Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Getriebeersatzteilen (U-Bahn)

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR

Der Vertrag stellt eine Rahmenvereinbarung dar, auf deren Grundlage der Auftraggeber bedarfsweise
Einzelaufträge in Form von Abrufbestellungen zwecks Lieferung von Getriebeersatzteilen vergibt.
Die Rahmenvereinbarung verschafft dem AG ein Bestellrecht während der Vertragslaufzeit.
Den Vergabeunterlagen sind im Leistungsverzeichnis Zielmengen zu entnehmen, die der Planung
dienen und somit keine Abnahmegarantie begründen (siehe auch Ziffer II.2.4 dieser Bekanntmachung).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-10-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-10-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Teile für Getriebe und Antriebselemente
Referenznummer: FEM-SE1/8319/17
Kurze Beschreibung:
Der Vertrag stellt eine Rahmenvereinbarung dar, auf deren Grundlage der Auftraggeber bedarfsweise Einzelaufträge in Form von Abrufbestellungen zwecks Lieferung von Getriebeersatzteilen vergibt. Die Rahmenvereinbarung verschafft dem AG ein Bestellrecht während der Vertragslaufzeit. Den Vergabeunterlagen sind im Leistungsverzeichnis Zielmengen zu entnehmen, die der Planung dienen und somit keine Abnahmegarantie begründen (siehe auch Ziffer II.2.4 dieser Bekanntmachung).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Teile für Getriebe und Antriebselemente 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Teile für Getriebe und Antriebselemente 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bvg.de 🌏
E-Mail: einkauf.1@bvg.de 📧
URL der Dokumente: http://www.bvg.de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-13 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 200-412341
ABl. S-Ausgabe: 200
Zusätzliche Informationen
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Vertrag stellt eine Rahmenvereinbarung dar, auf deren Grundlage der Auftraggeber bedarfsweise
Einzelaufträge in Form von Abrufbestellungen zwecks Lieferung von Getriebeersatzteilen vergibt.
Die Rahmenvereinbarung verschafft dem AG ein Bestellrecht während der Vertragslaufzeit.
Den Vergabeunterlagen sind im Leistungsverzeichnis Zielmengen zu entnehmen, die der Planung
dienen und somit keine Abnahmegarantie begründen (siehe auch Ziffer II.2.4 dieser Bekanntmachung).
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Getriebeersatzteilen (U-Bahn)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Losvergabe > 37 Materialien = 37 Lose (u. a. Hohlwelle, Stirnrad, Zahnradsatz)
Kategorisierung > Für jedes Los wurde eine Kategorisierung vorgenommen und
gibt somit die Wertbarkeit des angebotenen Fabrikats vor:
Kategorie 1: Originalersatzteil / zugelassenes Fabrikat <> Material entspricht der Erstausrüstung /
dem zugelassenen Fabrikat gemäß Einkaufsbestelltext
Kategorie 2: gleichwertig mit Originalersatzteil / zugelassenes Fabrikat <> Material entspricht hinsichtlich
Spezifikation und Produktionsnorm den Vorgaben des Fahrzeugherstellers / dem zugelassenen Fabrikat
Kategorie 3: Fertigung nach BVG-Zeichnung <> Material entspricht hinsichtlich der technischen Parameter
der überlassenen BVG-Zeichnung.
Dauer: 22 Monate
Beschreibung der Optionen:
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung um weitere
12 Monate fortzuführen (genaueres siehe Vergabeunterlagen).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR, Unternehmensbereich U-Bahn, Lager 21, Türkenstraße 6-7 in 13349 Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs u. a. folgende Unterlagen/Angaben einzureichen
(Formular „Eigenerklärung zur Eignung“):
— Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
— Nachweis über die Eintragung in einem Berufsregister,
— Nachweis über die Eintragung im Handelsregister,
— Nachweis über die Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben.
Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige
Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte
Übersetzung beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Finanziell leistungsfähig ist ein Unternehmen, wenn es über hinreichend Finanzmittel verfügt,
sodass es seinen laufenden Verpflichtungen gegenüber seinem Personal, dem Staat und
sonstigen Gläubigern nachkommen kann.
Der Bieter hat im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs u. a. folgende Unterlagen/Angaben einzureichen
(Formular „Eigenerklärung zur Eignung“):
— Nachweis über den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflicht.
Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige
Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte
Übersetzung beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Technisch leistungsfähig ist ein Unternehmen, dass über die technischen Mittel verfügt,
um einen Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen zu können.
Zur technischen Leistungsfähigkeit zählt auch die Fachkunde eines Unternehmens.
Als fachkundig ist ein Unternehmen anzusehen, dessen Mitarbeiter über die notwendige
Sachkenntnis und Erfahrung verfügen, um die ausgeschriebene Leistung fachgerecht
ausführen zu können.
Der Bieter hat im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs u. a. folgende Unterlagen/Angaben einzureichen
(Formular „Eigenerklärung zur Eignung“):
— Nachweis über Referenzen zu vergleichbaren Aufträgen,
— Nachweis über die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Mitarbeiter.
Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige
Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte
Übersetzung beizufügen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Siehe hierzu Ziffer III.1.1 + III.1.2 + III.1.3 dieser Bekanntmachung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Entfällt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Keine Vorgabe.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, müssen mit ihrem Teilnahmeantrag bzw.
mit ihrem Angebot aussagekräftige Nachweise vorlegen, die belegen, dass sie in der Lage sind,
den ausgewiesenen Auftrag so wie gefordert zu erbringen. Es wird darauf hingewiesen, dass das
Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Berlin AVG) sowie die Frauenförderverordnung (FFV)
in der jeweils geltenden Fassung zwingend einzuhalten sind.

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Für diese Vergabe ist keine Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw.
Teilnahme aufgefordert werden, vorgesehen.
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 4
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-11-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-28 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bereich Einkauf / Materialwirtschaft // Abteilung Strategischer Einkauf
Internetadresse: www.bvg.de 🌏
Dokumente URL: www.bvg.de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben 🌏
URL der Dokumente: www.bvg.de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen
Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die
Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen
Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag
in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle
vorzuhalten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 107, Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag ist unzulässig,
soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Der Antrag ist außerdem
unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung bzw.
den Unterlagen genannten Frist zur Bewerbung bzw. in den Vergabeunterlagen genannten Angebotsfrist
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Unzulässig ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß
§ 107, Abs. 3 Nr. 4 GWB auch dann, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 200-412341 (2017-10-13)