Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber kalkuliert mit folgendem Stundenbedarf:
16.2.2018 – 31.12.2018 500 Stunden
1.1.2019 – 31.12.2019 240 Stunden
1.1.2020 – 31.12.2020 240 Stunden
1.1.2021 – 31.12.2021 1 120 Stunden
1.1.2022 – 15.02.2022 80 Stunden
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung des o.g. Bedarfs besteht nicht.
Der Leistungsabruf auf Stundenbasis durch den Auftraggeber steht unter dem Vorbehalt, dass für die entsprechenden Zeiträume Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die Rahmenvereinbarung (siehe Anlage 3b) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit jährlichen Obergrenzen gemäß der o.g. Aufteilung abgeschlossen.
Sollte dennoch in einem Jahr oder auf die gesamte Laufzeit gesehen ein höherer Stundenbedarf bestehen, erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der Stundenobergrenze auf Basis des bestehenden Stundensatzes und Vertrages