Die Stadt Würzburg beabsichtigt, einen externen Dienstleister mit der Wahrnehmung von IT Beratungs-und Betreuungsdienstleistungen für ihre Schulen zu beauftragen, damit dieser die Schulen im Bedarfsfall fachgerecht und zielorientiert unterstützt, um der permanenten Zunahme von IT-gestützten Unterrichtsmethoden und damit verbundener Erhöhung der Verfügbarkeitszeiten gerecht zu werden. Die Dienstleistungen müssen an den Schulen zu fest vereinbarten Zeiten zur Verfügung gestellt werden und dürfen keinerlei Unsicherheiten aufweisen. Es wird der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Beratungs-, Installations- und Servicedienstleistungen mit einem Auftragnehmer ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-08-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung und Reparatur von Informationstechnologieeinrichtungen
Referenznummer: bu01/2017
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Würzburg beabsichtigt, einen externen Dienstleister mit der Wahrnehmung von IT Beratungs-und Betreuungsdienstleistungen für ihre Schulen zu beauftragen, damit dieser die Schulen im Bedarfsfall fachgerecht und zielorientiert unterstützt, um der permanenten Zunahme von IT-gestützten Unterrichtsmethoden und damit verbundener Erhöhung der Verfügbarkeitszeiten gerecht zu werden. Die Dienstleistungen müssen an den Schulen zu fest vereinbarten Zeiten zur Verfügung gestellt werden und dürfen keinerlei Unsicherheiten aufweisen.
Es wird der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Beratungs-, Installations- und Servicedienstleistungen mit einem Auftragnehmer ausgeschrieben.
Die Stadt Würzburg beabsichtigt, einen externen Dienstleister mit der Wahrnehmung von IT Beratungs-und Betreuungsdienstleistungen für ihre Schulen zu beauftragen, damit dieser die Schulen im Bedarfsfall fachgerecht und zielorientiert unterstützt, um der permanenten Zunahme von IT-gestützten Unterrichtsmethoden und damit verbundener Erhöhung der Verfügbarkeitszeiten gerecht zu werden. Die Dienstleistungen müssen an den Schulen zu fest vereinbarten Zeiten zur Verfügung gestellt werden und dürfen keinerlei Unsicherheiten aufweisen.
Es wird der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Beratungs-, Installations- und Servicedienstleistungen mit einem Auftragnehmer ausgeschrieben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wartung und Reparatur von Informationstechnologieeinrichtungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Würzburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-08-16 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-19 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 158-327258
ABl. S-Ausgabe: 158
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Würzburg beabsichtigt, einen externen Dienstleister mit der Wahrnehmung von IT Beratungs-und Betreuungsdienstleistungen für ihre Schulen zu beauftragen, damit dieser die Schulen im Bedarfsfall fachgerecht und zielorientiert unterstützt, um der permanenten Zunahme von IT-gestützten Unterrichtsmethoden und damit verbundener Erhöhung der Verfügbarkeitszeiten gerecht zu werden. Die Dienstleistungen müssen an den Schulen zu fest vereinbarten Zeiten zur Verfügung gestellt werden und dürfen keinerlei Unsicherheiten aufweisen.
Die Stadt Würzburg beabsichtigt, einen externen Dienstleister mit der Wahrnehmung von IT Beratungs-und Betreuungsdienstleistungen für ihre Schulen zu beauftragen, damit dieser die Schulen im Bedarfsfall fachgerecht und zielorientiert unterstützt, um der permanenten Zunahme von IT-gestützten Unterrichtsmethoden und damit verbundener Erhöhung der Verfügbarkeitszeiten gerecht zu werden. Die Dienstleistungen müssen an den Schulen zu fest vereinbarten Zeiten zur Verfügung gestellt werden und dürfen keinerlei Unsicherheiten aufweisen.
Es wird der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Beratungs-, Installations- und Servicedienstleistungen mit einem Auftragnehmer ausgeschrieben.
Es wird der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Beratungs-, Installations- und Servicedienstleistungen für 33 Schulen der Stadt Würzburg mit einem Auftragnehmer ausgeschrieben. Die Rahmenvereinbarung soll eine Grundlaufzeit von 24 von Monaten mit einer 2 -maligen Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate haben. Es ist geschätzt, dass jährlich ca. 3 000 Stunden an den unterschiedlichen Schulstandorten anfallen werden.
Es wird der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Beratungs-, Installations- und Servicedienstleistungen für 33 Schulen der Stadt Würzburg mit einem Auftragnehmer ausgeschrieben. Die Rahmenvereinbarung soll eine Grundlaufzeit von 24 von Monaten mit einer 2 -maligen Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate haben. Es ist geschätzt, dass jährlich ca. 3 000 Stunden an den unterschiedlichen Schulstandorten anfallen werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 370 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: 2 mal um jeweils weitere 12 Monate.
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Würzburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug) nicht älter als 1 Jahr.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-09-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Quelle: OJS 2017/S 158-327258 (2017-08-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Würzburg beabsichtigt, einen externen Dienstleister mit der Wahrnehmung von IT Beratungs- und Betreuungsdienstleistungen für ihre schulen zu beauftragen, damit dieser die Schulen im Bedarfsfall fachgerecht und zielorientiert unterstützt, um der permanenten Zunahme von IT-gestützten Unterrichtsmethoden und damit verbundener Erhöhung der Verfügbarkeitszeiten gerecht zu werden. Die Dienstleistungen müssen an den Schulen zu fest vereinbarten Zeiten zur Verfügung gestellt werden und dürfen keinerlei Unsicherheiten aufweisen.
Es wird der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Beratungs-, Installations- und Servicedienstleistungen mit einem Auftraggeber beauftragt.
Die Stadt Würzburg beabsichtigt, einen externen Dienstleister mit der Wahrnehmung von IT Beratungs- und Betreuungsdienstleistungen für ihre schulen zu beauftragen, damit dieser die Schulen im Bedarfsfall fachgerecht und zielorientiert unterstützt, um der permanenten Zunahme von IT-gestützten Unterrichtsmethoden und damit verbundener Erhöhung der Verfügbarkeitszeiten gerecht zu werden. Die Dienstleistungen müssen an den Schulen zu fest vereinbarten Zeiten zur Verfügung gestellt werden und dürfen keinerlei Unsicherheiten aufweisen.
Es wird der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Beratungs-, Installations- und Servicedienstleistungen mit einem Auftraggeber beauftragt.
Gesamtwert des Auftrags: 231 600 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Stadt Würzburg beabsichtigt, einen externen Dienstleister mit der Wahrnehmung von IT Beratungs- und Betreuungsdienstleistungen für ihre schulen zu beauftragen, damit dieser die Schulen im Bedarfsfall fachgerecht und zielorientiert unterstützt, um der permanenten Zunahme von IT-gestützten Unterrichtsmethoden und damit verbundener Erhöhung der Verfügbarkeitszeiten gerecht zu werden. Die Dienstleistungen müssen an den Schulen zu fest vereinbarten Zeiten zur Verfügung gestellt werden und dürfen keinerlei Unsicherheiten aufweisen.
Die Stadt Würzburg beabsichtigt, einen externen Dienstleister mit der Wahrnehmung von IT Beratungs- und Betreuungsdienstleistungen für ihre schulen zu beauftragen, damit dieser die Schulen im Bedarfsfall fachgerecht und zielorientiert unterstützt, um der permanenten Zunahme von IT-gestützten Unterrichtsmethoden und damit verbundener Erhöhung der Verfügbarkeitszeiten gerecht zu werden. Die Dienstleistungen müssen an den Schulen zu fest vereinbarten Zeiten zur Verfügung gestellt werden und dürfen keinerlei Unsicherheiten aufweisen.
Es wird der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Beratungs-, Installations- und Servicedienstleistungen…
… mit einem Auftraggeber beauftragt.
… für 33 Schulen der Stadt Würzburg mit einem Auftragnehmer ausgeschrieben. Die Rahmenvereinbarung soll eine Grundlaufzeit von 24 Monaten mit einer 2maligen Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate haben. Es ist geschätzt, dass jährlich ca. 3000 Stunden an den unterschiedlichen Schulstandorten anfallen werden.
Beschreibung der Optionen:
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nu in den Beschaffungsunterlage aufgeführt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Würzburg
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-11-22 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 150, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.