Rahmenvereinbarung CISCO

TH Köln

Rahmenvereinbarung zum Bezug von CISCO-Komponenten inklusive Wartung und Supportleistungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-08-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-08-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Computeranlagen und Zubehör
Referenznummer: 100798
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung zum Bezug von CISCO-Komponenten inklusive Wartung und Supportleistungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computeranlagen und Zubehör 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: TH Köln
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Ufer 54
Postleitzahl: 50968
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.th-koeln.de 🌏
E-Mail: andreas.berscheid@th-koeln.de 📧
Telefon: +49 221-8275-3171 📞
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNY5UYZ9F 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-04 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 151-312248
ABl. S-Ausgabe: 151
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 2 521 008 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 521 008 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: TH Köln; Betzdorfer Straße 2; 50679 Köln.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe Vergabeunterlagen dort Dokument 02 Leistungsbeschreibung Ziffer 6 Angaben zum Nachweis der Eignung des Bieters.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat eine aussagefähige Unternehmensdarstellung (inkl. Mitarbeiterzahl, Rechtsform, Hauptsitz und weitere Standorte, Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte, Umsatzentwicklung in den letzten 3 Geschäftsjahren einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten 3 Jahre) beizufügen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Der Bieter hat eine aussagefähige Servicebeschreibung (inkl. Service- und Eskalationsprozess, Ersatzteilprozess, Servicestandorte) beizufügen.
— Der Bieter hat mit seinem Angebot eine aussagekräftige Referenz vorzulegen, anhand derer die fachliche und technische Leistungsfähigkeit des Bieters beurteilt werden kann (mit Angabe von Kundenname, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Realisierungs- oder Vertragszeitraum, Beschreibung der Aufgabenstellung sowie der eigenen Leistungen, Angabe des Gesamtprojektvolumens) – Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt.
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Mindeststandards:
Zur Referenz:
— Die Referenz muss bei einem öffentlichen Auftraggeber umgesetzt worden sein.
— Die Referenz darf nicht vor dem 1.1.2015 erfolgreich umgesetzt sein.
— Für die Referenz muss ein aussagefähiger, erreichbarer Ansprechpartner bei dem jeweiligen Auftraggeber benannt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, für etwaige Rückfragen Kontakt mit dieser Person aufzunehmen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. CISCO Gold Partner Status.
2. Deutschsprachige Hotline.
3. Maximale Anfahrtszeit von 2 Stunden in den Großraum Köln im Störungsfall.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-09-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Köln.
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Team 8.3 – Einkauf
Internetadresse: www.th-koeln.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNY5UYZ9F 🌏
Kontaktperson: Frau Gaby Thiele
Land: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
1.
Unter der Internetadresse http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Unterlagen sowie die Formblätter zum Vergabeverfahren kostenlos herunterladen und bis zum 7.9.2017 um 12:00 Uhr Fragen an die Vergabestelle senden sowie die Antworten (innerhalb von 3 Arbeitstagen) oder ggf. Ergänzungen der Vergabestelle einsehen.
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2.
Das Angebot und alle vom Bieter abzugebenden Unterlagen/Erklärungen müssen im Original von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet sein. Die Vertretungsberechtigung der unterzeichnenden Person ist mit dem Angebot nachzuweisen. Soweit sich die Vertretungsberechtigung der
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unterzeichnenden Person nicht aus öffentlichen Registern (z. B. Handelsregister) ergibt, ist mit dem Angebot eine Originalvollmacht vorzulegen, die von einer Person unterzeichnet ist, deren
Vertretungsberechtigung sich aus einem derartigen Register ergibt. Eine unbeglaubigte Kopie eines Registerauszugs o.ä., aus dem sich die Vollmacht der unterzeichnenden Person bzw. der Person, von dem die unterzeichnende Person ihre Vollmacht ableitet, ergibt, ist dem Angebot beizufügen.
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3.
Bietergemeinschaften haben zusammen mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, die folgende Punkte enthalten muss:
— Mitglieder der Bietergemeinschaft,
— Benennung eines Mitglieds, das die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber vertritt,
— Gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber.
Hinweis:
Hierzu ist das Formblatt „Erklärungen“ (Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung) zu verwenden. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen. Es ist nicht notwendig, dass alle Mitglieder auf demselben Formblatt unterzeichnen, d. h. es können mehrere Formblätter eingereicht werden.
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Bedient sich der Bieter bei der Darstellung seiner Eignung der Leistungsfähigkeit Dritter, indem erbeispielsweise auf Referenzprojekte von Subunternehmen usw. verweist, ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass der Bieter über alle persönlichen und sachlichen Betriebsmittel dieses Dritten uneingeschränkt verfügen kann. Hierzu muss sich der Dritte unbefristet und mit einseitiger Bindungswirkung verpflichten, im Fall der Auftragserteilung dem Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen alle sachlichen und personellen Mittel einschließlich des erforderlichen Know-hows zur Verfügung zu stellen.
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Hierzu hat der Dritte das Formblatt „Erklärungen“
a) Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe und
b) Verpflichtungserklärung Nachunternehmer
zu verwenden und nach Maßgabe der vorgenannten Anforderungen an den Nachweis der rechtswirksamen Unterschrift zu unterzeichnen.
4.
Das Projekt richtet sich nach den Vorschriften des GWB.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5UYZ9F.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln – Spruchkörper Köln
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-147-3116 📞
Fax: +49 221-147-2889 📠
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit er auf eine Rüge gestützt wird, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat und seit Eingang dieser Mitteilung des Auftraggebers mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1),
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3).
Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes – jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss – geltend gemacht worden ist.
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Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt:
Abs. 1:
Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
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Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Abs. 2:
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Abs. 3:
Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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Quelle: OJS 2017/S 151-312248 (2017-08-04)