Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung, Aufbau, Einrichtung und Betrieb eines Baggage Reconciliation Systems (BRS) inklusive Wartung und Support

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung, Aufbau, Einrichtung, Betrieb, Support eines Baggage Reconciliation Systems (BRS) gemäß IATA RP1800 Section 5.4 inklusive Field-Service u. Hotline (First-, Second- und Third-Level Support) im Rahmen der Vertragslaufzeit mit
— Flugplandatenschnittstelle (TCP/IP) zur Anbindung an die Datenbank des Flughafens (AODB) des Auftraggebers (AG);
— Anbindung an das Baggage System Interface (BSI) des AG zur Anbindung von Departure Control System (DCS) Hosts der Airlines sowie der Gepäckförderanlagen (GFA) des AG;
— ggf. Integration von automatischen Gepäckscannern des AG;
— Empfang, Verarbeitung, Versand von Baggage Information Messages (BIM) gemäß IATA RP 1745 zwischen DCS, GFA und BRS;
— Konzeption, Abstimmung, Durchführung aller notwendigen Systemschulungen (Train-the-Trainer)
und mit mindestens 15 und bis zu ca. 40 Workstations sowie mit mindestens 150 und bis zu ca. 250 Handheld Scanner Terminals mit Datenkommunikation ĂĽber WLAN u. aktuelle Mobilfunkstand.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-04-24 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-04-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Referenznummer: EA-2017-144
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung, Aufbau, Einrichtung, Betrieb, Support eines Baggage Reconciliation Systems (BRS) gemäß IATA RP1800 Section 5.4 inklusive Field-Service u. Hotline (First-, Second- und Third-Level Support) im Rahmen der Vertragslaufzeit mit — Flugplandatenschnittstelle (TCP/IP) zur Anbindung an die Datenbank des Flughafens (AODB) des Auftraggebers (AG); — Anbindung an das Baggage System Interface (BSI) des AG zur Anbindung von Departure Control System (DCS) Hosts der Airlines sowie der Gepäckförderanlagen (GFA) des AG; — ggf. Integration von automatischen Gepäckscannern des AG; — Empfang, Verarbeitung, Versand von Baggage Information Messages (BIM) gemäß IATA RP 1745 zwischen DCS, GFA und BRS; — Konzeption, Abstimmung, Durchführung aller notwendigen Systemschulungen (Train-the-Trainer) und mit mindestens 15 und bis zu ca. 40 Workstations sowie mit mindestens 150 und bis zu ca. 250 Handheld Scanner Terminals mit Datenkommunikation über WLAN u. aktuelle Mobilfunkstand.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot fĂĽr alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Ă–ffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 – Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de đź“§
Fax: +49 306091-70641 đź“ 
URL der Dokumente: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-24 đź“…
Einreichungsfrist: 2017-05-29 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 083-161757
ABl. S-Ausgabe: 83
Zusätzliche Informationen
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen/Systeme,die innerhalb des Sicherheitsbereiches nach §8 LuftSiG sind. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Flughafenbetriebs werden die Auftrags-bzw. Vergabeunterlagen(VU) nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt. Der AG wird die VU erst mit „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ zur Verfügung stellen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung, Aufbau, Einrichtung, Betrieb, Support eines Baggage Reconciliation Systems (BRS) gemäß IATA RP1800 Section 5.4 inklusive Field-Service u. Hotline (First-, Second- und Third-Level Support) im Rahmen der Vertragslaufzeit mit
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— Flugplandatenschnittstelle (TCP/IP) zur Anbindung an die Datenbank des Flughafens (AODB) des Auftraggebers (AG);
— Anbindung an das Baggage System Interface (BSI) des AG zur Anbindung von Departure Control System (DCS) Hosts der Airlines sowie der Gepäckförderanlagen (GFA) des AG;
— ggf. Integration von automatischen Gepäckscannern des AG;
— Empfang, Verarbeitung, Versand von Baggage Information Messages (BIM) gemäß IATA RP 1745 zwischen DCS, GFA und BRS;
— Konzeption, Abstimmung, Durchführung aller notwendigen Systemschulungen (Train-the-Trainer)
und mit mindestens 15 und bis zu ca. 40 Workstations sowie mit mindestens 150 und bis zu ca. 250 Handheld Scanner Terminals mit Datenkommunikation ĂĽber WLAN u. aktuelle Mobilfunkstand.
Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung, Aufbau, Einrichtung und Betrieb und Support eines Baggage Reconciliation Systems (BRS) gemäß IATA RP1800 Section 5.4 inklusive Field-Service und Hotline (First-, Second- und Third-Level Support) im Rahmen der Vertragslaufzeit mit
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— Empfang, Verarbeitung und Versand von Baggage Information Messages (BIM) gemäß IATA RP 1745 zwischen DCS, GFA und BRS;
— Konzeption, Abstimmung und Durchführung aller notwendigen Systemschulungen (Train-the-Trainer);
und mit mindestens 15 und bis zu ca. 40 Workstations inklusive der folgenden Komponenten in Variation (hier mit unterschiedlicher Zusammenstellung der Komponenten je Workstation):
— PC mit Monitor, Tastatur und Maus;
— Laserdrucker;
— Gepäcklabeldrucker, (BTP);
— Laser-Barcode-Handscanner
sowie mit mindestens 150 und bis zu ca. 250 Handheld Scanner Terminals mit Datenkommunikation über WLAN und aktuelle Mobilfunkstandards und weitere Komponenten, Kleinteile und Zubehör.
Das Gesamtsystem ist auf folgende Leistungsdaten auszulegen:
— bis zu ca. 150 000 zu bearbeitende individuelle Gepäckstücke pro Tag (Abflug und Ankunft);
— bis zu ca. 15 000 zu bearbeitende individuelle Gepäckstücke in einer Spitzenstunde.
Das BRS muss spezielle Mindestfunktionalitäten gemäß der AG vorgegebenen Leistungsbeschreibung erfüllen, u. a.
— Erfassung von Standort und Zeitpunkt jedes Gepäckstücks beim jeweiligen Bearbeitungsschritt;
— Tracking der Gepäckstücke mittels Standortbuchungen und Zeitstempeln aus BRS und angeschlossenen Systemen;
— Möglichkeit der Definition beliebiger Standorte (Trackingpoints) durch den Bediener;
— Austausch dieser Tracking-Daten mit dem Leitrechner der Gepäckförderanlage des AG;
— Umfassende Reporting- und Statistik-Funktionen zur Auswertung der vorliegenden Daten.
Bereitstellung durch AG:
— Aktive und passive lokale Netzwerkinfrastruktur (LAN, WLAN);
— Stromversorgung 230V;
— Möbelstücke für Workstation-PCs, Laserdrucker und BTPs;
— falls notwendig Serverraum / Datacenter mit Platz für die notwendige Serverhardware.
Zum jetzigen Zeitpunkt geht der Auftraggeber davon aus, dass zum Leistungsbeginn die Mindestanzahl von 15 Workstations und 150 Handheld Scanner Terminals benötigt wird.
Der Betrieb muss mindestens 5 Jahre ab Vertragsbeginn sichergestellt werden zuzüglich der optionalen Verlängerungen von maximal 24 Monaten.
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe II.2.11).
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) um bis zu 24 Monate nach Ende der anfänglichen Laufzeit verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
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Zusätzliche Informationen:
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen/Systeme,die innerhalb des Sicherheitsbereiches nach §8 LuftSiG sind. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Flughafenbetriebs werden die Auftrags-bzw. Vergabeunterlagen(VU) nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt. Der AG wird die VU erst mit „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ zur Verfügung stellen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughäfen Berlin Brandenburg TXL, SXF, BER.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BWG) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BWG sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
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1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2)
Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 6 Monate). Soweit keine Eintragung im Handelsregister vorliegt, ist ein vergleichbarer Existenznachweis vorzulegen.
3)
Unterschriebene Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie – soweit anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Unterschriebene Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
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4)
Sofern eine Bewerbung als BWG erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BWG unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BWG, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
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Der AG stellt hierzu das Formblatt BWG-Erklärung zur Verfügung.
BWG haben in obiger BWG-Erklärung oder als Anlage zur BWG-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der BWG bzw. der Vertreter der BWG haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BWG bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
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5)
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem Teilnahmeantrag die in Ziff. III.1.1 dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise vorzulegen.
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Der AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmer-Erklärung zur Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BWG sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
Die Umsatzangaben für 1) und 2) sind für jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des laufenden Geschäftsjahres anzugeben
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1)
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2)
Erklärung über die Umsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit diese Umsätze Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, dargestellt als Umsatz vergleichbarer Leistungen im jeweiligen Geschäftsjahr.
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Mindeststandards:
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BWG in Höhe von 2.900.000 EUR (netto), der in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre erzielt worden sein muss. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
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Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BWG zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BWG sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BWG zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
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Der AG stellt hierzu das Formblatt Verpflichtungserklärung zur Verfügung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.)
Es ist mindestens eine Referenz vom Bewerber/BWG aufzufĂĽhren und zu beschreiben, bei der vergleichbare Leistungen (Pkt. II.1.4 und II.2.4) innerhalb der letzten 5 Jahre, mithin nach April 2012, erbracht wurden.
Bei Vorlage von mehr als einer Referenz hat der Bewerber/BWG eindeutig zu kennzeichnen, welche Referenz fĂĽr die PrĂĽfung der Mindestanforderungen gem. Punkt III.1.3. 1. Ziffer 1.1), herangezogen werden soll.
2.)
Nennung des verantwortlichen Projektleiters des Bewerbers/BWG, welche im gesamten Vertragszeitraum fĂĽr die Projektleitung und fĂĽr die Implementierung des BRS vorgesehen sind.
Anzugeben ist dabei die berufliche Qualifikation anhand von persönlichen Referenzen. Zudem kann bspw. auch ein anonymisierter Lebenslauf dem Teilnahmeantrag beigefügt werden, in dem die konkreten Aufgaben und Funktionsbereiche dieser Person beispielhaft in Kurzform erläutert werden.
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Die Darstellung der Unternehmensreferenzen [vgl. Punkt III.1.3 Ziffer 1.) und 1.1)] und Referenzen Ansprechpartner/Projektleiter [vgl. Punkt III.1.3 Ziffer 2.), 2.1. und 2.2)] hat in Tabellenform zu erfolgen. HierfĂĽr stellt der der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/zur VerfĂĽgung, das von den Bewerbern/BWG genutzt werden soll.
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Je Unternehmensreferenz [vgl. Punkt III.1.3 Ziffer 1.) und 1.1)ff] sind folgende Daten anzugeben:
— Name und Adresse des Auftraggebers
— Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber, ggf. mit Telefonnummer des Ansprechpartners
— Ausführungszeitraum der erbrachten Leistung
— Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen
— Anzahl an Workstations u. Handheld Scanner Terminals, die je Referenz betrieben werden.
— Benennung und Beschreibung des stattgefundenen Field-Services inklusive der Angabe der Wiederherstellungszeiten (der Fieldservice muss nicht vom Bewerber/BWG selbst ausgeführt worden sein)
— Benennung und Beschreibung des Helpdesk und des durchgeführten Service-Level (Second-Level und/oder Third-Level) inklusive Laufzeit und Erreichbarkeitszeiten unter expliziter Angabe der mit dem Kunden vereinbarten Wiederherstellungszeiten
Je Referenz fĂĽr den Ansprechpartner/Projektleiter [vgl. Punkt III.1.3 Ziffer 2.) und 2.1.)ff] sind folgende Daten anzugeben:
— Anzahl an Workstations und Handheld Scanner Terminals, die je Referenz betrieben werden.
Sofern der Bewerber/BWG zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.1.3. auch für den Dritten /Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen („Verpflichtungserklärung“).
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Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Mindeststandards:
1.1)
Es gelten nachfolgend aufgefĂĽhrte Mindestanforderungen:
Bei der mindestens einen Referenz muss es sich um einen Auftrag gehandelt haben, bei dem an Flughäfen:
a. ein Baggage Reconciliation System mit
b. mindestens 5 Workstations und
c. mindestens 30 Handheld Scanner Terminals zur VerfĂĽgung gestellt, in Betrieb genommen und
d. mindestens 6 Monate betriebsbereit gehalten wurden.
e) und ein Helpdesk (Second- und/oder Third-Level-Support) mit einer Erreichbarkeit von 24/7 und
f) einer Wiederherstellungszeit von
f1) 120 Minuten fĂĽr zentrale Komponenten (Core/Server) und
f2) Next Business Day fĂĽr dezentrale Komponenten (z.B. Handheld Scanner Terminals) und
g) einer Abstimmung mit dem Field-Service (First-Level-Support) und
h) wurde / wird fĂĽr einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten geleistet.
Die NichterfĂĽllung dieser vorgenannten aufgefĂĽhrten Mindestanforderungen Punkt III.1.3. Ziffer 1.1.) a) bis h) fĂĽhrt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
2.1 .)
Es gelten fĂĽr den benannten Projektleiter, nachfolgend aufgefĂĽhrte Mindestanforderungen:
a) Erfahrungen in der Projektleitung fĂĽr die erfolgreiche Implementierung von mindestens einem vergleichbaren BRS innerhalb der letzten 5 Jahr, mithin nach April 2012.
Vergleichbare BRS sind die, die mindestens BRS-Systeme mit 5 Workstations und 30 Handheld Scanner Terminals nachweisen.
b) Beherrschung der deutschen oder englischen Sprache in Wort und Schrift.
Sofern der Ansprechpartner des Teilnahmeantrages eine der Mindestanforderungen gem. Punkt III.1.3. Ziffer 2.1.) a) und b) nicht erfĂĽllt, fĂĽhrt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der AG prüft bei den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise III.1.1 bis III.1.3.
Stufe 2: Vorliegen von AusschlussgrĂĽnden inkl. ErfĂĽllung der Mindestanforderungen.
Stufe 3: Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber/BWG eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. Nur die geeigneten Bewerber werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
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Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen.
AuftragsausfĂĽhrung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bedingungen fĂĽr die VertragserfĂĽllung:
Der Dienstleister muss zur AusfĂĽhrung im Leistungszeitraum folgende Voraussetzungen erfĂĽllen:
a) Das einzusetzende Personal muss zu Beginn des Leistungszeitraums gemäß § 7 LuftSiG erfolgreich sicherheitsüberprüft sein.
b) Vorlage einer Betriebshaftpflichtversicherung bei Auftragsbeginn mit einer Deckung von mindestens 5 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden innerhalb des Sicherheitsbereiches, mindestens EUR 2 Mio. für Personen- und Sachschäden außerhalb des Sicherheitsbereiches, incl. in beiden Fällen 500 000 EUR für Vermögensschäden. Sofern der Auftragnehmer eine Fahrgenehmigung im Sicherheitsbereich zur Leistungserbringung benötigt, hat er hierfür eine Deckungssumme für die Kfz-Haftpflichtversicherung in Höhe von 100 000 000 EUR vorzuhalten, bzw. abzuschließen.
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c) Die Beherrschung der deutschen oder englischen Sprache in Wort und Schrift fĂĽr den einzusetzenden Projektleiter ist Voraussetzung.
Alle o.g. Bedingungen müssen während des gesamten Leistungszeitraums vorliegen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Ă–ffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏
Dokumente URL: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1)
Der AG fĂĽhrt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB u. der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben – *kein Angebot*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
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2)
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA-2017-144 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 12.5.2017, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
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3)
Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA unterzeichnet ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BWG oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BWG beizufügen.
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4)
Die TNA u. deren Anlagen sind dreifach (ein Original, 2 Kopien) in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2017-144 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der TNA eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem TNA zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Hierzu ist das auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu verwenden.
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5)
Dem TNA sind zudem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften u. virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des TNA versichert der Bewerber bzw. die BWG, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich u. mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
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6)
Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
8)
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
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9)
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurĂĽckgesandt u. verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
10)
Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium fĂĽr Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1617 📞
Fax: +49 331866-1652 đź“ 
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren:
1.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
3.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4.
Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
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5.
Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Quelle: OJS 2017/S 083-161757 (2017-04-24)