Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Hardware (Server und Serverkomponenten) einschließlich benötigter Dienstleistungen. Die gesamte Produktpalette eines Herstellers soll zum Leistungsgegenstand gemacht werden. Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und zum Vergleich der Angebote wurden folgende Musterkonfigurationen erstellt: Konfiguration Bezeichnung Musterkonfiguration I Towerserver – Lowrange, 1 Prozessorsockel Musterkonfiguration II Towerserver – Midrange, 2 Prozessorsockel Musterkonfiguration III Towerserver – Maxrange, 2 Prozessorsockel Musterkonfiguration IV Rack-Server – 1 HE, 2 Prozessorsockel Musterkonfiguration V Rack-Server – 2 HE, 2 Prozessorsockel Musterkonfiguration VI Rack-Server – 4 Prozessorsockel Musterkonfiguration VII Managementsoftware Musterkonfiguration VIII Serverrack, 42 HE Musterkonfiguration IX Unterbrechungsfreie Spannungsversorgung Musterkonfiguration X Überwachungseinheit.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-11-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zentralrechner
Referenznummer: 02800-654/17
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Hardware (Server und Serverkomponenten) einschließlich benötigter Dienstleistungen. Die gesamte Produktpalette eines Herstellers soll zum Leistungsgegenstand gemacht werden.
Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und zum Vergleich der Angebote wurden folgende Musterkonfigurationen erstellt:
Konfiguration Bezeichnung
Musterkonfiguration I Towerserver – Lowrange, 1 Prozessorsockel
Musterkonfiguration II Towerserver – Midrange, 2 Prozessorsockel
Musterkonfiguration III Towerserver – Maxrange, 2 Prozessorsockel
Musterkonfiguration IV Rack-Server – 1 HE, 2 Prozessorsockel
Musterkonfiguration V Rack-Server – 2 HE, 2 Prozessorsockel
Musterkonfiguration VI Rack-Server – 4 Prozessorsockel
Musterkonfiguration VII Managementsoftware
Musterkonfiguration VIII Serverrack, 42 HE
Musterkonfiguration IX Unterbrechungsfreie Spannungsversorgung
Musterkonfiguration X Überwachungseinheit.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Hardware (Server und Serverkomponenten) einschließlich benötigter Dienstleistungen. Die gesamte Produktpalette eines Herstellers soll zum Leistungsgegenstand gemacht werden.
Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und zum Vergleich der Angebote wurden folgende Musterkonfigurationen erstellt:
Konfiguration Bezeichnung
Musterkonfiguration I Towerserver – Lowrange, 1 Prozessorsockel
Musterkonfiguration II Towerserver – Midrange, 2 Prozessorsockel
Musterkonfiguration III Towerserver – Maxrange, 2 Prozessorsockel
Musterkonfiguration IV Rack-Server – 1 HE, 2 Prozessorsockel
Musterkonfiguration V Rack-Server – 2 HE, 2 Prozessorsockel
Musterkonfiguration VI Rack-Server – 4 Prozessorsockel
Musterkonfiguration VII Managementsoftware
Musterkonfiguration VIII Serverrack, 42 HE
Musterkonfiguration IX Unterbrechungsfreie Spannungsversorgung
Musterkonfiguration X Überwachungseinheit.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Zentralrechner📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Niedersachsen🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Hardware (Server und Serverkomponenten) einschließlich benötigter Dienstleistungen. Die gesamte Produktpalette eines Herstellers soll zum Leistungsgegenstand gemacht werden.
Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und zum Vergleich der Angebote wurden folgende Musterkonfigurationen erstellt:
Konfiguration Bezeichnung
Musterkonfiguration I Towerserver – Lowrange, 1 Prozessorsockel
Musterkonfiguration II Towerserver – Midrange, 2 Prozessorsockel
Musterkonfiguration III Towerserver – Maxrange, 2 Prozessorsockel
Musterkonfiguration IV Rack-Server – 1 HE, 2 Prozessorsockel
Musterkonfiguration V Rack-Server – 2 HE, 2 Prozessorsockel
Musterkonfiguration VI Rack-Server – 4 Prozessorsockel
Musterkonfiguration VII Managementsoftware
Musterkonfiguration VIII Serverrack, 42 HE
Musterkonfiguration IX Unterbrechungsfreie Spannungsversorgung
Musterkonfiguration X Überwachungseinheit.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Bis zu zwei Mal um jeweils 12 Monate.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niedersachsen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Es ist eine deutschsprachige Hotline o.ä. für die angebotenen Systeme zu unterhalten.
2) Darstellung des Unternehmens und seines Leistungsspektrums im Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand.
3) Angabe von mindestens 3 Referenzprojekten, bei denen der Gegenstand der Vergabe hinsichtlich Liefergegenstand und Lieferumfang vergleichbar sind
4) Bestätigung, dass alle für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Mindeststandards:
Zu 2) mindestens 6 von 10 Punkten
3) je Referenz mindestens 7 von 10 Punkten.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-12-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen – GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen – GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Quelle: OJS 2017/S 218-452879 (2017-11-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Hardware (Server und Serverkomponenten) einschließlich benötigter Dienstleistungen. Die gesamte Produktpalette eines Herstellers soll zum Leistungsgegenstand gemacht werden.
Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und zum Vergleich der Angebote wurden folgende Musterkonfigurationen erstellt:
Konfiguration Bezeichnung.
Musterkonfiguration I Towerserver – Lowrange, 1 Prozessorsockel
Musterkonfiguration II Towerserver – Midrange, 2 Prozessorsockel
Musterkonfiguration III Towerserver – Maxrange, 2 Prozessorsockel
Musterkonfiguration IV Rack-Server – 1 HE, 2 Prozessorsockel
Musterkonfiguration V Rack-Server – 2 HE, 2 Prozessorsockel
Musterkonfiguration VI Rack-Server – 4 Prozessorsockel
Musterkonfiguration VII Managementsoftware
Musterkonfiguration VIII Serverrack, 42 HE
Musterkonfiguration IX Unterbrechungsfreie Spannungsversorgung
Musterkonfiguration X Überwachungseinheit
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Hardware (Server und Serverkomponenten) einschließlich benötigter Dienstleistungen. Die gesamte Produktpalette eines Herstellers soll zum Leistungsgegenstand gemacht werden.
Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und zum Vergleich der Angebote wurden folgende Musterkonfigurationen erstellt:
Konfiguration Bezeichnung.
Musterkonfiguration I Towerserver – Lowrange, 1 Prozessorsockel
Musterkonfiguration II Towerserver – Midrange, 2 Prozessorsockel
Musterkonfiguration III Towerserver – Maxrange, 2 Prozessorsockel
Musterkonfiguration IV Rack-Server – 1 HE, 2 Prozessorsockel
Musterkonfiguration V Rack-Server – 2 HE, 2 Prozessorsockel
Musterkonfiguration VI Rack-Server – 4 Prozessorsockel
Musterkonfiguration VII Managementsoftware
Musterkonfiguration VIII Serverrack, 42 HE
Musterkonfiguration IX Unterbrechungsfreie Spannungsversorgung
Musterkonfiguration X Überwachungseinheit
Gesamtwert des Auftrags: 4 800 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-23 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rechtsbehelf zur Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages (§135 GWB).
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate über den Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate über den Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union.