Sechs kommunale Einrichtungen haben als abrufberechtigte Stellen die zeitnahe Ablösung ihres Internetauftrittes im Rahmen der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung vorgesehen. Weitere abrufberechtigte Stellen werden Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung bei Bedarf in Anspruch nehmen. Die abrufberechtigten Stellen sind in den Vergabeunterlagen genannt.