Rahmenvereinbarung Druckvorstufe BZgA

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Rahmenvereinbarung über die Erstellung der Druckvorstufe von Publikationen, Geschäftspapieren, Organigrammen, Daten- und Infografiken und sonst. Medien des Auftraggebers sowie die Qualitätskontrolle/-sicherung, die Abwicklung von Anzeigenkampagnen, das Datenhandling und die Datenarchivierung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-03-23 Auftragsbekanntmachung
2017-07-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-03-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Druckgewerbes
Referenznummer: 123-02.05-20.0377-16-I-L
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Erstellung der Druckvorstufe von Publikationen, Geschäftspapieren, Organigrammen, Daten- und Infografiken und sonst. Medien des Auftraggebers sowie die Qualitätskontrolle/-sicherung, die Abwicklung von Anzeigenkampagnen, das Datenhandling und die Datenarchivierung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Druckgewerbes 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fertigstellung im Bereich Druck 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Postanschrift: Maarweg 149-161
Postleitzahl: 50825
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.bzga.de 🌏
E-Mail: sven.goldbach@ble.de 📧
Fax: +49 22868453379 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=155312 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-23 📅
Einreichungsfrist: 2017-04-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 061-114171
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 075-132023
ABl. S-Ausgabe: 61
Zusätzliche Informationen
Entfällt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Erbringung aller Leistungen zur Erstellung der Druckvorstufe von Publikationen, Geschäftspapieren, Organigrammen, Daten- und Infografiken und sonstigen Medien des Auftraggebers sowie die Qualitätskontrolle/-sicherung, die Abwicklung von Anzeigenkampagnen, das Datenhandling und die Datenarchivierung.
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Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängerungsoption: Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Optionen.
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Beschreibung der Optionen:
Verlängerungsoption: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate.
Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Optionen. Entschließt sich der Auftraggeber zu der Inanspruchnahme einer Option, so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens drei Monate vor jeweiligem Ablauf der Rahmenvereinbarung schriftlich mit.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In Teilen beim Auftragnehmer, in Teilen beim Auftraggeber.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auszug aus dem Gewerbezentralregister:
Ab einem Auftragswert von 30 000 EUR wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
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Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (Anlage 3 der Vergabeunterlagen).
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) vorzulegen, die u.a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
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— Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (Anlage 4 der Vergabeunterlagen):
Der Bieter hat mit dem Angebot eine eigenhändig unterschriebene Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) vorzulegen.
— Eigenerklärung zu § 21 AEntG (Anlage 5 der Vergabeunterlagen):
Der Bieter hat mit dem Angebot eine eigenhändig unterschriebene Eigenerklärung zu § 21 AEntG (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen:
Mit dem Angebot hat der Bieter seine Erfahrung in der grafischen Gestaltung und technischen Erstellung von Druckvorstufen sowie in der Gestaltung von digitalen Elementen nachzuweisen. Die Erfahrungen sind anhand einer Referenzliste, die mindestens 2 Referenzen mit jeweils einem Jahresumsatz von mindestens 50 000 EUR ohne USt. beinhaltet (Benennung der Auftraggeber mit Kontaktdaten inkl. Telefonnummern), zu belegen. Bei mindestens einem der 2 Auftraggeber ist der Nachweis zu erbringen, dass es sich bei diesem um eine Behörde (Bund, Land oder Kommune) handelt.
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— Firmendarstellung:
Dem Angebot ist eine Firmendarstellung beizufügen, aus welcher mind. folgende Inhalte hervorgehen:
a) Nachweis der personellen und technischen Ressourcen zur Erledigung der beschriebenen Aufgaben. Hierbei sind die Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifikation anzugeben.
b) Technische Ausstattung (inkl. eingesetzter Software).

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-04-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Ref. 123 – ZV-BMEL, Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn
Internetadresse: www.bzga.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.ble.de/zv 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=155312 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Postanschrift: Deichmanns Aue 29
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53179
Kontaktperson: Zv-bmel
Telefon: +49 22868453819 📞
Land: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.ble.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
A)
Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch hin werden die Unterlagen in Papierform versandt. Anforderungen und Übersendung der Vergabeunterlagen sind kostenlos.
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B)
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf www.ble.de/zv und auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
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C)
Das Angebot ist entweder in Schriftform auf dem Postweg bzw. persönlich oder elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen. Fernschriftliche Angebote (Fax) sowie elektronische Angebote per E-Mail sind ausgeschlossen.
D)
Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind der Checkliste (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
E)
Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Der bevollmächtigte Vertreter hat das Angebot eigenhändig zu unterschreiben. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung.
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Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG und § 21 AEntG (Anlagen 4 bis 6), sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Sonstige Eignungsnachweise (vgl. Punkt III.1.3) sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll.
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Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular „Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft“ auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
F)
Nachunternehmen/Unteraufträge:
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben (§36 Abs. 1 VgV).
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Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.
G)
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
H)
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499-0 📞
Fax: +49 228-9499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der BLE, dass diese der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
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Quelle: OJS 2017/S 061-114171 (2017-03-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-07-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 134-275030
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 061-114171
ABl. S-Ausgabe: 134

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Verlängerungsoption: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate. Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Optionen.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personal
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30,00
Gewichtung des Preises: 70,00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-06-19 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit i. S. v. § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2017/S 134-275030 (2017-07-12)