 261400-13955📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Referenz Zusätzliche Informationen
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin eingegangen sind. Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin eingegangen sind. Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.
Der Umschlag ist ausschließlich an die im Anhang A Abschnitt III aufgeführte Anschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen:
Nicht öffnen – EU-Teilnahmewettbewerb,
Verhandlungsverfahren,
Q/L2BG/HA017/AC350,
Schlusstermin: 10.4.2017 14:00 Uhr.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Nationale Identifikationsnummer: 278085.
Quelle: OJS 2017/S 046-085184 (2017-03-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Q/L2BG/IA037/GA084
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind (100)
Auftragsvergabe
Name: ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH
Postanschrift: Livry-Gargan-Str. 6
Postort: Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82256
Land: Deutschland 🇩🇪
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: 278085
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) kann die Unwirksamkeit eines Verfahrens in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden. Zur Eröffnung eines solchen Nachprüfungsverfahrens ist ein Antrag bei den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (s. VI.3.1 dieser Bekanntmachung)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) kann die Unwirksamkeit eines Verfahrens in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden. Zur Eröffnung eines solchen Nachprüfungsverfahrens ist ein Antrag bei den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (s. VI.3.1 dieser Bekanntmachung)
Zu stellen (Geltendmachung der Unwirksamkeit). Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.