Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) beabsichtigt die Vergabe von IT-Unterstützungs- und IT-Consultingleistungen. Die Leistungen der IT-Unterstützung im Rahmen der Betriebsunterstützung sind in Los 1 zusammengefasst. Die weiteren Lose 2 bis 6 enthalten IT-Consultingleistungen (IuK-Beratungsleistungen, welche für IuK-(Entwicklungs-)Projekte fortlaufend erforderlich sind). Beauftragt werden sollen Leistungen wie Analyse, Konzepterstellung, Systemarchitektur, Infrastruktur- und Migrationsplanung, Software-Entwicklung, Test, Qualitätssicherung, Schutz der Polizeisysteme, Controlling, Dokumentation, methodischer Wissenstransfer sowie Projektmanagement. Los 1 und 2 werden zwingend gemeinsam vergeben; es besteht eine Losverknüpfung. Für die Lose 3 bis 6 ist eine losweise Vergabe möglich. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren abgeschlossen, um flexibel auf aufkommende Bedarfe für Projekte oder fehlende eigene Ressourcen reagieren zu können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-10-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 124-8010-38/17
Kurze Beschreibung:
Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) beabsichtigt die Vergabe von IT-Unterstützungs- und IT-Consultingleistungen.
Die Leistungen der IT-Unterstützung im Rahmen der Betriebsunterstützung sind in Los 1 zusammengefasst.
Die weiteren Lose 2 bis 6 enthalten IT-Consultingleistungen (IuK-Beratungsleistungen, welche für IuK-(Entwicklungs-)Projekte fortlaufend erforderlich sind). Beauftragt werden sollen Leistungen wie Analyse, Konzepterstellung, Systemarchitektur, Infrastruktur- und Migrationsplanung, Software-Entwicklung, Test, Qualitätssicherung, Schutz der Polizeisysteme, Controlling, Dokumentation, methodischer Wissenstransfer sowie Projektmanagement.
Los 1 und 2 werden zwingend gemeinsam vergeben; es besteht eine Losverknüpfung. Für die Lose 3 bis 6 ist eine losweise Vergabe möglich.
Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren abgeschlossen, um flexibel auf aufkommende Bedarfe für Projekte oder fehlende eigene Ressourcen reagieren zu können.
Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) beabsichtigt die Vergabe von IT-Unterstützungs- und IT-Consultingleistungen.
Die Leistungen der IT-Unterstützung im Rahmen der Betriebsunterstützung sind in Los 1 zusammengefasst.
Die weiteren Lose 2 bis 6 enthalten IT-Consultingleistungen (IuK-Beratungsleistungen, welche für IuK-(Entwicklungs-)Projekte fortlaufend erforderlich sind). Beauftragt werden sollen Leistungen wie Analyse, Konzepterstellung, Systemarchitektur, Infrastruktur- und Migrationsplanung, Software-Entwicklung, Test, Qualitätssicherung, Schutz der Polizeisysteme, Controlling, Dokumentation, methodischer Wissenstransfer sowie Projektmanagement.
Los 1 und 2 werden zwingend gemeinsam vergeben; es besteht eine Losverknüpfung. Für die Lose 3 bis 6 ist eine losweise Vergabe möglich.
Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren abgeschlossen, um flexibel auf aufkommende Bedarfe für Projekte oder fehlende eigene Ressourcen reagieren zu können.
Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) beabsichtigt die Vergabe von IT-Unterstützungs- und IT-Consultingleistungen.
Die Leistungen der IT-Unterstützung im Rahmen der Betriebsunterstützung sind in Los 1 zusammengefasst.
Die weiteren Lose 2 bis 6 enthalten IT-Consultingleistungen (IuK-Beratungsleistungen, welche für IuK-(Entwicklungs-)Projekte fortlaufend erforderlich sind). Beauftragt werden sollen Leistungen wie Analyse, Konzepterstellung, Systemarchitektur, Infrastruktur- und Migrationsplanung, Software-Entwicklung, Test, Qualitätssicherung, Schutz der Polizeisysteme, Controlling, Dokumentation, methodischer Wissenstransfer sowie Projektmanagement.
Die weiteren Lose 2 bis 6 enthalten IT-Consultingleistungen (IuK-Beratungsleistungen, welche für IuK-(Entwicklungs-)Projekte fortlaufend erforderlich sind). Beauftragt werden sollen Leistungen wie Analyse, Konzepterstellung, Systemarchitektur, Infrastruktur- und Migrationsplanung, Software-Entwicklung, Test, Qualitätssicherung, Schutz der Polizeisysteme, Controlling, Dokumentation, methodischer Wissenstransfer sowie Projektmanagement.
Los 1 und 2 werden zwingend gemeinsam vergeben; es besteht eine Losverknüpfung. Für die Lose 3 bis 6 ist eine losweise Vergabe möglich.
Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren abgeschlossen, um flexibel auf aufkommende Bedarfe für Projekte oder fehlende eigene Ressourcen reagieren zu können.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 6
Informationen über Lose: Los 1 und 2 werden zwingend gemeinsam vergeben; es besteht eine Losverknüpfung.
Bezeichnung des Loses: Betriebsunterstützung – Infrastruktur und Applikationen (Arbeitnehmerüberlassung)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
1.1 Zentrale Systemtechnik;
1.1.1 Servermanagement;
1.1.2 Storage-Datensicherung;
1.1.3 Datenbanken;
1.1.4 Basisdienste SAP, Oracle;
1.2 Dezentrale Systemtechnik;
1.2.1 PC Client und PC Client-Umfeld;
1.2.2 Virtuelle Desktop Infrastruktur (VDI);
1.2.3 Active Directory (AD);
1.2.4 Exchange;
1.2.5 Administrator PC-Client.
Siehe Anforderungsprofile zu Los 1 (Nr. II. Teil 4.1).
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal einmal um weitere zwei Jahre, wenn der Entleiher nicht drei Monate vor Ende der Laufzeit der Verlängerung schriftlich widerspricht.
Beschreibung der Optionen: Siehe Verlängerungsoption unter Ziffer II.2.7) – Laufzeit des Vertrages.
Bezeichnung des Loses: Projekte – Infrastruktur und Applikationen (Dienstleistung)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Siehe Anforderungsprofile zu Los 2 (Nr. II. Teil 4.2).
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal einmal um weitere zwei Jahre, wenn der Entleiher nicht 3 Monate vor Ende der Laufzeit der Verlängerung schriftlich widerspricht.
Bezeichnung des Loses: Kommunikation, Netztechnik und Sicherheitsgateway (Dienstleistung)
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
3.1 Netzwerktechnik (WAN und LAN);
3.2 Telekommunikationssysteme;
3.3 Netzwerksicherheit.
Siehe Anforderungsprofile zu Los 3 (Nr. II. Teil 4.3).
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal einmal um weitere 2 Jahre, wenn der Entleiher nicht drei Monate vor Ende der Laufzeit der Verlängerung schriftlich widerspricht.
Bezeichnung des Loses: Programmierung im SAP-Umfeld (Dienstleistung)
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
4.1 Software-Entwicklung SAP;
4.2 Software-Architektur SAP.
Siehe Anforderungsprofile zu Los 4 (Nr. II. Teil 4.4).
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal einmal um weitere 2 Jahre, wenn der Entleiher nicht 3 Monate vor Ende der Laufzeit der Verlängerung schriftlich widerspricht.
Bezeichnung des Loses: Programmierung und Test im NON-SAP-Umfeld (Dienstleistung)
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
5.1 Software-Entwicklung Non-SAP;
5.2 Software-Test Non-SAP.
Siehe Anforderungsprofile zu Los 5 (Nr. II. Teil 4.5).
Bezeichnung des Loses: Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung (Dienstleistung)
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
6.1 Projektassistenz;
6.2 Projektleitung;
6.3 IuK Betrieb;
6.4 Service Support;
6.5 Datenanalyse und -pflege.
Siehe Anforderungsprofile zu Los 6 (Nr. II. Teil 4.6).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Lose 1 – 6:
— *Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV),
— *Erklärung Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen (§ 123 GWB),
— *Erklärung Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen (§ 124 GWB),
— Vorlage einer aktuell gültigen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kopie.
Mindestanforderungen:
— Bei aktuell unbefristeter Erlaubnis: Die Laufzeit der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung muss für die gesamte Vertragslaufzeit nachgewiesen werden.
— Bei aktuell befristeter Erlaubnis:
Eigenerklärung, dass die Verlängerung der Erlaubnis gem. § 2 Abs. 4 Satz 2 AÜG rechtzeitig beantragt wird, um eine gültige Erlaubnis während der gesamten Vertragslaufzeit zu gewährleisten, und aktuell keine Ablehnung des Verlängerungsantrages i. S. d.
Eigenerklärung, dass die Verlängerung der Erlaubnis gem. § 2 Abs. 4 Satz 2 AÜG rechtzeitig beantragt wird, um eine gültige Erlaubnis während der gesamten Vertragslaufzeit zu gewährleisten, und aktuell keine Ablehnung des Verlängerungsantrages i. S. d.
§ 2 Abs. 4 Satz 3 AÜG vorliegt. Ein Vertragsschluss erfolgt vorbehaltlich der Verlängerung der Erlaubnis (weitere Regelungen siehe Leistungsbeschreibung Nr. II. Teil 1 Ziffer 6.1).
Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Erklärungen/Nachweise müssen bei Teilnahme an einem Präqualifizierungssystem nicht gesondert vorgelegt werden.
Nähere Beschreibung und Differenzierung zu den einzelnen Losen gemäß Auftragsunterlagen (siehe Nr. I. Teil 2.1-2 -2.6 Eignung und Ausführungsbedingungen je Los).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— * Erklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz (bei den Losen 2 – 6 Bietergemeinschaften bzw. Generalunternehmer mit Nachunternehmen addiert) bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— * Erklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz (bei den Losen 2 – 6 Bietergemeinschaften bzw. Generalunternehmer mit Nachunternehmen addiert) bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
(§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
— * Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Erklärungen/Nachweise müssen bei Teilnahme an einem Präqualifizierungssystem nicht gesondert vorgelegt werden.
Nähere Beschreibung und Differenzierung zu den einzelnen Losen gemäß Auftragsunterlagen (siehe Nr. I. Teil 2.1-2 – 2.6 Eignung und Ausführungsbedingungen je Los)...
Mindeststandards:
— Umsatz.
Der Umsatz im einschlägigen Geschäftsbereich bezogen auf die Jahre 2014, 2015 und 2016 liegt bei durchschnittlich mindestens:
— – Los 1: 2 000 000 EUR;
— – Los 2: 6 000 000 EUR;
— – Los 3: 1 000 000 EUR;
— – Los 4: 5 000 000 EUR;
— – Los 5: 5 000 000 EUR;
— – Los 6: 6 000 000 EUR;
— Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen pro Jahr (Lose 1 – 6):
— – Personen- und Sachschäden: 2 000 000 EUR;
— – pro Schadensfall mindestens: 1 000 000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Lose 1 – 6:
— Losweise Referenzliste von Auftraggebern, bei denen der Bieter vergleichbare Leistungen (Los 1: IT-Unterstützungsleistungen, Lose 2-6: IT-Consultingleistungen)
in einer vergleichbaren Größenordnung (Personentage pro Jahr: Los 1: 1.000, Los 2: 2.000, Los 3: 400, Los 4: 200, Los 5: 200, Los 6: 800)
erbringt oder erbracht hat.
Die Referenzen müssen auf die letzten 3 Jahre Bezug nehmen. Die Referenzangaben müssen vom Auftraggeber freigegeben worden und für die Vergabestelle überprüfbar sein. (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1, 1. Halbsatz VgV),
— – Anzahl Mitarbeiter – Arbeitnehmerüberlassung (Los 1), welche aktuell die Anforderungen der Qualifikation…
… Betriebsunterstützung erfüllen,
… Systemadministrator erfüllen,
— – Anzahl Berater – Dienstleistung (Lose 2 – 6), welche aktuell die Anforderungen der Qualifikation…
… Junior Consultant erfüllen (bei Bietergemeinschaften u. Bieter, die Unterauftragnehmer einbinden, addierte Angabe + Angabe je Unternehmen),
… Senior Consultant erfüllen (bei Bietergemeinschaften u. Bieter, die Unterauftragnehmer einbinden, addierte Angabe + Angabe je Unternehmen),
— – Mitarbeiterzahl – Arbeitnehmerüberlassung (Los 1) in den Kalenderjahren 2014, 2015, und 2016,
— – Mitarbeiterzahl – Dienstleistung (Lose 2 – 6) in den Kalenderjahren 2014, 2015, und 2016 (bei Bietergemeinschaften u. Bieter, die Unterauftragnehmer einbinden, addierte Angabe + Angabe je Unternehmen),
Lose 2 – 6:
— Erklärung zum Unterauftragnehmer (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV),
— Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer (§ 36 Abs. 1 VgV) – falls zutreffend -. Sofern die Unterauftragnehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, muss die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung auf Aufforderung innerhalb von 10 Kalendertagen
— Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer (§ 36 Abs. 1 VgV) – falls zutreffend -. Sofern die Unterauftragnehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, muss die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung auf Aufforderung innerhalb von 10 Kalendertagen
vor Zuschlagserteilung beim Auftraggeber vorgelegt werden,
— Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft (§ 43 Abs. 2 u. 3 VgV) – falls zutreffend -.
Nähere Beschreibung und Differenzierung zu den einzelnen Losen gemäß Auftragsunterlagen (siehe Nr. I. Teil 2.1-2 – 2.6 Eignung und Ausführungsbedingungen je Los).
— davon mindestens eine Referenz aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung;
— Umfang Referenzprojekt von mindestens 500 Personentagen (Aufwand in Personentagen auf Seiten des Bieters);
— Beginn Referenzprojekt in den letzten drei Kalenderjahren.
— – Los 2:
— Umfang Referenzprojekt von mindestens 1 000 Personentagen (Aufwand in Personentagen auf Seiten des Bieters);
— Beginn Referenzprojekt in den letzten 3 Kalenderjahren.
— – Los 3:
— Umfang Referenzprojekt von mindestens 200 Personentagen (Aufwand in Personentagen auf Seiten des Bieters);
— – Los 4:
— Umfang Referenzprojekt von mindestens 100 Personentagen (Aufwand in Personentagen auf Seiten des Bieters);
— – Los 5:
— Umfang Referenzprojekt von mindestens 100 Personentagen aufweisen (Aufwand in Personentagen auf Seiten des Bieters);
— – Los 6:
— Umfang Referenzprojekt von mindestens 400 Personentagen (Aufwand in Personentagen auf Seiten des Bieters);
— Beginn Referenzprojekt muss in den letzten 3 Kalenderjahren.
— Unternehmenszahlen:
— – Anzahl Mitarbeiter – Arbeitnehmerüberlassung (Los 1) zur Erbringung der ausgeschriebenen IT-Unterstützungsleistungen mindestens 15 angestellte Mitarbeiter, davon mindestens:
— -- 12 Mitarbeiter mit der Qualifikation Betriebsunterstützung,
— -- 3 Mitarbeiter mit der Qualifikation Systemadministrator,
— – Anzahl Berater – Dienstleistung (Los 2) zur Erbringung der ausgeschriebenen IT-Consultingleistungen mindestens 20 angestellte Mitarbeiter, davon mindestens:
— -- 16 Mitarbeiter mit der Qualifikation Junior Consultant,
— -- 4 Mitarbeiter mit der Qualifikation Senior Consultant,
— – Anzahl Berater – Dienstleistung (Los 3) zur Erbringung der ausgeschriebenen IT-Consultingleistungen mindestens 5 angestellte Mitarbeiter, davon mindestens:
— -- 4 Mitarbeiter mit der Qualifikation Junior Consultant,
— -- 1 Mitarbeiter mit der Qualifikation Senior Consultant,
— – Anzahl Berater – Dienstleistung (Los 4) zur Erbringung der ausgeschriebenen IT-Consultingleistungen mindestens 5 angestellte Mitarbeiter, davon mindestens:
— – Anzahl Berater – Dienstleistung (Los 5) zur Erbringung der ausgeschriebenen IT-Consultingleistungen mindestens 5 angestellte Mitarbeiter, davon mindestens:
— – Anzahl Berater – Dienstleistung (Los 6) zur Erbringung der ausgeschriebenen IT-Consultingleistungen mindestens 10 angestellte Mitarbeiter, davon mindestens:
— -- 8 Mitarbeiter mit der Qualifikation Junior Consultant,
— -- 2 Mitarbeiter mit der Qualifikation Senior Consultant,
— – Mitarbeiterzahl – Arbeitnehmerüberlassung (Los 1) in den Kalenderjahren 2014, 2015, und 2016 bei durchschnittlich mindestens Mitarbeitern: 15,
— – Mitarbeiterzahl – Dienstleistung in den Kalenderjahren 2014, 2015, und 2016 bei durchschnittlich mindestens Mitarbeitern:
— -- Los 2: 20;
— -- Los 3: 5;
— -- Los 4: 5;
— -- Los 5: 5;
— -- Los 6: 10.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Scientology-Schutzerklärung (nur bei Zuschlag; innerhalb von 10 Kalendertagen vor Zuschlagserteilung nachzureichen),
— Erklärung zur Einhaltung Mindestlohngesetz (§ 19 Abs. 3 MiLoG),
— Einverständniserklärung zur polizeilichen Überprüfung der Zuverlässigkeit der Mitarbeiter mit Kopie des gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses für alle eingesetzten Mitarbeiter, soweit bereits bekannt,
— Eigenerklärung, dass die vorgesehenen nicht muttersprachlichen Arbeitnehmer, die deutsche Sprache fehlerfrei in Wort u. Schrift beherrschen (Mindestanforderung: Sprachniveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)),
— Eigenerklärung, dass die vorgesehenen Arbeitnehmer über Englischkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.
(Siehe auch Nr. I. Teil 2.1-2 – 2.6 Eignung und Ausführungsbedingungen je Los).
Verfahren
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 18
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-11-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe (= Vergabebekanntmachung nach § 39 VgV) im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe (= Vergabebekanntmachung nach § 39 VgV) im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bayer. Landeskriminalamt
Postanschrift: Postfach 19 02 62
Postleitzahl: 80602
Telefon: +49 8912121124📞
E-Mail: blka.sg124@polizei.bayern.de📧
Fax: +49 8912122879 📠
Internetadresse: www.polizei.bayern.de🌏
Quelle: OJS 2017/S 192-393847 (2017-10-04)
Ergänzende Angaben (2017-10-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) beabsichtigt die Vergabe von IT-Unterstützungs- und IT-Consultingleistungen.
Die Leistungen der IT-Unterstützung im Rahmen der Betriebsunterstützung sind in Los 1 zusammengefasst.
Die weiteren Lose 2 bis 6 enthalten IT-Consultingleistungen (IuK-Beratungsleistungen, welche für IuK-(Entwicklungs-) Projekte fortlaufend erforderlich sind). Beauftragt werden sollen Leistungen wie Analyse, Konzepterstellung, Systemarchitektur, Infrastruktur- und Migrationsplanung, Software-Entwicklung, Test, Qualitätssicherung, Schutz der Polizeisysteme, Controlling, Dokumentation, methodischer Wissenstransfer sowie Projektmanagement.
Lose 1 u. 2 werden zwingend gemeinsam vergeben; es besteht eine Losverknüpfung. Für die Lose 3 bis 6 ist eine losweise Vergabe möglich.
Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren abgeschlossen, um flexibel auf aufkommende Bedarfe für Projekte oder fehlende eigene Ressourcen reagieren zu können.
Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) beabsichtigt die Vergabe von IT-Unterstützungs- und IT-Consultingleistungen.
Die Leistungen der IT-Unterstützung im Rahmen der Betriebsunterstützung sind in Los 1 zusammengefasst.
Die weiteren Lose 2 bis 6 enthalten IT-Consultingleistungen (IuK-Beratungsleistungen, welche für IuK-(Entwicklungs-) Projekte fortlaufend erforderlich sind). Beauftragt werden sollen Leistungen wie Analyse, Konzepterstellung, Systemarchitektur, Infrastruktur- und Migrationsplanung, Software-Entwicklung, Test, Qualitätssicherung, Schutz der Polizeisysteme, Controlling, Dokumentation, methodischer Wissenstransfer sowie Projektmanagement.
Lose 1 u. 2 werden zwingend gemeinsam vergeben; es besteht eine Losverknüpfung. Für die Lose 3 bis 6 ist eine losweise Vergabe möglich.
Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren abgeschlossen, um flexibel auf aufkommende Bedarfe für Projekte oder fehlende eigene Ressourcen reagieren zu können.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Fax: +49 891212-2877 📠
Los 1:
Rang 2:
CompuSafe Data Systems AG, München, DE212;
Kein Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern;
Der Auftragnehmer ist ein KMU.
Es können keine Unteraufträge vergeben werden.
Rang 3:
Nicht belegt.
Los 2:
Rang 2:
CompuSafe Data Systems AG, München, DE212;
Kein Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern;
Der Auftragnehmer ist ein KMU.
Es können Unteraufträge vergeben werden.
Rang 3:
Nicht belegt.
Los 3:
Rang 2:
NorCom Information Technology AG, München, DE212;
Kein Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern;
Der Auftragnehmer ist ein KMU;
Es können Unteraufträge vergeben werden.
UA: NorCom Systems Technology GmbH, München.
Rang 3:
CompuSafe Data Systems AG, München, DE212;
Kein Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern;
Der Auftragnehmer ist ein KMU;
Es können Unteraufträge vergeben werden.
Los 4:
Rang 2:
Nicht belegt.
Rang 3:
Nicht belegt.
Los 5:
Rang 2:
InterFace AG, Unterhaching, DE21H;
Kein Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern;
Der Auftragnehmer ist ein KMU;
Es können Unteraufträge vergeben werden.
UA: Imbus AG, München, DE212.
Rang 3:
Nicht belegt.
Los 6:
Rang 2:
Sopra Steria AG, Hamburg, DE6;
Kein Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern;
Der Auftragnehmer ist kein KMU;
Es können Unteraufträge vergeben werden.
Rang 3:
CompuSafe Data Systems AG, München, DE212;
Kein Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern;
Der Auftragnehmer ist ein KMU;
Es können Unteraufträge vergeben werden.
Die weiteren Lose 2 bis 6 enthalten IT-Consultingleistungen (IuK-Beratungsleistungen, welche für IuK-(Entwicklungs-) Projekte fortlaufend erforderlich sind). Beauftragt werden sollen Leistungen wie Analyse, Konzepterstellung, Systemarchitektur, Infrastruktur- und Migrationsplanung, Software-Entwicklung, Test, Qualitätssicherung, Schutz der Polizeisysteme, Controlling, Dokumentation, methodischer Wissenstransfer sowie Projektmanagement.
Die weiteren Lose 2 bis 6 enthalten IT-Consultingleistungen (IuK-Beratungsleistungen, welche für IuK-(Entwicklungs-) Projekte fortlaufend erforderlich sind). Beauftragt werden sollen Leistungen wie Analyse, Konzepterstellung, Systemarchitektur, Infrastruktur- und Migrationsplanung, Software-Entwicklung, Test, Qualitätssicherung, Schutz der Polizeisysteme, Controlling, Dokumentation, methodischer Wissenstransfer sowie Projektmanagement.
Lose 1 u. 2 werden zwingend gemeinsam vergeben; es besteht eine Losverknüpfung. Für die Lose 3 bis 6 ist eine losweise Vergabe möglich.
Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal einmal um weitere 2 Jahre, wenn der Entleiher nicht drei Monate vor Ende der Laufzeit der Verlängerung schriftlich widerspricht.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-01-23 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Los 1:
Rang 2:
CompuSafe Data Systems AG, München, DE212;
Kein Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern;
Der Auftragnehmer ist ein KMU.
Es können keine Unteraufträge vergeben werden.
Rang 3:
Nicht belegt.
Los 2:
Es können Unteraufträge vergeben werden.
Los 3:
NorCom Information Technology AG, München, DE212;
Der Auftragnehmer ist ein KMU;
UA: NorCom Systems Technology GmbH, München.
Los 4:
Los 5:
InterFace AG, Unterhaching, DE21H;
UA: Imbus AG, München, DE212.
Los 6:
Sopra Steria AG, Hamburg, DE6;
Der Auftragnehmer ist kein KMU;
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nrn. 1 – 3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nrn. 1 – 3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Fax: +49 8912122877 📠
Quelle: OJS 2018/S 019-039659 (2018-01-25)