Ziel dieses Auftrags ist die Beschaffung eines maritimen taktischen unbemannten Drehflügler-Luftfahrzeugsystems zur bildgebenden Aufklärung. Das System muss auf Korvetten der Klasse K130 eingerüstet werden können, auf deren Schiffdeck bei bis 20 kn Wind und Sea State 3 landen und automatisch starten, mindestens fünf Stunden Flugzeit aufweisen, ausschließlich den Kraftstoff Kerosin (F-44) nutzen, eine Nutzlastkapazität von mindestens 13 kg für einen EO/IR-Sensor besitzen und über eine Bodenkontrollstation zur Fernführung verfügen. Das System hat eine Prüfung auf Nichtverlassen des Vorgesehenen Einsatzgebiets zu bestehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-06-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unbemannte Luftfahrzeuge
Menge oder Umfang: Ein maritimes taktisches unbemanntes Drehflügler-Luftfahrzeugsystem.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unbemannte Luftfahrzeuge📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://baain.de🌏
E-Mail: baainbwl2.2@bundeswehr.org📧
Fax: +49 261400-16577 📠
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten
Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4 genannten Schlusstermin eingegangen sind. Per Fax oder
elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.
Der Umschlag ist ausschließlich an die im Anhang A Abschnitt III aufgeführte Anschrift zu adressieren und wie
folgt zu kennzeichnen:
Nicht öffnen – EU-Teilnahmewettbewerb,
Verhandlungsverfahren,
Q/L2BP/HA060/GA396,
Schlusstermin: 7.8.2017 14:00 Uhr.
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten
Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4 genannten Schlusstermin eingegangen sind. Per Fax oder
elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.
Der Umschlag ist ausschließlich an die im Anhang A Abschnitt III aufgeführte Anschrift zu adressieren und wie
folgt zu kennzeichnen:
Nicht öffnen – EU-Teilnahmewettbewerb,
Verhandlungsverfahren,
Q/L2BP/HA060/GA396,
Schlusstermin: 7.8.2017 14:00 Uhr.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel dieses Auftrags ist die Beschaffung eines maritimen taktischen unbemannten Drehflügler-Luftfahrzeugsystems zur bildgebenden Aufklärung. Das System muss auf Korvetten der Klasse K130 eingerüstet werden können, auf deren Schiffdeck bei bis 20 kn Wind und Sea State 3 landen und automatisch starten, mindestens fünf Stunden Flugzeit aufweisen, ausschließlich den Kraftstoff Kerosin (F-44) nutzen, eine Nutzlastkapazität von mindestens 13 kg für einen EO/IR-Sensor besitzen und über eine Bodenkontrollstation zur Fernführung verfügen. Das System hat eine Prüfung auf Nichtverlassen des Vorgesehenen Einsatzgebiets zu bestehen.
Ziel dieses Auftrags ist die Beschaffung eines maritimen taktischen unbemannten Drehflügler-Luftfahrzeugsystems zur bildgebenden Aufklärung. Das System muss auf Korvetten der Klasse K130 eingerüstet werden können, auf deren Schiffdeck bei bis 20 kn Wind und Sea State 3 landen und automatisch starten, mindestens fünf Stunden Flugzeit aufweisen, ausschließlich den Kraftstoff Kerosin (F-44) nutzen, eine Nutzlastkapazität von mindestens 13 kg für einen EO/IR-Sensor besitzen und über eine Bodenkontrollstation zur Fernführung verfügen. Das System hat eine Prüfung auf Nichtverlassen des Vorgesehenen Einsatzgebiets zu bestehen.
Beschreibung der Optionen: Die Regenerationsausbildung soll optional vereinbart werden.
Referenznummer: Q/L2BP/HA060/GA396
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 49356 Diepholz.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister am Sitz der Hauptverwaltung des Bewerbers bzw. Vorlage eines vergleichbaren Nachweises des Herkunftslandes im Sinne des
Anhangs VII Richtlinie 2009/81/EG. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein.
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB gemäß Formular BAAINBw-BV 034/04.2016. Das Formular kann unter http://www.baain.de > Vergabe > Unterlagen zur Angebotsabgabe abgerufen werden. Abgesehen von den grundsätzlich zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB behält sich der Auftraggeber vor, Bewerber wegen
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB gemäß Formular BAAINBw-BV 034/04.2016. Das Formular kann unter http://www.baain.de > Vergabe > Unterlagen zur Angebotsabgabe abgerufen werden. Abgesehen von den grundsätzlich zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB behält sich der Auftraggeber vor, Bewerber wegen
— Nachweis über das Vorliegen einer erfolgreich abgeschlossenen Sicherheitsüberprüfung Ü1 bzw. diesbezügliche Bereitschaftserklärung (s.III.1.4))
— Nachweis über das Vorliegen eines Sicherheitsbescheides des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bzw. diesbezügliche Bereitschaftserklärungen (s.III.1.4))
— Abgabe einer Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber / Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB gemäß Formular BAAINBw-B-V 031/04.2016. Das Formular kann unter http://www.baain.de > Vergabe > Unterlagen zur Angebotsabgabe abgerufen werden.
— Abgabe einer Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber / Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB gemäß Formular BAAINBw-B-V 031/04.2016. Das Formular kann unter http://www.baain.de > Vergabe > Unterlagen zur Angebotsabgabe abgerufen werden.
— Falls zutreffend: Abgabe einer Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB gemäß Formular BAAINBw-B-V 032/04.2016. Das Formular kann unter http://www.baain.de > Vergabe > Unterlagen zur Angebotsabgabe abgerufen werden.
— Falls zutreffend: Abgabe einer Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB gemäß Formular BAAINBw-B-V 032/04.2016. Das Formular kann unter http://www.baain.de > Vergabe > Unterlagen zur Angebotsabgabe abgerufen werden.
Hinweis: Obige Kriterien müssen vom Bewerber, von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie von vorgesehenen Unterauftragnehmern für sich selbst nachgewiesen werden. Die o. a. Nachweise sind von jedem Bewerber und jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie vorgesehenen Unterauftragnehmern abzugeben. Wird bei einem Bewerber oder einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder vorgesehenen Unterauftragnehmern die persönliche Eignung nicht festgestellt, wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers, der Bewerbergemeinschaft insgesamt von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Hinweis: Obige Kriterien müssen vom Bewerber, von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie von vorgesehenen Unterauftragnehmern für sich selbst nachgewiesen werden. Die o. a. Nachweise sind von jedem Bewerber und jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie vorgesehenen Unterauftragnehmern abzugeben. Wird bei einem Bewerber oder einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder vorgesehenen Unterauftragnehmern die persönliche Eignung nicht festgestellt, wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers, der Bewerbergemeinschaft insgesamt von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Hinweis: Die Nachweise über die Mindestbedingungen gemäß III.2.1) bis III.2.3) sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Unvollständigkeit kann zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen.
Es gelten die Kriterien, die auch für den Bewerber gelten. Die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber muss seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage folgender
Unterlagen nachweisen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz der für den Auftragsgegenstand
vorausgesetzten Tätigkeitsbereiche für die letzten 3 Geschäftsjahre
— Abgabe einer Bankerklärung, dass der Bewerber über hinreichende Eigenmittel verfügt bzw. die
notwendige Kreditwürdigkeit besitzt, um den Vertrag zu erfüllen
— Nachweis über das Vorliegen oder rechtsverbindliche Zusage zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung zur Abdeckung auftragsspezifischer Risiken bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis über das Vorliegen oder rechtsverbindliche Zusage zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung zur Abdeckung auftragsspezifischer Risiken bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmers. Akzeptiert wird auch die Zusage des Versicherungsträgers, im Falle einer Beauftragung seines Kunden (vorliegend Bewerber) die Deckungssumme zum Vertragsbeginn zu erhöhen, um die geforderte Mindestdeckung sicherzustellen.
Hinweis: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss vom Bewerber oder
von der Bewerbergemeinschaft für sich selbst nachgewiesen werden. Die o. a. Nachweise sind von
jedem Bewerber und der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Wird bei einem Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nicht festgestellt, wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers, der Bewerbergemeinschaft insgesamt von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
jedem Bewerber und der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Wird bei einem Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nicht festgestellt, wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers, der Bewerbergemeinschaft insgesamt von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Hinweis: Die Nachweise über die Mindestbedingungen gemäß III.2.1) bis III.2.3)
sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Unvollständigkeit kann zum Ausschluss vom
weiteren Vergabeverfahren führen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber muss seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Vorlage folgender Unterlagen nachweisen:
— Nachweis der Erfahrung in der Entwicklung und Herstellung von Drehflügler-UAS durch Vorlage einer Liste mit Referenzen der wesentlichen erbrachten Lieferungen in diesem Geschäftsfeld in den letzten 5 Jahren. Die Liste hat folgende Angaben zu beinhalten: Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projekts mit Angaben zu Auftragsinhalt und Umfang, Ausführungsort, Ausführungszeitraum sowie Name und Adresse des Auftraggebers. Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber ist eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung, die beglaubigt werden kann, vorzulegen. Alternativ ist eine Ansprechstelle beim jeweiligen öffentlichen Auftraggeber zu nennen, bei der eine entsprechende Bescheinigung angefordert werden kann. Bei Leistungen an private Auftraggeber ist eine von diesen ausgestellte Bescheinigung oder, falls eine solche Bescheinigung nicht erhältlich ist, eine einfache Erklärung des Auftragnehmers vorzulegen. Sofern der Auftragnehmer nicht selbst der Originalsystemhersteller ist, ist die Erfahrung des Originalsystemherstellers nachzuweisen.
— Nachweis der Erfahrung in der Entwicklung und Herstellung von Drehflügler-UAS durch Vorlage einer Liste mit Referenzen der wesentlichen erbrachten Lieferungen in diesem Geschäftsfeld in den letzten 5 Jahren. Die Liste hat folgende Angaben zu beinhalten: Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projekts mit Angaben zu Auftragsinhalt und Umfang, Ausführungsort, Ausführungszeitraum sowie Name und Adresse des Auftraggebers. Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber ist eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung, die beglaubigt werden kann, vorzulegen. Alternativ ist eine Ansprechstelle beim jeweiligen öffentlichen Auftraggeber zu nennen, bei der eine entsprechende Bescheinigung angefordert werden kann. Bei Leistungen an private Auftraggeber ist eine von diesen ausgestellte Bescheinigung oder, falls eine solche Bescheinigung nicht erhältlich ist, eine einfache Erklärung des Auftragnehmers vorzulegen. Sofern der Auftragnehmer nicht selbst der Originalsystemhersteller ist, ist die Erfahrung des Originalsystemherstellers nachzuweisen.
— Beschreibung der technischen Ausrüstung bzw. Ausstattung des Betriebs für Entwicklung und Herstellung (Personalstärke, Qualifikation des Personals, Kapazitäten, Einrichtungen, Werkstätten, Organisation des Betriebes, Verfahrensabläufe etc.). Sofern der Auftragnehmer nicht selbst der Originalsystemhersteller ist, ist die technische Ausrüstung bzw. Ausstattung des Originalsystemherstellers nachzuweisen.
— Beschreibung der technischen Ausrüstung bzw. Ausstattung des Betriebs für Entwicklung und Herstellung (Personalstärke, Qualifikation des Personals, Kapazitäten, Einrichtungen, Werkstätten, Organisation des Betriebes, Verfahrensabläufe etc.). Sofern der Auftragnehmer nicht selbst der Originalsystemhersteller ist, ist die technische Ausrüstung bzw. Ausstattung des Originalsystemherstellers nachzuweisen.
— Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in der entsprechenden Sparte (UAS) des Unternehmens der letzten 3 Jahre unter Bezugnahme auf die Darstellung seiner aktuellen Unternehmensstruktur. Sofern der Auftragnehmer nicht selbst der Originalsystemhersteller ist, ist zusätzlich die Beschäftigtenzahl in der entsprechenden Sparte (UAS) des Originalsystemherstellers nachzuweisen.
— Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in der entsprechenden Sparte (UAS) des Unternehmens der letzten 3 Jahre unter Bezugnahme auf die Darstellung seiner aktuellen Unternehmensstruktur. Sofern der Auftragnehmer nicht selbst der Originalsystemhersteller ist, ist zusätzlich die Beschäftigtenzahl in der entsprechenden Sparte (UAS) des Originalsystemherstellers nachzuweisen.
— Sofern der Auftragnehmer nicht selbst der Originalsystemhersteller ist, ist nachzuweisen, dass die für die Beschaffung und Nutzungszeit des UAS notwendige Unterstützung des Entwicklungsbetriebes sichergestellt ist. Hierfür ist darzustellen, wie die Zusammenarbeit mit den Entwicklungsbetrieben des Drehflügler-UAS erfolgt bzw. welche vertraglichen Vereinbarungen vorliegen.
— Sofern der Auftragnehmer nicht selbst der Originalsystemhersteller ist, ist nachzuweisen, dass die für die Beschaffung und Nutzungszeit des UAS notwendige Unterstützung des Entwicklungsbetriebes sichergestellt ist. Hierfür ist darzustellen, wie die Zusammenarbeit mit den Entwicklungsbetrieben des Drehflügler-UAS erfolgt bzw. welche vertraglichen Vereinbarungen vorliegen.
— Beschreibung der Maßnahmen zur Sicherung der Qualität (Sicherheits- und Qualitätsstrategie, Verfahren und Qualitätssicherungssystem) entsprechend dem Standard ISO 9001 oder vergleichbar. Sofern der Auftragnehmer nicht selbst der Originalsystemhersteller ist, sind zusätzlich die Maßnahmen zur Sicherung der Qualität des Originalsystemherstellers nachzuweisen.
— Beschreibung der Maßnahmen zur Sicherung der Qualität (Sicherheits- und Qualitätsstrategie, Verfahren und Qualitätssicherungssystem) entsprechend dem Standard ISO 9001 oder vergleichbar. Sofern der Auftragnehmer nicht selbst der Originalsystemhersteller ist, sind zusätzlich die Maßnahmen zur Sicherung der Qualität des Originalsystemherstellers nachzuweisen.
Die Möglichkeit der Kontrolle/Auditierung des/der Betriebe muss möglich sein. Die Echtheit der vorgelegten Dokumente ist auf Verlangen nachzuweisen.
Hinweis: Die Nachweise über die Mindestbedingungen gemäß III.2.1) bis III.2.3) sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Unvollständigkeit kann zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen.
Es gelten die Kriterien, die auch für den Bewerber gelten. Die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
1.) Der Auftragnehmer muss sich bei Vertragsschluss verpflichten, die Zertifizierung als Luftfahrtbetrieb für
Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät der Bundeswehr und die Musterzulassung des maritimen taktischen unbemannten Drehflügler-Luftfahrzeugsystems nach den Vorschriften der Bundeswehr bei der militärischen Musterzulassungsstelle zu erwirken. Informationen zur Genehmigung als Luftfahrtbetrieb sind unter www.luftfahrtamt.bundeswehr.de erhältlich.
Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät der Bundeswehr und die Musterzulassung des maritimen taktischen unbemannten Drehflügler-Luftfahrzeugsystems nach den Vorschriften der Bundeswehr bei der militärischen Musterzulassungsstelle zu erwirken. Informationen zur Genehmigung als Luftfahrtbetrieb sind unter www.luftfahrtamt.bundeswehr.de erhältlich.
2.) Eine abgeschlossene Sicherheitsüberprüfung Ü1 (Einfach Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 SÜG) muss für alle beteiligten Mitarbeiter zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegen. Sofern entsprechende Nachweise zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags noch nicht vorliegen, ist mit dem Teilnahmeantrag zu erklären, dass die Bereitschaft zur Überprüfung besteht und der Bewerber entsprechende Vereinbarungen mit seinen Mitarbeitern treffen wird.
2.) Eine abgeschlossene Sicherheitsüberprüfung Ü1 (Einfach Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 SÜG) muss für alle beteiligten Mitarbeiter zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegen. Sofern entsprechende Nachweise zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags noch nicht vorliegen, ist mit dem Teilnahmeantrag zu erklären, dass die Bereitschaft zur Überprüfung besteht und der Bewerber entsprechende Vereinbarungen mit seinen Mitarbeitern treffen wird.
3.) Vorliegen eines Sicherheitsbescheides des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Sofern dieser Bescheid zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags noch nicht vorliegt, ist im Teilnahmeantrag die Bereitschaft zu erklären, alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu erfüllen, die zum Erhalt eines Sicherheitsbescheides zum Zeitpunkt der Auftragsausführung vorausgesetzt werden.
3.) Vorliegen eines Sicherheitsbescheides des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Sofern dieser Bescheid zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags noch nicht vorliegt, ist im Teilnahmeantrag die Bereitschaft zu erklären, alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu erfüllen, die zum Erhalt eines Sicherheitsbescheides zum Zeitpunkt der Auftragsausführung vorausgesetzt werden.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: 278085
Kontakt
Kontaktperson: Referat L2.2
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Kontaktperson: E1.3 Angebotssammelstelle
Telefon: +49 261400-13955📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Referenz Zusätzliche Informationen
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten
Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4 genannten Schlusstermin eingegangen sind. Per Fax oder
elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.
Der Umschlag ist ausschließlich an die im Anhang A Abschnitt III aufgeführte Anschrift zu adressieren und wie
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen
werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge
können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug
behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen
beeinträchtigen könnte.
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag
erhalten soll, umfassen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 123-250772 (2017-06-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-23) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Kontakt
Internetadresse: http://www.baainbw.de🌏
Fax: +49 26140016577 📠
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 49356 Diepholz
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind. (100)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes –
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) kann die Unwirksamkeit eines Verfahrens in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden. Zur Eröffnung eines solchen Nachprüfungsverfahrens ist ein Antrag bei den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (s. VI.3.1 dieser Bekanntmachung) zu stellen (Geltendmachung der Unwirksamkeit). Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) kann die Unwirksamkeit eines Verfahrens in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden. Zur Eröffnung eines solchen Nachprüfungsverfahrens ist ein Antrag bei den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (s. VI.3.1 dieser Bekanntmachung) zu stellen (Geltendmachung der Unwirksamkeit). Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 164-375906 (2018-08-23)