A. Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bieter sind unter dem unter I.1.3) genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal;
B. Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt! Die Vergabeunterlagen erhalten Sie über die E-Vergabeplattform
https://www.subreport.de/E37872393. Die Angebote sind ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform
https://www.subreport.de/E37872393 abzugeben. Angebote in Papierform sind nicht zugelassen und werden von der Wertung ausgeschlossen;
C. Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Transparenz- und des Gleichbehandlungsgrundsatzes eine Nachforderung nach § 51 SektVO vor;
D. Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen (gemäß Vordruck A.2). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Vordrucke Nr. A.6, A.7, A.8, A.9, A.11, A.13, A.14, A.15, A.17 und A.19 zu Teil A jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Vordrucke Nr. A.10, A.12, A.16, A.19 und A.20 zu Teil A können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden;
E. Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen des Auftrags durch Unterauftragnehmer i.S. des § 34 SektVO vorsehen. Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (gemäß Vordruck A.3) und die Vordrucke Nr. A.6, A.7, A.8, A.9, A.11, A.13, A.14, A.15, A.17 und A.19 zu Teil A jeweils für diese Dritten vorzulegen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat weiterhin die Anlagen für diese Dritten insoweit vorzulegen, als der Bieter/die Bietergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Ferner hat der Bieter/die Bietergemeinschaft eine unterschriebene Verpflichtungserklärung (gemäß Vordruck A.5) jeweils von den benannten Dritten mit dem Angebot beizubringen.
Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Unterauftragnehmern in Anspruch zu nehmen, gilt zu dem nachfolgende Ziffer F;
F. Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen – auch Unterauftragnehmer i.S. des § 34 Abs. 1 SektVO – in Anspruch nehmen (vgl. § 47 SektVO). In diesem Fall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritten) in dem Angebot mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß Vordruck A.4) und die Vordrucke Nr. A.6, A.7, A.8, A.9, A.11, A.13, A.14, A.15, A.17 und A.19 zu Teil A jeweils für diese Dritten vorzulegen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat weiterhin die Anlagen für diese Dritten insoweit vorzulegen, als der Bieter/die Bietergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Ferner hat der Bieter/die Bietergemeinschaft eine unterschriebene Verpflichtungserklärung (gemäß Vordruck A.5) jeweils von den benannten Dritten mit dem Angebot beizubringen.