Für die Veranstaltungsteilnehmer/innen und Mitarbeiter/innen der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. (KAS) werden für die Durchführung von Seminaren geeignete Tagungsstätten (Unterkunft, Verpflegung, Seminar-und Gruppenräume mit entsprechender technischer und medialer Ausstattung) benötigt.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Hotels und Tagungsstätten in Nordrhein-Westphalen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-30.
Auftragsbekanntmachung (2017-11-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Hotels
Referenznummer: 17-0705-05
Kurze Beschreibung:
“Für die Veranstaltungsteilnehmer/innen und Mitarbeiter/innen der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. (KAS) werden für die Durchführung von Seminaren geeignete...”
Kurze Beschreibung
Für die Veranstaltungsteilnehmer/innen und Mitarbeiter/innen der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. (KAS) werden für die Durchführung von Seminaren geeignete Tagungsstätten (Unterkunft, Verpflegung, Seminar-und Gruppenräume mit entsprechender technischer und medialer Ausstattung) benötigt.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Hotels📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Hotels📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.
Postanschrift: Rathausallee 12
Postleitzahl: 53757
Postort: Sankt Augustin
Kontakt
Internetadresse: http://www.kas.de🌏
E-Mail: ausschreibung@kas.de📧
Telefon: +49 30-269963228📞
Fax: +49 30-2699653228 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=179562🌏
“Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch zweimal um je 12 Monate, sofern diese nicht gekündigt wurde.”
Quelle: OJS 2017/S 232-484302 (2017-11-30)