Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für Dienstleistungen von IT-Systemen / Soft- u. Hardware des Zutrittskontrollsystems (ZKS) vom Typ Primion des AG an den Standorten BER-Los 1 u. SXF / TXL-Los 2. Im Leistungsumfang werden für alle Bestandteile des ZKS Service und Entstörung im Third-Level-Support mit ihrer Instandsetzung (Wiederherstellung des Sollzustandes), Telefon-Hotline mit Störungsannahme, Rufbereitschaft 24/7, als Basis enthalten sein. Die Zentralsysteme befinden sich auf dem gesamten Campus BER u SXF / TXL. Leistungen des AN können jederzeit auf zentrale Anlagenteile auf BER u. SXF / TXL erweitert werden bzw. Leistungen des AN können aufgrund der Reduzierung der Anlagenteile gekürzt werden. Die Leistung muss mindestens 3 Jahre ab Vertragsbeginn sichergestellt werden zuzügl. der optionalen Verlängerungen von maximal 24 Monaten. Darüber hinaus hat der AG das Recht, weitere Leistungen aus dem Rahmenvertrag abzurufen, ohne dass daraus eine Abnahmeverpflichtung entsteht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-06.
Auftragsbekanntmachung (2017-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Mess-, Prüf- und Kontrollgeräten
Referenznummer: EA-2017-088
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für Dienstleistungen von IT-Systemen / Soft- u. Hardware des Zutrittskontrollsystems (ZKS) vom Typ Primion des AG an den Standorten BER-Los 1 u. SXF / TXL-Los 2.
Im Leistungsumfang werden für alle Bestandteile des ZKS
Service und Entstörung im Third-Level-Support mit ihrer Instandsetzung (Wiederherstellung des Sollzustandes),
Telefon-Hotline mit Störungsannahme,
Rufbereitschaft 24/7,
als Basis enthalten sein.
Die Zentralsysteme befinden sich auf dem gesamten Campus BER u SXF / TXL.
Leistungen des AN können jederzeit auf zentrale Anlagenteile auf BER u. SXF / TXL erweitert werden bzw. Leistungen des AN können aufgrund der Reduzierung der Anlagenteile gekürzt werden.
Die Leistung muss mindestens 3 Jahre ab Vertragsbeginn sichergestellt werden zuzügl. der optionalen Verlängerungen von maximal 24 Monaten.
Darüber hinaus hat der AG das Recht, weitere Leistungen aus dem Rahmenvertrag abzurufen, ohne dass daraus eine Abnahmeverpflichtung entsteht.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für Dienstleistungen von IT-Systemen / Soft- u. Hardware des Zutrittskontrollsystems (ZKS) vom Typ Primion des AG an den Standorten BER-Los 1 u. SXF / TXL-Los 2.
Im Leistungsumfang werden für alle Bestandteile des ZKS
Service und Entstörung im Third-Level-Support mit ihrer Instandsetzung (Wiederherstellung des Sollzustandes),
Telefon-Hotline mit Störungsannahme,
Rufbereitschaft 24/7,
als Basis enthalten sein.
Die Zentralsysteme befinden sich auf dem gesamten Campus BER u SXF / TXL.
Leistungen des AN können jederzeit auf zentrale Anlagenteile auf BER u. SXF / TXL erweitert werden bzw. Leistungen des AN können aufgrund der Reduzierung der Anlagenteile gekürzt werden.
Die Leistung muss mindestens 3 Jahre ab Vertragsbeginn sichergestellt werden zuzügl. der optionalen Verlängerungen von maximal 24 Monaten.
Darüber hinaus hat der AG das Recht, weitere Leistungen aus dem Rahmenvertrag abzurufen, ohne dass daraus eine Abnahmeverpflichtung entsteht.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 – Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de📧
Fax: +49 306091-70641 📠
URL der Dokumente: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/🌏
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die sich innerhalb d. Sicherheitsbereiches nach LuftSiG befinden. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Flughafenbetriebs werden daher die Auftrags-/Vergabeunterlagen (VU) nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben zur Verfügung gestellt. Der AG wird die VU erst mit „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ zur Verfügung stellen.
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die sich innerhalb d. Sicherheitsbereiches nach LuftSiG befinden. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Flughafenbetriebs werden daher die Auftrags-/Vergabeunterlagen (VU) nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben zur Verfügung gestellt. Der AG wird die VU erst mit „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ zur Verfügung stellen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für Dienstleistungen von IT-Systemen / Soft- u. Hardware des Zutrittskontrollsystems (ZKS) vom Typ Primion des AG an den Standorten BER-Los 1 u. SXF / TXL-Los 2.
Im Leistungsumfang werden für alle Bestandteile des ZKS
Service und Entstörung im Third-Level-Support mit ihrer Instandsetzung (Wiederherstellung des Sollzustandes),
Telefon-Hotline mit Störungsannahme,
Rufbereitschaft 24/7,
als Basis enthalten sein.
Die Zentralsysteme befinden sich auf dem gesamten Campus BER u SXF / TXL.
Leistungen des AN können jederzeit auf zentrale Anlagenteile auf BER u. SXF / TXL erweitert werden bzw. Leistungen des AN können aufgrund der Reduzierung der Anlagenteile gekürzt werden.
Die Leistung muss mindestens 3 Jahre ab Vertragsbeginn sichergestellt werden zuzügl. der optionalen Verlängerungen von maximal 24 Monaten.
Darüber hinaus hat der AG das Recht, weitere Leistungen aus dem Rahmenvertrag abzurufen, ohne dass daraus eine Abnahmeverpflichtung entsteht.
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung zur Instandhaltung Zutrittskontrollsystem am Standort BER Los 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1 – Zutrittskontrollsystem BER
Inhalt der hier zu vergebenden Leistung ist ein Rahmenvertrag für Dienstleistungen von IT-Systemen / Soft- und Hardware des Zutrittskontrollsystems (ZKS) vom Typ Primion des AG am Standort BER.
— Service und Entstörung im Third-Level-Support mit ihrer Instandsetzung (Wiederherstellung des Sollzustandes),
— Telefon-Hotline mit Störungsannahme,
— Rufbereitschaft 24/7,
Die Anlage für Los 1 umfasst folgende Komponenten des ZKS.
— 1 Managementsoftware
— 669 Zutrittskontrollzentralen
— 2.949 Tür/Verriegelungselemente
— 2.949 Magnetkontakte
— 3.121 Kartenleser
— 1.380 Schnittstellenkarte I8O8
— 668 Schnittstelle RS485
— 32 Schnittstelle R2D2
— 2.278 Offline-Zylinder
— 31 Tastatur-Leser
Die Zentralsysteme befinden sich auf dem gesamten Campus BER.
Leistungen des AN können jederzeit auf zentrale Anlagenteile auf dem Campus BER erweitert werden bzw. die Leistungen des AN können aufgrund der Reduzierung der Anlagenteile gekürzt werden.
Die Leistung muss mindestens 3 Jahre ab Vertragsbeginn sichergestellt werden zuzüglich der optionalen Verlängerungen von maximal 24 Monaten.
Darüber hinaus hat der AG das Recht, folgende Leistungen aus dem Rahmenvertrag abzurufen, ohne dass daraus eine Abnahmeverpflichtung entsteht:
Wartung (Bewahrung des Sollzustandes) inkl. ihrer Instandsetzung (Wiederherstellung des Sollzustandes)
Inspektion (Feststellung und Beurteilung des Istzustandes) inkl. Ihrer Instandsetzung (Wiederherstellung des Sollzustandes)
Service und Entstörung im First-Level-Support,
Service und Entstörung im Second-Level-Support und
Kleinstmodifikationen mit Anpassungen und Erweiterungen.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe II.2.11).
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) maximal um 24 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss jeweils bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) maximal um 24 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss jeweils bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Zusätzliche Informationen:
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die sich innerhalb d. Sicherheitsbereiches nach LuftSiG befinden. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Flughafenbetriebs werden daher die Auftrags-/Vergabeunterlagen (VU) nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben zur Verfügung gestellt. Der AG wird die VU erst mit „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ zur Verfügung stellen.
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die sich innerhalb d. Sicherheitsbereiches nach LuftSiG befinden. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Flughafenbetriebs werden daher die Auftrags-/Vergabeunterlagen (VU) nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben zur Verfügung gestellt. Der AG wird die VU erst mit „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ zur Verfügung stellen.
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung zur Instandhaltung Zutrittskontrollsystem an den Standorten SXF und TXL Los 2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2 – Zutrittskontrollsystem TXL/SXF
Inhalt der hier zu vergebenden Leistung ist ein Rahmenvertrag für Dienstleistungen von IT-Systemen / Soft- und Hardware des Zutrittskontrollsystems (ZKS) vom Typ Primion des AG an den Standorten SXF und TXL.
Im Leistungsumfang werden für alle Bestandteile des Zutrittskontrollsystems
Die Anlage für Los 2 umfasst folgende Komponenten des Zutrittskontrollsystems.
— 89 Zutrittskontrollzentralen
— 277 Tür/Verriegelungselemente
— 277 Magnetkontakte
— 336 Kartenleser
— 125 Schnittstellenkarte I8O8
— 87 Schnittstelle RS485
— 13 Schnittstelle R2D2
— 27 Tastatur-Leser
Die Zentralsysteme befinden sich auf dem gesamten Campus SXF und TXL.
Leistungen des AN können jederzeit auf zentrale Anlagenteile auf dem Campus SXF und TXL erweitert werden bzw. die Leistungen des AN können aufgrund der Reduzierung der Anlagenteile gekürzt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Flughafen BER, Schönefeld.
Berlin, Flughafen TXL
Schönefeld, Flughafen SXF.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BWG) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BWG sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BWG) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BWG sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2)
Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 6 Monate).
3)
Unterschriebene Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie – soweit anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Unterschriebene Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
Unterschriebene Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie – soweit anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Unterschriebene Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
4)
Sofern eine Bewerbung als BWG erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BWG unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BWG, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Sofern eine Bewerbung als BWG erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BWG unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BWG, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Der AG stellt hierzu das Formblatt BWG-Erklärung zur Verfügung.
BWG haben in obiger BWG-Erklärung oder als Anlage zur BWG-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der BWG bzw. der Vertreter der BWG haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BWG bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
BWG haben in obiger BWG-Erklärung oder als Anlage zur BWG-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der BWG bzw. der Vertreter der BWG haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BWG bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
5)
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem Teilnahmeantrag die in Ziff. xxx dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise vorzulegen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem Teilnahmeantrag die in Ziff. xxx dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise vorzulegen.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmer-Erklärung zur Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BWG sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
1)
Erklärung über den „Gesamtumsatz“ (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat anzugeben.
Mindeststandards:
Als „Mindestanforderung“ für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein entsprechender mittlerer „Gesamtjahresumsatz“ (netto) des Bewerbers/der BWG pro Los, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Los 1 (BER) – 600.000 Euro
Los 2 (TXL/SXF) – 115.000 Euro
Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung pro Los führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BWG zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BWG sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BWG zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BWG zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BWG sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BWG zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Der AG stellt hierzu das Formblatt Verpflichtungserklärung zur Verfügung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Bewerber/BewG müssen zu den nachfolgenden Punkte/Nachweise/Angaben erbringen/machen, die für die Eignung pro Los erforderlich sind.
1.) Es ist mindestens eine Referenz pro Los vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft aufzuführen und zu beschreiben, bei der vergleichbare Leistungen (Pkt. II.1.4 und II.2.4) innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht wurden.
Die Darstellung der Unternehmensreferenzen soll in Tabellenform erfolgen. Hierfür stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Die Darstellung der Unternehmensreferenzen soll in Tabellenform erfolgen. Hierfür stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Je Referenz sollten folgende Daten angegeben werden:
— Name und Adresse des Auftraggebers
— Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer des Ansprechpartners
— Ausführungszeitraum der erbrachten Leistung (Monat/Jahr)
— Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen
— Anzahl der verwalteten Teilnehmeranschlüsse
— Angabe der Systemverfügbarkeit
— Benennung und Beschreibung des Helpdesk inklusive Laufzeit unter expliziter Angabe der mit dem Kunden vereinbarten Wiederherstellungszeiten.
2. Es sind pro Los mindestens 2 Mitarbeiter des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft aufzuführen und zu benennen, welche/r für den Zeitraum der vertraglichen Dauer für die Erbringung der Leistung / Instandhaltung vorgesehen sind. Anzugeben ist dabei die berufliche Qualifikation anhand von persönlichen Referenzen (ggf. anonymisiert).
2. Es sind pro Los mindestens 2 Mitarbeiter des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft aufzuführen und zu benennen, welche/r für den Zeitraum der vertraglichen Dauer für die Erbringung der Leistung / Instandhaltung vorgesehen sind. Anzugeben ist dabei die berufliche Qualifikation anhand von persönlichen Referenzen (ggf. anonymisiert).
Die Darstellung der Referenz der Mitarbeiter soll in Tabellenform erfolgen.
Bei der Referenz sollen folgende Daten angegeben werden:
— Name des Mitarbeiters
— Anzahl der verwalteten Teilnehmeranschlüsse in diesem Projekt
— Zertifikat/e in Kopie.
Mindeststandards:
Für Los 1 BER
Zu 1.) Es ist mindestens eine Referenz vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft aufzuführen und zu beschreiben, bei der vergleichbare Leistungen (Pkt. II.1.4 und II.2.4ff) innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht wurden.
Bei der Referenz muss es sich um einen Auftrag gehandelt haben, bei dem
1.1. ein Zutrittskontrollsystem erfolgreich instandgehalten wurde/wird mit mindestens
a) 1 Managementsystem mit mindestens 350 Zutrittskontrollzentralen, 650 Türen und deren periphere Komponenten (Kartenleser, Magnetkontakte, Anzeige-Elemente, etc.)
b) mit Offline Schließung für nachgelagerte Bereiche (Büro, Lager, etc.)
c) bei denen das o.g. System mindestens 6 Monate gewartet und betriebsbereit und im produktiven Einsatz gehalten wurde
und
1.2. ein Helpdesk (Second- und Third-Level-Support)
d) mit einer Erreichbarkeit von 24/7 und
e) mit einer Wiederherstellungszeit von ≤ 8 Stunden
f) und einer Hotline in deutscher Sprache mit einer telefonischen Erreichbarkeit von 24/7
g) wurde / wird für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten geleistet.
Für LOS 2 TXL/SXF
a) 1 Managementsystem mit mindestens 80 Zutrittskontrollzentralen, 200 Türen und deren periphere Komponenten (Kartenleser, Magnetkontakte, Anzeige-Elemente, etc.)
Die Nichterfüllung einer dieser vorgenannten aufgeführten Mindestanforderungen PRO LOS führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Für Los 1 – BER
Zu 2.) Es gelten für die mindestens zwei benannten Mitarbeiter nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen:
2.a) Erfahrungen in der erfolgreichen Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungstätigkeiten von mindestens einem vergleichbaren Zutrittskontrollsystem innerhalb der letzten 5 Jahre mit
2.a.1) einem Managementsystem mit 350 Zutrittskontrollzentralen, 650 Türen und deren periphere Komponenten (Kartenleser, Magnetkontakte, Anzeige-Elemente, etc.) und
2.b) für die Dauer von mindestens 6 Monaten geleistet und
2.c) der Nachweis der Qualifizierung auf Primion Management Software und Hardwarekomponenten sowie die
2.d) Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Für Los 2 – TXL/SXF
Sofern PRO LOS einer dieser hier benannten Mitarbeiter eine der Mindestanforderungen (gem. 2.a, 2.b, 2.c und 2.d) nicht erfüllt, führt dies für den Bewerber/BWG zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der AG prüft pro Los bei den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise III.1.1 bis III.1.3
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der Mindestanforderungen
Stufe 3: Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber/BWG eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. Nur die geeigneten Bewerber werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber/BWG eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. Nur die geeigneten Bewerber werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
A) Das einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn Sicherheits-u. Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß §7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben.
b) Vorlage Betriebshaftpflichtversicherung bei Auftragsbeginn mit Deckung von mindestens EUR 5 Mio. für Personen-u. Sachschäden innerhalb des Sicherheitsbereiches, sonst mind. EUR 2 Mio. für Personen- u. Sachschäden. Sofern AN Fahrgenehmigung im Sicherheitsbereich zur Leistungserbringung benötigt, hat er Deckungssumme für Kfz-Haftpflichtversicherung in Höhe von 100 Mio. EUR vorzuhalten, bzw. abzuschließen.
b) Vorlage Betriebshaftpflichtversicherung bei Auftragsbeginn mit Deckung von mindestens EUR 5 Mio. für Personen-u. Sachschäden innerhalb des Sicherheitsbereiches, sonst mind. EUR 2 Mio. für Personen- u. Sachschäden. Sofern AN Fahrgenehmigung im Sicherheitsbereich zur Leistungserbringung benötigt, hat er Deckungssumme für Kfz-Haftpflichtversicherung in Höhe von 100 Mio. EUR vorzuhalten, bzw. abzuschließen.
c) Alle eingesetzten AN-Mitarbeiter müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
d) Mindestens zwei der einzusetzenden AN-Mitarbeiter müssen Erfahrungen in der erfolgreichen Durchführung von Instandhaltungstätigkeiten von mindestens einem vergleichbaren Zutrittskontrollsystem (gemäß III.1.3 Punkt 1.1-1.2) innerhalb der letzten 5 Jahre haben u. für die Dauer von mindestens 6 Monaten geleistet haben.
d) Mindestens zwei der einzusetzenden AN-Mitarbeiter müssen Erfahrungen in der erfolgreichen Durchführung von Instandhaltungstätigkeiten von mindestens einem vergleichbaren Zutrittskontrollsystem (gemäß III.1.3 Punkt 1.1-1.2) innerhalb der letzten 5 Jahre haben u. für die Dauer von mindestens 6 Monaten geleistet haben.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB u. der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben – *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben – *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen
2)
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA-2017-088 Los XY an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 24.07.2017, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA-2017-088 Los XY an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 24.07.2017, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3)
Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA unterzeichnet ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BWG o. dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BWG beizufügen.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA unterzeichnet ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BWG o. dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BWG beizufügen.
4)
Die TNA u. deren Anlagen sind dreifach (ein Original, 2 Kopien) in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2017-088 Los XY auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der TNA eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem TNA zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax o. in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Hierzu ist das auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu verwenden.
Die TNA u. deren Anlagen sind dreifach (ein Original, 2 Kopien) in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2017-088 Los XY auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der TNA eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem TNA zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax o. in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Hierzu ist das auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu verwenden.
5)
Dem TNA sind zudem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften u. virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des TNA versichert der Bewerber bzw. die BWG, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich u. mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
Dem TNA sind zudem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften u. virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des TNA versichert der Bewerber bzw. die BWG, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich u. mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
6)Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen o. weiteren Unterlagen zu verlangen.
7)Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
8)
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
9)
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt u. verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
10)
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig o. verändert wiedergegeben wird.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig o. verändert wiedergegeben wird.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1617📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
3.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4.
Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5.
Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.