Rahmenvereinbarung über Büromobiliar – mit ausschließlich anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen
"Der Kreis Minden-Lübbecke schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Dauer von 32 Monaten (ab dem 1.5.2017) für den vorausssichtlichen Bedarf an Büromobiliar offen aus. Lieferung erfolg auf Abruf in Teilmengen.
Die Teilnahme ist auf Werkstätten und Unternehmen beschränkt, deren Hauptzweck es ist, Menschen mit Behinderungen oder benachteiligte Personen zu integrieren
Voraussetzung ist, dass mindestens 30 % der in diesen Werkstätten oder Unternehmen beschäftigten Menschen mit Behinderung oder benachteiligte Personen sind.
Der Nachweis dieser Eigenschaft ist gegenüber den Vergabestellen durch Vorlage der von der Bundesanstalt für Arbeit ausgesprochenen Anerkennung zu führen. Der Nachweis der Eigenschaft als Blindenwerkstätte wird durch Vorlage der Anerkennung im Sinne der §§ 5 und 13 des Blin-denwarenvertriebsgesetzes vom 9.4.1965 (BGBl. I S. 311), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23.11.1994 (BGBl. I S. 3475) geändert worden ist, erbracht.
Der Nachweis der.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2017-01-25
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Auftragsbekanntmachung
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2017-03-29
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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