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Anhand der eingereichten Anträge wird ermittelt, ob ein Bewerber geeignet erscheint, die im Rahmen der Ausschreibung zu vergebende Leistung im geforderten Umfang und in der erforderlichen Qualität und Zuverlässigkeit zu erbringen.
Die Bewertung der Eignung der Bewerber erfolgt anhand der in der „anlage a) – eignungskriterien“ aufgeführten Kriterien und den zugehörigen Angaben des Bewerbers.
Die Tabelle in der „anlage a) – eignungskriterien“ stellt dar, wie die Aufteilung der Kriterien in Kriteriengruppen und Kriterienhauptgruppen erfolgt und in welcher Gewichtung die einzelnen Gruppen zueinander stehen. Entsprechend der Gewichtung der einzelnen Kriterien werden die in der Tabelle aufgeführten Gewichtungspunkte (GP) vergeben.
Je nach Zielerreichungsgrad werden durch den Auftraggeber Bewertungspunkte (BP) zu jedem einzelnen Kriterium vergeben. Dabei kann jedes Kriterium maximal 10 BP erhalten.
Aus der Multiplikation der Bewertungspunkte mit den Gewichtungspunkten der jeweiligen Kriterien gemäß Tabelle errechnen sich die Eignungspunkte (EP) des Teilnahmeantrages.
EP = GP * BP
Es können maximal 10 000 Eignungspunkte pro Antrag erreicht werden.
Die Mindesteignungspunktzahl wird auf 7 500 Eignungspunkte festgelegt. Teilnahmeanträge, die unter der Mindesteignungspunktzahl liegen, werden ausgeschlossen.