Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung, Aufbau, Einrichtung und Betrieb von Self Service Equipment (in Form von Self Service Kiosken und Self Service Bag Drops) ohne LAN Komponenten inklusive Service
Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung, Aufbau, Einrichtung u. Betrieb eines Self Service Systems (in Form v. Self Service Kiosken u. Self Service Bag Drops) gemäß IATA RP 1701f, 1706c u. 1741 ohne LAN Komponenten inklusive Service u. Support (1st, 2nd u. 3rd Level Support) u. Anbindung an die Departure Control Systeme der operierenden Airlines/Abfertiger mit mind. 20 Self Service Kiosken (SSK) bis maximal 320 Stück u. mind.10 bis zu maximal 180 Self Service Bag Drops (SSBD) gemäß IATA RP 1701f, 1706c und 1741. Für den Probebetrieb am BER müssen bereits Teile des Systems zur Verfügung gestellt u. betrieben werden. Die vollständige Leistungserbringung beginnt nach Abnahme der vollständigen erfolgreichen Funktionstests durch den AG. Zum jetzigen Zeitpunkt geht der AG davon aus, dass zum Vertragsbeginn die o. g. Mindestanzahl an Automaten benötigt wird. Der Betrieb muss mindestens 4 Jahre ab Vertragsbeginn sichergestellt werden zuzüglich der optionalen Verlängerung von max. 36 Monaten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-20.
Auftragsbekanntmachung (2017-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von automatischen Check-in-Einrichtungen auf Flughäfen
Referenznummer: EA-2017-032
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung, Aufbau, Einrichtung u. Betrieb eines Self Service Systems (in Form v. Self Service Kiosken u. Self Service Bag Drops) gemäß IATA RP 1701f, 1706c u. 1741 ohne LAN Komponenten inklusive Service u. Support (1st, 2nd u. 3rd Level Support) u. Anbindung an die Departure Control Systeme der operierenden Airlines/Abfertiger mit mind. 20 Self Service Kiosken (SSK) bis maximal 320 Stück u. mind.10 bis zu maximal 180 Self Service Bag Drops (SSBD) gemäß IATA RP 1701f, 1706c und 1741.
Für den Probebetrieb am BER müssen bereits Teile des Systems zur Verfügung gestellt u. betrieben werden. Die vollständige Leistungserbringung beginnt nach Abnahme der vollständigen erfolgreichen Funktionstests durch den AG.
Zum jetzigen Zeitpunkt geht der AG davon aus, dass zum Vertragsbeginn die o. g. Mindestanzahl an Automaten benötigt wird.
Der Betrieb muss mindestens 4 Jahre ab Vertragsbeginn sichergestellt werden zuzüglich der optionalen Verlängerung von max. 36 Monaten.
Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung, Aufbau, Einrichtung u. Betrieb eines Self Service Systems (in Form v. Self Service Kiosken u. Self Service Bag Drops) gemäß IATA RP 1701f, 1706c u. 1741 ohne LAN Komponenten inklusive Service u. Support (1st, 2nd u. 3rd Level Support) u. Anbindung an die Departure Control Systeme der operierenden Airlines/Abfertiger mit mind. 20 Self Service Kiosken (SSK) bis maximal 320 Stück u. mind.10 bis zu maximal 180 Self Service Bag Drops (SSBD) gemäß IATA RP 1701f, 1706c und 1741.
Für den Probebetrieb am BER müssen bereits Teile des Systems zur Verfügung gestellt u. betrieben werden. Die vollständige Leistungserbringung beginnt nach Abnahme der vollständigen erfolgreichen Funktionstests durch den AG.
Zum jetzigen Zeitpunkt geht der AG davon aus, dass zum Vertragsbeginn die o. g. Mindestanzahl an Automaten benötigt wird.
Der Betrieb muss mindestens 4 Jahre ab Vertragsbeginn sichergestellt werden zuzüglich der optionalen Verlängerung von max. 36 Monaten.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 – Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de📧
Fax: +49 306091-70641 📠
URL der Dokumente: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/🌏
1.)Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2.)Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens EA-2017/-032 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 03.02.2017, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3.)Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA unterzeichnet ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BWG oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BWG beizufügen.
4.)Die TNA und deren Anlagen sind dreifach (ein Original, 2 Kopien) in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2017-032 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der TNA eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem TNA zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Hierzu ist das auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu verwenden.
5.)Dem TNA sind zudem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des TNA versichert der Bewerber bzw. die BewGe, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
6.)Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7.)Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
8.)Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
9)Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
10)Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig o. verändert wiedergegeben wird.
1.)Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2.)Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens EA-2017/-032 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 03.02.2017, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3.)Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA unterzeichnet ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BWG oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BWG beizufügen.
4.)Die TNA und deren Anlagen sind dreifach (ein Original, 2 Kopien) in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2017-032 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der TNA eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem TNA zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Hierzu ist das auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu verwenden.
5.)Dem TNA sind zudem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des TNA versichert der Bewerber bzw. die BewGe, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
6.)Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7.)Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
8.)Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
9)Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
10)Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig o. verändert wiedergegeben wird.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung, Aufbau, Einrichtung u. Betrieb eines Self Service Systems (in Form v. Self Service Kiosken u. Self Service Bag Drops) gemäß IATA RP 1701f, 1706c u. 1741 ohne LAN Komponenten inklusive Service u. Support (1st, 2nd u. 3rd Level Support) u. Anbindung an die Departure Control Systeme der operierenden Airlines/Abfertiger mit mind. 20 Self Service Kiosken (SSK) bis maximal 320 Stück u. mind.10 bis zu maximal 180 Self Service Bag Drops (SSBD) gemäß IATA RP 1701f, 1706c und 1741.
Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung, Aufbau, Einrichtung u. Betrieb eines Self Service Systems (in Form v. Self Service Kiosken u. Self Service Bag Drops) gemäß IATA RP 1701f, 1706c u. 1741 ohne LAN Komponenten inklusive Service u. Support (1st, 2nd u. 3rd Level Support) u. Anbindung an die Departure Control Systeme der operierenden Airlines/Abfertiger mit mind. 20 Self Service Kiosken (SSK) bis maximal 320 Stück u. mind.10 bis zu maximal 180 Self Service Bag Drops (SSBD) gemäß IATA RP 1701f, 1706c und 1741.
Für den Probebetrieb am BER müssen bereits Teile des Systems zur Verfügung gestellt u. betrieben werden. Die vollständige Leistungserbringung beginnt nach Abnahme der vollständigen erfolgreichen Funktionstests durch den AG.
Zum jetzigen Zeitpunkt geht der AG davon aus, dass zum Vertragsbeginn die o. g. Mindestanzahl an Automaten benötigt wird.
Der Betrieb muss mindestens 4 Jahre ab Vertragsbeginn sichergestellt werden zuzüglich der optionalen Verlängerung von max. 36 Monaten.
Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung, Aufbau, Einrichtung, Betrieb und Support eines Self Service Systems mit
— mindestens 20 Self Service Kiosken (SSK) bis maximal 320 Stück u.
— mindestens 10 bis zu maximal 180 Self Service Bag Drops (SSBD)
gemäß IATA RP1701f, 1706c und 1741 bestehend aus folgenden Komponenten in Variation/Konstellation:
— Bedieneinheit mit Touchoberfläche und inkl. Rechnereinheit mit:
o Integriertem Pass- und Bordkartenlesegerät,
o Integriertem Gepäckanhängerdrucker,
o Integriertem Thermodrucker (Receipt-Drucker),
— Und in Variation ggf. mit
o Integriertem Bordkartendrucker,
o Integriertem Bezahlmodul,
o Angeschlossener Gepäckwaage,
o Biometrischem Erkennungsverfahren.
Weitere Komponenten: Kleinteile u. Zubehör, wie zum Beispiel Druckerpapier (u. a. Bag Tag Rollen, Bordkartenpapier), Tinte etc.
Software-Komponenten: Schnittstelle zum BSI (Baggage Source Interface) des AG, Schnittstelle zur Gepäckförderanlage je Terminal sowie Schnittstellen zu den jeweiligen Airline Departure Control Systemen.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Optionale Verlängerung um max. 36 Monate.
Beschreibung der Optionen:
1. Der Auftraggeber behält sich optionale Verlängerungen um bis zu 36 Monate nach Ende der anfänglichen Laufzeit vor. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
1. Der Auftraggeber behält sich optionale Verlängerungen um bis zu 36 Monate nach Ende der anfänglichen Laufzeit vor. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
2. Der Auftraggeber behält sich die Ausstattung der Automaten in unterschiedlichen Variationen/Konstellationen vor (One Step-Verfahren und/ oder Two Step-Verfahren). Unterschiedliche Komponenten sind optional.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen BER und SXF.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BWG) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BWG sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BWG) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BWG sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2)
Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 6 Monate. Soweit keine Eintragung im Handelsregistervorliegt, ist ein vergleichbarer Existenznachweis vorzulegen.
3)
Unterschriebene Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie – soweit anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Unterschriebene Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
Unterschriebene Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie – soweit anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Unterschriebene Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
4)
Sofern eine Bewerbung als BWG erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BWG unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BWG, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Sofern eine Bewerbung als BWG erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BWG unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BWG, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Der AG stellt hierzu das Formblatt BewGe-Erklärung zur Verfügung.
BewGe haben in obiger BWG-Erklärung oder als Anlage zur BewGe-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der BWG bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BWG bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
BewGe haben in obiger BWG-Erklärung oder als Anlage zur BewGe-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der BWG bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BWG bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
5)
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z. B. Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem Teilnahmeantrag die in Ziff. III.1.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise vorzulegen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z. B. Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem Teilnahmeantrag die in Ziff. III.1.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise vorzulegen.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmer-Erklärung zur Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BWG) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
1)
Erklärung über den „Gesamtumsatz“ (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat anzugeben.
Mindeststandards:
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BWG in Höhe von 2.000.000 EUR (netto), der in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre erzielt worden sein muss. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BWG in Höhe von 2.000.000 EUR (netto), der in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre erzielt worden sein muss. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BWG sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BWG zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BWG sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BWG zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Der AG stellt hierzu das Formblatt Verpflichtungserklärung zur Verfügung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Es sind mindestens zwei Referenzen vom Bewerber/BWG aufzuführen und zu beschreiben, bei denen vergleichbare Leistungen (Pkt. II.1.4) innerhalb der letzten 3 Jahre, mithin seit Januar 2014, erbracht wurden.
Mindeststandards:
Es gelten nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen:
1.1) Als Mindestanforderung muss mindestens eine der eingereichten Referenzen Folgendes (innerhalb einer Referenz) erfüllen:
Es muss sich um mind. einen Auftrag gehandelt haben, bei dem an Flughäfen:
— die Applikation CUSS (Common Use Self Service) gemäß IATA RP1706c zur Verfügung gestellt und betrieben wird/ wurde,
— und mind. 6 Monate produktiv gewesen ist
— und mind. 2 Departure Control System-Hosts angebunden sind
— und mind. 20 Self Service Kiosks (SSKs),
— und mind. 5 Self Service Bag Drops (SSBDs).
1.2) Als Mindestanforderung muss mindestens eine der eingereichten Referenzen Folgendes (innerhalb einer Referenz) erfüllen:
— eine flughafeneigene Webapplikation zur Verfügung gestellt und betrieben haben sowie die DCS der Airlines und Handlingsagenten mit einer Webschnittstelle zum Beispiel gemäß CUWS Standard (Common Use Web Services gemäß IATA RP1701f und RP1741) angebunden haben,
— eine flughafeneigene Webapplikation zur Verfügung gestellt und betrieben haben sowie die DCS der Airlines und Handlingsagenten mit einer Webschnittstelle zum Beispiel gemäß CUWS Standard (Common Use Web Services gemäß IATA RP1701f und RP1741) angebunden haben,
— und mind. 2 Departure Control System-Hosts (Airline oder Handlingsagent) angebunden ist
— und mind. 5 SSKs
— und mind. 2 SSBD.
1.3) Als weitere Mindestanforderung muss mindestens eine der beiden unter 1.1) und 1.2) eingereichten Referenzen Folgendes (innerhalb einer Referenz) erfüllen:
Support für o.g. System
1.3.a) Mit einer Erreichbarkeit (ganzjährig) innerhalb 8:00-16:00,
1.3.b) und mit einer Wiederherstellungszeit NEXT BUSINESS DAY
1.3.c) und wurde / wird für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten geleistet.
2. Nennung des verantwortlichen Ansprechpartners des Bewerbers / BWG, welcher im gesamten Vertragszeitraum für die Projektleitung für die jeweilige Implementierung des Self Service Equipment vorgesehen ist. Anzugeben ist dabei die berufliche Qualifikation anhand von persönlichen Referenzen. Zudem kann bspw. auch ein anonymisierter Lebenslauf dem Teilnahmeantrag beigefügt werden, in dem die konkreten Aufgaben- und Funktionsbereiche dieser Person beispielhaft in Kurzform erläutert werden.
2. Nennung des verantwortlichen Ansprechpartners des Bewerbers / BWG, welcher im gesamten Vertragszeitraum für die Projektleitung für die jeweilige Implementierung des Self Service Equipment vorgesehen ist. Anzugeben ist dabei die berufliche Qualifikation anhand von persönlichen Referenzen. Zudem kann bspw. auch ein anonymisierter Lebenslauf dem Teilnahmeantrag beigefügt werden, in dem die konkreten Aufgaben- und Funktionsbereiche dieser Person beispielhaft in Kurzform erläutert werden.
2.1) Es gelten für den benannten Ansprechpartner nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen:
a) Erfahrungen in der Projektleitung für die erfolgreiche Implementierung von mindestens einem vergleichbaren Self Service Self Service Equipment innerhalb der letzten 3 Jahre, mithin nach Januar 2014.
— Vergleichbare Self Service Equipment sind die, die mindestens 20 SSKs mit entsprechender Systemüberwachung nachweisen
und
b) Beherrschung der deutschen und englischen Sprache in Wort und Schrift.
Die Nichterfüllung schon einer dieser vorgenannten aufgeführten Mindestanforderungen bei jeder der zwei für die Eignungsprüfung bestimmten Referenzen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
2.2) Die Darstellung der Unternehmensreferenzen sollte in Tabellenform erfolgen. Hierfür stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
2.2) Die Darstellung der Unternehmensreferenzen sollte in Tabellenform erfolgen. Hierfür stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Sofern der Bewerber/BWG zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.3. auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen („Verpflichtungserklärung“).
Sofern der Bewerber/BWG zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.3. auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen („Verpflichtungserklärung“).
Die Darstellung der Unternehmensreferenzen hat in Tabellenform zu erfolgen. Hierfür stellt der der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ BWG genutzt werden soll.
Die Darstellung der Unternehmensreferenzen hat in Tabellenform zu erfolgen. Hierfür stellt der der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ BWG genutzt werden soll.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der AG prüft bei den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise III.1.1 bis III.1.3.
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der Mindestanforderungen.
Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber/BWG eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. Nur die geeigneten Bewerber werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber/BWG eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. Nur die geeigneten Bewerber werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen.
Im Übrigen s. II.2.9.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
A) Das einzusetzende Personal muss zu Beginn des Leistungszeitraums gemäß § 7 LuftSiG erfolgreich sicherheitsüberprüft sein.
b) Vorlage einer Betriebshaftpflichtversicherung bei Auftragsbeginn mit einer Deckung von mindestens EUR 5 Mio. für Personen- und Sachschäden innerhalb des Sicherheitsbereiches, mindestens EUR 2 Mio. für Personen- und Sachschäden außerhalb des Sicherheitsbereiches, incl. in beiden Fällen EUR 500.000,-für Vermögensschäden.
b) Vorlage einer Betriebshaftpflichtversicherung bei Auftragsbeginn mit einer Deckung von mindestens EUR 5 Mio. für Personen- und Sachschäden innerhalb des Sicherheitsbereiches, mindestens EUR 2 Mio. für Personen- und Sachschäden außerhalb des Sicherheitsbereiches, incl. in beiden Fällen EUR 500.000,-für Vermögensschäden.
Sofern der Auftragnehmer eine Fahrgenehmigung im Sicherheitsbereich zur Leistungserbringung benötigt, hat er hierfür eine Deckungssumme für die Kfz-Haftpflichtversicherung in Höhe von 100 Mio. EUR vorzuhalten, bzw. abzuschließen.
c) Die Beherrschung der deutschen und englischen Sprache in Wort und Schrift für den einzusetzenden Ansprechpartner ist Voraussetzung.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber (AG) wird max. 5 Bewerber für das weitere Verfahren auswählen. Der AG behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften (BWG) die geforderten Anforderungen erfüllen, wird der AG die 5 zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber/ BWG auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der AG die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird der AG eine Bewertungsmatrix verwenden, welche die technische Leistungsfähigkeit (vgl. III.1.3) anhand der eingereichten Referenzen und der Angabe zum Ansprechpartner, widerspiegelt. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber/ BWG werden auch mehr als 5 Bewerber bzw. BWG für das weitere Verfahren ausgewählt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften (BWG) die geforderten Anforderungen erfüllen, wird der AG die 5 zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber/ BWG auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der AG die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird der AG eine Bewertungsmatrix verwenden, welche die technische Leistungsfähigkeit (vgl. III.1.3) anhand der eingereichten Referenzen und der Angabe zum Ansprechpartner, widerspiegelt. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber/ BWG werden auch mehr als 5 Bewerber bzw. BWG für das weitere Verfahren ausgewählt.
Hierbei kann ein Bewerber / eine BWG maximal 400 Punkte erreichen, die sich wie folgt auf die einzelnen Kriterien verteilen –
1. Für jede der zwei einzureichenden Referenzen:
— mit mehr als 2 DCS-Anbindungen können je Referenz 20 Punkte (in Summe max. 40 Punkte) erzielt werden;
2. Für eine weitere Referenz mit mindestens 20 Self Service Kiosken (SSK) über die als Mindestanforderung einzureichende Referenz mit 20 Self Service SSK können 10 Punkte erreicht werden (max. 10 Punkte)
3. Für jede der 2 einzureichenden Referenzen:
— mit mehr als 20 SSK können je Referenz 40 Punkte (in Summe max. 80 Punkte) erzielt werden;
— >20 SSK und <=30 SSKs = 20 Punkte
— >30 SSK = 40 Punkte
4. Für eine weitere Referenz mit mindestens 5 Self Service Bag Drops (SSBD) über die als Mindestanforderung einzureichende Referenz mit 5 Self Service SSBD können 10 Punkte erreicht werden (max. 10 Punkte)
5. Für jede der zwei einzureichenden Referenzen:
— mit mehr als 5 SSBD können je Referenz maximal 40 Punkte (in Summe max. 80 Punkte) erzielt werden;
— > 5 SSBDs und <=10 SSBD = 20 Punkte
— > 10 SSBD = 40 Punkte
6. Für eine weitere Referenz über die als Mindestanforderung einzureichende Referenz mit einer Support-Erreichbarkeit (ganzjährig) innerhalb 8:00-16:00 können 10 Punkte erreicht werden (max. 10 Punkte)
7. Für jede der zwei einzureichenden Referenzen:
— mit einer erweiterten Support-Erreichbarkeit können je Referenz maximal 40 Punkte (in Summe max. 80 Punkte) erreicht werden
— Erreichbarkeit von 6:00-22:00 Uhr = 20 Punkte
— Erreichbarkeit 24/7 = 40 Punkte
8. Für eine weitere Referenz über die als Mindestanforderung einzureichende Referenz mit einer Wiederherstellungszeit NEXT BUSINESS DAY können 10 Punkte erreicht werden (max. 10 Punkte)
9. Für jede der zwei einzureichenden Referenzen:
— mit einer kürzeren Wiederherstellungszeit können je Referenz maximal 40 Punkte (in Summe max. 80 Punkte) erreicht werden
— Wiederherstellungszeit von < 12 Stunden = 20 Punkte
— Wiederherstellungszeit von < 4 Stunden = 40 Punkte.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
1.)Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2.)Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens EA-2017/-032 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 03.02.2017, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
2.)Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens EA-2017/-032 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 03.02.2017, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3.)Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA unterzeichnet ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BWG oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BWG beizufügen.
3.)Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA unterzeichnet ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BWG oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BWG beizufügen.
4.)Die TNA und deren Anlagen sind dreifach (ein Original, 2 Kopien) in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2017-032 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der TNA eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem TNA zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Hierzu ist das auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu verwenden.
4.)Die TNA und deren Anlagen sind dreifach (ein Original, 2 Kopien) in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2017-032 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der TNA eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem TNA zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Hierzu ist das auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu verwenden.
5.)Dem TNA sind zudem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des TNA versichert der Bewerber bzw. die BewGe, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
5.)Dem TNA sind zudem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des TNA versichert der Bewerber bzw. die BewGe, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
6.)Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7.)Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
8.)Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
8.)Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
9)Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
10)Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig o. verändert wiedergegeben wird.
10)Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig o. verändert wiedergegeben wird.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1617📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
3.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4.
Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5.
Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Quelle: OJS 2017/S 017-028319 (2017-01-20)
Ergänzende Angaben (2017-02-06) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben