Auftragsbekanntmachung (2017-01-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
Referenznummer: 02800-577/16
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vertrages ist die Anmietung von Multifunktionsgeräten, die Überlassung von Grundsoftware und Zusatzsoftware (Software von Netaphor SiteAudit und YSoft Safe Q 6), die Wartung und sonstige Serviceleistungen.
Die Multifunktionsgeräte sind in folgende Leistungsklassen unterteilt:
— LK 1 (DIN A4 Farbgerät, 30 Seiten/ Minute);
— LK 2 (DIN A3 Farbgerät, 20 Seiten/ Minute);
— LK 3 (DIN A3 Farbgerät, 40 Seiten/ Minute);
— LK 4 (DIN A3 Farbgerät, 55 Seiten/ Minute);
— LK 5 (DIN A3 Farbgerät, 60 Seiten/ Minute);
— LK 6 (DIN A4 SW-Gerät, 40 Seiten/ Minute);
— LK 7 (DIN A3 SW-Gerät, 20 Seiten/ Minute);
— LK 8 (DIN A3 SW-Gerät, 40 Seiten/ Minute);
— LK 9 (DIN A3 SW-Gerät, 60 Seiten/ Minute);
— LK 10 (DIN A3 SW-Gerät, 70 Seiten/ Minute).
Gegenstand des Vertrages ist die Anmietung von Multifunktionsgeräten, die Überlassung von Grundsoftware und Zusatzsoftware (Software von Netaphor SiteAudit und YSoft Safe Q 6), die Wartung und sonstige Serviceleistungen.
Die Multifunktionsgeräte sind in folgende Leistungsklassen unterteilt:
Gegenstand des Vertrages ist die Anmietung von Multifunktionsgeräten, die Überlassung von Grundsoftware und Zusatzsoftware (Software von Netaphor SiteAudit und YSoft Safe Q 6), die Wartung und sonstige Serviceleistungen.
Die Multifunktionsgeräte sind in folgende Leistungsklassen unterteilt:
— LK 1 (DIN A4 Farbgerät, 30 Seiten/ Minute);
— LK 2 (DIN A3 Farbgerät, 20 Seiten/ Minute);
— LK 3 (DIN A3 Farbgerät, 40 Seiten/ Minute);
— LK 4 (DIN A3 Farbgerät, 55 Seiten/ Minute);
— LK 5 (DIN A3 Farbgerät, 60 Seiten/ Minute);
— LK 6 (DIN A4 SW-Gerät, 40 Seiten/ Minute);
— LK 7 (DIN A3 SW-Gerät, 20 Seiten/ Minute);
— LK 8 (DIN A3 SW-Gerät, 40 Seiten/ Minute);
— LK 9 (DIN A3 SW-Gerät, 60 Seiten/ Minute);
— LK 10 (DIN A3 SW-Gerät, 70 Seiten/ Minute).
Geschätzter Gesamtwert: 5 000 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 5 000 000 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Bis zu 2 Mal um jeweils 12 Monate.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niedersachsen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Es ist eine deutschsprachige Hotline o. ä. für die angebotenen Systeme zu unterhalten.
2) Darstellung des Unternehmens und seines Leistungsspektrums im Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand.
3) Darstellung der Qualifikation der Mitarbeiter.
4) Angabe von mindestens 3 Referenzprojekten, bei denen der Gegenstand der Vergabe hinsichtlich Liefergegenstand und Lieferumfang vergleichbar sind.
5) Darlegung der Serviceeinhaltung in der gesamten Region Niedersachsen.
6) Bestätigung, dass alle für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Mindeststandards:
Zu 2) mindestens 5 von 10 Punkten;
zu 4) mindestens 7 von 10 Punkten je Referenz;
zu 5) mindestens 5 von 10 Punkten.
Verfahren
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-05-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-02-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg – Vergabekammer
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen – GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen – GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.