Inhalt der Ausschreibung: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Dieselkraftstoff (nach DIN EN 590) und Heizöl (nach DIN EN 51603-1; schwefelarm, als Premiumqualität oder vergleichbar) für Landanlagen der HPA. Abrufberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind die Hamburg Port Authority – AöR – und deren Konzernunternehmen.
Die Rahmenvereinbarung wird in drei Losen ausgeschrieben.
Los 1: Lieferung von Heizöl (Standorte Hamburg)
Los 2: Lieferung von Dieselkraftstoff (Standorte Hamburg)
Los 3: Lieferung von Heizöl (Standort Neuwerk)
Pro Los wird es max. einen Rahmenvertragspartner geben.
Geplanter Vertragsbeginn ist das dritte Quartal 2017 mit einer Laufzeit von zunächst einem Jahr. Darüber hinaus besteht die Option einer 7-maligen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-10.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: HPA Hamburg Port Authority
Postanschrift: Brooktorkai 1
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Daniel Feddrau
Telefon: +49 40/42847-2075📞
E-Mail: zentralereinkauf@hpa.hamburg.de📧
Fax: +49 40/42847-2612 📠
Region: Hamburg🏙️
URL: www.hamburg-port-authority.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung Lieferung von Dieselkraftstoff und Heizöl für Landanlagen.
CS-0279-17-O-EU”
Produkte/Dienstleistungen: Heizöl📦
Kurze Beschreibung:
“Inhalt der Ausschreibung: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Dieselkraftstoff (nach DIN EN 590) und Heizöl (nach DIN EN 51603-1; schwefelarm, als...”
Kurze Beschreibung
Inhalt der Ausschreibung: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Dieselkraftstoff (nach DIN EN 590) und Heizöl (nach DIN EN 51603-1; schwefelarm, als Premiumqualität oder vergleichbar) für Landanlagen der HPA. Abrufberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind die Hamburg Port Authority – AöR – und deren Konzernunternehmen.
Die Rahmenvereinbarung wird in 3 Losen ausgeschrieben.
Los 1: Lieferung von Heizöl (Standorte Hamburg),
Los 2: Lieferung von Dieselkraftstoff (Standorte Hamburg),
Los 3: Lieferung von Heizöl (Standort Neuwerk).
Pro Los wird es max. einen Rahmenvertragspartner geben.
Geplanter Vertragsbeginn ist das dritte Quartal 2017 mit einer Laufzeit von zunächst einem Jahr. Darüber hinaus besteht die Option einer 7-maligen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Heizöl (Standorte Hamburg)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Heizöl📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Beschreibung der Beschaffung:
“Inhalt der Ausschreibung: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Heizöl (nach DIN EN 51603-1; schwefelarm, als Premiumqualität oder vergleichbar) für...”
Beschreibung der Beschaffung
Inhalt der Ausschreibung: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Heizöl (nach DIN EN 51603-1; schwefelarm, als Premiumqualität oder vergleichbar) für Landanlagen der HPA.
Los 1: Lieferung von Heizöl (Standorte Hamburg),
Bedarf: ca. 144 000 Liter pro Jahr.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Option auf 7-malige Verlängerung um je ein Jahr.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Dieselkraftstoff (Standorte Hamburg)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dieselkraftstoff (EN 590)📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Inhalt der Ausschreibung: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Dieselkraftstoff (nach DIN EN 590) für Landanlagen der HPA.
Los 2: Lieferung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Inhalt der Ausschreibung: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Dieselkraftstoff (nach DIN EN 590) für Landanlagen der HPA.
Los 2: Lieferung von Dieselkraftstoff (Standorte Hamburg),
Bedarf: ca. 45 000 Liter pro Jahr.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Heizöl (Standort Neuwerk)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort Neuwerk.
Beschreibung der Beschaffung:
“Inhalt der Ausschreibung: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Heizöl (nach DIN EN 51603-1; schwefelarm, als Premiumqualität oder vergleichbar) für...”
Beschreibung der Beschaffung
Inhalt der Ausschreibung: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Heizöl (nach DIN EN 51603-1; schwefelarm, als Premiumqualität oder vergleichbar) für Landanlagen der HPA.
Los 3: Lieferung von Heizöl (Standorte Neuwerk),
Bedarf: ca. 22 000 Liter pro Jahr.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 092-181971
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Lieferung von Heizöl (Standorte Hamburg)
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-07-13 📅
“(1) Das Vergabeverfahren erfolgte nach der SektVO 2016.
(2) Die Unterlagen stehen nur noch digital unter folgender Adresse zur Verfügung:...”
(1) Das Vergabeverfahren erfolgte nach der SektVO 2016.
(2) Die Unterlagen stehen nur noch digital unter folgender Adresse zur Verfügung: https://vergabe.rib.de
Die Ausschreibung befindet sich unter der Vergabenummer„CS-0279-17-O-EU – Rahmenvereinbarung Lieferung von Dieselkraftstoff und Heizöl für Landanlagen“.
(3) Bietergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bietergemeinschaft zu begründen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind im Angebot vollständig zu benennen (Vordruck). Im Angebot ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bietergemeinschaft zu vertreten. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die Nachweise gem. Pkt. III.1.1) und III.1.2) vorzulegen. Die Nachweise zu III.1.3) sind von einer Bietergemeinschaft in Summe vorzulegen. Ausländische Bieter /Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (gem. Pkt. III.1.1 bis III.1.3) vorzulegen.
(4) Bei schriftlicher Angebotsabgabe, sind die Angebote als solche zu kennzeichnen und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
(5) Sollten sich aus Sicht des Bieters Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich schriftlich unter Angabe der Vergabenummer „CS-0279-17-O-EU“ per Fax oder E-Mail an folgende Adresse zu richten:
Hamburg Port Authority AöR, Zentraler Einkauf, Brooktorkai 1, 20457 Hamburg, Fax: +49 40 42847-2612, E-Mail: ZentralerEinkauf@hpa.hamburg.de
(6) Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Vergabeunterlagen werden in der nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 SektVO vorgesehenen Frist erteilt.
(7) Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sowie Informationen über ggf. Änderungspakete auf der e-Vergabe-Plattform sind ausschließlich unter http://www.hamburg-port-authority.de veröffentlicht und zwar im Bereich „Für Hafenkunden“ und dort unter „Ausschreibungen/Liefer- und Dienstleistungen“. Der Bieter hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
(8) Die Bewertung der Angebote erfolgt über das Zuschlagskriterium Preis.
(9) Es wird auf § 51 Abs. 3 der SektVO verwiesen.
(10) Hinweis auf Mindestanforderungen:
10.1 Als Referenzpreis / Index gilt der „Platts Northwest Europe Cargoes Cif NWE / Basis Ara High“ zumjeweiligen Liefertag. Ein tagesaktueller Index ist dem Angebot beizufügen, sowie die Bestätigung, dass die Abrechnungsbasis über die gesamte Vertragslaufzeit gilt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2017/S 154-320468 (2017-08-10)