Städtebauförderung ist in Berlin wichtig für die Stadtentwicklung. Jährlich stehen in Berlin dafür rund 130 000 000 EUR von Bund, Land und EU zur Verfügung. Diese werden in derzeit 70 Fördergebieten investiert, in denen mehr als eine Million Berliner*innen leben. Schwerpunkte der Städtebauförderung sind Sanierung und Ausbau der sozialen Infrastruktur, Gestaltung und Erhaltung von attraktiven Grün- und Freiflächen, Förderung einer quartiersverträglichen Mobilität sowie Stärkung von Nachbarschaften und Integration im Quartier. Ziel des Landes Berlin ist, die Städtebauförderung auf Landesebene stärker öffentlichkeitswirksam zu verbreiten, um das Wissen über Städtebauförderung zu erweitern sowie das lokale Engagement der Bürger*innen vor Ort für ihr Quartier zu stärken. Die zu vergebende Leistung beinhaltet die Rahmenkommunikation der Senatsverwaltung für den seit 2015 bundesweiten Tag der Städtebauförderung sowie die unterjährige Öffentlichkeitsarbeit für die Städtebauförderung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-07-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlichkeitsarbeit
Kurze Beschreibung:
Städtebauförderung ist in Berlin wichtig für die Stadtentwicklung. Jährlich stehen in Berlin dafür rund 130 000 000 EUR von Bund, Land und EU zur Verfügung. Diese werden in derzeit 70 Fördergebieten investiert, in denen mehr als eine Million Berliner*innen leben. Schwerpunkte der Städtebauförderung sind Sanierung und Ausbau der sozialen Infrastruktur, Gestaltung und Erhaltung von attraktiven Grün- und Freiflächen, Förderung einer quartiersverträglichen Mobilität sowie Stärkung von Nachbarschaften und Integration im Quartier.
Ziel des Landes Berlin ist, die Städtebauförderung auf Landesebene stärker öffentlichkeitswirksam zu verbreiten, um das Wissen über Städtebauförderung zu erweitern sowie das lokale Engagement der Bürger*innen vor Ort für ihr Quartier zu stärken.
Die zu vergebende Leistung beinhaltet die Rahmenkommunikation der Senatsverwaltung für den seit 2015 bundesweiten Tag der Städtebauförderung sowie die unterjährige Öffentlichkeitsarbeit für die Städtebauförderung.
Städtebauförderung ist in Berlin wichtig für die Stadtentwicklung. Jährlich stehen in Berlin dafür rund 130 000 000 EUR von Bund, Land und EU zur Verfügung. Diese werden in derzeit 70 Fördergebieten investiert, in denen mehr als eine Million Berliner*innen leben. Schwerpunkte der Städtebauförderung sind Sanierung und Ausbau der sozialen Infrastruktur, Gestaltung und Erhaltung von attraktiven Grün- und Freiflächen, Förderung einer quartiersverträglichen Mobilität sowie Stärkung von Nachbarschaften und Integration im Quartier.
Ziel des Landes Berlin ist, die Städtebauförderung auf Landesebene stärker öffentlichkeitswirksam zu verbreiten, um das Wissen über Städtebauförderung zu erweitern sowie das lokale Engagement der Bürger*innen vor Ort für ihr Quartier zu stärken.
Die zu vergebende Leistung beinhaltet die Rahmenkommunikation der Senatsverwaltung für den seit 2015 bundesweiten Tag der Städtebauförderung sowie die unterjährige Öffentlichkeitsarbeit für die Städtebauförderung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlichkeitsarbeit📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stadtplanung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Abteilung IV, Referat Städtebauförderung / Stadterneuerung
Postanschrift: Württembergische Straße 6
Postleitzahl: 10707
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/🌏
E-Mail: vergabe@szpartner.de📧
URL der Dokumente: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-07-26 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-28 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 143-294777
ABl. S-Ausgabe: 143
Zusätzliche Informationen
Zahlungsbedingungen gemäß Vertragsmuster (in den Vergabeunterlagen enthalten). Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. LHO Berlin, Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU, Manual für das neue Corporate Design für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (nicht abschließend).
Zahlungsbedingungen gemäß Vertragsmuster (in den Vergabeunterlagen enthalten). Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. LHO Berlin, Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU, Manual für das neue Corporate Design für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (nicht abschließend).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Städtebauförderung ist in Berlin wichtig für die Stadtentwicklung. Jährlich stehen in Berlin dafür rund 130 000 000 EUR von Bund, Land und EU zur Verfügung. Diese werden in derzeit 70 Fördergebieten investiert, in denen mehr als eine Million Berliner*innen leben. Schwerpunkte der Städtebauförderung sind Sanierung und Ausbau der sozialen Infrastruktur, Gestaltung und Erhaltung von attraktiven Grün- und Freiflächen, Förderung einer quartiersverträglichen Mobilität sowie Stärkung von Nachbarschaften und Integration im Quartier.
Städtebauförderung ist in Berlin wichtig für die Stadtentwicklung. Jährlich stehen in Berlin dafür rund 130 000 000 EUR von Bund, Land und EU zur Verfügung. Diese werden in derzeit 70 Fördergebieten investiert, in denen mehr als eine Million Berliner*innen leben. Schwerpunkte der Städtebauförderung sind Sanierung und Ausbau der sozialen Infrastruktur, Gestaltung und Erhaltung von attraktiven Grün- und Freiflächen, Förderung einer quartiersverträglichen Mobilität sowie Stärkung von Nachbarschaften und Integration im Quartier.
Ziel des Landes Berlin ist, die Städtebauförderung auf Landesebene stärker öffentlichkeitswirksam zu verbreiten, um das Wissen über Städtebauförderung zu erweitern sowie das lokale Engagement der Bürger*innen vor Ort für ihr Quartier zu stärken.
Die zu vergebende Leistung beinhaltet die Rahmenkommunikation der Senatsverwaltung für den seit 2015 bundesweiten Tag der Städtebauförderung sowie die unterjährige Öffentlichkeitsarbeit für die Städtebauförderung.
Der ausgeschriebene Leistungsumfang umfasst die Rahmenkommunikation des AG zur Städtebauförderung. Diese ist programmübergreifend und darauf gerichtet, den Nutzen der Städtebauförderung im Land Berlin darzustellen, insbesondere die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung und -mitwirkung. Im Gegensatz zur kleinteiligen Kommunikation vor Ort in den Kiezen, die durch die Bezirke und deren Beauftragte durchgeführt wird, geht es bei der Rahmenkommunikation des AG um eine übergreifende Kommunikation.
Der ausgeschriebene Leistungsumfang umfasst die Rahmenkommunikation des AG zur Städtebauförderung. Diese ist programmübergreifend und darauf gerichtet, den Nutzen der Städtebauförderung im Land Berlin darzustellen, insbesondere die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung und -mitwirkung. Im Gegensatz zur kleinteiligen Kommunikation vor Ort in den Kiezen, die durch die Bezirke und deren Beauftragte durchgeführt wird, geht es bei der Rahmenkommunikation des AG um eine übergreifende Kommunikation.
Die Betreuung der Rahmenkommunikation wird zunächst für 1 Jahr vergeben. Es besteht die Möglichkeit den Auftrag dreimal jeweils um 1 Jahr zu erweitern.
Baustein 1: Rahmenkommunikation zum Tag der Städtebauförderung.
Die Rahmenkommunikation zum Tag der Städtebauförderung soll durch einen kosten- und ressourceneffizienten multimedialen Ansatz möglichst unterschiedliche Bevölkerungsgruppen im Hinblick auf Alter, Geschlecht, Nationalität sowie Abgeordnete und Medienvertreter*innen erreichen. Da der Tag an einem Samstag im Mai stattfindet, liegt der Arbeitsschwerpunkt für diesen Baustein zwischen den Monaten Februar bis einschl. Mai des jew. Jahres.
Die Rahmenkommunikation zum Tag der Städtebauförderung soll durch einen kosten- und ressourceneffizienten multimedialen Ansatz möglichst unterschiedliche Bevölkerungsgruppen im Hinblick auf Alter, Geschlecht, Nationalität sowie Abgeordnete und Medienvertreter*innen erreichen. Da der Tag an einem Samstag im Mai stattfindet, liegt der Arbeitsschwerpunkt für diesen Baustein zwischen den Monaten Februar bis einschl. Mai des jew. Jahres.
Elemente des multimedialen Ansatzes, der seinen Schwerpunkt im Online-Bereich setzen sollte, sind:
— Verbreitung des landesweiten Veranstaltungsprogramms auf Basis bereitgestellter Programminformationen: Aufgabe des AN ist die redaktionelle Bearbeitung des Programms und die multimediale Verbreitung bei möglichst geringem Aufwand;
— Gestaltung eines Internetauftritts als Kampagnenwebseite inkl. mobiler Version (s. hierzu Anlage: Stadtportal Berlin.de, Hinweise für Kampagnenauftritte); inkl. SEO/SEM
— Online-Werbung;
— Bereitstellung von Inhalten für die derzeit im Aufbau befindlichen Social Media Angebote der Senatsverwaltung;
— Ausarbeitung eines Key Visual, das sinnbildlich für die Lebendigkeit der Fördergebiete steht und in der Kampagne multifunktional nutzbar ist;
— Ansprache von Multiplikatoren (Konzept und Durchführung), Nutzung des bestehenden Verteilers mit ca. 70 Adressen (davon 41 Bürgerämter);
— Zuarbeiten zur Presse- und Medienarbeit der Pressestelle des AG; einige Medien, z. B. lokale Kiezzeitungen, Wochenblätter sollen direkt angesprochen werden.
— Konzept für die Ansprache von Mitgliedern des Berliner Abgeordnetenhauses sowie der Bezirksverordnetenversammlungen und Abgeordneten des Bundestags sowie erforderliche inhaltliche Zuarbeiten. Die eigentliche Ansprache erfolgt durch die Senatsverwaltung;
— Konzept für die Ansprache von Mitgliedern des Berliner Abgeordnetenhauses sowie der Bezirksverordnetenversammlungen und Abgeordneten des Bundestags sowie erforderliche inhaltliche Zuarbeiten. Die eigentliche Ansprache erfolgt durch die Senatsverwaltung;
— Fotowettbewerb (Konzept und Durchführung) als interaktives Element der Kampagne, z. B. im Kontext des Europäischen Kulturerbejahres 2018; Thema z. B. Leben in historischen Stadträumen im 21. Jahrhundert (Stichwort: Europäische Stadt);
— Erstellung und Druck von Flyern und Plakaten auf Anfrage von Bezirken;
— Erarbeitung eines Konzepts für eine Wanderausstellung zu innovativen Projekten der Städtebauförderung; ggf. mit Ergebnissen des Fotowettbewerbs und Eröffnung zum Tag der Städtebauförderung an einem attraktiven Ort. Gefordert ist ein umsetzbares Konzept, Sachkosten sind nicht Bestandteil des Angebotspreises.
— Erarbeitung eines Konzepts für eine Wanderausstellung zu innovativen Projekten der Städtebauförderung; ggf. mit Ergebnissen des Fotowettbewerbs und Eröffnung zum Tag der Städtebauförderung an einem attraktiven Ort. Gefordert ist ein umsetzbares Konzept, Sachkosten sind nicht Bestandteil des Angebotspreises.
Baustein 2: Rahmenkommunikation Städtebauförderung im Jahresverlauf:
Neben der Rahmenkommunikation zum Tag der Städtebauförderung soll das Thema der Städtebauförderung im Jahresverlauf durch Bürger*innen, Abgeordnete und Medienvertreter*innen wahrnehmbar bleiben. Hierzu werden im Angebot Vorschläge für geeignete Formate erwartet.
Neben der Rahmenkommunikation zum Tag der Städtebauförderung soll das Thema der Städtebauförderung im Jahresverlauf durch Bürger*innen, Abgeordnete und Medienvertreter*innen wahrnehmbar bleiben. Hierzu werden im Angebot Vorschläge für geeignete Formate erwartet.
Das max. Auftragsvolumen für beide Bausteine beträgt 125.000 EUR netto pro Jahr.
Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftrag kann bis zu drei Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Zusätzliche Informationen:
Zahlungsbedingungen gemäß Vertragsmuster (in den Vergabeunterlagen enthalten). Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. LHO Berlin, Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU, Manual für das neue Corporate Design für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (nicht abschließend).
Zahlungsbedingungen gemäß Vertragsmuster (in den Vergabeunterlagen enthalten). Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. LHO Berlin, Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU, Manual für das neue Corporate Design für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (nicht abschließend).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die vom Auftraggeber bereitgestellte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE siehe: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen seinen Teilen II bis VI auszufüllen und zu unterschreiben. Die EEE muss in Papierform mit Unterschrift dem Auftraggeber übermittelt werden. Nicht vorliegende Unterschriften führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages. (siehe Ziffer VI.3).
Die vom Auftraggeber bereitgestellte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE siehe: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen seinen Teilen II bis VI auszufüllen und zu unterschreiben. Die EEE muss in Papierform mit Unterschrift dem Auftraggeber übermittelt werden. Nicht vorliegende Unterschriften führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages. (siehe Ziffer VI.3).
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber- /Bietergemeinschaft bildet; Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach (wie im weiteren ausgeführt) auszufüllen, da bestimmte Mindeststandards, Eignungskriterien / Kriterien zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden.
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber- /Bietergemeinschaft bildet; Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach (wie im weiteren ausgeführt) auszufüllen, da bestimmte Mindeststandards, Eignungskriterien / Kriterien zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen.
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Teil II Abschnitt C erfordert eine EEE mit den Abschnitten A und B dieses Teils und Teil III sowie die Informationen nach IV und V, soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer / Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D, d. h. ohne Eignungsleihe), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer / Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D, d. h. ohne Eignungsleihe), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
EEE Teil IV Globalvermerk zur Erfüllung aller Eignungskriterien:
Der Globalvermerk a) zur Erfüllung aller festgelegten Eignungskriterien genügt nicht, ist nicht zulässig und führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages (Ausschluss).
Es ist zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten, Eignungskriterien Stellung zu nehmen.
EEE Teil V: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:
Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien /Vorschriften / Mindeststandards Stellung nehmen.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
[1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500 000 EUR für Personen- und 250 000 EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis durch Vorlage entsprechender Kopien des Versicherungsscheines beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500 000 EUR für Personen- und 250 000 EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis durch Vorlage entsprechender Kopien des Versicherungsscheines beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers in der EEE, Teil IV B nicht den geforderten Angaben entsprechen, wird mit der EEE erklärt, dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen kann.
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Eine Eigenerklärung des Bieters genügt nicht. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Eine Eigenerklärung des Bieters genügt nicht. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
Mindeststandards:
[zu 1] Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) muss erbracht werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
In der EEE und in der Zusatzerklärung zur EEE sind folgende Angaben und Erklärungen zu machen:
[1]. Spezifische Umsätze (netto) in den letzten 3 Jahren (2014/2015/2016). Bei der Ermittlung der spezifischen Umsätze sind nur leistungsbezogene Umsätze (Leistungen der Öffentlichkeitsarbeit) zu berücksichtigen
[2]. Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiter und der Leitung des Büros/Unternehmens in den letzten 3 Jahren, der Mitarbeiter mit mindestens 5 Berufsjahren nach einer abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulausbildung sowie der Mitarbeiter mit Hochschulabschluss, die seit mindestens 2 Jahren im Unternehmen beschäftigt sind.
[2]. Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiter und der Leitung des Büros/Unternehmens in den letzten 3 Jahren, der Mitarbeiter mit mindestens 5 Berufsjahren nach einer abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulausbildung sowie der Mitarbeiter mit Hochschulabschluss, die seit mindestens 2 Jahren im Unternehmen beschäftigt sind.
[3]. Angaben zu den vorgesehenen Mitarbeitern wie: Name, Vorname, Berufsausbildung, Berufsjahre nach Hochschul- oder Fachhochschulausbildung, Diplom, Master oder vergleichbare Abschlüsse, Nachweis der fachlichen Qualifikation für Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Referenzen) sowie eine Kopie des jeweiligen Zeugnisses oder der entsprechenden Urkunde; eine Liste von Referenzen mit vergleichbaren Projekten, an denen die genannten Projektmitarbeiter maßgeblich beteiligt waren (mind. 1 bis max. 3 Referenzen mit Angaben zum Gegenstand, Laufzeit, Bearbeitungszeit und Aufgaben des genannten Projektmitarbeiters); Angaben für:
[3]. Angaben zu den vorgesehenen Mitarbeitern wie: Name, Vorname, Berufsausbildung, Berufsjahre nach Hochschul- oder Fachhochschulausbildung, Diplom, Master oder vergleichbare Abschlüsse, Nachweis der fachlichen Qualifikation für Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Referenzen) sowie eine Kopie des jeweiligen Zeugnisses oder der entsprechenden Urkunde; eine Liste von Referenzen mit vergleichbaren Projekten, an denen die genannten Projektmitarbeiter maßgeblich beteiligt waren (mind. 1 bis max. 3 Referenzen mit Angaben zum Gegenstand, Laufzeit, Bearbeitungszeit und Aufgaben des genannten Projektmitarbeiters); Angaben für:
— einen Projektleiter,
— einen weiteren verantwortlichen Mitarbeiter,
— und ggf. weitere Mitarbeiter.
[4.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitraum, Abschluss bzw. bislang erreichte Laufzeit, Honorarkosten, Anschrift, Ansprechpartner, Erreichbarkeit des öffentlichen oder privaten Auftraggebers gemäß objektiver Kriterien (Ziff. II.2.9) in den Vergabeunterlagen.
[4.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitraum, Abschluss bzw. bislang erreichte Laufzeit, Honorarkosten, Anschrift, Ansprechpartner, Erreichbarkeit des öffentlichen oder privaten Auftraggebers gemäß objektiver Kriterien (Ziff. II.2.9) in den Vergabeunterlagen.
Für den Nachweis von Erfahrungen gemäß den objektiven Kriterien sind zwei vergleichbare Referenzprojekte anzugeben. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle nachfolgend aufgeführten Bedingungen a-d erfüllt sind.
a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Subunternehmerleistungen sein.
b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein.
c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden.
d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein oder seit mindestens 2 Jahren ausgeführt werden, d. h. der Abschluss der Leistung darf max. 5 Jahre zurückliegen d. h. bis vor dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten EEE gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen, können aber auch bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden:
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten EEE gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen, können aber auch bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden:
— Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers,
— Referenzschreiben der Auftraggeber zu den genannten 2 Referenzprojekten,
— Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des in der Zusatzerklärung zur EEE genannten Hauptbearbeiters und stellvertretenden Bearbeiters.
Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.
Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen unterschrieben einzureichen:
— Frauenförderung Wirt 359 FVV – Stand 22.6.2016;
— Erklärung gem. § 6 Abs. 3 VOL/A (Wirt 321)
— Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträge Wirt 322 – Stand 4.11.2016;
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 326)
— Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen ABau IV 306 F;
— Erklärung der Bewerbergemeinschaft Abau IV 307 F;
— Niederschrift ABau IV 317 F,
— Angaben zur technischen Ausstattung im Hard- und Softwarebereich.
Die in der Bekanntmachung benannten weiteren Bescheinigungen/Nachweise sowie sonstige Nachweise sind vor Zuschlagserteilung vorzulegen, wenn nichts anderes ausgeführt wird.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
Die objektiven Kriterien setzen sich wie folgt zusammen:
1) Spezifischer Jahresumsatz:
10 Pkt. erhält der Teilnahmeantrag, der einen mittleren jährlichen Umsatz (2014, 2015, 2016) für entsprechende Dienstleistungen (Öffentlichkeitsarbeit) in Höhe von mindestens 100 000 EUR (netto) ausweist.
2) Mitarbeiterstruktur:
10 Pkt. erhält ein Teilnahmeantrag, der im Mittel der letzten 3 Jahre mind. 3 Beschäftigte mit Hochschulabschluss (Summe aus Büroinhaber und fest angestellten Mitarbeitern) nachweist, davon mind. 50 % mit einer Berufserfahrung von mind. 5 Jahren und mind. 50 % mit einer Unternehmenszugehörigkeit von mind. 2 Jahren.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
10 Pkt. erhält ein Teilnahmeantrag, der im Mittel der letzten 3 Jahre mind. 3 Beschäftigte mit Hochschulabschluss (Summe aus Büroinhaber und fest angestellten Mitarbeitern) nachweist, davon mind. 50 % mit einer Berufserfahrung von mind. 5 Jahren und mind. 50 % mit einer Unternehmenszugehörigkeit von mind. 2 Jahren.
3) Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern max. 20 Punkte
3.1 Projektleiter:
3.1.1 – 5 Pkt. erhält der Projektleiter, wenn er mindestens 8 Berufsjahre in der Öffentlichkeitsarbeit nach abgeschlossener Hochschulausbildung (Universität, TH/FH oder gleichwertig) nachweist. Nachweis der Berufserfahrung und der Erfahrung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit durch max. 3 Referenzen erforderlich.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3.1.1 – 5 Pkt. erhält der Projektleiter, wenn er mindestens 8 Berufsjahre in der Öffentlichkeitsarbeit nach abgeschlossener Hochschulausbildung (Universität, TH/FH oder gleichwertig) nachweist. Nachweis der Berufserfahrung und der Erfahrung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit durch max. 3 Referenzen erforderlich.
3.1.2 – 3 Pkt. erhält der Projektleiter, wenn er Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit in der Stadtentwicklung/Stadtplanung nachweist.
3.1.3 – 1 Pkt. erhält der Projektleiter, wenn er Erfahrungen in der Kommunikation gegenüber politischen Vertretern/Abgeordneten nachweist.
3.1.4 – 1 Pkt. erhält der Projektleiter, wenn er Erfahrungen in der Presse- und Medienarbeit nachweist.
3.2 Weiterer verantwortlicher Mitarbeiter:
3.2.1 – 3 Pkt. erhält der Mitarbeiter, wenn er mindestens 5 Berufsjahre in der Öffentlichkeitsarbeit nach abgeschlossener Hochschulausbildung (Universität, TH/FH oder gleichwertig) nachweist. Nachweis der Berufserfahrung und der Erfahrung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit durch max. 3 Referenzen erforderlich.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3.2.1 – 3 Pkt. erhält der Mitarbeiter, wenn er mindestens 5 Berufsjahre in der Öffentlichkeitsarbeit nach abgeschlossener Hochschulausbildung (Universität, TH/FH oder gleichwertig) nachweist. Nachweis der Berufserfahrung und der Erfahrung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit durch max. 3 Referenzen erforderlich.
3.2.2 – 3 Pkt. erhält der Mitarbeiter, wenn er Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit in der Stadtentwicklung/Stadtplanung nachweist.
3.3 – 4 Pkt. erhält ein Teilnahmeantrag, wenn die genannten Projektmitarbeiter insgesamt einen Nachweis über Erfahrungen im Printbereich, Ausstellungen und im Onlinebereich erbringen. Ggf. können zur Erfüllung dieses Kriteriums weitere Mitarbeiter benannt werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3.3 – 4 Pkt. erhält ein Teilnahmeantrag, wenn die genannten Projektmitarbeiter insgesamt einen Nachweis über Erfahrungen im Printbereich, Ausstellungen und im Onlinebereich erbringen. Ggf. können zur Erfüllung dieses Kriteriums weitere Mitarbeiter benannt werden.
4) Angaben zu den Referenzprojekten (2) max. 60 Punkte.
Jedes der zwei Referenzprojekte wird mit bis zu 30 Pkt. bewertet. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle in Ziff. III.1.3 Nr. 3 aufgeführten Bedingungen a-d erfüllt sind.
4.1 – 3 Pkt. erhält ein Referenzprojekt, wenn die Honorarsumme mindestens 100 000 EUR netto pro Jahr beträgt.
4.2 – 5 Pkt. erhält ein Referenzprojekt, wenn es die Öffentlichkeitsarbeit für einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB beinhaltet.
4.3 – 3 Pkt. maximal erhält ein Referenzprojekt, wenn der für die zu vergebende Leistung vorgesehene Projektleiter oder weitere verantwortliche Mitarbeiter maßgeblich in leitender Funktion am Referenzprojekt tätig war.
4.4 – 4 Pkt. erhält ein Referenzprojekt, wenn Maßnahmen der Stadtentwicklung/Stadtplanung Gegenstand der Öffentlichkeitsarbeit sind.
4.5 – 4 Pkt. erhält ein Referenzprojekt, wenn Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten einer breiten Öffentlichkeit vermittelt wurden.
4.6 – 2 Pkt. erhält ein Referenzprojekt, wenn ein besonderes Ereignis (z. B. Tag des…/ Lange Nacht…) Schwerpunkt der Öffentlichkeitsarbeit war.
4.7 – 3 Pkt. erhält ein Referenzprojekt, wenn schwer verständliche Inhalte einer breiten Öffentlichkeit vermittelt wurden.
4.8. – 4 Pkt. erhält ein Referenzprojekt, wenn die Kommunikation über Online- und Printmedien (auch Ausstellungen) Gegenstand der erbrachten Leistungen war.
4.9. – 2 Pkt. erhält ein Referenzprojekt, wenn Medien- und Pressearbeit Gegenstand der erbrachten Leistung war.
In der Summe aller Kriterien werden maximal 100 Punkte vergeben.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-10-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-28 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachkompetenz: Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabestellungen, Darstellung Projektdurchführung anhand von Referenzprojekten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12,5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachkompetenz: Personalkonzept zur Abdeckung aller Aufgaben und Sicherstellung der Verfügbarkeit eines Ansprechpartners für den AG
Prozessdurchführung: Herangehensweise Rahmenkommunikation Städtebauförderung einschließlich Tag der Städtebauförderung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptpräsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Kostenkriterium: Angebot für die Gesamtleistung
Gewichtung der Kosten: 20 %
Kostenkriterium: Stundensätze (Projektleitung, Mitarbeiter)
Gewichtung der Kosten: 5 %
1. Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Nicht unterschriebene Eigenerklärungen (EEE) werden nicht berücksichtigt. Gemäß Teil II Abschnitt C ist eine EEE mit den Abschnitten A und B und nach Teil III erforderlich sowie die Informationen nach Teil IV und Teil V.
1. Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Nicht unterschriebene Eigenerklärungen (EEE) werden nicht berücksichtigt. Gemäß Teil II Abschnitt C ist eine EEE mit den Abschnitten A und B und nach Teil III erforderlich sowie die Informationen nach Teil IV und Teil V.
Gemäß Teil II Abschnitt D ist eine EEE mit den Abschnitten A und B und nach Teil III erforderlich.
3. Änderungen in der EEE oder den weiteren zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig.
4. Die EEE muss auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
5. Die Teilnahmeanträge (gelocht, auf einem Heftstreifen abgeheftet) sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit dem Aufkleber „VgV-Verfahren_Sen_Rahmenkom“ gekennzeichnet bei Dr. Szamatolski + Partner GbR, Brunnenstraße 181, 10119 Berlin einzureichen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig.
5. Die Teilnahmeanträge (gelocht, auf einem Heftstreifen abgeheftet) sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit dem Aufkleber „VgV-Verfahren_Sen_Rahmenkom“ gekennzeichnet bei Dr. Szamatolski + Partner GbR, Brunnenstraße 181, 10119 Berlin einzureichen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig.
6. Zusätzliche Auskünfte sind schriftlich bis zum 29.8.2017 bei der unter I.3 genannten Kontaktstelle (Dr. Szamatolski + Partner GbR, E-Mail: vergabe@szpartner.de) zu erfragen. Danach eingehende Anfragen zur Aufgabenstellung können aus organisatorischen Gründen nicht mehr bearbeitet werden. Die Anfragen und Antworten werden anonymisiert unter der oben genannten Internetadresse (s. Punkt 2) kontinuierlich veröffentlicht.
6. Zusätzliche Auskünfte sind schriftlich bis zum 29.8.2017 bei der unter I.3 genannten Kontaktstelle (Dr. Szamatolski + Partner GbR, E-Mail: vergabe@szpartner.de) zu erfragen. Danach eingehende Anfragen zur Aufgabenstellung können aus organisatorischen Gründen nicht mehr bearbeitet werden. Die Anfragen und Antworten werden anonymisiert unter der oben genannten Internetadresse (s. Punkt 2) kontinuierlich veröffentlicht.
7. Der Bieter (einschl. eventl. NU) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. Die entsprechende Erklärung ist vom Bieter im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen.
7. Der Bieter (einschl. eventl. NU) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. Die entsprechende Erklärung ist vom Bieter im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen.
Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG) sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG) sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
8. Bewerbergemeinschaften, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, sind zugelassen (weitere Bedingungen unter Ziffer III.2.2). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen.
8. Bewerbergemeinschaften, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, sind zugelassen (weitere Bedingungen unter Ziffer III.2.2). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen.
Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als NU. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben NU vor, diese NU aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als NU. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben NU vor, diese NU aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
9. Über die reine im Rahmen der Akquise übliche Angebotserstellung hinaus sind im Rahmen der Angebotserstellung Arbeitsproben erforderlich, um die Leistungsfähigkeit des Bieters im Hinblick auf die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gestellten Anforderungen beurteilen zu können. Hierzu sollen die bis zu fünf besten Bieter gebeten werden, ihre Angebote und Herangehensweisen an die Aufgabe zu präsentieren. Der Aufwand der Präsentation soll mit 800 EUR netto vergütet werden.
9. Über die reine im Rahmen der Akquise übliche Angebotserstellung hinaus sind im Rahmen der Angebotserstellung Arbeitsproben erforderlich, um die Leistungsfähigkeit des Bieters im Hinblick auf die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gestellten Anforderungen beurteilen zu können. Hierzu sollen die bis zu fünf besten Bieter gebeten werden, ihre Angebote und Herangehensweisen an die Aufgabe zu präsentieren. Der Aufwand der Präsentation soll mit 800 EUR netto vergütet werden.
10. Voraussichtliche Termine: Absendung Angebotsaufforderung 9.10.2017, Eingang Angebote und Projektskizzen 9.11.2017, Präsentation / Verhandlung 47. KW. Abweichungen sind möglich.
Auf die Frist GWB; 4. Teil § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 wird hingewiesen. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung).
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 143-294777 (2017-07-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Städtebauförderung ist in Berlin wichtig für die Stadtentwicklung. Jährlich stehen in Berlin dafür rund 130 Mio. EUR von Bund, Land und EU zur Verfügung. Diese werden in derzeit 70 Fördergebieten investiert, in denen mehr als eine Million Berliner*innen leben. Schwerpunkte der Städtebauförderung sind Sanierung und Ausbau der sozialen Infrastruktur, Gestaltung und Erhaltung von attraktiven Grün- und Freiflächen, Förderung einer quartiersverträglichen Mobilität sowie Stärkung von Nachbarschaften und Integration im Quartier.
Ziel des Landes Berlin ist, die Städtebauförderung auf Landesebene stärker öffentlichkeitswirksam zu verbreiten, um das Wissen über Städtebauförderung zu erweitern sowie das lokale Engagement der Bürger*innen vor Ort für ihr Quartier zu stärken.
Die vergebene Leistung beinhaltet die Rahmenkommunikation der Senatsverwaltung für den seit 2015 bundesweiten Tag der Städtebauförderung sowie die unterjährige Öffentlichkeitsarbeit für die Städtebauförderung.
Städtebauförderung ist in Berlin wichtig für die Stadtentwicklung. Jährlich stehen in Berlin dafür rund 130 Mio. EUR von Bund, Land und EU zur Verfügung. Diese werden in derzeit 70 Fördergebieten investiert, in denen mehr als eine Million Berliner*innen leben. Schwerpunkte der Städtebauförderung sind Sanierung und Ausbau der sozialen Infrastruktur, Gestaltung und Erhaltung von attraktiven Grün- und Freiflächen, Förderung einer quartiersverträglichen Mobilität sowie Stärkung von Nachbarschaften und Integration im Quartier.
Ziel des Landes Berlin ist, die Städtebauförderung auf Landesebene stärker öffentlichkeitswirksam zu verbreiten, um das Wissen über Städtebauförderung zu erweitern sowie das lokale Engagement der Bürger*innen vor Ort für ihr Quartier zu stärken.
Die vergebene Leistung beinhaltet die Rahmenkommunikation der Senatsverwaltung für den seit 2015 bundesweiten Tag der Städtebauförderung sowie die unterjährige Öffentlichkeitsarbeit für die Städtebauförderung.
Gesamtwert des Auftrags: 124958.98 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zahlungsbedingungen gemäß Vertragsmuster (in den Vergabeunterlagen enthalten). Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u. a. LHO Berlin, Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU, Manual für das neue Corporate Design für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (nicht abschließend).
Zahlungsbedingungen gemäß Vertragsmuster (in den Vergabeunterlagen enthalten). Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u. a. LHO Berlin, Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU, Manual für das neue Corporate Design für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (nicht abschließend).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Städtebauförderung ist in Berlin wichtig für die Stadtentwicklung. Jährlich stehen in Berlin dafür rund 130 Mio. EUR von Bund, Land und EU zur Verfügung. Diese werden in derzeit 70 Fördergebieten investiert, in denen mehr als eine Million Berliner*innen leben. Schwerpunkte der Städtebauförderung sind Sanierung und Ausbau der sozialen Infrastruktur, Gestaltung und Erhaltung von attraktiven Grün- und Freiflächen, Förderung einer quartiersverträglichen Mobilität sowie Stärkung von Nachbarschaften und Integration im Quartier.
Städtebauförderung ist in Berlin wichtig für die Stadtentwicklung. Jährlich stehen in Berlin dafür rund 130 Mio. EUR von Bund, Land und EU zur Verfügung. Diese werden in derzeit 70 Fördergebieten investiert, in denen mehr als eine Million Berliner*innen leben. Schwerpunkte der Städtebauförderung sind Sanierung und Ausbau der sozialen Infrastruktur, Gestaltung und Erhaltung von attraktiven Grün- und Freiflächen, Förderung einer quartiersverträglichen Mobilität sowie Stärkung von Nachbarschaften und Integration im Quartier.
Die vergebene Leistung beinhaltet die Rahmenkommunikation der Senatsverwaltung für den seit 2015 bundesweiten Tag der Städtebauförderung sowie die unterjährige Öffentlichkeitsarbeit für die Städtebauförderung.
Der vergebene Leistungsumfang umfasst die Rahmenkommunikation des AG zur Städtebauförderung. Diese ist programmübergreifend und darauf gerichtet, den Nutzen der Städtebauförderung im Land Berlin darzustellen, insbesondere die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung und -mitwirkung. Im Gegensatz zur kleinteiligen Kommunikation vor Ort in den Kiezen, die durch die Bezirke und deren Beauftragte durchgeführt wird, geht es bei der Rahmenkommunikation des AG um eine übergreifende Kommunikation.
Der vergebene Leistungsumfang umfasst die Rahmenkommunikation des AG zur Städtebauförderung. Diese ist programmübergreifend und darauf gerichtet, den Nutzen der Städtebauförderung im Land Berlin darzustellen, insbesondere die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung und -mitwirkung. Im Gegensatz zur kleinteiligen Kommunikation vor Ort in den Kiezen, die durch die Bezirke und deren Beauftragte durchgeführt wird, geht es bei der Rahmenkommunikation des AG um eine übergreifende Kommunikation.
Die Betreuung der Rahmenkommunikation wurde zunächst für 1 Jahr vergeben. Es besteht die Möglichkeit den Auftrag dreimal jeweils um 1 Jahr zu erweitern.
— Verbreitung des landesweiten Veranstaltungsprogramms auf Basis bereitgestellter Programminformationen: Aufgabe des AN ist die redaktionelle Bearbeitung des Programms und die multimediale Verbreitung bei möglichst geringem Aufwand,
— Gestaltung eines Internetauftritts als Kampagnenwebseite inkl. mobiler Version (s. hierzu Anlage: Stadtportal Berlin.de, Hinweise für Kampagnenauftritte); inkl. SEO/SEM,
— Online-Werbung,
— Bereitstellung von Inhalten für die derzeit im Aufbau befindlichen Social Media Angebote der Senatsverwaltung,
— Ausarbeitung eines Key Visual, das sinnbildlich für die Lebendigkeit der Fördergebiete steht und in der Kampagne multifunktional nutzbar ist,
— Ansprache von Multiplikatoren (Konzept und Durchführung), Nutzung des bestehenden Verteilers mit ca. 70 Adressen (davon 41 Bürgerämter),
— Zuarbeiten zur Presse- und Medienarbeit der Pressestelle des AG; einige Medien, z.B. lokale Kiezzeitungen, Wochenblätter sollen direkt angesprochen werden,
— Konzept für die Ansprache von Mitgliedern des Berliner Abgeordnetenhauses sowie der Bezirksverordnetenversammlungen und Abgeordneten des Bundestags sowie erforderliche inhaltliche Zuarbeiten. Die eigentliche Ansprache erfolgt durch die Senatsverwaltung,
— Konzept für die Ansprache von Mitgliedern des Berliner Abgeordnetenhauses sowie der Bezirksverordnetenversammlungen und Abgeordneten des Bundestags sowie erforderliche inhaltliche Zuarbeiten. Die eigentliche Ansprache erfolgt durch die Senatsverwaltung,
— Fotowettbewerb (Konzept und Durchführung) als interaktives Element der Kampagne, z.B. im Kontext des Europäischen Kulturerbejahres 2018; Thema z.B. Leben in historischen Stadträumen im 21. Jahrhundert (Stichwort: Europäische Stadt),
— Erstellung und Druck von Flyern und Plakaten auf Anfrage von Bezirken,
Baustein 2: Rahmenkommunikation Städtebauförderung im Jahresverlauf.
Neben der Rahmenkommunikation zum Tag der Städtebauförderung soll das Thema der Städtebauförderung im Jahresverlauf durch Bürger*innen, Abgeordnete und Medienvertreter*innen wahrnehmbar bleiben. Hierzu wurden im Angebot Vorschläge für geeignete Formate erwartet.
Neben der Rahmenkommunikation zum Tag der Städtebauförderung soll das Thema der Städtebauförderung im Jahresverlauf durch Bürger*innen, Abgeordnete und Medienvertreter*innen wahrnehmbar bleiben. Hierzu wurden im Angebot Vorschläge für geeignete Formate erwartet.
Das max. Auftragsvolumen für beide Bausteine beträgt 125 000 EUR netto pro Jahr.
Zusätzliche Informationen:
Zahlungsbedingungen gemäß Vertragsmuster (in den Vergabeunterlagen enthalten). Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u. a. LHO Berlin, Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU, Manual für das neue Corporate Design für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (nicht abschließend).
Zahlungsbedingungen gemäß Vertragsmuster (in den Vergabeunterlagen enthalten). Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u. a. LHO Berlin, Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU, Manual für das neue Corporate Design für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (nicht abschließend).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-01-08 📅
Quelle: OJS 2018/S 018-037393 (2018-01-24)