Das geplante Sanierungsgebiet „Jürgenohl“ liegt 2,5 km nördlich der historischen Unesco-Welterbestätte „Altstadt Goslar“. Es handelt sich um eine ca. 109,5 ha große Fläche mit vorwiegend Wohnbebauung. Anlass für die geplante Festlegung eines Sanierungsgebietes im Förderprogramm „Soziale Stadt“ sind die zunehmend baulichen, städtebaulichen und funktionalen Mängel und Missstände in diesem Bereich. Das Gebiet weist städtebauliche Missstände in Hinblick auf verkehrliche Probleme und Herausforderungen auf Grund von Verkehrsbelastungen, schlechte Wegeverbindungen und einer nicht optimalen Parksituation. Der Sanierungsstau ist an einigen Wohngebäuden erkennbar. Die wohnungswirtschaftlichen Missstände lassen das Wohnen im Quartier nicht bedarfsgerecht erscheinen. Der überwiegende Wohnungsbestand liegt im Eigentum von zwei Wohnungsbaugesellschaften. Der Mehraufwand für den barrierefreien Umbau soll bei der Förderung priorisiert werden. Funktionale Missstände an öffentlichen Plätzen und Wegeverb.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-19.
Auftragsbekanntmachung (2017-10-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Kurze Beschreibung:
Das geplante Sanierungsgebiet „Jürgenohl“ liegt 2,5 km nördlich der historischen Unesco-Welterbestätte „Altstadt Goslar“. Es handelt sich um eine ca. 109,5 ha große Fläche mit vorwiegend Wohnbebauung. Anlass für die geplante Festlegung eines Sanierungsgebietes im Förderprogramm „Soziale Stadt“ sind die zunehmend baulichen, städtebaulichen und funktionalen Mängel und Missstände in diesem Bereich. Das Gebiet weist städtebauliche Missstände in Hinblick auf verkehrliche Probleme und Herausforderungen auf Grund von Verkehrsbelastungen, schlechte Wegeverbindungen und einer nicht optimalen Parksituation. Der Sanierungsstau ist an einigen Wohngebäuden erkennbar. Die wohnungswirtschaftlichen Missstände lassen das Wohnen im Quartier nicht bedarfsgerecht erscheinen. Der überwiegende Wohnungsbestand liegt im Eigentum von zwei Wohnungsbaugesellschaften. Der Mehraufwand für den barrierefreien Umbau soll bei der Förderung priorisiert werden. Funktionale Missstände an öffentlichen Plätzen und Wegeverb.
Das geplante Sanierungsgebiet „Jürgenohl“ liegt 2,5 km nördlich der historischen Unesco-Welterbestätte „Altstadt Goslar“. Es handelt sich um eine ca. 109,5 ha große Fläche mit vorwiegend Wohnbebauung. Anlass für die geplante Festlegung eines Sanierungsgebietes im Förderprogramm „Soziale Stadt“ sind die zunehmend baulichen, städtebaulichen und funktionalen Mängel und Missstände in diesem Bereich. Das Gebiet weist städtebauliche Missstände in Hinblick auf verkehrliche Probleme und Herausforderungen auf Grund von Verkehrsbelastungen, schlechte Wegeverbindungen und einer nicht optimalen Parksituation. Der Sanierungsstau ist an einigen Wohngebäuden erkennbar. Die wohnungswirtschaftlichen Missstände lassen das Wohnen im Quartier nicht bedarfsgerecht erscheinen. Der überwiegende Wohnungsbestand liegt im Eigentum von zwei Wohnungsbaugesellschaften. Der Mehraufwand für den barrierefreien Umbau soll bei der Förderung priorisiert werden. Funktionale Missstände an öffentlichen Plätzen und Wegeverb.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Goslar
Postanschrift: Charley-Jacob-Str. 3
Postleitzahl: 38640
Postort: Goslar
Kontakt
Internetadresse: http://www.goslar.de🌏
E-Mail: helmut.borrmann@goslar.de📧
Telefon: +49 5321/704-401📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E16844271🌏
Durch die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm soll die Dienstleistung eines Quartiersmanagement für das Gebiet „Jürgenohl“ ausgeschrieben werden.
Wesentliche Aufgabe des Quartiersmanagements ist es, Bürger/innen, Vereine oder Unternehmen zu aktivieren und zu beteiligen. Die Akteure und Bürger/innen im Quartier sind zu beraten. Gleichzeitig ist die Bildung einer Anlaufstelle wichtige Aufgabe.
Das Quartiersmanagement bewegt sich im Spannungsfeld davon, einerseits Anwalt und Sprachrohr für die Bewohner/innen und Randgruppen im Quartier zu sein und andererseits die unterschiedlichen Belange neutral und transparent aufzuarbeiten und zu kommunizieren, was sie in eine Moderatorenrolle versetzt. Das Quartiersmanagement muss sowohl horizontal und vertikal vernetzen. Zu der horizontalen Vernetzung auf Quartiersebene gehören sowohl Vernetzungsaufgaben zwischen Akteuren im Stadtteil als auch Aktivierungsaufgaben dieser Akteure und der Bewohnerschaft. Die vertikale Vernetzung ist die zwischen Quartier und Verwaltung. Zum einen soll das Quartiersmanagement die von der Verwaltung verfolgten Maßnahmen begleiten und den Bürgern kommunizieren. Zum anderen müssen die Probleme und Anliegen im Quartier an die Verwaltung weitergeleitet werden.
Das Quartiersmanagement bewegt sich im Spannungsfeld davon, einerseits Anwalt und Sprachrohr für die Bewohner/innen und Randgruppen im Quartier zu sein und andererseits die unterschiedlichen Belange neutral und transparent aufzuarbeiten und zu kommunizieren, was sie in eine Moderatorenrolle versetzt. Das Quartiersmanagement muss sowohl horizontal und vertikal vernetzen. Zu der horizontalen Vernetzung auf Quartiersebene gehören sowohl Vernetzungsaufgaben zwischen Akteuren im Stadtteil als auch Aktivierungsaufgaben dieser Akteure und der Bewohnerschaft. Die vertikale Vernetzung ist die zwischen Quartier und Verwaltung. Zum einen soll das Quartiersmanagement die von der Verwaltung verfolgten Maßnahmen begleiten und den Bürgern kommunizieren. Zum anderen müssen die Probleme und Anliegen im Quartier an die Verwaltung weitergeleitet werden.
Das in Jürgenohl einzusetzende (Gesamt-) Quartiersmanagement wird parallel zu den Sanierungsträgerleistungen ausgeschrieben. Beide müssen eng miteinander und auch in den gleichen Räumlichkeiten arbeiten. Eine Abstimmung und Zusammenarbeit im Sinne der Einzelmaßnahmen und der Gesamtmaßnahme sind gefordert. Die Arbeit im Sanierungsgebiet Soziale Stadt Jürgenohl ist eine Gemeinschaftsaufgabe zwischen dem Quartiersmanagement und dem Sanierungsträger. Dennoch ist das gesamte Quartiersmanagement als Gemeinschaftsaufgabe zu verstehen.
Das in Jürgenohl einzusetzende (Gesamt-) Quartiersmanagement wird parallel zu den Sanierungsträgerleistungen ausgeschrieben. Beide müssen eng miteinander und auch in den gleichen Räumlichkeiten arbeiten. Eine Abstimmung und Zusammenarbeit im Sinne der Einzelmaßnahmen und der Gesamtmaßnahme sind gefordert. Die Arbeit im Sanierungsgebiet Soziale Stadt Jürgenohl ist eine Gemeinschaftsaufgabe zwischen dem Quartiersmanagement und dem Sanierungsträger. Dennoch ist das gesamte Quartiersmanagement als Gemeinschaftsaufgabe zu verstehen.
Die anstehenden Aufgaben umfassen:
— Aktivierung und Beteiligung z. B. von Bürgern, Vereinen, Unternehmen,
— Anlauf- und Vermittlungsstelle für Bewohner/innen,
— Herstellen von Transparenz in den Prozessen der „Sozialen Stadt“ (Bürger, Akteure, etc.),
— Beratungsangebote für Bewohner/innen (auch Förderberatung),
— Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Webseite, Stadtteilzeitung, Stadtteilfeste, Material in „Leichter Sprache“),
— Initiierung und Durchführung von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen (z. B. Bürgerversammlungen, Stadtteilkonferenzen) in enger Abstimmung mit dem Sanierungsträger,
— Soziale und ethnische Integration durch Verbesserung des Zusammenlebens in der Nachbarschaft in enger Zusammenarbeit mit der Integrationsbeauftragten der Stadt Goslar,
— Beratung und Begleitung von Antragstellern des Verfügungsfonds und dessen Mitbetreuung im Vergabe-Gremium,
— Initiierung von Projekten sowie deren Koordinierung mit Beteiligten, StadtteilakteurInnen und Stadt,
— Förderung der Selbsthilfe von Bewohner/innen,
— Moderation und Koordination im Stadtteil,
— Begleitung der Erstellung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes,
— Geschäftsführung von Gremien des Stadtteils,
— Mitglied von verwaltungsseitigen Koordinationsrunden,
— Mitwirkung am Aufbau von Organisations- und Verwaltungsstrukturen,
— Erstellung einer Übersicht über die im folgenden Jahr zu treffenden Maßnahmen in enger Abstimmung mit dem Sanierungsträger,
— Berichtswesen: Bewertung der durchgeführten Projekte und Maßnahmen (Projektbericht).
Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufgabenbeschreibung die Tätigkeiten des Quartiersmanagement erläutert und keine abschließende Aufstellung für die von einem Quartiersmanagement zu erbringende Dienstleistung darstellt.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Jährlich, maximale Gesamtlaufzeit 10 Jahre.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Goslar.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1)Erklärung, dass die Voraussetzungen nach § 158 Nr. 1 BauGB vorliegen und ggf. Erklärung, dass der Bewerber sich einer jährlichen Prüfung seiner Geschäftstätigkeit und seiner wirtschaftlichen Verhältnisse unterwirft, sofern dies gegenwärtig nicht gegeben ist;
1)Erklärung, dass die Voraussetzungen nach § 158 Nr. 1 BauGB vorliegen und ggf. Erklärung, dass der Bewerber sich einer jährlichen Prüfung seiner Geschäftstätigkeit und seiner wirtschaftlichen Verhältnisse unterwirft, sofern dies gegenwärtig nicht gegeben ist;
2)Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
3)Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts-, Vereins- oder Partnerschaftsregister bzw. bei ausländischen Bewerbern einen Auszug aus einem gleichwertigen Register des Herkunftslandes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers der letzten 3 Jahre 2.Erklärung über den Umsatz für vergleichbare Leistungen des Bewerbers der letzten 3 Jahre 3. Prüfungsbericht eines Wirtschaftsprüfers oder zugelassenen Wirtschaftsprüfer-Unternehmens über den letzten vorliegenden Jahresabschluss, der über die gesamte unternehmerische Tätigkeit und über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bewerbers Auskunft gibt, oder, wenn kein gesetzlicher Prüfbericht besteht, der letzte festgestellte Jahresabschluss oder ersatzweise der letzte Steuerbescheid bzw. bei ausländischen Bewerbern ein vergleichbarer Bericht eines vergleichbaren Prüfers des Herkunftslandes, nicht älter als 18 Monate.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers der letzten 3 Jahre 2.Erklärung über den Umsatz für vergleichbare Leistungen des Bewerbers der letzten 3 Jahre 3. Prüfungsbericht eines Wirtschaftsprüfers oder zugelassenen Wirtschaftsprüfer-Unternehmens über den letzten vorliegenden Jahresabschluss, der über die gesamte unternehmerische Tätigkeit und über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bewerbers Auskunft gibt, oder, wenn kein gesetzlicher Prüfbericht besteht, der letzte festgestellte Jahresabschluss oder ersatzweise der letzte Steuerbescheid bzw. bei ausländischen Bewerbern ein vergleichbarer Bericht eines vergleichbaren Prüfers des Herkunftslandes, nicht älter als 18 Monate.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Darstellung der fachlichen Eignung anhand von max. 3 gleichwertigen Referenzen als Sanierungsträger der letzten 5 Jahre (abgeschlossen oder laufend) unter Angabe von Leistungsumfang, Höhe des bewirtschafteten Treuhandvermögens, Rechnungswert, Leistungszeitraum, Auftraggeber einschl. Kontaktdaten; Detaillierte Darstellung einer Referenz als Sanierungsträger im Förderprogramm Soziale Stadt unter zusätzlicher Angabe einer Projektbeschreibung (in Wort und Bild).
Darstellung der fachlichen Eignung anhand von max. 3 gleichwertigen Referenzen als Sanierungsträger der letzten 5 Jahre (abgeschlossen oder laufend) unter Angabe von Leistungsumfang, Höhe des bewirtschafteten Treuhandvermögens, Rechnungswert, Leistungszeitraum, Auftraggeber einschl. Kontaktdaten; Detaillierte Darstellung einer Referenz als Sanierungsträger im Förderprogramm Soziale Stadt unter zusätzlicher Angabe einer Projektbeschreibung (in Wort und Bild).
Erklärung über die personelle Ausstattung des Bewerbers bezogen auf die ausgeschriebene Leistung (Darstellung des jährlichen Mittels nach Führungskräften. Kaufmännischem, technischem, juristischem und sonstigem Personal) der letzten 3 Jahre;
Darstellung der beruflichen Qualifikation der Projektleiters und des Projektteams; Der/die Projektleiter/in muss mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Bearbeitung von Sanierungsprojekten besitzen.
Nachweis des Umgangs mit den Förderbedingungen und Verwaltungsvorschriften der Programme der Städtebauförderung (Fördermittelbeantragung, Fördermittelumsetzung, Fördermittelabrechnung) (Erläuterung anhand von max. 3 Projekten).
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 1
Höchstzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Kriterien Gewichtung 1.Finanzielle und Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 10 2.Erfahrung/ Fachliche Eignung als Sanierungsträger 40 3.Erfahrung/ Fachliche Eignung im Bereich Soziale Stadt 40 4.Fachliche Eignung bezüglich Förderbedingungen und Verwaltungsvorschriften 10.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Kriterien Gewichtung 1.Finanzielle und Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 10 2.Erfahrung/ Fachliche Eignung als Sanierungsträger 40 3.Erfahrung/ Fachliche Eignung im Bereich Soziale Stadt 40 4.Fachliche Eignung bezüglich Förderbedingungen und Verwaltungsvorschriften 10.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-12-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Helmut Borrmann
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E16844271🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Satdt Goslar, Fachdienst Bauverwaltung
Postanschrift: Charley-Jacob-Straße 3
E-Mail: wiebke.debes@goslar.de📧
Land: Goslar
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Goslar, FD Bauverwaltung, -Submissionsstelle -
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen ministerium für wirtschaft, Arbeit und Verkehr – Regierungsvertretung Lüneburg -
Postanschrift: Auf der hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-1336📞
Fax: +49 413115-2943 📠
Quelle: OJS 2017/S 204-420977 (2017-10-19)
Ergänzende Angaben (2017-10-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Helmut borrmann
Quelle: OJS 2017/S 223-464440 (2017-11-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das geplante Sanierungsgebiet „Jürgenohl“ liegt 2,5 km nördlich der historischen Unesco-Welterbestätte „Altstadt Goslar“. Es handelt sich um eine ca. 109,5 ha große Fläche mit vorwiegend Wohnbebauung. Anlass für die geplante Festlegung eines Sanierungsgebietes im Förderprogramm „Soziale Stadt“ sind die zunehmend baulichen, städtebaulichen und funktionalen Mängel und Missstände in diesem Bereich. Das Gebiet weist städtebauliche Missstände in Hinblick auf verkehrliche Probleme und Herausforderungen auf Grund von Verkehrsbelastungen, schlechte Wegeverbindungen und einer nicht optimalen Parksituation. Der Sanierungsstau ist an einigen Wohngebäuden erkennbar. Die wohnungswirtschaftlichen Missstände lassen das Wohnen im Quartier nicht bedarfsgerecht erscheinen. Der überwiegende Wohnungsbestand liegt im Eigentum von 2 Wohnungsbaugesellschaften. Der Mehraufwand für den barrierefreien Umbau soll bei der Förderung priorisiert werden. Funktionale Missstände an öffentlichen Plätzen und Wegeverb.
Das geplante Sanierungsgebiet „Jürgenohl“ liegt 2,5 km nördlich der historischen Unesco-Welterbestätte „Altstadt Goslar“. Es handelt sich um eine ca. 109,5 ha große Fläche mit vorwiegend Wohnbebauung. Anlass für die geplante Festlegung eines Sanierungsgebietes im Förderprogramm „Soziale Stadt“ sind die zunehmend baulichen, städtebaulichen und funktionalen Mängel und Missstände in diesem Bereich. Das Gebiet weist städtebauliche Missstände in Hinblick auf verkehrliche Probleme und Herausforderungen auf Grund von Verkehrsbelastungen, schlechte Wegeverbindungen und einer nicht optimalen Parksituation. Der Sanierungsstau ist an einigen Wohngebäuden erkennbar. Die wohnungswirtschaftlichen Missstände lassen das Wohnen im Quartier nicht bedarfsgerecht erscheinen. Der überwiegende Wohnungsbestand liegt im Eigentum von 2 Wohnungsbaugesellschaften. Der Mehraufwand für den barrierefreien Umbau soll bei der Förderung priorisiert werden. Funktionale Missstände an öffentlichen Plätzen und Wegeverb.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Aktivierung und Beteiligung z.B. von Bürgern, Vereinen, Unternehmen
— Anlauf- und Vermittlungsstelle für Bewohner/innen
— Herstellen von Transparenz in den Prozessen der „Sozialen Stadt“ (Bürger, Akteure, etc.)
— Beratungsangebote für Bewohner/innen (auch Förderberatung)
— Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Webseite, Stadtteilzeitung, Stadtteilfeste, Material in „Leichter Sprache“)
— Initiierung und Durchführung von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen (z.B. Bürgerversammlungen, Stadtteilkonferenzen) in enger Abstimmung mit dem Sanierungsträger
— Soziale und ethnische Integration durch Verbesserung des Zusammenlebens in der Nachbarschaft in enger Zusammenarbeit mit der Integrationsbeauftragten der Stadt Goslar
— Beratung und Begleitung von Antragstellern des Verfügungsfonds und dessen Mitbetreuung im Vergabe-Gremium
— Initiierung von Projekten sowie deren Koordinierung mit Beteiligten, StadtteilakteurInnen und Stadt
— Förderung der Selbsthilfe von Bewohner/innen
— Moderation und Koordination im Stadtteil
— Begleitung der Erstellung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes
— Geschäftsführung von Gremien des Stadtteils
— Mitglied von verwaltungsseitigen Koordinationsrunden
— Mitwirkung am Aufbau von Organisations- und Verwaltungsstrukturen
— Erstellung einer Übersicht über die im folgenden Jahr zu treffenden Maßnahmen in enger Abstimmung mit dem Sanierungsträger
— Berichtswesen: Bewertung der durchgeführten Projekte und Maßnahmen (Projektbericht)