Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Büromaterial

Polizeipräsidium Mittelfranken – SG V 2 Vergabestelle

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Büromaterial.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-01-19 Auftragsbekanntmachung
2017-03-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-01-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Büromaterial
Referenznummer: Az:5032-8014.17a02
Kurze Beschreibung: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Büromaterial.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Büromaterial 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mittelfranken 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Polizeipräsidium Mittelfranken – SG V 2 Vergabestelle
Postanschrift: Jakobsplatz 5
Postleitzahl: 90402
Postort: Nürnberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.bayern.de 🌏
E-Mail: pp-mfr.5032@polizei.bayern.de 📧
Telefon: +49 911-2112-4232 📞
Fax: +49 911-2112-4235 📠
URL der Dokumente: http://www.polizei.bayern.de/news/ausschreibung/aktuell/lieferung/index.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-19 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 016-025490
ABl. S-Ausgabe: 16

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 235 710 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 235 710 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag beginnt am 1.6.2017 und endet am 31.5.2019. Der Vertrag kann max. 2 Mal bis zum 31.5.2021 verlängert werden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis über die Eintragung ins Berufs- und Handelsregister;
2. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB;
3. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB;
4. Erklärung gem. § 125 GWB zur Selbstreinigung -falls zutreffend-;
5. Erklärung zu gewerblichen Schutzrechten;
6. Erklärung zur Akteneinsicht gem. § 165 GWB;
7. Erklärung zur Einhaltung von Mindestlohn.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung zum Gesamtumsatz;
2. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzliste von Auftraggebern, bei denen der Bieter vergleichbare Lieferungen/Leistungen (Lieferung von Büromaterial) in einer vergleichbaren Größenordnung (55 Dienststellen) erbringt oder erbracht hat.
2. Erklärung zum Unterauftragnehmer.
3. Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer gem. § 36 Abs. 1 VgV.
4. Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (§ 47 VgV) -falls zutreffend-.
5. Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft -falls zutreffend-.

Verfahren
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-02-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Polizeipräsidium Mittelfranken, SG V2 Vergabestelle
Internetadresse: www.polizei.bayern.de 🌏
Dokumente URL: http://www.polizei.bayern.de/news/ausschreibung/aktuell/lieferung/index.html 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981/531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981/531837 📠
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer gestellt werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Zuschlagserteilung gem. § 134 Abs. 1 GWB informiert.
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Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser einer fristgemäßen Rüge i. S. d. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abgeholfen hat, zulässig. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2017/S 016-025490 (2017-01-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-03-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 5032-8014.17a02
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Büromaterial für alle Dienststellen des Polizeipräsidiums Mittelfranken.
Gesamtwert des Auftrags: 251479.20 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 911-2112-4236 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 062-115865
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 016-025490
ABl. S-Ausgabe: 62

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Büromaterial für die Dienststellen des Polizeipräsidiums Mittelfranken.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-21 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer gestellt werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der genannten Vergabestelle rügen, bevor Sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Zuschlagserteilung gem. § 134 GWB informiert.
Mehr anzeigen
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abgeholfen hat, zulässig. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
Mehr anzeigen
§ 135 Abs.1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 062-115865 (2017-03-24)