Hinweis zu Ziffer I.3 Nach Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt die Festlegung der Unternehmen, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die ausgewählten Unternehmen erhalten dann einen Zugang zu den Vergabeunterlagen (Auftragsunterlagen/Beschaffungsunterlagen), die nähere Hinweise zu den Anforderungen an die Lieferungen und Leistungen und die Angebotserstellung enthalten.