Rahmenvereinbarung über die Erstellung von Pressespiegeln für die Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung

Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern

Rahmenvereinbarung über die Erstellung von Pressespiegeln für die Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-01-23 Auftragsbekanntmachung
2017-04-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-01-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes
Referenznummer: B 13.13 - 9901/17/VV : 1
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Erstellung von Pressespiegeln für die Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Extra-Regio NUTS 1 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bescha.bund.de 🌏
E-Mail: annekatrin.holder@bescha.bund.de 📧
Telefon: +49 22899610-1015 📞
Fax: +49 2289910610-1015 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=148246 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-23 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-26 📅
Datum des Beginns: 2017-04-01 📅
Datum des Endes: 2019-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 018-030081
ABl. S-Ausgabe: 18
Zusätzliche Informationen
Bitte beachten Sie, dass es sich hier um ein rein elektronisches Verfahren handelt. Voraussetzung für Ihre Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://www.evergabe-online.info/signaturen. Sie erhalten ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen unter http://www.evergabe-online.de und können das Angebot und die geforderten Nachweise auch nur dort elektronisch abgeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hauptgegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Erstellung eines werktäglichen elektronischen Pressespiegels, den die Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung auf der Basis individuell auswählbarer Suchbegriffe über das Kaufhaus des Bundes abrufen können.
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Der Pressespiegel muss von Montag bis Freitag täglich bis 7:30 Uhr elektronisch zur Verfügung stehen und standardmäßig die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Print- und Online-Medien auswerten.
Optional werden darüber hinaus die Beobachtung noch weiterer Medienbereiche (TV und Hörfunk, sozialen Medien, Meldungen von Nachrichtenagenturen) und die Bereitstellung der Beobachtungsergebnisse sowie die Erstellung von Sonderpressespiegeln oder Medienanalysen abrufbar sein.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ortsunabhängige Erbringung der Leistungen, ggf. Arbeitstreffen bei Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung (deutschlandweit).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: S. Besondere Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen.

Verfahren
Begründung für die Rahmenvereinbarung: § 65 Abs. 2 VgV.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Annekatrin Holder
Internetadresse: www.bescha.bund.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bitte beachten Sie, dass es sich hier um ein rein elektronisches Verfahren handelt. Voraussetzung für Ihre Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de
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Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://www.evergabe-online.info/signaturen. Sie erhalten ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen unter http://www.evergabe-online.de und können das Angebot und die geforderten Nachweise auch nur dort elektronisch abgeben.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228/9499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228/9499-163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
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Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
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Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
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Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Quelle: OJS 2017/S 018-030081 (2017-01-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-04-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017/S 018-030081
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Erstellung von Pressespiegeln für die Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Extra-Regio NUTS 3 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.beschaffungsamt.de 🌏
Telefon: +49 228996101015 📞
Fax: +49 22899106101015 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 081-156757
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 018-030081
ABl. S-Ausgabe: 81

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Erstellung von Pressespiegeln
für die Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung.
Beschreibung der Optionen: Möglichkeit der Verlängerung viermal um jeweils ein weiteres Jahr.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Voraussichtliche Qualität der Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Gewichtung des Preises: 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-27 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.beschaffungsamt.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
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Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebsund Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die ntsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Quelle: OJS 2017/S 081-156757 (2017-04-24)