Bei dem unter II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) und bei V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) handelt es sich um den geschätzten Auftragswert. Der genaue Auftragswert, zu dem der Auftrag vergeben wurde, ist als Geschäftsgeheiminis des bezuschlagten Unternehmens einzustufen. Daher wird der endgültige Auftragswert nicht mitgeteilt.