Der AG realisiert die Unterbringung und Verpflegung von Flüchtlingen in Containergebäuden („Tempohomes“) und weiteren Unterkünften. Die Containergebäude werden idealtypisch zu einem sog. Wohnheimstandort mit je 244 Containern (Modellstandort) zusammengestellt. Zur eigenständigen Versorgung der Flüchtlinge ist die Ausstattung der Containergebäude sowie der weiteren Unterkünfte zu besorgen. Der AG sichert dem AN eine Mindestabnahmemenge von 1 280 Kühlschränken, 140 Waschmaschinen und 140 Trocknern zu. Der AN ist verpflichtet, über die garantierte Min-destabnahmemenge hinaus entsprechend dem Folgeabruf des AG weitere Folgechargen zu liefern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-20.
Auftragsbekanntmachung (2017-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrische Haushaltsgeräte
Menge oder Umfang: Siehe Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung.
Gesamtwert des Auftrags: 2 853 135 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrische Haushaltsgeräte📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin vertreten durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), dies wiederum vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Postanschrift: Warschauer Str. 41/42
Postleitzahl: 10243
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bim-berlin.de🌏
E-Mail: einkauf@bim-berlin.de📧
Telefon: +49 30901661486📞
Fax: +49 30901661668 📠
Die Anforderung der Ausschreibungsunterlagen erfolgt über die Vergabeplattform vom Land Berlin https://www.berlin.de/vergabeplattform
Die Angebote müssen jedoch elektronisch über die Vergabeplattform vom Land Berlin oder in Papierform per Post abgegeben werden. Eine Abgabe per E-Mail ist nicht zulässig.
"Zu Ziff. III 2) dieser Bekanntmachung:
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat die Bietergemeinschaft nicht nur die auf diese Dritten/Nachunternehmer entfallenden Leistungsteile anzugeben, sondern diese Dritten/Nachunternehmer in seinem/ihrem Angebot zu benennen und die unter Ziffern III.14), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem dort geforderten Umfang vorzulegen. Dies gilt auch für Unternehmen im Konzernverbund. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer die Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung auf die erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Die Angebote müssen jedoch elektronisch über die Vergabeplattform vom Land Berlin oder in Papierform per Post abgegeben werden. Eine Abgabe per E-Mail ist nicht zulässig.
"Zu Ziff. III 2) dieser Bekanntmachung:
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat die Bietergemeinschaft nicht nur die auf diese Dritten/Nachunternehmer entfallenden Leistungsteile anzugeben, sondern diese Dritten/Nachunternehmer in seinem/ihrem Angebot zu benennen und die unter Ziffern III.14), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem dort geforderten Umfang vorzulegen. Dies gilt auch für Unternehmen im Konzernverbund. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer die Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung auf die erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der AG realisiert die Unterbringung und Verpflegung von Flüchtlingen in Containergebäuden („Tempohomes“) und weiteren Unterkünften. Die Containergebäude werden idealtypisch zu einem sog. Wohnheimstandort mit je 244 Containern (Modellstandort) zusammengestellt.
Der AG realisiert die Unterbringung und Verpflegung von Flüchtlingen in Containergebäuden („Tempohomes“) und weiteren Unterkünften. Die Containergebäude werden idealtypisch zu einem sog. Wohnheimstandort mit je 244 Containern (Modellstandort) zusammengestellt.
Zur eigenständigen Versorgung der Flüchtlinge ist die Ausstattung der Containergebäude sowie der weiteren Unterkünfte zu besorgen.
Der AG sichert dem AN eine Mindestabnahmemenge von 1 280 Kühlschränken, 140 Waschmaschinen und 140 Trocknern zu. Der AN ist verpflichtet, über die garantierte Min-destabnahmemenge hinaus entsprechend dem Folgeabruf des AG weitere Folgechargen zu liefern.
Der AG sichert dem AN eine Mindestabnahmemenge von 1 280 Kühlschränken, 140 Waschmaschinen und 140 Trocknern zu. Der AN ist verpflichtet, über die garantierte Min-destabnahmemenge hinaus entsprechend dem Folgeabruf des AG weitere Folgechargen zu liefern.
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: N16020-1020000-021-210-01
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit seinem Angebot den Nachweis über die in Ziff. III.1.4) der Bekanntmachung bezeichneten Versicherungen zu erbringen.
Sofern der Bieter über keine entsprechende Versicherung verfügt, soll er mit Angebotsabgabe erklären, dass er im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird. Der Nachweis über das Bestehen einer entsprechenden gültigen Versicherung ist spätestens 2 Wochen nach Abschluss der Rahmenvertragsvereinbarungen unaufgefordert dem AG vorzulegen.
Sofern der Bieter über keine entsprechende Versicherung verfügt, soll er mit Angebotsabgabe erklären, dass er im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird. Der Nachweis über das Bestehen einer entsprechenden gültigen Versicherung ist spätestens 2 Wochen nach Abschluss der Rahmenvertragsvereinbarungen unaufgefordert dem AG vorzulegen.
Weiterhin hat er folgende Erklärungen abzugeben:
— Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, der zum Angebotsabgabeschluss nicht älter als 6 Monate sein soll.
— Verpflichtungserklärung für Teilleistungen durch Dritte/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen und Verzeichnis der Nachunternehmer (sofern vorgesehen).
— Weiteren Unterlagen gemäß Anlage „Checkliste/ Abschließende Liste“.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen. Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.2.2) und III.2.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Die VOL/B wird in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung Vertragsbestandteil. Weitere Regelungen gemäß Rahmenvereinbarung.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die VOL/B wird in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung Vertragsbestandteil. Vorauszahlungen können nur gegen vorherige vollständige Sicherheitsleistung beantragt werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Zugelassen als gesamtschuldnerische Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Jedes Mitglied muss die Angaben gem. III.2 ff gesondert erbringen.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
— Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen schriftlicher Weisung zu leisten,
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen schriftlicher Weisung zu leisten,
— Die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft.
(Bietergemeinschaft) bleibt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft bestehen.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Die Bieter werden auf die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen gem. § 1 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz bzw. zur Zahlung Mindestlohnes von aktuell 8,50 EUR gem. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer hingewiesen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. Ausnahmen können für Unternehmen mit Sitz im Ausland gelten.
— Die Bieter werden auf die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen gem. § 1 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz bzw. zur Zahlung Mindestlohnes von aktuell 8,50 EUR gem. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer hingewiesen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. Ausnahmen können für Unternehmen mit Sitz im Ausland gelten.
— Erklärung zur Ausbildungsförderung, in welcher der Bieter angibt, ob Ausbildungsplätze bereitgestellt werden, ob sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an er sich an Ausbildungsverbünden beteiligt.
— Eigenerklärung Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträge.
— Eigenerklärung ILO-Kernarbeitsnormen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-07-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-05-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf
Internetadresse: www.bim-berlin.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: N16020-1020000-021-210-01
Zusätzliche Informationen
Die Angebote müssen jedoch elektronisch über die Vergabeplattform vom Land Berlin oder in Papierform per Post abgegeben werden. Eine Abgabe per E-Mail ist nicht zulässig.
"Zu Ziff. III 2) dieser Bekanntmachung:
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat die Bietergemeinschaft nicht nur die auf diese Dritten/Nachunternehmer entfallenden Leistungsteile anzugeben, sondern diese Dritten/Nachunternehmer in seinem/ihrem Angebot zu benennen und die unter Ziffern III.14), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem dort geforderten Umfang vorzulegen. Dies gilt auch für Unternehmen im Konzernverbund. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer die Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung auf die erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat die Bietergemeinschaft nicht nur die auf diese Dritten/Nachunternehmer entfallenden Leistungsteile anzugeben, sondern diese Dritten/Nachunternehmer in seinem/ihrem Angebot zu benennen und die unter Ziffern III.14), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem dort geforderten Umfang vorzulegen. Dies gilt auch für Unternehmen im Konzernverbund. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer die Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung auf die erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090138313 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§101a Abs. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§101a Abs. 1 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin; siehe Punkt VI.4.1
Quelle: OJS 2017/S 080-155020 (2017-04-20)