Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Büromobiliar

Landkreis Gießen – Der Kreisausschuss – Zentrales Vergabemanagement

Lieferung und Montage von Büromobiliar für die Verwaltung des Landkreises Gießen – Vergabe in 2 Losen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-11-02 Auftragsbekanntmachung
2018-05-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-11-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Büromöbel
Referenznummer: 96-10-369-16
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Montage von Büromobiliar für die Verwaltung des Landkreises Gießen – Vergabe in 2 Losen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Büromöbel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Gießen, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Gießen – Der Kreisausschuss – Zentrales Vergabemanagement
Postanschrift: Riversplatz 1 – 9
Postleitzahl: 35394
Postort: Gießen
Kontakt
Internetadresse: http://www.lkgi.de 🌏
E-Mail: vergabe@lkgi.de 📧
Telefon: +49 64193901892 📞
Fax: +49 64193901766 📠
URL der Dokumente: http://www.dtvp.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.dtvp.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-02 📅
Einreichungsfrist: 2017-12-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 212-440070
ABl. S-Ausgabe: 212

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Büromöbel (ohne Stühle)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Büromobiliar.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung kann nach Ablauf der 24-monatigen Grundlaufzeit durch den Auftraggeber optional 2 Mal mit einer Laufzeit von jeweils weiteren 12 Monaten verlängert werden.
Bezeichnung des Loses: Bürodrehstühle und Besucherstühle
Losnummer: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 35394 Gießen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es sind Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Aufträge aus den letzten drei Geschäftsjahren anzugeben. Hierfür stellen die Vergabeunterlagen ein Formular bereit. Es ist mindestens eine Referenz zu nennen. Zusätzliche Bescheinigungen des/der genannten Auftraggeber sind erwünscht.
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Ebenso ist eine Erklärung zur Qualitätssicherung zu machen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-12-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Riversplatz 1-9, 35394 Gießen, Gebäude E, Raum 306.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: www.dtvp.de 🌏
URL der Teilnahme: www.dtvp.de 🌏
URL der Dokumente: www.dtvp.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“.
Quelle: OJS 2017/S 212-440070 (2017-11-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Montage von Büromobiliar für die Verwaltung des Landkreises Gießen – Vergabe in 2 Losen
Gesamtwert des Auftrags: 155799.82 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Gemischt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 098-223318
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 212-440070
ABl. S-Ausgabe: 98

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Büromobiliar
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 35394 Gießen

Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium: Preis
Gewichtung der Kosten: 50
Kostenkriterium: Kriterien

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-18 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht …
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Quelle: OJS 2018/S 098-223318 (2018-05-24)