Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Archivkartons

Römisch-Germanisches Zentralmuseum

Rahmenvereinbarung für die Lieferung von ca. 100 000 Stück Archivkartons in verschiedenen Formaten für die dauerhafte Verpackung von archäologischem Sammlungsgut.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-07-27 Auftragsbekanntmachung
2018-03-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-07-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kartons
Referenznummer: RGZM-1-2017
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von ca. 100 000 Stück Archivkartons in verschiedenen Formaten für die dauerhafte Verpackung von archäologischem Sammlungsgut.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kartons 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Verarbeitetes Papier und Pappe 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Römisch-Germanisches Zentralmuseum
Postanschrift: Ernst-Ludwig-Platz 2
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: http://web.rgzm.de 🌏
E-Mail: ausschreibungkt@rgzm.de 📧
URL der Dokumente: http://www3.rgzm.de/umzug/kartonage/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-27 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 144-296756
ABl. S-Ausgabe: 144
Zusätzliche Informationen
Keine öffentliche Submission.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung zweiteiliger Stülpdeckelboxen in mindestens 48 verschiedenen Formaten.
Lieferung Stülpdeckelboxenunterteile ohne Deckel in mindestens 17 verschiedenen Formaten.
Lieferung Trennstege zu Stülpdeckelboxen in mindestens einem Format.
Anforderungen an die Materialqualität.
1. Einsatz von Wellpappe.
2. Anforderungen an das eingesetzte Papier nach DIN EN ISO 9706:2010-02:
2.1 Der Durchreißwiderstand des verwendeten Materials muss nach DIN EN ISO 9706:2010-02 (5.2) für die einzelnen Schichten bestimmt werden.
2.2 ph-Wert im neutralen bis alkalischen Bereich gemäß DIN EN ISO 9706:2010-02 (5.5) bei Werten zwischen 7,5 und 10.
2.3 Langzeitstabilität des pH-Wertes durch Alkali-Reserve nach DIN EN ISO 9706:2010-02 (5.3). Es wird vom Auftraggeber der zertifizierte Nachweis eines Zusatzes 2 %-4 % Calciumcarbonat im Herstellungsprozess gefordert.
2.4 Oxidationsbeständigkeit nach DIN EN ISO 9706:2010-02 (5.4): Kappa-Zahl kleiner 5 (siehe hierzu unten stehende über die DIN hinausgehende Mindestforderungen).
2.5 Nachweis der Alterungsbeständigkeit des eingesetzten Materials für die einzelnen Schichten wie unter DIN EN ISO 9706:2010-02 (6) aufgeführt durch jeweils einen Prüfbericht.
3. Anforderungen für Pappe und Schachteln nach DIN ISO 16245:2012-05 Typ A aufgeführt durch jeweils einen Prüfbericht je Proportionsgruppe:
3.1 Materialbeschaffenheit nach DIN ISO 16245:2012-05 (4.2).
3.2 Maximale Wasseraufnahmefähigkeit der Oberfläche der Wellpappe Cobb60 < 25 g/m
3.3 Klebstoff nach DIN ISO 16245:2012-05 (4.7) zur Verbindung aller Schichten ohne externe Weichmachungsmittel.
3.4 Farben dürfen wie in DIN ISO 16245:2012-05 (5.8) beschrieben nicht ausbluten.
4. Weitere oder darüber hinausgehende Forderungen an die Materialqualität:
4.1 Alle Schichten der Wellpappe müssen aus dem Rohstoff Papier aus 100 % gebleichter alpha-Cellulose bestehen. Ligninhaltige Rohstoffe und Recyclingfasern sind nicht zulässig.
4.2 Kappa-Zahl kleiner 3.
4.3 Chlorfreie Bleiche: ECF-Verfahren (elementary chlorine free) oder TCF-Verfahren (totally chlorine free).
4.4 Alle verwendeten Füllstoffe dürfen keine bekannten Material schädigenden Substanzen emittieren.
4.5 Oberflächenbeschaffenheit: Die Oberflächenbeschaffenheit muss geeignet sein, dass Etiketten dauerhaft auf ihr haften und Beschriftungen mit Bleistift haltbar und lesbar aufgebracht werden können. Die Oberfläche der Kaschierungen/ Deckschichten Vorder- und Rückseite muss trotzdem abriebfest und radierfähig sein.
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4.6 Zur Herstellung der Wellpappe dürfen keine gestrichenen Papiere verwendet werden.
4.7 Leimung im neutralen bis alkalischen Bereich mit pH-Werten zwischen 7,5 und 9,5 ohne Verwendung von Aluminiumsulfaten.
4.8 Nassfeste Verklebung der einzelnen Papierschichten.
4.9 Die nach innen weisende Schicht der Schachteln muss ungefärbt sein.
4.10 Die äußere Deckschicht soll in einem grauen Farbton komplett durchgefärbt sein. Aufgedruckte Farben auf der äußeren Deckschicht sind nicht zulässig.
4.11 Zertifizierung der Lebensdauer nach DIN 6738:2007-03 des Kartonagenmaterials nach DIN 6738 in der höchsten Lebensdauerklasse „LDK 24-85“ durch einen Prüfbericht.
Konstruktionsvorgaben:
1. Faltschachteln, die nach dem Aufrichten „geschlossene“ Körper bilden, d.h. keine überstehenden Laschen, Seiten etc. aufweisen.
2. Aufrichtung der Faltkartonagen ohne mechanische Verbindungselemente wie Klammern etc. Konstruktion nach Fefco 0330 M/A oder vergleichbar mit rein manueller Aufrichtung.
3. Ausreichend tiefe Rillung der umzulegenden Flächen. Das Rillen darf die Deckschichten nicht verletzten. Anders als in DIN ISO 16245:2012-05 (5.6) ist ein Einritzen der Faltkanten nicht zulässig.
4. An den umzulegenden Kanten darf es nicht zu einem Bruch der Kaschierung /Deckschicht kommen.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Optionale Verlängerung durch den Auftraggeber um weitere 12 Monate. Eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option seitens des Auftraggebers besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mainz.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Kopie der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nicht älter als vor 6 Monaten ausgestellt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung zum Jahresumsatz im Bereich Kartonagen (Spartenumsatz) für die Jahre 2014-2016.
2. Eigenerklärung zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung. Ein Nachweis der Versicherung ist vor Beauftragung ausschließlich von den hierfür vorgesehenen Bietern als Kopie der Versicherungspolice zu erbringen. Die Erklärung darf nicht älter als vor 6 Monaten ausgestellt sein.
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Mindeststandards:
1. Jahresumsatz: Diesbezügliche Mindestforderung ist der 0,5 fache Jahresumsatz des Angebotsgesamtpreises. Die Bewertung der Eignung dieses Kriteriums erfolgt für Bietergemeinschaften kumulativ.
2. Betriebshaftpflichtversicherung: Diesbezügliche Mindestforderung sind die Mindestversicherungssummen von 2 000 000 EUR für Personenschäden pro Schadensfall und 2 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall. .
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Anbieterdarstellung zur Fachkunde.
2. Darstellung der Referenzen.
3. Eigenerklärung zur Verpflichtung auf das Datengeheimnis.
4. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Entrichtung der steuerlichen Abgaben.
5. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Abführung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.
6. Muster einer Stülpdeckelbox mit den in der Leistungsbeschreibung geforderten Material- und Konstruktionsvorgaben.
7. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt.
Mindeststandards:
Zu 1; Anbieterdarstellung zur Fachkunde: Eine der Spezialisierungen des Unternehmens oder des für die Durchführung der Leistungen vorgesehenen Unternehmensbereichs muss in der Herstellung oder im Handel von Archivkartonagen liegen.
Zu 2: Lieferung Archivkartonagen von insgesamt 60 000 Stück (Summe aus 3 Referenzen).
Die Bewertung der Eignung dieses Kriteriums erfolgt für Bietergemeinschaften kumulativ.

Verfahren
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-09-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Mainz.
Zusätzliche Informationen: Keine öffentliche Submission.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Flexibilität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität bezüglich der Übererfüllung der geforderten Mindeststandards
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Gewichtung des Preises: 50

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung des öffentlichen Rechts
Kontakt
Kontaktperson: David Ch. Schott
Dokumente URL: www3.rgzm.de/umzug/kartonage/ 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz: Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 613116-2234 📞
Fax: +49 613116-2113 📠
Quelle: OJS 2017/S 144-296756 (2017-07-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 051-112761
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 144-296756
ABl. S-Ausgabe: 51

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Einsatz von Wellpappe,
2.1 Der Durchreißwiderstand des verwendeten Materials muss nach DIN EN ISO 9706:2010-02 (5.2) für die einzelnen Schichten bestimmt werden,
2.2 ph-Wert im neutralen bis alkalischen Bereich gemäß DIN EN ISO 9706:2010-02 (5.5) bei Werten zwischen 7,5 und 10,
2.3 Langzeitstabilität des pH-Wertes durch Alkali-Reserve nach DIN EN ISO 9706:2010-02 (5.3). Es wird vom Auftraggeber der zertifizierte Nachweis eines Zusatzes 2 %-4 % Calciumcarbonat im Herstellungsprozess gefordert,
2.4 Oxidationsbeständigkeit nach DIN EN ISO 9706:2010-02 (5.4): Kappa-Zahl kleiner 5 (siehe hierzu unten stehende über die DIN hinausgehende Mindestforderungen),
3.1 Materialbeschaffenheit nach DIN ISO 16245:2012-05 (4.2),
3.3 Klebstoff nach DIN ISO 16245:2012-05 (4.7) zur Verbindung aller Schichten ohne externe Weichmachungsmittel,
4.1 Alle Schichten der Wellpappe müssen aus dem Rohstoff Papier aus 100 % gebleichter alpha-Cellulose bestehen. Ligninhaltige Rohstoffe und Recyclingfasern sind nicht zulässig,
4.2 Kappa-Zahl kleiner 3,
4.3 Chlorfreie Bleiche: ECF-Verfahren (elementary chlorine free) oder TCF-Verfahren (totally chlorine free),
4.4 Alle verwendeten Füllstoffe dürfen keine bekannten Material schädigenden Substanzen emittieren,
4.5 Oberflächenbeschaffenheit: Die Oberflächenbeschaffenheit muss geeignet sein, dass Etiketten dauerhaft auf ihr haften und Beschriftungen mit Bleistift haltbar und lesbar aufgebracht werden können. Die Oberfläche der Kaschierungen/ Deckschichten Vorder- und Rückseite muss trotzdem abriebfest und radierfähig sein,
Mehr anzeigen
4.6 Zur Herstellung der Wellpappe dürfen keine gestrichenen Papiere verwendet werden,
4.7 Leimung im neutralen bis alkalischen Bereich mit pH-Werten zwischen 7,5 und 9,5 ohne Verwendung von Aluminiumsulfaten,
4.8 Nassfeste Verklebung der einzelnen Papierschichten,
4.9 Die nach innen weisende Schicht der Schachteln muss ungefärbt sein,
4.10 Die äußere Deckschicht soll in einem grauen Farbton komplett durchgefärbt sein. Aufgedruckte Farben auf der äußeren Deckschicht sind nicht zulässig,
1. Faltschachteln, die nach dem Aufrichten „geschlossene“ Körper bilden, d.h. keine überstehenden Laschen, Seiten etc. aufweisen,
2. Aufrichtung der Faltkartonagen ohne mechanische Verbindungselemente wie Klammern etc. Konstruktion nach Fefco 0330 M/A oder vergleichbar mit rein manueller Aufrichtung,
3. Ausreichend tiefe Rillung der umzulegenden Flächen. Das Rillen darf die Deckschichten nicht verletzten. Anders als in DIN ISO 16245:2012-05 (5.6) ist ein Einritzen der Faltkanten nicht zulässig,
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mainz

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-01-02 📅
Quelle: OJS 2018/S 051-112761 (2018-03-12)