Für die Durchführung von Fahrten mit Pkw (Einzelfahrten und Sammelfahrten) zur Beförderung von bis zu maximal sechs Schülerinnen und Schülern (teilweise mit Behinderung) bzw. deren Begleitpersonen von und zum Unterricht für den Schulträger die Landeshauptstadt München (Auftraggeberin). Die Fahrten dienen zur flexiblen Ergänzung des Schulbusangebots. Die im Folgenden benannten Beförderungen sind gemäß schriftlicher Auskunft der hierfür zuständigen Aufsichtsbehörde (Regierung von Oberbayern) vom Personenbeförderungsgesetz freigestellt. Der Auftrag umfasst folgende Positionen: 1. Auftragsannahme, -überwachung, -koordinierung und -weiterleitung an den Fahrdienst durch eine Zentrale („Funkzentrale“) mit festen Ansprechpersonen für die abrufenden Dienststellen 2. Durchführung der Fahrten vom Wohnort des Schulkindes zur Schule bzw. von der Schule zum Wohnort zum jeweils vereinbarten Zeitpunkt (Schulbeginn bzw. -schluss) 3. Erstellung von Protokollen und Sammelrechnungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-06-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bedarfspersonenbeförderung
Kurze Beschreibung:
Für die Durchführung von Fahrten mit Pkw (Einzelfahrten und Sammelfahrten) zur Beförderung von bis zu maximal sechs Schülerinnen und Schülern (teilweise mit Behinderung) bzw. deren Begleitpersonen von und zum Unterricht für den Schulträger die Landeshauptstadt München (Auftraggeberin). Die Fahrten dienen zur flexiblen Ergänzung des Schulbusangebots. Die im Folgenden benannten Beförderungen sind gemäß schriftlicher Auskunft der hierfür zuständigen Aufsichtsbehörde (Regierung von Oberbayern) vom Personenbeförderungsgesetz freigestellt. Der Auftrag umfasst folgende Positionen:
1. Auftragsannahme, -überwachung, -koordinierung und -weiterleitung an den Fahrdienst durch eine Zentrale („Funkzentrale“) mit festen Ansprechpersonen für die abrufenden Dienststellen
2. Durchführung der Fahrten vom Wohnort des Schulkindes zur Schule bzw. von der Schule zum Wohnort zum jeweils vereinbarten Zeitpunkt (Schulbeginn bzw. -schluss)
3. Erstellung von Protokollen und Sammelrechnungen.
Für die Durchführung von Fahrten mit Pkw (Einzelfahrten und Sammelfahrten) zur Beförderung von bis zu maximal sechs Schülerinnen und Schülern (teilweise mit Behinderung) bzw. deren Begleitpersonen von und zum Unterricht für den Schulträger die Landeshauptstadt München (Auftraggeberin). Die Fahrten dienen zur flexiblen Ergänzung des Schulbusangebots. Die im Folgenden benannten Beförderungen sind gemäß schriftlicher Auskunft der hierfür zuständigen Aufsichtsbehörde (Regierung von Oberbayern) vom Personenbeförderungsgesetz freigestellt. Der Auftrag umfasst folgende Positionen:
1. Auftragsannahme, -überwachung, -koordinierung und -weiterleitung an den Fahrdienst durch eine Zentrale („Funkzentrale“) mit festen Ansprechpersonen für die abrufenden Dienststellen
2. Durchführung der Fahrten vom Wohnort des Schulkindes zur Schule bzw. von der Schule zum Wohnort zum jeweils vereinbarten Zeitpunkt (Schulbeginn bzw. -schluss)
3. Erstellung von Protokollen und Sammelrechnungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bedarfspersonenbeförderung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Taxiverkehr📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München, Direktorium – HA II, Vergabestelle 1, Abt. 4
Postanschrift: Birkerstr. 18
Postleitzahl: 80636
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchen.de🌏
E-Mail: abteilung4.vergabestelle1@muenchen.de📧
Telefon: +49 8923330445📞
Fax: +49 8923330452 📠
URL der Dokumente: http://www.muenchen.de/vgst1🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-06-14 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-16 📅
Datum des Beginns: 2017-09-01 📅
Datum des Endes: 2018-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 114-229789
ABl. S-Ausgabe: 114
Zusätzliche Informationen
Nach gesonderter Aufforderung sind in den Eigenerklärungen genannte Angaben nachzuweisen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind schriftlich, per E-Mail (abteilung 4.vergabestelle1@muenchen.de ) oder Fax (089/233-30452) an die Vergabestelle 1 bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Antworten werden als Konkretisierungen zur Leistungsbeschreibung bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist vorgenommen. Diese werden Teil der Vergabeunterlagen und ist diesen zwingend beizulegen. Mündliche Kommunikation sowie Abstimmungen mit Personen außerhalb der Vergabestelle 1 sind unzulässig.
Nach gesonderter Aufforderung sind in den Eigenerklärungen genannte Angaben nachzuweisen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind schriftlich, per E-Mail (abteilung 4.vergabestelle1@muenchen.de ) oder Fax (089/233-30452) an die Vergabestelle 1 bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Antworten werden als Konkretisierungen zur Leistungsbeschreibung bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist vorgenommen. Diese werden Teil der Vergabeunterlagen und ist diesen zwingend beizulegen. Mündliche Kommunikation sowie Abstimmungen mit Personen außerhalb der Vergabestelle 1 sind unzulässig.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Durchführung von Fahrten mit Pkw (Einzelfahrten und Sammelfahrten) zur Beförderung von bis zu maximal sechs Schülerinnen und Schülern (teilweise mit Behinderung) bzw. deren Begleitpersonen von und zum Unterricht für den Schulträger die Landeshauptstadt München (Auftraggeberin). Die Fahrten dienen zur flexiblen Ergänzung des Schulbusangebots. Die im Folgenden benannten Beförderungen sind gemäß schriftlicher Auskunft der hierfür zuständigen Aufsichtsbehörde (Regierung von Oberbayern) vom Personenbeförderungsgesetz freigestellt. Der Auftrag umfasst folgende Positionen:
Für die Durchführung von Fahrten mit Pkw (Einzelfahrten und Sammelfahrten) zur Beförderung von bis zu maximal sechs Schülerinnen und Schülern (teilweise mit Behinderung) bzw. deren Begleitpersonen von und zum Unterricht für den Schulträger die Landeshauptstadt München (Auftraggeberin). Die Fahrten dienen zur flexiblen Ergänzung des Schulbusangebots. Die im Folgenden benannten Beförderungen sind gemäß schriftlicher Auskunft der hierfür zuständigen Aufsichtsbehörde (Regierung von Oberbayern) vom Personenbeförderungsgesetz freigestellt. Der Auftrag umfasst folgende Positionen:
1. Auftragsannahme, -überwachung, -koordinierung und -weiterleitung an den Fahrdienst durch eine Zentrale („Funkzentrale“) mit festen Ansprechpersonen für die abrufenden Dienststellen
2. Durchführung der Fahrten vom Wohnort des Schulkindes zur Schule bzw. von der Schule zum Wohnort zum jeweils vereinbarten Zeitpunkt (Schulbeginn bzw. -schluss)
3. Erstellung von Protokollen und Sammelrechnungen.
Pro Schultag sind im Normalfall je eine Hin- und Rückfahrt pro Schüler/-in durchzuführen und insgesamt ca. 240 Personen pro Richtung zu befördern. Die Angaben sind Erfahrungswerte und nicht verbindlich. Die Fahrten finden vor allem morgens etwa zeitgleich statt, so dass die entsprechenden Kapazitäten an Personal und Fahrzeugen gebündelt zur Verfügung stehen müssen. Der Auftragnehmer muss die nachfolgend geforderte Anzahl an Fahrzeugen über die gesamte Vertragslaufzeit gleichzeitig für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stellen können:
Pro Schultag sind im Normalfall je eine Hin- und Rückfahrt pro Schüler/-in durchzuführen und insgesamt ca. 240 Personen pro Richtung zu befördern. Die Angaben sind Erfahrungswerte und nicht verbindlich. Die Fahrten finden vor allem morgens etwa zeitgleich statt, so dass die entsprechenden Kapazitäten an Personal und Fahrzeugen gebündelt zur Verfügung stehen müssen. Der Auftragnehmer muss die nachfolgend geforderte Anzahl an Fahrzeugen über die gesamte Vertragslaufzeit gleichzeitig für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stellen können:
— Pkw (bis vier freie Sitzplätze): mind. 50 Stück;
— Großraumfahrzeug (Kleinbus, sechs freie Sitzplätze): mind. 30 Stück;
— Fahrzeug mit Rollstuhlplatz gemäß DIN 75078 (Behindertentransportkraftwagen): ca. 10 Stück.
Die Fahrstrecken, Örtlichkeiten sowie die genaue Zahl der Beförderungsfälle stehen erst kurzfristig fest und sind während der Vertragslaufzeit ständigen Änderungen unterworfen. Die Festlegung auf die o. g. Mindestanzahl von Fahrzeugen ist zur Sicherstellung einer reibungslosen Auftragsabwicklung zwingend erforderlich.
Die Fahrstrecken, Örtlichkeiten sowie die genaue Zahl der Beförderungsfälle stehen erst kurzfristig fest und sind während der Vertragslaufzeit ständigen Änderungen unterworfen. Die Festlegung auf die o. g. Mindestanzahl von Fahrzeugen ist zur Sicherstellung einer reibungslosen Auftragsabwicklung zwingend erforderlich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Fahrtstrecken sind im erweiterten Stadtgebiet München (Stadtgebiet und in Einzelfällen angrenzende Landkreise) durchzuführen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
siehe unter www.muenchen.de/vgst1 (dieser Link gilt auch für die Ziffern III.1.2 und III.1.3 dieser Auftragsbekanntmachung).
Verfahren
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-07-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Nach gesonderter Aufforderung sind in den Eigenerklärungen genannte Angaben nachzuweisen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind schriftlich, per E-Mail (abteilung 4.vergabestelle1@muenchen.de ) oder Fax (089/233-30452) an die Vergabestelle 1 bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Antworten werden als Konkretisierungen zur Leistungsbeschreibung bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist vorgenommen. Diese werden Teil der Vergabeunterlagen und ist diesen zwingend beizulegen. Mündliche Kommunikation sowie Abstimmungen mit Personen außerhalb der Vergabestelle 1 sind unzulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind schriftlich, per E-Mail (abteilung 4.vergabestelle1@muenchen.de ) oder Fax (089/233-30452) an die Vergabestelle 1 bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Antworten werden als Konkretisierungen zur Leistungsbeschreibung bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist vorgenommen. Diese werden Teil der Vergabeunterlagen und ist diesen zwingend beizulegen. Mündliche Kommunikation sowie Abstimmungen mit Personen außerhalb der Vergabestelle 1 sind unzulässig.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungverfahren bei der
Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein
wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bewerber/Bieter
über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung
der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren
die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der
Vergabestelle innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, von den Bewerber/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/
Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
anstreben können.
Sofern die Auftraggeberin einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/
Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Mitteilung des Auftraggeberin ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt.
Quelle: OJS 2017/S 114-229789 (2017-06-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Durchführung von Fahrten mit Pkw (Einzelfahrten und Sammelfahrten) zur Beförderung von bis zu maximal sechs Schülerinnen und Schülern (teilweise mit Behinderung) bzw. deren Begleitpersonen von und zum Unterricht für den Schulträger die Landeshauptstadt München (Auftraggeberin). Die Fahrten dienen zur flexiblen Ergänzung des Schulbusangebots. Die im Folgenden benannten Beförderungen sind gemäß schriftlicher Auskunft der hierfür zuständigen Aufsichtsbehörde (Regierung von Oberbayern) vom Personenbeförderungsgesetz freigestellt. Der Auftrag umfasst folgende Positionen:
1) Auftragsannahme, -überwachung, -koordinierung und -weiterleitung an den Fahrdienst durch eine Zentrale ("Funkzentrale") mit festen Ansprechpersonen für die abrufenden Dienststellen;
2) Durchführung der Fahrten vom Wohnort des Schulkindes zur Schule bzw. von der Schule zum Wohnort zum jeweils vereinbarten Zeitpunkt (Schulbeginn bzw. -schluss);
3) Erstellung von Protokollen und Sammelrechnungen.
Für die Durchführung von Fahrten mit Pkw (Einzelfahrten und Sammelfahrten) zur Beförderung von bis zu maximal sechs Schülerinnen und Schülern (teilweise mit Behinderung) bzw. deren Begleitpersonen von und zum Unterricht für den Schulträger die Landeshauptstadt München (Auftraggeberin). Die Fahrten dienen zur flexiblen Ergänzung des Schulbusangebots. Die im Folgenden benannten Beförderungen sind gemäß schriftlicher Auskunft der hierfür zuständigen Aufsichtsbehörde (Regierung von Oberbayern) vom Personenbeförderungsgesetz freigestellt. Der Auftrag umfasst folgende Positionen:
1) Auftragsannahme, -überwachung, -koordinierung und -weiterleitung an den Fahrdienst durch eine Zentrale ("Funkzentrale") mit festen Ansprechpersonen für die abrufenden Dienststellen;
2) Durchführung der Fahrten vom Wohnort des Schulkindes zur Schule bzw. von der Schule zum Wohnort zum jeweils vereinbarten Zeitpunkt (Schulbeginn bzw. -schluss);
3) Erstellung von Protokollen und Sammelrechnungen.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Die Eintragung "0.01 EUR" als Gesamtwert der Beschaffung sowie als Wert des Auftrags entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses Feld derzeit aufgrund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert ist.
Die Eintragung "0.01 EUR" als Gesamtwert der Beschaffung sowie als Wert des Auftrags entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses Feld derzeit aufgrund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1) Auftragsannahme, -überwachung, -koordinierung und -weiterleitung an den Fahrdienst durch eine Zentrale ("Funkzentrale") mit festen Ansprechpersonen für die abrufenden Dienststellen;
2) Durchführung der Fahrten vom Wohnort des Schulkindes zur Schule bzw. von der Schule zum Wohnort zum jeweils vereinbarten Zeitpunkt (Schulbeginn bzw. -schluss);
3) Erstellung von Protokollen und Sammelrechnungen.
Pro Schultag sind im Normalfall je eine Hin- und Rückfahrt pro Schüler/-in durchzuführen und insgesamt ca. 240 Personen pro Richtung zu befördern. Die Angaben sind Erfahrungswerte und nicht verbindlich. Die Fahrten finden vor allem morgens etwa zeitgleich statt, so dass die entsprechenden Kapazitäten an Personal und Fahrzeugen gebündelt zur Verfügung stehen müssen. Der Auftragnehmer muss die nachfolgend geforderte Anzahl an Fahrzeugen über die gesamte Vertragslaufzeit gleichzeitig für die Auftragsdurchführung zur
Pro Schultag sind im Normalfall je eine Hin- und Rückfahrt pro Schüler/-in durchzuführen und insgesamt ca. 240 Personen pro Richtung zu befördern. Die Angaben sind Erfahrungswerte und nicht verbindlich. Die Fahrten finden vor allem morgens etwa zeitgleich statt, so dass die entsprechenden Kapazitäten an Personal und Fahrzeugen gebündelt zur Verfügung stehen müssen. Der Auftragnehmer muss die nachfolgend geforderte Anzahl an Fahrzeugen über die gesamte Vertragslaufzeit gleichzeitig für die Auftragsdurchführung zur
Verfügung stellen können:
— Pkw (bis vier freie Sitzplätze): mind. 50 Stück,
— Großraumfahrzeug (Kleinbus, sechs freie Sitzplätze): mind. 30 Stück,
Die Fahrstrecken, Örtlichkeiten sowie die genaue Zahl der Beförderungsfälle stehen erst kurzfristig fest und sind während der Vertragslaufzeit ständigen Änderungen unterworfen. Die Festlegung auf die o.g. Mindestanzahl von Fahrzeugen ist zur Sicherstellung einer reibungslosen Auftragsabwicklung zwingend erforderlich.
Die Fahrstrecken, Örtlichkeiten sowie die genaue Zahl der Beförderungsfälle stehen erst kurzfristig fest und sind während der Vertragslaufzeit ständigen Änderungen unterworfen. Die Festlegung auf die o.g. Mindestanzahl von Fahrzeugen ist zur Sicherstellung einer reibungslosen Auftragsabwicklung zwingend erforderlich.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-16 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE212
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bewerber/Bieter ueber den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bewerber/Bieter ueber den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Auftraggeberin einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern die Auftraggeberin einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).