Die BITMARCK Unternehmensgruppe ist der größte Full-Service-Dienstleister im IT-Markt der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie entwickeln Softwareprodukte, betreiben Rechenzentren und bieten den Krankenkassen individuelle Beratungs- und Serviceleistungen im IT-Umfeld an. Die Auftraggeber haben sich entschlossen, die IT-Arbeitsplatzausstattung der Mitarbeiter der BITMARCK Unternehmensgruppe zu vereineinheitlichen und aus dem Grund ein europaweites Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Kauf von Hardware nach den Vorgaben der Vergabeverordnung (VgV) durchzuführen. Die Ausschreibung besteht aus insgesamt 3 Losen: Los 1 „Notebooks“, Los 2 „Fat-Clients“, Los 3 „Monitore“ Ziel dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Rahmenverträgen mit einem Bieter pro Los. Die Bieter müssen für den Rahmenvertrag konkrete Produkte auf alle abgefragten Produktkategorien anbieten. Diese / die entsprechende Nachfolgemodelle werden über einen Zeitraum von mind. 4 Jahren angeboten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-12-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Referenznummer: BM2017024ITAPBM
Kurze Beschreibung:
Die BITMARCK Unternehmensgruppe ist der größte Full-Service-Dienstleister im IT-Markt der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie entwickeln Softwareprodukte, betreiben Rechenzentren und bieten den Krankenkassen individuelle Beratungs- und Serviceleistungen im IT-Umfeld an. Die Auftraggeber haben sich entschlossen, die IT-Arbeitsplatzausstattung der Mitarbeiter der BITMARCK Unternehmensgruppe zu vereineinheitlichen und aus dem Grund ein europaweites Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Kauf von Hardware nach den Vorgaben der Vergabeverordnung (VgV) durchzuführen. Die Ausschreibung besteht aus insgesamt 3 Losen: Los 1 „Notebooks“, Los 2 „Fat-Clients“, Los 3 „Monitore“ Ziel dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Rahmenverträgen mit einem Bieter pro Los. Die Bieter müssen für den Rahmenvertrag konkrete Produkte auf alle abgefragten Produktkategorien anbieten. Diese / die entsprechende Nachfolgemodelle werden über einen Zeitraum von mind. 4 Jahren angeboten.
Die BITMARCK Unternehmensgruppe ist der größte Full-Service-Dienstleister im IT-Markt der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie entwickeln Softwareprodukte, betreiben Rechenzentren und bieten den Krankenkassen individuelle Beratungs- und Serviceleistungen im IT-Umfeld an. Die Auftraggeber haben sich entschlossen, die IT-Arbeitsplatzausstattung der Mitarbeiter der BITMARCK Unternehmensgruppe zu vereineinheitlichen und aus dem Grund ein europaweites Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Kauf von Hardware nach den Vorgaben der Vergabeverordnung (VgV) durchzuführen. Die Ausschreibung besteht aus insgesamt 3 Losen: Los 1 „Notebooks“, Los 2 „Fat-Clients“, Los 3 „Monitore“ Ziel dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Rahmenverträgen mit einem Bieter pro Los. Die Bieter müssen für den Rahmenvertrag konkrete Produkte auf alle abgefragten Produktkategorien anbieten. Diese / die entsprechende Nachfolgemodelle werden über einen Zeitraum von mind. 4 Jahren angeboten.
1. Der Auftraggeber vergibt den Auftrag im Wege eines Offenen Verfahrens nach VgV.
2. An einer Angebotsabgabe interessierte Unternehmen müssen die Vergabeunterlagen herunterladen. Diese stehen auf der Seite (https://www.bitmarck.de/unternehmen/ausschreibungen/eu-weite-ausschreibungen/) allen Bietern zur Verfügung.
3. Erst auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen haben die Bieter ihre Angebote zu erstellen und gemeinsam mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen fristgerecht einzureichen.
4. Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass Verhandlungen über den Preis und/oder die Angebotsbedingungen verfahrensbedingt nicht geführt werden dürfen. Nachträgliche Änderungen der Angebote sind ebenfalls nicht zulässig.
5. Nähere Hinweise zum Verfahren werden in den Vergabeunterlagen bekannt gegeben.
6. Fragen der Bieter sind ausschließlich – schriftlich (per Mail oder Fax genügt) – an die unter I.1. genannte Kontaktstelle (per Mail: zam@bitmarck.de) zu richten.
7. Während der Angebotsfrist sind zwei Fragerunden vorgesehen. Die Einreichungsfrist der Fragerunden endet wie folgt:
— Ende der Einreichungsfrist der Fragerunde Nr. 1: 19.12.2017, 13 Uhr.
— Ende der Einreichungsfrist der Fragerunde Nr. 2: 08.01.2018, 13 Uhr.
Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die erst nach dem Ablauf der 2. Einreichungsfrist eingehen, nicht mehr vor der Abgabefrist der Angebote zu beantworten, wenn eine rechtzeitige Klärung und Beantwortung der Bieterfragen gegenüber den Bietern im Sinne der vergaberechtlichen Vorschriften nicht mehr sichergestellt werden kann.
8. Auskünfte, Antworten zu Bieterfragen, Änderungen sowie jegliche Mitteilungen im laufenden Vergabeverfahren werden anonymisiert und neutralisiert gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist allen Bietern zur Verfügung gestellt. Sämtliche Angaben werden entsprechend den Erfordernissen der e-Vergabe mittels elektronischer Informations- und Kommunikationsmitteltransparent den Bietern mitgeteilt und auf der Webseite (https://www.bitmarck.de/unternehmen/ausschreibungen/eu-weite-ausschreibungen/), über die die Vergabeunterlagen heruntergeladen wurden, zu dem entsprechenden Verfahren eingestellt. Bieter sind dazu verpflichtet, sich regelmäßig über diese Plattform (www.bitmarck.de), letztmalig mindestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind.
9. Der Auftraggeber bietet allen Interessenten an, sie über neu eingestellte Informationen auf der Website per E-Mail zu informieren. Sofern der Interessent von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, muss er eine E-Mail an zam@bitmarck.de unter Angabe der Verfahrensnummer und des Verfahrensnamen mit dem Wunsch senden, darüber informiert zu werden, wenn neue Informationen zu dem genannten Verfahren auf der o.g. Internetseite eingestellt wurden. Der Auftraggeber weist jedoch darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um diejenige Information handelt, dass Inhalte eingestellt wurden. Die Inhalte selbst (Informationen und Dokumente) werden nicht per E-Mail versandt. Der Bieter muss sich die neuen Informationen weiterhin selber über die Internetseite abholen und ist verpflichtet, sich regelmäßig, letztmalig sechs Tage vor Angebotsfristende, zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind.
3. Erst auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen haben die Bieter ihre Angebote zu erstellen und gemeinsam mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen fristgerecht einzureichen.
4. Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass Verhandlungen über den Preis und/oder die Angebotsbedingungen verfahrensbedingt nicht geführt werden dürfen. Nachträgliche Änderungen der Angebote sind ebenfalls nicht zulässig.
5. Nähere Hinweise zum Verfahren werden in den Vergabeunterlagen bekannt gegeben.
6. Fragen der Bieter sind ausschließlich – schriftlich (per Mail oder Fax genügt) – an die unter I.1. genannte Kontaktstelle (per Mail: zam@bitmarck.de) zu richten.
7. Während der Angebotsfrist sind zwei Fragerunden vorgesehen. Die Einreichungsfrist der Fragerunden endet wie folgt:
— Ende der Einreichungsfrist der Fragerunde Nr. 1: 19.12.2017, 13 Uhr.
— Ende der Einreichungsfrist der Fragerunde Nr. 2: 08.01.2018, 13 Uhr.
Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die erst nach dem Ablauf der 2. Einreichungsfrist eingehen, nicht mehr vor der Abgabefrist der Angebote zu beantworten, wenn eine rechtzeitige Klärung und Beantwortung der Bieterfragen gegenüber den Bietern im Sinne der vergaberechtlichen Vorschriften nicht mehr sichergestellt werden kann.
8. Auskünfte, Antworten zu Bieterfragen, Änderungen sowie jegliche Mitteilungen im laufenden Vergabeverfahren werden anonymisiert und neutralisiert gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist allen Bietern zur Verfügung gestellt. Sämtliche Angaben werden entsprechend den Erfordernissen der e-Vergabe mittels elektronischer Informations- und Kommunikationsmitteltransparent den Bietern mitgeteilt und auf der Webseite (https://www.bitmarck.de/unternehmen/ausschreibungen/eu-weite-ausschreibungen/), über die die Vergabeunterlagen heruntergeladen wurden, zu dem entsprechenden Verfahren eingestellt. Bieter sind dazu verpflichtet, sich regelmäßig über diese Plattform (www.bitmarck.de), letztmalig mindestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind.
9. Der Auftraggeber bietet allen Interessenten an, sie über neu eingestellte Informationen auf der Website per E-Mail zu informieren. Sofern der Interessent von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, muss er eine E-Mail an zam@bitmarck.de unter Angabe der Verfahrensnummer und des Verfahrensnamen mit dem Wunsch senden, darüber informiert zu werden, wenn neue Informationen zu dem genannten Verfahren auf der o.g. Internetseite eingestellt wurden. Der Auftraggeber weist jedoch darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um diejenige Information handelt, dass Inhalte eingestellt wurden. Die Inhalte selbst (Informationen und Dokumente) werden nicht per E-Mail versandt. Der Bieter muss sich die neuen Informationen weiterhin selber über die Internetseite abholen und ist verpflichtet, sich regelmäßig, letztmalig sechs Tage vor Angebotsfristende, zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Notebooks.
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Mit Los 1 „Notebooks“ möchte der Auftraggeber folgende Produkte beschaffen:
— Notebooks 13-14 Zoll einschl. Dockingstation und optionaler Service über 4 Jahre,
— Notebooks 15,5 Zoll einschl. Dockingstation und optionaler Service über 4 Jahre.
Die Bieter müssen für den Rahmenvertrag konkrete Produkte (siehe Preisblatt je Los) auf alle abgefragten Produktkategorien gem. Leistungsbeschreibung anbieten. Diese bzw. etwaige Nachfolgemodelle sind über einen Zeitraum von mind. 4 Jahren anzubieten. Der Auftraggeber garantiert eine Mindestabnahme von einer bestimmten Anzahl an Geräten. Die geschätzte Gesamtabnahme für das jeweilige Los dient als Richtwert für das voraussichtliche Gesamtvolumen des Loses.
Die Bieter müssen für den Rahmenvertrag konkrete Produkte (siehe Preisblatt je Los) auf alle abgefragten Produktkategorien gem. Leistungsbeschreibung anbieten. Diese bzw. etwaige Nachfolgemodelle sind über einen Zeitraum von mind. 4 Jahren anzubieten. Der Auftraggeber garantiert eine Mindestabnahme von einer bestimmten Anzahl an Geräten. Die geschätzte Gesamtabnahme für das jeweilige Los dient als Richtwert für das voraussichtliche Gesamtvolumen des Loses.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch maximal zweimal um jeweils 12 Monate, wenn sich nicht zuvor gekündigt wird.
Bezeichnung des Loses: Fat-Clients.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Mit Los 2 „Fat-Clients“ möchte der Auftraggeber folgende Produkte beschaffen:
— Fat-Clients Miditower einschl. optionaler Service über 3 Jahre,
— Fat-Clients Mintower einschl. optionaler Service über 3 Jahre.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch maximal zweimal um jeweils 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt wird.
Bezeichnung des Loses: Monitore.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Mit Los 3 ,,Monitore“ möchte der Auftraggeber folgende Produkte beschaffen:
— 24-Zoll Monitore einschl. optionaler Service über 4 Jahre.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die unter III.1.1) genannten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft gesondert durch Ausfüllen des I. Teils des Formulars 08_Eigenerklärung zur Eignung, das in den Vergabeunterlagen enthalten ist, nebst Vorlage der darin genannten Unterlagen und Nachweise zu erbringen. Das Formular 08 ist am Ende zu unterschreiben. Die Unterschrift gilt für sämtliche Angaben und Erklärungen in diesem Formular. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind zusätzlich ins Deutsche zu übersetzen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. §56 Abs 2 VgV bis zum Ablauf einer noch näher zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Die unter III.1.1) genannten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft gesondert durch Ausfüllen des I. Teils des Formulars 08_Eigenerklärung zur Eignung, das in den Vergabeunterlagen enthalten ist, nebst Vorlage der darin genannten Unterlagen und Nachweise zu erbringen. Das Formular 08 ist am Ende zu unterschreiben. Die Unterschrift gilt für sämtliche Angaben und Erklärungen in diesem Formular. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind zusätzlich ins Deutsche zu übersetzen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. §56 Abs 2 VgV bis zum Ablauf einer noch näher zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
1. Erklärung zu möglichen Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Angaben zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB enthält, inklusive der Bestätigung des Bieters des Mitglieds der Bietergemeinschaft, die Erklärung auch von anderen Unternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss vorzulegen. Von anderen Unternehmen, auf deren wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sich der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft in seinem Angebot zum Nachweis der Eignung beruft, ist die vorstehende Eigenerklärung gem. Formular 08_Eigenerklärung Grundeignung (Teil I) bereits mit dem Angebot einzureichen.
1. Erklärung zu möglichen Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Angaben zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB enthält, inklusive der Bestätigung des Bieters des Mitglieds der Bietergemeinschaft, die Erklärung auch von anderen Unternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss vorzulegen. Von anderen Unternehmen, auf deren wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sich der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft in seinem Angebot zum Nachweis der Eignung beruft, ist die vorstehende Eigenerklärung gem. Formular 08_Eigenerklärung Grundeignung (Teil I) bereits mit dem Angebot einzureichen.
2. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (Kopie genügt) bzw. Erklärung, dass das Unternehmen nicht eintragungspflichtig ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung des Angebotes nicht älter sein als 6 Monate.
2. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (Kopie genügt) bzw. Erklärung, dass das Unternehmen nicht eintragungspflichtig ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung des Angebotes nicht älter sein als 6 Monate.
3. Allgemeine Darstellung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft mit den jeweiligen Geschäftsbereichen und ggf. der vorgesehenen Nachunternehmen, auf deren Leistungsfähigkeit im Sinne einer Eignungsleihe sich das Mitglied der Bietergemeinschaft beruft. Die Unternehmensdarstellung muss mindestens die folgenden Aspekte beinhalten:
3. Allgemeine Darstellung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft mit den jeweiligen Geschäftsbereichen und ggf. der vorgesehenen Nachunternehmen, auf deren Leistungsfähigkeit im Sinne einer Eignungsleihe sich das Mitglied der Bietergemeinschaft beruft. Die Unternehmensdarstellung muss mindestens die folgenden Aspekte beinhalten:
— Allgemeine Daten und Fakten zum Unternehmen (bspw. Hauptsitz, Standort, Servicecenter und –strukturen, sofern vorhanden etc.),
— Geschäftsfelder und Darstellung der Unternehmenstätigkeiten,
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens der letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Die Beschreibung sollte max. 3 DIN A4 Seiten umfassen. Broschüren, Flyer oder andere Werbematerialien werden nicht berücksichtigt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die unter III.1.2) genannten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als solcher wie auch zum Teil durch das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert durch Ausfüllen des II. Teils des Formulars 08_Eigenerklärung zur Eignung, das in den Vergabeunterlagen enthalten ist, nebst Beifügung der darin genannten Nachweise zu erbringen. Das Formular 08 ist am Ende zu unterschreiben. Die Unterschrift gilt für sämtliche Angaben und Erklärungen in diesem Formular. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind zusätzlich ins Deutsche zu übersetzen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. §56 Abs 2 VgV bis zum Ablauf einer noch näher zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die unter III.1.2) genannten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als solcher wie auch zum Teil durch das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert durch Ausfüllen des II. Teils des Formulars 08_Eigenerklärung zur Eignung, das in den Vergabeunterlagen enthalten ist, nebst Beifügung der darin genannten Nachweise zu erbringen. Das Formular 08 ist am Ende zu unterschreiben. Die Unterschrift gilt für sämtliche Angaben und Erklärungen in diesem Formular. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind zusätzlich ins Deutsche zu übersetzen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. §56 Abs 2 VgV bis zum Ablauf einer noch näher zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1. Nachweis einer aktuellen, branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung, die eine Deckungssumme von mind. 1 000 000,- EUR pro Jahr und Schadensfall sowohl für Personen- als auch Sachschäden und mit einer angemessenen Deckung von Vermögensschäden beinhaltet (Kopie der Versicherungsbestätigung genügt) oder alternativ Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Inhalten unverzüglich abzuschließen. Bei Bietergemeinschaften genügt es, wenn der Nachweis oder die Erklärung von dieser als solcher erbracht wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Nachweis einer aktuellen, branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung, die eine Deckungssumme von mind. 1 000 000,- EUR pro Jahr und Schadensfall sowohl für Personen- als auch Sachschäden und mit einer angemessenen Deckung von Vermögensschäden beinhaltet (Kopie der Versicherungsbestätigung genügt) oder alternativ Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Inhalten unverzüglich abzuschließen. Bei Bietergemeinschaften genügt es, wenn der Nachweis oder die Erklärung von dieser als solcher erbracht wird.
2. Angabe des Gesamtumsatzes in Euro und Umsätze in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014, 2015, 2016). Sofern das Geschäftsjahr 2016 noch nicht abgeschlossen wurde, sind die Angaben für die Geschäftsjahre 2013, 2014 und 2015 zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften ist der Umsatz je Mitglied der Bietergemeinschaft anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Angabe des Gesamtumsatzes in Euro und Umsätze in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014, 2015, 2016). Sofern das Geschäftsjahr 2016 noch nicht abgeschlossen wurde, sind die Angaben für die Geschäftsjahre 2013, 2014 und 2015 zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften ist der Umsatz je Mitglied der Bietergemeinschaft anzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die unter III.1.3) genannten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als solcher durch Ausfüllen des III. Teils und des IV., V., VI. und/oder VII. Teils des Formulars 08_Eigenerklärung zur Eignung, das in den Vergabeunterlagen enthalten ist, nebst Beifügung der darin genannten Nachweise und Unterlagen zu erbringen. Das Formular 08 ist am Ende zu unterschreiben. Die Unterschrift gilt für sämtliche Angaben und Erklärungen in diesem Formular. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind zusätzlich ins Deutsche zu übersetzen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. §56 Abs 2 VgV bis zum Ablauf einer noch näher zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Die unter III.1.3) genannten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als solcher durch Ausfüllen des III. Teils und des IV., V., VI. und/oder VII. Teils des Formulars 08_Eigenerklärung zur Eignung, das in den Vergabeunterlagen enthalten ist, nebst Beifügung der darin genannten Nachweise und Unterlagen zu erbringen. Das Formular 08 ist am Ende zu unterschreiben. Die Unterschrift gilt für sämtliche Angaben und Erklärungen in diesem Formular. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind zusätzlich ins Deutsche zu übersetzen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. §56 Abs 2 VgV bis zum Ablauf einer noch näher zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
1. Nennung von mindestens 3 mit dem Auftragsgegenstand zum jeweiligen Los oder alle Lose, auf das/die sich der Bieter bewirbt, in Art und Umfang vergleichbaren Referenzprojekten. Zum Zwecke der Vergleichbarkeit sind mind. folgende Angaben zu erbringen:
1. Nennung von mindestens 3 mit dem Auftragsgegenstand zum jeweiligen Los oder alle Lose, auf das/die sich der Bieter bewirbt, in Art und Umfang vergleichbaren Referenzprojekten. Zum Zwecke der Vergleichbarkeit sind mind. folgende Angaben zu erbringen:
— Bezeichnung des Referenzobjektes,
— Auftraggeber (mit Angabe des Namens, der Anschrift und des Ansprechpartners mit den entsprechenden Kontaktdaten, Anschrift, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse),
— Branche des Referenzgebers (Bereich des deutschen Gesundheitswesens wünschenswert, sofern vorhanden),
— Inhaltlicher Umfang des Referenzauftrages (Art und Umfang, vergleichbar mit ausgeschriebenem Leistungsgegenstand für das jeweilige Los oder alle Lose, auf das/die sich der Bieter bewirbt),
— Leistungszeitraum (um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, berücksichtigt der Auftraggeber gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV Leistungen, die nicht älter als 5 Jahre sind. Das Projekt muss nicht zwingend abgeschlossen sein. Das Projekt darf nicht jünger als 12 Monate sein),
— Leistungszeitraum (um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, berücksichtigt der Auftraggeber gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV Leistungen, die nicht älter als 5 Jahre sind. Das Projekt muss nicht zwingend abgeschlossen sein. Das Projekt darf nicht jünger als 12 Monate sein),
— Auftragswert über die Laufzeit des Vertrages,
— Angabe, ob und in welchem Umfang (%) Subunternehmer eingesetzt wurden.
2. Angaben zum eigenen Qualitätsmanagement mit Angaben zum Vorliegen sowie zum Nachweis unternehmensbezogener Zertifizierungen (z.B. ISO 9001, ISO 27001, ITIL oder vergleichbar). Sofern ein Zertifikat vorhanden ist, genügt die Beifügung einer Kopie des Zertifikates. Falls kein Zertifikat vorhanden ist oder Sie ein vergleichbares Zertifikat angeben möchten, muss aus der Beschreibung das Qualitätsmanagement sowie die Vergleichbarkeit des vorhandenen Qualitätsmanagements zu einem mittels Zertifikat nach den o.g. Normen nachgewiesenen Qualitätsmanagements deutlich werden.
2. Angaben zum eigenen Qualitätsmanagement mit Angaben zum Vorliegen sowie zum Nachweis unternehmensbezogener Zertifizierungen (z.B. ISO 9001, ISO 27001, ITIL oder vergleichbar). Sofern ein Zertifikat vorhanden ist, genügt die Beifügung einer Kopie des Zertifikates. Falls kein Zertifikat vorhanden ist oder Sie ein vergleichbares Zertifikat angeben möchten, muss aus der Beschreibung das Qualitätsmanagement sowie die Vergleichbarkeit des vorhandenen Qualitätsmanagements zu einem mittels Zertifikat nach den o.g. Normen nachgewiesenen Qualitätsmanagements deutlich werden.
3. Erklärung, dass ein deutschsprachiger Support vorhanden ist.
4. Soweit sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft für den Nachweis der technischen und/oderberuflichen Leistungsfähigkeit auf im Sinne einer Eignungsleihe auf Nachweise von anderen Unternehmen beruft, sind die entsprechenden Teilleistungen und Name und Anschrift von anderen Unternehmen zu benennen (Formular 11_Erklärung zu Teilleistungen anderer Unternehmen); außerdem ist das Formular von diesen anderen Unternehmen ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Angebot einzureichen. Zugleich ist für das jeweilige andere Unternehmen in diesem Fall gesondert das Formular 08_Eigenerklärung zur Eignung sowie das Formular 09_Verpflichtungserklärung zum Mindestlohngesetz beizufügen.
4. Soweit sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft für den Nachweis der technischen und/oderberuflichen Leistungsfähigkeit auf im Sinne einer Eignungsleihe auf Nachweise von anderen Unternehmen beruft, sind die entsprechenden Teilleistungen und Name und Anschrift von anderen Unternehmen zu benennen (Formular 11_Erklärung zu Teilleistungen anderer Unternehmen); außerdem ist das Formular von diesen anderen Unternehmen ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Angebot einzureichen. Zugleich ist für das jeweilige andere Unternehmen in diesem Fall gesondert das Formular 08_Eigenerklärung zur Eignung sowie das Formular 09_Verpflichtungserklärung zum Mindestlohngesetz beizufügen.
Verfahren
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Der Austauschzyklus bestimmter Produkte dieser Rahmenvereinbarung ist länger als 4 Jahre. Um eine einheitliche Infrastruktur herstellen zu können, ist es daher ggf. notwendig, die gleichen ausgeschriebenen Produkte auch nach einem Zeitraum von 4 Jahren noch einzukaufen.
Der Austauschzyklus bestimmter Produkte dieser Rahmenvereinbarung ist länger als 4 Jahre. Um eine einheitliche Infrastruktur herstellen zu können, ist es daher ggf. notwendig, die gleichen ausgeschriebenen Produkte auch nach einem Zeitraum von 4 Jahren noch einzukaufen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:15
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: BITMARCK Service GmbH
BITMARCK Software GmbH
Postanschrift: Paul-Klinger-Str. 15
Name des öffentlichen Auftraggebers: BITMARCK Beratung GmbH
Postanschrift: Putzbrunner Str. 93
Postort: München
Postleitzahl: 81729
Name des öffentlichen Auftraggebers: BITMARCK Technik GmbH
Postanschrift: Hammerbrookstr. 38
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Name des öffentlichen Auftraggebers: BITMARCK Vertriebs- und Projekt GmbH
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Arbeitsgemeinschaften nach SGB als Gesellschaften mit beschränkter Haftung, deren Gesellschafter Krankenkassen und deren Verbände sind
Kontakt
Kontaktperson: BITMARCK Holding GmbH, Abteilung Ausschreibung, Kruppstr. 64, 45145 Essen
Dokumente URL: https://www.bitmarck.de/unternehmen/ausschreibungen/eu-weite-ausschreibungen/🌏
Kontaktperson: Abteilung Ausschreibung
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Der Auftraggeber vergibt den Auftrag im Wege eines Offenen Verfahrens nach VgV.
3. Erst auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen haben die Bieter ihre Angebote zu erstellen und gemeinsam mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen fristgerecht einzureichen.
4. Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass Verhandlungen über den Preis und/oder die Angebotsbedingungen verfahrensbedingt nicht geführt werden dürfen. Nachträgliche Änderungen der Angebote sind ebenfalls nicht zulässig.
5. Nähere Hinweise zum Verfahren werden in den Vergabeunterlagen bekannt gegeben.
6. Fragen der Bieter sind ausschließlich – schriftlich (per Mail oder Fax genügt) – an die unter I.1. genannte Kontaktstelle (per Mail: zam@bitmarck.de) zu richten.
7. Während der Angebotsfrist sind zwei Fragerunden vorgesehen. Die Einreichungsfrist der Fragerunden endet wie folgt:
— Ende der Einreichungsfrist der Fragerunde Nr.…
… 1: 19.12.2017, 13 Uhr.
… 2: 08.01.2018, 13 Uhr.
Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die erst nach dem Ablauf der 2. Einreichungsfrist eingehen, nicht mehr vor der Abgabefrist der Angebote zu beantworten, wenn eine rechtzeitige Klärung und Beantwortung der Bieterfragen gegenüber den Bietern im Sinne der vergaberechtlichen Vorschriften nicht mehr sichergestellt werden kann.
Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die erst nach dem Ablauf der 2. Einreichungsfrist eingehen, nicht mehr vor der Abgabefrist der Angebote zu beantworten, wenn eine rechtzeitige Klärung und Beantwortung der Bieterfragen gegenüber den Bietern im Sinne der vergaberechtlichen Vorschriften nicht mehr sichergestellt werden kann.
8. Auskünfte, Antworten zu Bieterfragen, Änderungen sowie jegliche Mitteilungen im laufenden Vergabeverfahren werden anonymisiert und neutralisiert gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist allen Bietern zur Verfügung gestellt. Sämtliche Angaben werden entsprechend den Erfordernissen der e-Vergabe mittels elektronischer Informations- und Kommunikationsmitteltransparent den Bietern mitgeteilt und auf der Webseite (https://www.bitmarck.de/unternehmen/ausschreibungen/eu-weite-ausschreibungen/), über die die Vergabeunterlagen heruntergeladen wurden, zu dem entsprechenden Verfahren eingestellt. Bieter sind dazu verpflichtet, sich regelmäßig über diese Plattform (www.bitmarck.de), letztmalig mindestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind.
8. Auskünfte, Antworten zu Bieterfragen, Änderungen sowie jegliche Mitteilungen im laufenden Vergabeverfahren werden anonymisiert und neutralisiert gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist allen Bietern zur Verfügung gestellt. Sämtliche Angaben werden entsprechend den Erfordernissen der e-Vergabe mittels elektronischer Informations- und Kommunikationsmitteltransparent den Bietern mitgeteilt und auf der Webseite (https://www.bitmarck.de/unternehmen/ausschreibungen/eu-weite-ausschreibungen/), über die die Vergabeunterlagen heruntergeladen wurden, zu dem entsprechenden Verfahren eingestellt. Bieter sind dazu verpflichtet, sich regelmäßig über diese Plattform (www.bitmarck.de), letztmalig mindestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind.
9. Der Auftraggeber bietet allen Interessenten an, sie über neu eingestellte Informationen auf der Website per E-Mail zu informieren. Sofern der Interessent von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, muss er eine E-Mail an zam@bitmarck.de unter Angabe der Verfahrensnummer und des Verfahrensnamen mit dem Wunsch senden, darüber informiert zu werden, wenn neue Informationen zu dem genannten Verfahren auf der o.g. Internetseite eingestellt wurden. Der Auftraggeber weist jedoch darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um diejenige Information handelt, dass Inhalte eingestellt wurden. Die Inhalte selbst (Informationen und Dokumente) werden nicht per E-Mail versandt. Der Bieter muss sich die neuen Informationen weiterhin selber über die Internetseite abholen und ist verpflichtet, sich regelmäßig, letztmalig sechs Tage vor Angebotsfristende, zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind.
9. Der Auftraggeber bietet allen Interessenten an, sie über neu eingestellte Informationen auf der Website per E-Mail zu informieren. Sofern der Interessent von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, muss er eine E-Mail an zam@bitmarck.de unter Angabe der Verfahrensnummer und des Verfahrensnamen mit dem Wunsch senden, darüber informiert zu werden, wenn neue Informationen zu dem genannten Verfahren auf der o.g. Internetseite eingestellt wurden. Der Auftraggeber weist jedoch darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um diejenige Information handelt, dass Inhalte eingestellt wurden. Die Inhalte selbst (Informationen und Dokumente) werden nicht per E-Mail versandt. Der Bieter muss sich die neuen Informationen weiterhin selber über die Internetseite abholen und ist verpflichtet, sich regelmäßig, letztmalig sechs Tage vor Angebotsfristende, zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs.3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 234-485660 (2017-12-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Notebooks
Monitore
Kurze Beschreibung: Mit Los 3 „Monitore“ möchte der Auftraggeber folgende Produkte beschaffen:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Quelle: OJS 2018/S 082-183778 (2018-04-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bitmarck Unternehmensgruppe ist der größte Full-Service-Dienstleister im IT-Markt der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie entwickeln Softwareprodukte, betreiben Rechenzentren und bieten den Krankenkassen individuelle Beratungs- und Serviceleistungen im IT-Umfeld an. Die Auftraggeber haben sich entschlossen, die IT-Arbeitsplatzausstattung der Mitarbeiter der Bitmarck Unternehmensgruppe zu vereineinheitlichen und aus dem Grund ein europaweites Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Kauf von Hardware nach den Vorgaben der Vergabeverordnung (VgV) durchzuführen. Die Ausschreibung besteht aus insgesamt 3 Losen:
Los 1 „Notebooks“,
Los 2 „Fat-Clients“,
Los 3 „Monitore“
Ziel dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Rahmenverträgen mit einem Bieter pro Los. Die Bieter müssen für den Rahmenvertrag konkrete Produkte auf alle abgefragten Produktkategorien anbieten. Diese/die entsprechende Nachfolgemodelle werden über einen Zeitraum von mind. 4 Jahren angeboten.
Die Bitmarck Unternehmensgruppe ist der größte Full-Service-Dienstleister im IT-Markt der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie entwickeln Softwareprodukte, betreiben Rechenzentren und bieten den Krankenkassen individuelle Beratungs- und Serviceleistungen im IT-Umfeld an. Die Auftraggeber haben sich entschlossen, die IT-Arbeitsplatzausstattung der Mitarbeiter der Bitmarck Unternehmensgruppe zu vereineinheitlichen und aus dem Grund ein europaweites Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Kauf von Hardware nach den Vorgaben der Vergabeverordnung (VgV) durchzuführen. Die Ausschreibung besteht aus insgesamt 3 Losen:
Los 1 „Notebooks“,
Los 2 „Fat-Clients“,
Los 3 „Monitore“
Ziel dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Rahmenverträgen mit einem Bieter pro Los. Die Bieter müssen für den Rahmenvertrag konkrete Produkte auf alle abgefragten Produktkategorien anbieten. Diese/die entsprechende Nachfolgemodelle werden über einen Zeitraum von mind. 4 Jahren angeboten.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bitmarck Holding GmbH
Die Bitmarck Unternehmensgruppe ist der größte Full-Service-Dienstleister im IT-Markt der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie entwickeln Softwareprodukte, betreiben Rechenzentren und bieten den Krankenkassen individuelle Beratungs- und Serviceleistungen im IT-Umfeld an. Die Auftraggeber haben sich entschlossen, die IT-Arbeitsplatzausstattung der Mitarbeiter der Bitmarck Unternehmensgruppe zu vereineinheitlichen und aus dem Grund ein europaweites Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Kauf von Hardware nach den Vorgaben der Vergabeverordnung (VgV) durchzuführen. Die Ausschreibung besteht aus insgesamt 3 Losen:
Die Bitmarck Unternehmensgruppe ist der größte Full-Service-Dienstleister im IT-Markt der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie entwickeln Softwareprodukte, betreiben Rechenzentren und bieten den Krankenkassen individuelle Beratungs- und Serviceleistungen im IT-Umfeld an. Die Auftraggeber haben sich entschlossen, die IT-Arbeitsplatzausstattung der Mitarbeiter der Bitmarck Unternehmensgruppe zu vereineinheitlichen und aus dem Grund ein europaweites Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Kauf von Hardware nach den Vorgaben der Vergabeverordnung (VgV) durchzuführen. Die Ausschreibung besteht aus insgesamt 3 Losen:
Los 1 „Notebooks“,
Los 2 „Fat-Clients“,
Los 3 „Monitore“
Ziel dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Rahmenverträgen mit einem Bieter pro Los. Die Bieter müssen für den Rahmenvertrag konkrete Produkte auf alle abgefragten Produktkategorien anbieten. Diese/die entsprechende Nachfolgemodelle werden über einen Zeitraum von mind. 4 Jahren angeboten.
Ziel dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Rahmenverträgen mit einem Bieter pro Los. Die Bieter müssen für den Rahmenvertrag konkrete Produkte auf alle abgefragten Produktkategorien anbieten. Diese/die entsprechende Nachfolgemodelle werden über einen Zeitraum von mind. 4 Jahren angeboten.
Bezeichnung des Loses: Fat-Clients
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-27 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bitmarck Service GmbH
Bitmarck Software GmbH
Bitmarck Beratung GmbH
Bitmarck Technik GmbH
Bitmarck Vertriebs- und Projekt GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Bitmarck Holding GmbH, Abteilung Ausschreibung, Kruppstr. 64, 45145 Essen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.