Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Büromaterial sowie Logistikleistungen

AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Geschäftsbedarf (Büroartikel) sowie zur Durchführung von Logistikleistungen für das Bestellen, Verwalten und Liefern von Papier, Umschlägen, Formularen und Reinigungsartikeln für die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen als Anlage 1 beigefügt. Die Lieferanschriften sind der Anlage 5 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-07-28 Auftragsbekanntmachung
2017-11-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-07-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bürobedarf
Referenznummer: 47/2017
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Geschäftsbedarf (Büroartikel) sowie zur Durchführung von Logistikleistungen für das Bestellen, Verwalten und Liefern von Papier, Umschlägen, Formularen und Reinigungsartikeln für die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen als Anlage 1 beigefügt. Die Lieferanschriften sind der Anlage 5 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bürobedarf 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.plus.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YRYYCYU 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-28 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-01 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 145-299005
ABl. S-Ausgabe: 145
Zusätzliche Informationen
Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Geschäftsbedarf (Büroartikel) sowie zur Durchführung von Logistikleistungen für das Bestellen, Verwalten und Liefern von Papier, Umschlägen, Formularen und Reinigungsartikeln für die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
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Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen als Anlage 1 beigefügt. Die Lieferanschriften sind der Anlage 5 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Lieferung von Geschäftsbedarf (Büroartikel) sowie die Durchführung von Logistikleistungen für das Bestellen, Verwalten und Liefern von Papier, Umschlägen, Formularen und Reinigungsartikeln für die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
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Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen als Anlage 1 beigefügt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 01067; Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 8 der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 9 der Vergabeunterlagen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Detaillierte Darstellung von mindestens 3 Referenzprojekten vergleichbarer Art und Größe innerhalb der letzten 3 Jahre, unter
o Bezeichnung des Auftraggebers (Name, Anschrift, Telefon),
o Benennung des Leistungszeitraums,
o Beschreibung der erbrachten Leistungen und
o Angabe des Rechnungswertes netto in EUR.
Für die Darstellung der Referenzprojekte ist die Anlage 10 der Vergabeunterlagen zu verwenden und entsprechend zu vervielfältigen.
Mindeststandards:
Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche mindestens eine Referenz vorweisen können, die eine Belieferung von mindestens 80 Kostenstellen unter elektronischer Auftragsannahme belegt.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-09-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Erfurt.
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Unternehmensbereich Corporate Governance, Geschäftsbereich Zentrale Vergabestelle, Herr Justitiar Moritz Weirauch
Internetadresse: www.plus.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YRYYCYU 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Die unter Punkt III. 1.1) der Bekanntmachung aufgeführte Eigenerklärung ist bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Die unter Punkt III. 1.2) und III. 1.3) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen.
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Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (http://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o. g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYYCYU.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „§134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat...
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§ 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oderder Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrenseinwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
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Quelle: OJS 2017/S 145-299005 (2017-07-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Geschäftsbedarf (Büroartikel) sowie zur Durchführung von Logistikleistungen für das Bestellen, Verwalten und Liefern von Papier, Umschlägen, Formularen und Reinigungsartikeln für die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die Lieferanschriften sind der Anlage 5 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 227-472735
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 145-299005
ABl. S-Ausgabe: 227
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYY9Q5.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Die Lieferanschriften sind der Anlage 5 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-10-06 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auf.
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Quelle: OJS 2017/S 227-472735 (2017-11-23)