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4) Straßenbauprojekte (z. B. Neuplanung, Grundinstandsetzung, Deckensanierung, unter laufendem Betrieb, unter Vollsperrung) an innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen (keine Bundesautobahnen, keine außerstädtischen Schnell- oder Landesstraßen) mit Baukosten größer als 1 Mio. EUR (brutto) UND örtliche Bauüberwachung UND Leistungsphasen 8 und 9 (Leistungsphase 9 muss abgeschlossen sein = VOB- Abnahme hat stattgefunden): 1 Projekt = max. 2 Punkte, 2 Projekte = max. 4 Punkte, 3 und mehr Projekte = max. 6 Punkte; (insgesamt max. 6 Punkte); Hinweis: jedes Projekt zu 4) wird wie folgt bewertet: 1 Punkt, wenn die Leistungsphasen 8 und 9 (Leistungsphase 9 muss abgeschlossen sein = VOB- Abnahme hat stattgefunden) erbracht wurden; 1 Punkt, wenn die besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung erbracht wurden). (...)
— erbrachte Leistungsphasen gem. HOAI 2013. Die Leistungsphasen 8 und 9 sowie die besonderen Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung müssen innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag 1.1.20112) abgeschlossen worden sein. Als abgeschlossen gelten Referenzen, bei denen in der Leistungsphase 9 die VOB- Abnahme stattgefunden hat. Die Leistungen der Leistungsphasen 8 und 9 und der besonderen Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung können jedoch früher (Stichtag 1.1.2012) begonnen worden sein,
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