Q/L2BG/HA121/CA312 automatisches Sprungfallschirmsystem steuerbar

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)

Beabsichtigt ist die Beschaffung von steuerbaren (mit Vortrieb) automatischen Sprungfallschirmsystemen. Die Kompatibilität zu bereits in Nutzung befindlicher Bekleidung und Ausrüstung ist sicherzustellen.
Nach Auswertung der Angebote sollen von den drei aussichtsreichsten Bietern in separaten Verträgen Versuchsmuster angekauft und ein praktischer Teil der Angebotswertung vorgenommen werden. Hierfür ist der Nachweis einer bereits bestehenden zivilen oder militärischen Zulassung erforderlich.
Im Rahmen des Auftrages ist u.a. die Musterzulassung durch das Luftfahrtamt der Bundeswehr zu erwirken. Voraussetzung hierfür ist die Genehmigung als Luftfahrttechnischer Entwicklungsbetrieb, welche ebenfalls durch den Auftragnehmer zu erwirken ist. Daneben ist mit einer zu liefernden Vorserie die Eignung der angebotenen Produkte nachzuweisen sowie die zur Herstellung der Einsatzreife notwendige Dokumentation zu liefern.
Serienfreigabe und Abruf aus dem Rahmenvertrag erfolgen nach Vorlage aller Voraussetzungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-12-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fallschirme
Menge oder Umfang:
1.) Ankauf von Versuchsmustern der drei aussichtsreichsten Bieter zur praktischen Angebotswertung2.) Ankauf von Mustern für die Qualifikation3.) Ankauf der Serie, ca. 580 Systeme
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fallschirme 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.baainbw.de 🌏
E-Mail: baainbwl2.2@bundeswehr.org 📧
Fax: +49 261400-16577 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-21 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 247-521706
ABl. S-Ausgabe: 247
Zusätzliche Informationen
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten. Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4 genannten Schlusstermin eingegangen sind. Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. Der Umschlag ist ausschließlich an die im Anhang A Abschnitt III aufgeführte Anschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen: NICHT ÖFFNEN – EU-TEILNAHMEWETTBEWERB. Verhandlungsverfahren. Q/L2BG/HA121/CA312. Schlusstermin: 15.2.2018 14.00 Uhr. Die Übermittlung von Bewerber-/Bieterfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. Ziffer IV.3.1)) zu erfolgen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, Ihre E-Mail Adresse unter der Adresse BAAINBwL2.2@bundeswehr.org mitzuteilen, um die Antworten auf die Bieterfragen zu erhalten. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 8.2.2018 eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Die Bewerber sollen die vorgenannten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beabsichtigt ist die Beschaffung von steuerbaren (mit Vortrieb) automatischen Sprungfallschirmsystemen. Die Kompatibilität zu bereits in Nutzung befindlicher Bekleidung und Ausrüstung ist sicherzustellen.
Nach Auswertung der Angebote sollen von den drei aussichtsreichsten Bietern in separaten Verträgen Versuchsmuster angekauft und ein praktischer Teil der Angebotswertung vorgenommen werden. Hierfür ist der Nachweis einer bereits bestehenden zivilen oder militärischen Zulassung erforderlich.
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Im Rahmen des Auftrages ist u.a. die Musterzulassung durch das Luftfahrtamt der Bundeswehr zu erwirken. Voraussetzung hierfür ist die Genehmigung als Luftfahrttechnischer Entwicklungsbetrieb, welche ebenfalls durch den Auftragnehmer zu erwirken ist. Daneben ist mit einer zu liefernden Vorserie die Eignung der angebotenen Produkte nachzuweisen sowie die zur Herstellung der Einsatzreife notwendige Dokumentation zu liefern.
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Serienfreigabe und Abruf aus dem Rahmenvertrag erfolgen nach Vorlage aller Voraussetzungen.
Menge oder Umfang:
1.) Ankauf von Versuchsmustern der drei aussichtsreichsten Bieter zur praktischen Angebotswertung
2.) Ankauf von Mustern für die Qualifikation
3.) Ankauf der Serie, ca. 580 Systeme
Beschreibung der Optionen:
Automatic Activation Device (AAD) sowie zugehöriges Gerät werden evtl. als Option vereinbart.
Referenznummer: Q/L2BG/HA121/CA312

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Bezeichnung des Bewerber-/Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer,
— Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034). Abgesehen von den grundsätzlich zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB behält sich der Auftraggeber vor, Bewerber wegen fakultativer Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB auszuschließen.
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Die Formulare stehen zum Download unter www.baainbw.de > Vergabe > Unterlagen zur Angebotsabgabe bereit.
Hinweis: Obige Kriterien müssen vom Bewerber, von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft.
Sowie von vorgesehenen Unterauftragnehmern für sich selbst nachgewiesen werden. Die o.a. Nachweise sind von jedem Bewerber und jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie vorgesehenen Unterauftragnehmern abzugeben. Wird bei einem Bewerber oder einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder vorgesehenen Unterauftragnehmern die persönliche Eignung nicht festgestellt, wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers, der Bewerbergemeinschaft insgesamt von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
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Hinweis: Die Nachweise über die Mindestbedingungen gemäß III.2.1) sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Unvollständigkeit kann zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen.
Es gelten die Kriterien, die auch für den Bewerber gelten. Die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
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Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Es ist vorzulegen:
— Geschäftsbericht des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Aktuelle Bankerklärung mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung. Aktuell sind Bankerklärungen aus den letzten sechs Monaten, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in IV.3.4) dieser Bekanntmachung,
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— Nachweis über das Vorliegen oder rechtsverbindliche Zusage zum Abschluss einer im Rahmen und Umfang marktüblichen Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung zur Abdeckung auftragsspezifischer Risiken bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmers. Akzeptiert wird auch die Zusage des Versicherungsträgers, im Falle einer Beauftragung seines Kunden (vorliegend Bewerber) die Deckungssumme zum Vertragsbeginn zu erhöhen, um die geforderte Mindestdeckung sicherzustellen.
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Hinweis: Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber/Bieter einzuholen.
Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
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Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Hinweis: Die Nachweise über die Mindestbedingungen gemäß III.2.2) sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Unvollständigkeit kann zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
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Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
— Nachweis der Erfahrung in der Entwicklung und Herstellung von automatischen Sprungfallschirmsystemen durch Vorlage einer Liste mit Referenzen der wesentlichen erbrachten Lieferungen in diesem Geschäftsfeld mindestens der letzten fünf Jahre. Die Liste hat folgende Angaben zu beinhalten: Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projekts mit Angaben zu Auftragsinhalt und Umfang, Ausführungsort, Ausführungszeitraum sowie Name und Adresse des Auftraggebers. Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber ist eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung, die beglaubigt werden kann, vorzulegen. Alternativ ist eine Ansprechstelle beim jeweiligen öffentlichen Auftraggeber zu nennen, bei der eine entsprechende Bescheinigung angefordert werden kann,
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— Darstellung (des geplanten Aufbaus) der Leistungsfähigkeit, so dass die Lieferung von ca. 300 Systemen pro Jahr möglich ist,
— Beschreibung der Maßnahmen, wie die Voraussetzungen zur Erlangung einer Genehmigung als Luftfahrttechnischer Entwicklungs- und Herstellungsbetrieb durch LufABw gem. VA-4/I/009 V003 erfüllt werden. (nähere Informationen unter www.luftfahrtamt.bundeswehr.de, insbesondere unter Fachinformationen > Abt 4 Anerkennung, Genehmigung & Lizenzierung > 4 I Anerkennung.
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Und Genehmigung > 4 I b Genehmigung, dort unter Downloads „Fachliche und technische Anforderungen an einen LTB, V002“).
Insbesondere sind hierzu darzustellen:
O Konstruktionssicherungssystem.
O (geplante) Ausgestaltung der Musterprüfleitstelle.
O Qualitätssicherungssystem für die Herstellung entsprechend DIN EN ISO 9001:2015 oder DIN EN 9100:2009 oder eines vergleichbaren Qualitätsmanagementstandards.
O nachvollziehbare Erklärung zur Qualifikation und Erfahrungen des Leitungspersonals und sonstiger Personen, die Entscheidungen mit Auswirkungen auf die Lufttüchtigkeit treffen.
O Befähigung des Personals, welches mit Entwicklungsarbeiten und/oder Qualitätskontrollen befasst ist.
O Beschreibung der personellen Ressourcen, Räumlichkeiten, Einrichtungen und Geräte in der relevanten Sparte; durchschnittliche Beschäftigtenzahl der letzten drei Jahre in dieser Sparte.
O Befähigung des Personals, welches mit Herstellungsarbeiten und/oder Qualitätskontrollen befasst ist.
O Liste der für den Auftrag relevanten Partnerunternehmen und Unterauftragnehmer.
O Darstellung, wie die Konformität von Entwicklungsergebnissen und/oder Produkten von Partnerbetrieben oder Unterauftragnehmern gewährleistet wird.
Hinweis: Die Nachweise über die Mindestbedingungen gemäß III.2.3).
Sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Unvollständigkeit kann zum Ausschluss vom.
Weiteren Vergabeverfahren führen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Der Auftragnehmer muss sich bei Vertragsschluss verpflichten, die Genehmigung als Luftfahrtbetrieb für.
Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät der Bundeswehr und die Musterzulassung der Fallschirmsysteme nach den Vorschriften der Bundeswehr bei der militärischen Musterzulassungsstelle zu erwirken. Informationen zur Genehmigung als Luftfahrtbetrieb sind unter www.luftfahrtamt.bundeswehr.de erhältlich.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: 278085
Kontakt
Kontaktperson: Referat L2.2
Internetadresse: www.baainbw.de 🌏
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung
Kontaktperson: E1.3 – Angebotssammelstelle
Telefon: +49 261400-13955 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧

Referenz
Zusätzliche Informationen
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten.
Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4 genannten Schlusstermin eingegangen sind. Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.
Der Umschlag ist ausschließlich an die im Anhang A Abschnitt III aufgeführte Anschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen:
NICHT ÖFFNEN – EU-TEILNAHMEWETTBEWERB.
Verhandlungsverfahren.
Q/L2BG/HA121/CA312.
Schlusstermin: 15.2.2018 14.00 Uhr.
Die Übermittlung von Bewerber-/Bieterfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. Ziffer IV.3.1)) zu erfolgen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, Ihre E-Mail Adresse unter der Adresse BAAINBwL2.2@bundeswehr.org mitzuteilen, um die Antworten auf die Bieterfragen zu erhalten. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 8.2.2018 eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
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Die Bewerber sollen die vorgenannten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
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Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1.Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge. Können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach.
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Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der.
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage.
Nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und.
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Quelle: OJS 2017/S 247-521706 (2017-12-21)