Das BfEE-Projekt 12/2017 „Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung“ soll eine einheitliche Qualifikationsprüfung für Energieberater entwickeln, die die bisherigen Zulassungsanforderungen in den Energieberatungsförderprogrammen des BMWi erweitert und auf den Nachweis eines Berufsabschlusses bzw. Studienganges und anschließender Weiterbildung verzichtet. Gegenstand des Projekts soll sein: — die Analyse und Zusammenstellung der Fachkenntnisse und Fähigkeiten, die für die einzelnen Energieberatungsprodukte in den Bundesförderprogrammen notwendig sind; — der Abgleich der Inhalte einschlägiger Ausbildungen, Weiterbildungen und Studienfächer mit den ermittelten Fachkenntnissen und Fähigkeiten; — die Konzeption einer Qualifikationsprüfung für das Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“ und — die anschließende Erprobung der Prüfung in einem Demonstrationsprojekt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-08-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Energiebereich
Referenznummer: Referat 114 / Projekt BfEE 12/2017
Kurze Beschreibung:
Das BfEE-Projekt 12/2017 „Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung“ soll eine einheitliche Qualifikationsprüfung für Energieberater entwickeln, die die bisherigen Zulassungsanforderungen in den Energieberatungsförderprogrammen des BMWi erweitert und auf den Nachweis eines Berufsabschlusses bzw. Studienganges und anschließender Weiterbildung verzichtet.
Gegenstand des Projekts soll sein:
— die Analyse und Zusammenstellung der Fachkenntnisse und Fähigkeiten, die für die einzelnen Energieberatungsprodukte in den Bundesförderprogrammen notwendig sind;
— der Abgleich der Inhalte einschlägiger Ausbildungen, Weiterbildungen und Studienfächer mit den ermittelten Fachkenntnissen und Fähigkeiten;
— die Konzeption einer Qualifikationsprüfung für das Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“ und
— die anschließende Erprobung der Prüfung in einem Demonstrationsprojekt.
Das BfEE-Projekt 12/2017 „Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung“ soll eine einheitliche Qualifikationsprüfung für Energieberater entwickeln, die die bisherigen Zulassungsanforderungen in den Energieberatungsförderprogrammen des BMWi erweitert und auf den Nachweis eines Berufsabschlusses bzw. Studienganges und anschließender Weiterbildung verzichtet.
Gegenstand des Projekts soll sein:
— die Analyse und Zusammenstellung der Fachkenntnisse und Fähigkeiten, die für die einzelnen Energieberatungsprodukte in den Bundesförderprogrammen notwendig sind;
— der Abgleich der Inhalte einschlägiger Ausbildungen, Weiterbildungen und Studienfächer mit den ermittelten Fachkenntnissen und Fähigkeiten;
— die Konzeption einer Qualifikationsprüfung für das Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“ und
— die anschließende Erprobung der Prüfung in einem Demonstrationsprojekt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Energiebereich📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Main-Taunus-Kreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Diese sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.evergabe-online.de Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ihre Abrufbarkeit wird an die Verfahrensbesonderheiten und den Verfahrensfortschritt angepasst. Im Übrigen gelten die Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV. 1) Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der Vergabeunterlagenund die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Diese sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.evergabe-online.de Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ihre Abrufbarkeit wird an die Verfahrensbesonderheiten und den Verfahrensfortschritt angepasst. Im Übrigen gelten die Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV. 1) Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der Vergabeunterlagenund die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das BfEE-Projekt 12/2017 „Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung“ soll eine einheitliche Qualifikationsprüfung für Energieberater entwickeln, die die bisherigen Zulassungsanforderungen in den Energieberatungsförderprogrammen des BMWi erweitert und auf den Nachweis eines Berufsabschlusses bzw. Studienganges und anschließender Weiterbildung verzichtet.
Das BfEE-Projekt 12/2017 „Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung“ soll eine einheitliche Qualifikationsprüfung für Energieberater entwickeln, die die bisherigen Zulassungsanforderungen in den Energieberatungsförderprogrammen des BMWi erweitert und auf den Nachweis eines Berufsabschlusses bzw. Studienganges und anschließender Weiterbildung verzichtet.
Gegenstand des Projekts soll sein:
— die Analyse und Zusammenstellung der Fachkenntnisse und Fähigkeiten, die für die einzelnen Energieberatungsprodukte in den Bundesförderprogrammen notwendig sind;
— der Abgleich der Inhalte einschlägiger Ausbildungen, Weiterbildungen und Studienfächer mit den ermittelten Fachkenntnissen und Fähigkeiten;
— die Konzeption einer Qualifikationsprüfung für das Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“ und
— die anschließende Erprobung der Prüfung in einem Demonstrationsprojekt.
Zur Umsetzung des Projekts sind seitens des Auftragnehmers die nachfolgend beschriebenen Teilleistungen zu erbringen.
Arbeitspaket 1: Darstellung der notwendigen Kenntnisse für erfolgreiche Energieberatungen
Eine bestandene Qualifikationsprüfung soll den bisherigen Weg der Zulassung von Energieberatern in den Energieberatungsförderprogrammen des BMWi (über einen Berufsabschluss bzw. Studiengang und anschließender Weiterbildung) erweitern.
Daher soll der Auftragnehmer
Erstens für die Durchführung von Energieberatungen in den entsprechenden Förderprogrammen des BMWi alle erforderlichen Fachkenntnisse und Fähigkeiten an Hand von Erfahrungen des Auftragnehmers und von Stakeholdern ermitteln
Zweitens ausgehend von den Anforderungen der Beratungskunden an die unterschiedlichen Energieberatungsprodukte Fähigkeiten und Fachkenntnisse bestimmen, über die Berater jeweils verfügen müssen. Weiterhin ist der Beratungsumfang (fachlich und zeitlich) zu beschreiben, den Beratungskunden als geboten erachten, um die Beratung als hochwertig und zielführend zu empfinden.
Zweitens ausgehend von den Anforderungen der Beratungskunden an die unterschiedlichen Energieberatungsprodukte Fähigkeiten und Fachkenntnisse bestimmen, über die Berater jeweils verfügen müssen. Weiterhin ist der Beratungsumfang (fachlich und zeitlich) zu beschreiben, den Beratungskunden als geboten erachten, um die Beratung als hochwertig und zielführend zu empfinden.
Arbeitspaket 2: Aufstellung einschlägiger formaler Ausbildungen, Studiengänge und Lehrgänge, mit denen Energieberater in den Förderprogrammen tätig werden können
Ziel ist es, eine Auflistung der Angebote zu erhalten, mit denen sich Experten bisher qualifizieren, d.h. hier sollen bereits bestehende und erprobte Prüfsysteme betrachtet werden.
Der Auftragnehmer soll hierfür eine Aufstellung einschlägiger formaler Ausbildungen, Studiengänge und Lehrgänge, mit denen Energieberater in den Bundesförderprogrammen tätig werden können, vornehmen. Die Aufstellung muss u.a. vermittelten Ausbildungsinhalte, die darauf entfallenden Weiterbildungszeiten und ggf. vorhandene Zulassungshürden enthalten.
Der Auftragnehmer soll hierfür eine Aufstellung einschlägiger formaler Ausbildungen, Studiengänge und Lehrgänge, mit denen Energieberater in den Bundesförderprogrammen tätig werden können, vornehmen. Die Aufstellung muss u.a. vermittelten Ausbildungsinhalte, die darauf entfallenden Weiterbildungszeiten und ggf. vorhandene Zulassungshürden enthalten.
Es soll überprüft werden, inwiefern der erfolgreiche Abschluss der ermittelten Ausbildungen, Studiengänge, Lehrgänge und verliehenen Fachtitel die in AP1 identifizierten Fachkenntnisse jeweils belegt.
Arbeitspaket 3: Entwicklung einer Qualifikationsprüfung für die „Energieberatung in Wohngebäuden“
Ausgehend von den Ergebnissen der AP 1 und AP 2 ist ein geeignetes Modell für ein Prüfungssystem für den Wohngebäudebereich zu erarbeiten, d. h. es ist eine Qualifikationsprüfung für das Programm „Energieberatung in Wohngebäuden“ im Detail zu erarbeiten und praxistauglich auszugestalten
Ausgehend von den Ergebnissen der AP 1 und AP 2 ist ein geeignetes Modell für ein Prüfungssystem für den Wohngebäudebereich zu erarbeiten, d. h. es ist eine Qualifikationsprüfung für das Programm „Energieberatung in Wohngebäuden“ im Detail zu erarbeiten und praxistauglich auszugestalten
Hierfür sind sowohl diverse inhaltliche Aspekte als auch die Rahmenbedingungen der Qualifikationsprüfung zu klären.
Arbeitspaket 4: Projekt zur Demonstration der Qualifikationsprüfung für die „Energieberatung in Wohngebäuden“
Das Prüfkonzept soll in einem Demonstrationsprojekt erprobt und daraufhin optimiert werden. Es soll eine Strategie zur Übertragung der Prüfung auf ganz Deutschland entwickelt werden. Ergebnis des Arbeitspakets ist also eine praktikable, zielführende und belastbare Prüfung zur Zulassung als Berater im Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“.
Das Prüfkonzept soll in einem Demonstrationsprojekt erprobt und daraufhin optimiert werden. Es soll eine Strategie zur Übertragung der Prüfung auf ganz Deutschland entwickelt werden. Ergebnis des Arbeitspakets ist also eine praktikable, zielführende und belastbare Prüfung zur Zulassung als Berater im Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“.
Dauer: 30 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Eschborn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der öffentliche Auftrag wird nur an geeignete, also fachkundige und leistungsfähige Unternehmen vergeben. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die nachfolgenden zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt.
Der öffentliche Auftrag wird nur an geeignete, also fachkundige und leistungsfähige Unternehmen vergeben. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die nachfolgenden zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt.
Um sicherstellen zu können, dass der Auftrag in angemessener Qualität ausgeführt werden kann, sind dabei an den Bieter folgende Anforderungen zu stellen:
— (R1) Ausreichend Erfahrung im Bereich Energieeffizienz,
(Hierfür bedarf es des Nachweises von mind. drei wissenschaftlichen Studien).
— (R2) Ausreichend Erfahrung in Projekten über die (Gestaltung der) politischen Rahmenbedingungen der geförderten Energieberatung in Deutschland
(Hierfür bedarf es des Nachweises von drei entsprechenden Projekten).
— (R3) überdurchschnittliche Expertise in der Ausbildung oder Fortbildung im Themenfeld Energieberatung
— (R4) Ausreichend Erfahrung im Bereich Erstellung von Prüfsystemen für Aus-, Fort- oder Weiter-bildungen in Branchen mit Beratungsdienstleistungen
Zur Prüfung der o.g. Eignungskriterien sind mit dem Angebot nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
— Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 5 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
— Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 5 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
Hinweis: Es werden auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigen, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
Ein Referenzprojekt kann zugleich zur Erfüllung mehrerer der unter (R1) bis (R4) geforderten Referenzen angegeben werden. Sollte der Vergabestelle daraufhin die Abfrage oder Überprüfung bei dem Referenzauftraggeber nicht möglich sein, ist die eingereichte Referenz des Unternehmens kein tauglicher Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit. Die Unternehmen sind darlegungs- und beweispflichtig für die Umstände und berechtigten Gründe, die die Geheimhaltung begründen; die Vergabestelle behält sich die Überprüfung dieser Angaben vor. Es wird darauf hingewiesen, dass Unternehmen von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren insbesondere dann ausgeschlossen werden können, wenn sie sich bei der Erteilung von Auskünften, die zum Nachweis der Eignung eingeholt werden, in erheblichem Ausmaß falscher Erklärungen schuldig gemacht oder diese Auskünfte nicht erteilt haben. Im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Überprüfung der Darstellung der Unternehmen im Referenzvordruck bei dem ange-gebenen Referenzauftraggeber sowie eigene Ermittlungen im Rahmen der materiellen Eignungsprüfung vor.
Ein Referenzprojekt kann zugleich zur Erfüllung mehrerer der unter (R1) bis (R4) geforderten Referenzen angegeben werden. Sollte der Vergabestelle daraufhin die Abfrage oder Überprüfung bei dem Referenzauftraggeber nicht möglich sein, ist die eingereichte Referenz des Unternehmens kein tauglicher Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit. Die Unternehmen sind darlegungs- und beweispflichtig für die Umstände und berechtigten Gründe, die die Geheimhaltung begründen; die Vergabestelle behält sich die Überprüfung dieser Angaben vor. Es wird darauf hingewiesen, dass Unternehmen von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren insbesondere dann ausgeschlossen werden können, wenn sie sich bei der Erteilung von Auskünften, die zum Nachweis der Eignung eingeholt werden, in erheblichem Ausmaß falscher Erklärungen schuldig gemacht oder diese Auskünfte nicht erteilt haben. Im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Überprüfung der Darstellung der Unternehmen im Referenzvordruck bei dem ange-gebenen Referenzauftraggeber sowie eigene Ermittlungen im Rahmen der materiellen Eignungsprüfung vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.1.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.1.1).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00
Ort des Eröffnungstermins: Eschborn.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 169-347061 (2017-08-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 378374.27 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zweitens ausgehend von den Anforderungen der Beratungskunden an die unterschiedlichen Energieberatungsprodukte Fähigkeiten und Fachkenntnisse bestimmen, über die Berater jeweils verfügen müssen. Weiterhin ist der Beratungsumfang (fachlich und zeitlich) zu be-schreiben, den Beratungskunden als geboten erachten, um die Beratung als hochwertig und zielführend zu empfinden.
Zweitens ausgehend von den Anforderungen der Beratungskunden an die unterschiedlichen Energieberatungsprodukte Fähigkeiten und Fachkenntnisse bestimmen, über die Berater jeweils verfügen müssen. Weiterhin ist der Beratungsumfang (fachlich und zeitlich) zu be-schreiben, den Beratungskunden als geboten erachten, um die Beratung als hochwertig und zielführend zu empfinden.
Ausgehend von den Ergebnissen der AP 1 und AP 2 ist ein geeignetes Modell für ein Prüfungssystem für den Wohngebäudebereich zu erarbeiten, d.h. es ist eine Qualifikationsprüfung für das Programm „Energieberatung in Wohngebäuden“ im Detail zu erarbeiten und praxistauglich auszugestalten
Ausgehend von den Ergebnissen der AP 1 und AP 2 ist ein geeignetes Modell für ein Prüfungssystem für den Wohngebäudebereich zu erarbeiten, d.h. es ist eine Qualifikationsprüfung für das Programm „Energieberatung in Wohngebäuden“ im Detail zu erarbeiten und praxistauglich auszugestalten
Hierfür sind sowohl diverse inhaltliche Aspekte als auch die Rahmenbedingungen der Qualifikations-prüfung zu klären.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept der Leistungserbringung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Gewichtung des Preises: 40
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-11-27 📅
Quelle: OJS 2017/S 229-477672 (2017-11-27)