Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Abholung, Sortierung und Zustellung des gesamten internen Postgutes zwischen den Objekten der Auftraggeberin sowie zwischen den Objekten der Auftraggeberin und Zielen außerhalb der Organisation der Auftraggeberin. Der Auftrag umfasst auch die Abholung und Sortierung von Briefsendungen aus den dezentralen Standorten der Auftraggeberin sowie deren Einlieferung an den zentralen Standorten der Auftraggeberin für die Weiterleitung an die Zustelldienste der Auftraggeberin.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-09-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Referenznummer: 51/2017
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Abholung, Sortierung und Zustellung des gesamten internen Postgutes zwischen den Objekten der Auftraggeberin sowie zwischen den Objekten der Auftraggeberin und Zielen außerhalb der Organisation der Auftraggeberin. Der Auftrag umfasst auch die Abholung und Sortierung von Briefsendungen aus den dezentralen Standorten der Auftraggeberin sowie deren Einlieferung an den zentralen Standorten der Auftraggeberin für die Weiterleitung an die Zustelldienste der Auftraggeberin.
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Abholung, Sortierung und Zustellung des gesamten internen Postgutes zwischen den Objekten der Auftraggeberin sowie zwischen den Objekten der Auftraggeberin und Zielen außerhalb der Organisation der Auftraggeberin. Der Auftrag umfasst auch die Abholung und Sortierung von Briefsendungen aus den dezentralen Standorten der Auftraggeberin sowie deren Einlieferung an den zentralen Standorten der Auftraggeberin für die Weiterleitung an die Zustelldienste der Auftraggeberin.
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-09-01 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-06 📅
Datum des Beginns: 2018-02-01 📅
Datum des Endes: 2022-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 170-348845
ABl. S-Ausgabe: 170
Zusätzliche Informationen
(1) Die Vergabeunterlagen nebst Anlagen stehen auf der Plattform des Deutschen Vergabeportals unter https://www.dtvp.de/ zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (http://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o. g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen.
(2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 9 der Vergabeunterlagen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die in Punkt III.1.1a) der Bekanntmachung aufgeführte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Das gilt entsprechend für die unter Punkt III.1.1b) geforderte Lizenz zur gewerblichen Beförderung von Briefsendungen, soweit das Mitglied der Bietergemeinschaft lizenzpflichtige Dienstleistungen erbringt. Die unter Ziffer III.1.2) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind ebenfalls von jedem Mitglied vorzulegen mit Ausnahme der geforderten Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, welche für die Bietergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden kann. Die unter Punkt III.1.3) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen mit Ausnahme des Organigramms und dem Nachweis einer gültigen DIN ISO 9001:2008 oder vergleichbaren Zertifizierung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYYC1P.
(1) Die Vergabeunterlagen nebst Anlagen stehen auf der Plattform des Deutschen Vergabeportals unter https://www.dtvp.de/ zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (http://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o. g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen.
(2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 9 der Vergabeunterlagen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die in Punkt III.1.1a) der Bekanntmachung aufgeführte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Das gilt entsprechend für die unter Punkt III.1.1b) geforderte Lizenz zur gewerblichen Beförderung von Briefsendungen, soweit das Mitglied der Bietergemeinschaft lizenzpflichtige Dienstleistungen erbringt. Die unter Ziffer III.1.2) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind ebenfalls von jedem Mitglied vorzulegen mit Ausnahme der geforderten Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, welche für die Bietergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden kann. Die unter Punkt III.1.3) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen mit Ausnahme des Organigramms und dem Nachweis einer gültigen DIN ISO 9001:2008 oder vergleichbaren Zertifizierung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYYC1P.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen als Anlage 1 einschließlich Anhängen 1 – 3 beigefügt.
Darüber hinaus hat die Auftraggeberin die einseitige Option, den Auftragnehmer mit Sonderdienstleistungen (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu beauftragen. Dabei können Personentransporte ebenso beauftragt werden wie die Übergabe der Briefsendungen für die Zustellung durch die Deutsche Post AG an das jeweilige Briefzentrum sowie die Abholung der Eingangspost aus den Briefzentren der Deutschen Post AG und deren Zustellung an den Standorten der Auftraggeberin. Weiterhin können Sondersortierdienstleistungen (z. B. Leerung eines Briefkastens an dezentralen Standorten sowie Sortierung des Inhaltes innerhalb dieses dezentralen Standortes) und bundesweite Sonderfahrten, soweit diese nicht bereits in der Anlage 1 einschließlich Anhängen beschrieben sind, Gegenstand der Sonderdienstleistungen sein.
Darüber hinaus hat die Auftraggeberin die einseitige Option, den Auftragnehmer mit Sonderdienstleistungen (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu beauftragen. Dabei können Personentransporte ebenso beauftragt werden wie die Übergabe der Briefsendungen für die Zustellung durch die Deutsche Post AG an das jeweilige Briefzentrum sowie die Abholung der Eingangspost aus den Briefzentren der Deutschen Post AG und deren Zustellung an den Standorten der Auftraggeberin. Weiterhin können Sondersortierdienstleistungen (z. B. Leerung eines Briefkastens an dezentralen Standorten sowie Sortierung des Inhaltes innerhalb dieses dezentralen Standortes) und bundesweite Sonderfahrten, soweit diese nicht bereits in der Anlage 1 einschließlich Anhängen beschrieben sind, Gegenstand der Sonderdienstleistungen sein.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 01067 Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Vergabeunterlagen);
b) Vorlage einer Kopie der Lizenzurkunde der Bundesnetzagentur für Telekommunikation und Post zur gewerblichen Beförderung von Briefsendungen für Sachsen und Thüringen. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern, welche lizenzpflichtige Dienstleistungen erbringen sollen, behält sich die Auftraggeberin vor, sich von demjenigen Bieter, welcher für den Zuschlag in Betracht kommt, vor Zuschlagserteilung eine Kopie der entsprechenden Lizenzurkunde der Bundesnetzagentur für Telekommunikation und Post der/s Unterauftragnehmer/s vorlegen zu lassen.
b) Vorlage einer Kopie der Lizenzurkunde der Bundesnetzagentur für Telekommunikation und Post zur gewerblichen Beförderung von Briefsendungen für Sachsen und Thüringen. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern, welche lizenzpflichtige Dienstleistungen erbringen sollen, behält sich die Auftraggeberin vor, sich von demjenigen Bieter, welcher für den Zuschlag in Betracht kommt, vor Zuschlagserteilung eine Kopie der entsprechenden Lizenzurkunde der Bundesnetzagentur für Telekommunikation und Post der/s Unterauftragnehmer/s vorlegen zu lassen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr, unter Verwendung der Anlage 5 der Vergabeunterlagen;
b) Eigenerklärung des Bieters, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung je Schadensereignis von 5 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden und 2 000 000 EUR für Vermögensschäden, die auch die Verletzung von Vorschriften des Datenschutzes (einschließlich Sozialdaten) umfasst, und 250 000 EUR für Abhandenkommen von Schlüsseln für die gesamte Vertragslaufzeit abgeschlossen, unterhalten und dies der Auftraggeberin bis spätestens 4 Wochen vor Vertragsbeginn nachgewiesen wird (Anlage 6 der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Eigenerklärung des Bieters, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung je Schadensereignis von 5 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden und 2 000 000 EUR für Vermögensschäden, die auch die Verletzung von Vorschriften des Datenschutzes (einschließlich Sozialdaten) umfasst, und 250 000 EUR für Abhandenkommen von Schlüsseln für die gesamte Vertragslaufzeit abgeschlossen, unterhalten und dies der Auftraggeberin bis spätestens 4 Wochen vor Vertragsbeginn nachgewiesen wird (Anlage 6 der Vergabeunterlagen).
Mindeststandards:
Zu a): Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrages als geeignet, welche im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre einen Umsatz von 2 200 000 EUR pro Jahr nachweisen können. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird pro Geschäftsjahr der addierte Gesamtumsatz der einzelnen Mitglieder zugrunde gelegt.
Zu a): Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrages als geeignet, welche im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre einen Umsatz von 2 200 000 EUR pro Jahr nachweisen können. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird pro Geschäftsjahr der addierte Gesamtumsatz der einzelnen Mitglieder zugrunde gelegt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten 3 Jahre unter Angabe
— des Kunden bzw. abstrakte Beschreibung des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners einschließlich Telefonnummer,
— inhaltliche Beschreibung des Auftrages,
— des Leistungszeitraumes und
— des Rechnungswertes
unter Verwendung der Anlage 7 der Vergabeunterlagen, welche gegebenenfalls zu vervielfältigen ist;
b) Darstellung der Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet pro Geschäftsjahr, gegliedert nach einzelnen Berufsgruppen und festangestellten sowie Aushilfskräften unter Verwendung der Anlage 8 der Vergabeunterlagen;
c) Darstellung eines Organigramms bzw. Darstellung der Organisationsstruktur des Bieters mit den Zuständigkeiten und Kompetenzen bezogen auf die
— Einbindung der zuständigen Niederlassung in das Gesamtunternehmen;
— Einbindung des Ansprechpartners in die Zuständige Niederlassung;
d) Detaillierte Darstellung des Fuhrparks
e) Detaillierte Beschreibung der technischen Ausrüstung
f) Nachweis einer gültigen Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2008 oder vergleichbar.
Mindeststandards:
Zu a): Die Aufraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens ein Referenzprojekt vergleichbarer Art und Größe nachweisen können.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Unternehmensbereich Corporate Governance, Geschäftsbereich Zentrale Vergabestelle, Frau Justitiarin Nicole Hühler
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YRYYC1P🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
(1) Die Vergabeunterlagen nebst Anlagen stehen auf der Plattform des Deutschen Vergabeportals unter https://www.dtvp.de/ zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (http://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o. g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen.
(1) Die Vergabeunterlagen nebst Anlagen stehen auf der Plattform des Deutschen Vergabeportals unter https://www.dtvp.de/ zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (http://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o. g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen.
(2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 9 der Vergabeunterlagen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die in Punkt III.1.1a) der Bekanntmachung aufgeführte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Das gilt entsprechend für die unter Punkt III.1.1b) geforderte Lizenz zur gewerblichen Beförderung von Briefsendungen, soweit das Mitglied der Bietergemeinschaft lizenzpflichtige Dienstleistungen erbringt. Die unter Ziffer III.1.2) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind ebenfalls von jedem Mitglied vorzulegen mit Ausnahme der geforderten Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, welche für die Bietergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden kann. Die unter Punkt III.1.3) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen mit Ausnahme des Organigramms und dem Nachweis einer gültigen DIN ISO 9001:2008 oder vergleichbaren Zertifizierung.
(2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 9 der Vergabeunterlagen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die in Punkt III.1.1a) der Bekanntmachung aufgeführte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Das gilt entsprechend für die unter Punkt III.1.1b) geforderte Lizenz zur gewerblichen Beförderung von Briefsendungen, soweit das Mitglied der Bietergemeinschaft lizenzpflichtige Dienstleistungen erbringt. Die unter Ziffer III.1.2) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind ebenfalls von jedem Mitglied vorzulegen mit Ausnahme der geforderten Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, welche für die Bietergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden kann. Die unter Punkt III.1.3) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen mit Ausnahme des Organigramms und dem Nachweis einer gültigen DIN ISO 9001:2008 oder vergleichbaren Zertifizierung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYYC1P.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „§134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.... §135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat...
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „§134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.... §135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat...
§ 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrenseinwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
§ 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrenseinwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Quelle: OJS 2017/S 170-348845 (2017-09-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Abholung, Sortierung und Zustellung des gesamten internen Postgutes zwischen den Objekten der Auftraggeberin sowie zwischen den Objekten der Auftraggeberin und Zielen außerhalb der Organisation der Auftraggeberin. Der Auftrag umfasst auch die Abholung und Sortierung von Briefsendungen aus den dezentralen Standorten der Auftraggeberin sowie deren Einlieferung an den zentralen Standorten der Auftraggeberin für die Weiterleitung an die Zustelldienste der Auftraggeberin.
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Abholung, Sortierung und Zustellung des gesamten internen Postgutes zwischen den Objekten der Auftraggeberin sowie zwischen den Objekten der Auftraggeberin und Zielen außerhalb der Organisation der Auftraggeberin. Der Auftrag umfasst auch die Abholung und Sortierung von Briefsendungen aus den dezentralen Standorten der Auftraggeberin sowie deren Einlieferung an den zentralen Standorten der Auftraggeberin für die Weiterleitung an die Zustelldienste der Auftraggeberin.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Darüber hinaus hat die Auftraggeberin die einseitige Option, den Auftragnehmer mit Sonderdienstleistungen (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu beauftragen. Dabei können Personentransporte ebenso beauftragt werden wie die Übergabe der Briefsendungen für die Zustellung durch die Deutsche Post AG an das jeweilige Briefzentrum sowie die Abholung der Eingangspost aus den Briefzentren der Deutschen Post AG und deren Zustellung an den Standorten der Auftraggeberin. Weiterhin können Sondersortierdienstleistungen (z. B. Leerung eines Briefkastens an dezentralen Standorten sowie Sortierung des Inhaltes innerhalb dieses dezentralen Standortes) und bundesweite Sonderfahrten, soweit diese nicht bereits in der Anlage 1 einschließlich Anhängen beschrieben war, Gegenstand der Sonderdienstleistungen sein.
Darüber hinaus hat die Auftraggeberin die einseitige Option, den Auftragnehmer mit Sonderdienstleistungen (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu beauftragen. Dabei können Personentransporte ebenso beauftragt werden wie die Übergabe der Briefsendungen für die Zustellung durch die Deutsche Post AG an das jeweilige Briefzentrum sowie die Abholung der Eingangspost aus den Briefzentren der Deutschen Post AG und deren Zustellung an den Standorten der Auftraggeberin. Weiterhin können Sondersortierdienstleistungen (z. B. Leerung eines Briefkastens an dezentralen Standorten sowie Sortierung des Inhaltes innerhalb dieses dezentralen Standortes) und bundesweite Sonderfahrten, soweit diese nicht bereits in der Anlage 1 einschließlich Anhängen beschrieben war, Gegenstand der Sonderdienstleistungen sein.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 01067; Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen.