Rahmenvereinbarung Drogenschnelltests

Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz

Leistungsgegenstand ist die Lieferung von geräteunabhängigen, qualitativ verlässlichen Urin-, Speichel- und All in one (Speichel, Oberflächen, Schweiß) Drogenschnelltests für die rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten, die Polizei und Fachkliniken.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-11-22 Auftragsbekanntmachung
2017-11-28 Ergänzende Angaben
2018-04-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-11-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Geräte zum Aufspüren von Rauschgift
Referenznummer: 2017 / ZBL Z.17-0088
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Lieferung von geräteunabhängigen, qualitativ verlässlichen Urin-, Speichel- und All in one (Speichel, Oberflächen, Schweiß) Drogenschnelltests für die rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten, die Polizei und Fachkliniken.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Geräte zum Aufspüren von Rauschgift 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Geräte zum Aufspüren von Rauschgift 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinland-Pfalz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14 – 20
Postleitzahl: 56068
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: https://lbm.rlp.de 🌏
E-Mail: zbl@lbm.rlp.de 📧
Telefon: +49 261/3029-1777 📞
Fax: +49 261/29141-1500 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/notice/CXS2YY5YYHD 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/notice/CXS2YY5YYHD 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-22 📅
Einreichungsfrist: 2017-12-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 226-470398
ABl. S-Ausgabe: 226
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und – ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht. Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV). Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote, die über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV). Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von Angeboten zugelassen: — Textform („einfache“ elektronische Signatur) — Fortgeschrittene elektronische Signatur — Qualifizierte elektronische Signatur Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen. Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Teil A – Liste beizufügender Unterlagen“. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYHD.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Bezeichnung des Loses: Urin- und Speichel – Drogenschnelltests
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Wirtschaftsteilnehmern je Los.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Diese Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch – maximal zweimalig – um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 4 Monate vor Ablauf der jeweili-gen Laufzeit schriftlich.
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Bezeichnung des Loses: All in one – Drogenschnelltests (Oberflächen-, Speichel- und Schweißtest)
Losnummer: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz; Friedrich-Ebert-Ring 14 – 20; 56068; Koblenz; Weitere Behörden und Einrichtungen des Lan...

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter bzw. Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist
b) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit der Anlage (Eigenerklärung) „Teil A – Eigenerklärungen“ zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
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c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch „Teil A – Bietergemeinschaft“ vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen.
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d) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) und b) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verfügbarkeitserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen (die Eigenerklärung zu b) jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage „Teil A – Unterauftragnehmer“ anzuführen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Nachweis einer wirksam abgeschlossenen und bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Dritterklärung, Bescheinigung)
b) Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage „Teil A – Unternehmensdarstellung“ (Eigenerklärung) vorzulegen. Es sind zwingend Angaben zum durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz und zum durchschnittlichen Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre zu machen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Mindestanforderung der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden: Mindestens jeweils 1 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall, sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens 10 % der Gesamtvergütung des Vertrages, jedoch höchstens 100 000 EUR
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage „Teil A – Referenzen“ mindestens drei (3) Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen in letzten drei (3) Jahren anzugeben.
b) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage „Teil A – Unternehmensdarstellung“ (Eigenerklärung) vorzulegen und folgende Angaben zu machen:
— zur technischen Ausrüstung, den Maßnahmen zur Qualitätssicherung und – falls zutreffend – den Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens,
— zu dem Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystem, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht,
— zu den Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet,
— zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Beschäftigten und Führungskräfte, auch bezogen auf das betroffene Geschäftsfeld für den Zeitraum der letzten 3 Jahre.
c) Bieter, Bewerber, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit dem Angebot zudem folgende Unterlagen vorzulegen:
— Gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 14385 oder gleichwertig als Nachweis über die Etablierung eines gleichwertigen Medizinprodukte Qualitätsmanagementsystems (Für den Fall, dass der Bieter, Bewerber, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, sowie benannte Unterauftragnehmer nicht zugleich Hersteller der Produkte ist/sind, ist alternativ eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001 einzureichen, oder gleichwertig)
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage „Teil A – Tariftreueerklärung“ vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz – LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
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Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-01-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-12-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Koblenz.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/notice/CXS2YY5YYHD 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und – ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht.
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Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote, die über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von Angeboten zugelassen:
— Textform („einfache“ elektronische Signatur)
— Fortgeschrittene elektronische Signatur
— Qualifizierte elektronische Signatur
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
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Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Teil A – Liste beizufügender Unterlagen“.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYHD.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131/16-2234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131/16-2113 📠
Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Telefon: +49 651/9494-511 📞
E-Mail: vergabepruefstelle@add.rlp.de 📧
Fax: +49 651/9494-179 📠
Internetadresse: www.add.rlp.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2017/S 226-470398 (2017-11-22)
Ergänzende Angaben (2017-11-28)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 230-479477
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 226-470398
ABl. S-Ausgabe: 230
Quelle: OJS 2017/S 230-479477 (2017-11-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 368586.67 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14-20
Kontakt
Telefon: +49 261 / 3029-1777 📞
Fax: +49 261 / 29141-1500 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 070-154881
ABl. S-Ausgabe: 70
Zusätzliche Informationen
Die Rahmenvereinbarung wurden in Los 1 mit drei Auftragnehmern und in Los 2 mit zwei Auftragnehmern nach § 21 Abs. 4 VgV geschlossen. In Los 1 wurde das wirtschaftlichste Angebot von dem Unternehmen MP Biomedicals Germany GmbH eingereicht; Gesamtwert 176 889,20 EUR (ohne MwSt). In Los 2 wurde das günstigste Angebot von dem Unternehmen Protzek Gesellschaft für Biomedizinische Technik mbH eingereicht; Gesamtwert 98 280,00 EUR (ohne MwSt). Die unter Abschnitt V.2.5 Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt) angegebenen Gesamtwerte des Auftrags/Loses stellen Mittelwerte (bei gleichmäßiger Verteilung der Einzelaufträge auf die Auftragnehmer) dar, um Konsistenz zum Gesamtauftragswert herzustellen. Bekanntmachungs-ID: CXPHYYRYY4H
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Diese Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch – maximal zweimalig – um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 4 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 14-20, 56068 Koblenz; Weitere Behörden und Einrichtungen des Lan…

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-15 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Rahmenvereinbarung wurden in Los 1 mit drei Auftragnehmern und in Los 2 mit zwei Auftragnehmern nach § 21 Abs. 4 VgV geschlossen.
In Los 1 wurde das wirtschaftlichste Angebot von dem Unternehmen MP Biomedicals Germany GmbH eingereicht; Gesamtwert 176 889,20 EUR (ohne MwSt).
In Los 2 wurde das günstigste Angebot von dem Unternehmen Protzek Gesellschaft für Biomedizinische Technik mbH eingereicht; Gesamtwert 98 280,00 EUR (ohne MwSt).
Die unter Abschnitt V.2.5 Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt) angegebenen Gesamtwerte des Auftrags/Loses stellen Mittelwerte (bei gleichmäßiger Verteilung der Einzelaufträge auf die Auftragnehmer) dar, um Konsistenz zum Gesamtauftragswert herzustellen.
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Bekanntmachungs-ID: CXPHYYRYY4H

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Mehr anzeigen
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 070-154881 (2018-04-09)