Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Fortführung des Quartiers- und Projektmanagements in Bergneustadt-Hackenberg europaweit aus. Im Rahmen des Bund-Länder-Programms Stadtumbau West wurde in den Jahren 2010 bis 2012 für den Stadtteil Hackenberg ein Städtebauliches Entwicklungskonzept aufgelegt. Dieses wird seit 2013 umgesetzt. Aufgrund des positiven Projektfortschritts und der veränderten Rahmenbedingungen wurde Anfang 2017 eine Fortschreibung des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts beauftragt. Dieses wird im Laufe des Jahres 2017 vom Rat der Stadt Bergneustadt beschlossen werden. Die darin beschriebenen und fortgeschriebenen Maßnahmen dienen als Grundlage für die weiteren Maßnahmen im Stadtteil. Im Schwerpunkt sind dies aktivierende Maßnahmen von Wohnungseigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungsunternehmen sowie infrastrukturelle Maßnahmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-11.
Auftragsbekanntmachung (2017-07-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Fortführung des Quartiers- und Projektmanagements in Bergneustadt-Hackenberg europaweit aus. Im Rahmen des Bund-Länder-Programms Stadtumbau West wurde in den Jahren 2010 bis 2012 für den Stadtteil Hackenberg ein Städtebauliches Entwicklungskonzept aufgelegt. Dieses wird seit 2013 umgesetzt. Aufgrund des positiven Projektfortschritts und der veränderten Rahmenbedingungen wurde Anfang 2017 eine Fortschreibung des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts beauftragt. Dieses wird im Laufe des Jahres 2017 vom Rat der Stadt Bergneustadt beschlossen werden. Die darin beschriebenen und fortgeschriebenen Maßnahmen dienen als Grundlage für die weiteren Maßnahmen im Stadtteil. Im Schwerpunkt sind dies aktivierende Maßnahmen von Wohnungseigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungsunternehmen sowie infrastrukturelle Maßnahmen.
Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Fortführung des Quartiers- und Projektmanagements in Bergneustadt-Hackenberg europaweit aus. Im Rahmen des Bund-Länder-Programms Stadtumbau West wurde in den Jahren 2010 bis 2012 für den Stadtteil Hackenberg ein Städtebauliches Entwicklungskonzept aufgelegt. Dieses wird seit 2013 umgesetzt. Aufgrund des positiven Projektfortschritts und der veränderten Rahmenbedingungen wurde Anfang 2017 eine Fortschreibung des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts beauftragt. Dieses wird im Laufe des Jahres 2017 vom Rat der Stadt Bergneustadt beschlossen werden. Die darin beschriebenen und fortgeschriebenen Maßnahmen dienen als Grundlage für die weiteren Maßnahmen im Stadtteil. Im Schwerpunkt sind dies aktivierende Maßnahmen von Wohnungseigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungsunternehmen sowie infrastrukturelle Maßnahmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bergneustadt
Postanschrift: Kölner Straße 256
Postleitzahl: 51702
Postort: Bergneustadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt-bergneustadt.de🌏
E-Mail: rathaus@bergneustadt.de📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E95859712🌏
Die Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bewerber kostenfrei erfolgen kann.
Teilnahmeanträge müssen jedoch schriftlich (nicht per Telefax oder E-Mail) eingereicht werden.
Der Teilnahmeantrag ist in Papierform zweifach einzureichen, und zwar einmal im Original mit eigenhändiger Unterschrift samt Anlagen (Unterschrift nicht eingescannt oder kopiert) und einmal als Kopie.
Zusätzlich (nur digital ist nicht ausreichend) soll eine digitale Version (auf CD ROM/DVD oder USB-Stick) eingereicht werden, die in allgemein üblichen Formaten lesbar ist (z. B. pdf-Format). Bei digitalen Dokumenten kann auf Unterschriften verzichtet oder eine eingescannte Version verwendet werden.
Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Teilnahmeantrages sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
Zusammenfassung der einzureichenden Unterlagen:
Mit dem Teilnahmeantrag müssen folgende Vordrucke und Unterlagen eingereicht werden (Teilnahmeantragsbestandteile), ansonsten ist nicht ausgeschlossen, dass der Teilnahmeantrag allein aufgrund der Unvollständigkeit der Unterlagen ausgeschlossen werden muss:
— Vordruck – Ziffer 2: Teilnahmeantragsschreiben, unterschrieben – Präqualifikationsnachweis (kein Vordruck), oder (alternativ) EEE (kein Vordruck), kein allgemeiner Hinweis auf Eignung oder (alternativ) Vordruck –Ziffer 3: „Eigenerklärung zur Eignung, unterschrieben – Vordruck – Ziffer 4: Checkliste Leistungsfähigkeit mitgeforderten Nachweisen – Vordruck – Ziffer 5: Referenzen mit Ansprechpartnern – nur bei Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft: Vordruck – Ziffer 6: „Bewerbergemeinschaftserklärung“, unterschrieben – nur für den Fall von Nachunternehmereinsatz: Vordruck – Ziffer 7: „Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, unterschrieben.
Die Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bewerber kostenfrei erfolgen kann.
Teilnahmeanträge müssen jedoch schriftlich (nicht per Telefax oder E-Mail) eingereicht werden.
Der Teilnahmeantrag ist in Papierform zweifach einzureichen, und zwar einmal im Original mit eigenhändiger Unterschrift samt Anlagen (Unterschrift nicht eingescannt oder kopiert) und einmal als Kopie.
Zusätzlich (nur digital ist nicht ausreichend) soll eine digitale Version (auf CD ROM/DVD oder USB-Stick) eingereicht werden, die in allgemein üblichen Formaten lesbar ist (z. B. pdf-Format). Bei digitalen Dokumenten kann auf Unterschriften verzichtet oder eine eingescannte Version verwendet werden.
Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Teilnahmeantrages sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
Zusammenfassung der einzureichenden Unterlagen:
Mit dem Teilnahmeantrag müssen folgende Vordrucke und Unterlagen eingereicht werden (Teilnahmeantragsbestandteile), ansonsten ist nicht ausgeschlossen, dass der Teilnahmeantrag allein aufgrund der Unvollständigkeit der Unterlagen ausgeschlossen werden muss:
— Vordruck – Ziffer 2: Teilnahmeantragsschreiben, unterschrieben – Präqualifikationsnachweis (kein Vordruck), oder (alternativ) EEE (kein Vordruck), kein allgemeiner Hinweis auf Eignung oder (alternativ) Vordruck –Ziffer 3: „Eigenerklärung zur Eignung, unterschrieben – Vordruck – Ziffer 4: Checkliste Leistungsfähigkeit mitgeforderten Nachweisen – Vordruck – Ziffer 5: Referenzen mit Ansprechpartnern – nur bei Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft: Vordruck – Ziffer 6: „Bewerbergemeinschaftserklärung“, unterschrieben – nur für den Fall von Nachunternehmereinsatz: Vordruck – Ziffer 7: „Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, unterschrieben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 300 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
— Fortführung der Umsetzung des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts für den Stadtteil Bergneustadt-Hackenberg – Regelmäßige Vor-Ort-Präsenz – Förderantrags- und Umsetzungsmanagement – Aktivierung der Bewohnerschaft/Akteure/Eigentümer – Aktivierung von Eigentümern und Begleitung von Sanierungsvorhaben im privaten Bestand – Fortführung der bestehenden Arbeitskreise im Stadtteil, wie z. B. AG Image und AG Grün, Begleitung künftig neu gegründeter Arbeitskreise – Organisation von Veranstaltungen und Maßnahmen zur Information und Beteiligung – Projektkommunikation/Öffentlichkeitsarbeit – Steuerung, Berichterstattung und Präsentation in politischen Gremien – Mitwirkung an der Verfahrensevaluation – Kommunikation mit Bezirksregierung, Ministerien und anderen Behörden.
— Fortführung der Umsetzung des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts für den Stadtteil Bergneustadt-Hackenberg – Regelmäßige Vor-Ort-Präsenz – Förderantrags- und Umsetzungsmanagement – Aktivierung der Bewohnerschaft/Akteure/Eigentümer – Aktivierung von Eigentümern und Begleitung von Sanierungsvorhaben im privaten Bestand – Fortführung der bestehenden Arbeitskreise im Stadtteil, wie z. B. AG Image und AG Grün, Begleitung künftig neu gegründeter Arbeitskreise – Organisation von Veranstaltungen und Maßnahmen zur Information und Beteiligung – Projektkommunikation/Öffentlichkeitsarbeit – Steuerung, Berichterstattung und Präsentation in politischen Gremien – Mitwirkung an der Verfahrensevaluation – Kommunikation mit Bezirksregierung, Ministerien und anderen Behörden.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von einem Jahr. Optional werden von der Stadt Bergneustadt vier Verlängerungsoptionen von jeweils maximal einem Jahr bis 2022 vorgesehen.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von einem Jahr. Optional werden von der Stadt Bergneustadt vier Verlängerungsoptionen von jeweils maximal einem Jahr bis 2022 vorgesehen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Bergneustadt.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
„Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber“:
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-08-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Die Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bewerber kostenfrei erfolgen kann.
Teilnahmeanträge müssen jedoch schriftlich (nicht per Telefax oder E-Mail) eingereicht werden.
Der Teilnahmeantrag ist in Papierform zweifach einzureichen, und zwar einmal im Original mit eigenhändiger Unterschrift samt Anlagen (Unterschrift nicht eingescannt oder kopiert) und einmal als Kopie.
Zusätzlich (nur digital ist nicht ausreichend) soll eine digitale Version (auf CD ROM/DVD oder USB-Stick) eingereicht werden, die in allgemein üblichen Formaten lesbar ist (z. B. pdf-Format). Bei digitalen Dokumenten kann auf Unterschriften verzichtet oder eine eingescannte Version verwendet werden.
Zusätzlich (nur digital ist nicht ausreichend) soll eine digitale Version (auf CD ROM/DVD oder USB-Stick) eingereicht werden, die in allgemein üblichen Formaten lesbar ist (z. B. pdf-Format). Bei digitalen Dokumenten kann auf Unterschriften verzichtet oder eine eingescannte Version verwendet werden.
Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Teilnahmeantrages sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Teilnahmeantrages sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
Zusammenfassung der einzureichenden Unterlagen:
Mit dem Teilnahmeantrag müssen folgende Vordrucke und Unterlagen eingereicht werden (Teilnahmeantragsbestandteile), ansonsten ist nicht ausgeschlossen, dass der Teilnahmeantrag allein aufgrund der Unvollständigkeit der Unterlagen ausgeschlossen werden muss:
Mit dem Teilnahmeantrag müssen folgende Vordrucke und Unterlagen eingereicht werden (Teilnahmeantragsbestandteile), ansonsten ist nicht ausgeschlossen, dass der Teilnahmeantrag allein aufgrund der Unvollständigkeit der Unterlagen ausgeschlossen werden muss:
— Vordruck – Ziffer 2: Teilnahmeantragsschreiben, unterschrieben – Präqualifikationsnachweis (kein Vordruck), oder (alternativ) EEE (kein Vordruck), kein allgemeiner Hinweis auf Eignung oder (alternativ) Vordruck –Ziffer 3: „Eigenerklärung zur Eignung, unterschrieben – Vordruck – Ziffer 4: Checkliste Leistungsfähigkeit mitgeforderten Nachweisen – Vordruck – Ziffer 5: Referenzen mit Ansprechpartnern – nur bei Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft: Vordruck – Ziffer 6: „Bewerbergemeinschaftserklärung“, unterschrieben – nur für den Fall von Nachunternehmereinsatz: Vordruck – Ziffer 7: „Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, unterschrieben.
— Vordruck – Ziffer 2: Teilnahmeantragsschreiben, unterschrieben – Präqualifikationsnachweis (kein Vordruck), oder (alternativ) EEE (kein Vordruck), kein allgemeiner Hinweis auf Eignung oder (alternativ) Vordruck –Ziffer 3: „Eigenerklärung zur Eignung, unterschrieben – Vordruck – Ziffer 4: Checkliste Leistungsfähigkeit mitgeforderten Nachweisen – Vordruck – Ziffer 5: Referenzen mit Ansprechpartnern – nur bei Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft: Vordruck – Ziffer 6: „Bewerbergemeinschaftserklärung“, unterschrieben – nur für den Fall von Nachunternehmereinsatz: Vordruck – Ziffer 7: „Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, unterschrieben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland (Köln)
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Siehe § 135 GWB zur Geltendmachung der Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,abgeschlossen wurde.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Siehe ferner § 160 GWB zu Nachprüfungsanträgen vor der Vergabekammer:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.