Rahmenvertrag – Abschleppdienstleistungen

Stadt Dortmund – Vergabe- und Beschaffungszentrum

Für das Ordnungsamt der Stadt Dortmund werden Abschleppdienstleistungen ausgeschrieben.
Der abzuschließende Vertrag beginnt am 16.1.2018 und endet am 15.1.2022.
Es erfolgt eine Aufteilung des Stadtgebietes in 2 räumliche Lose.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-09-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-09-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeugabschleppdienste
Referenznummer: L390/17
Kurze Beschreibung:
Für das Ordnungsamt der Stadt Dortmund werden Abschleppdienstleistungen ausgeschrieben. Der abzuschließende Vertrag beginnt am 16.1.2018 und endet am 15.1.2022. Es erfolgt eine Aufteilung des Stadtgebietes in 2 räumliche Lose.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrzeugabschleppdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fahrzeugabschleppdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dortmund, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Dortmund – Vergabe- und Beschaffungszentrum
Postanschrift: Viktoriastraße 15
Postleitzahl: 44135
Postort: Dortmund
Kontakt
Internetadresse: http://www.dortmund.de 🌏
E-Mail: mreimertz@stadtdo.de 📧
Fax: +49 23150-22166 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPSYYFYLCM 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-05 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-09 📅
Datum des Beginns: 2018-01-16 📅
Datum des Endes: 2022-01-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 173-354558
ABl. S-Ausgabe: 173
Zusätzliche Informationen
Aktenzeichen: L390/17. Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“ vom 26.04.2005 – IR 12.2.2006-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden. Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW). Ferner sind die nach § 4, § 7 und § 8 TVgG NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen oder Nachweise abzugeben. Die nach dem TVgG NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen sollen möglichst bereits mit Angebotsabgabe eingereicht werden. Liegen diese dem Angebot nicht bei, werden die erforderlichen Nachweise und Erklärungen im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung innerhalb einer kurzen Frist entsprechend § 9 TVgG NRW angefordert. Werden die erforderlichen Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der festgelegten Frist rechtzeitig beim öffentlichen Auftraggeber vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Nähere Informationen sind in den Vergabeunterlagen enthalten. Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB abzugeben. Der Auftraggeber wird bei Dienstleistungen ab einer Auftragssumme von 25 000,00 EUR und bei Lieferleistungen ab 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Subunternehmer: Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen. Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben. Bei Bietergemeinschaft ist zusätzlich einzureichen: — Verzeichnis der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe der/-s bevollmächtigten Vertreters/-in; — Die Anforderungen können im Fall von Bietergemeinschaften von allen beteiligten Firmen bzw. bei der Beauftragung von Subunternehmen vom Bieter und seinem Unterauftragnehmern gemeinsam erfüllt werden. Folgende sonstige Unterlagen/Angaben sind vorzulegen: siehe Vergabeunterlagen, Bereitstellung der Unterlagen: Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (Zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nach-richten der Vergabestelle eingesehen werden). Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFYLCM.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für das Ordnungsamt der Stadt Dortmund werden Abschleppdienstleistungen ausgeschrieben.
Der abzuschließende Vertrag beginnt am 16.1.2018 und endet am 15.1.2022.
Es erfolgt eine Aufteilung des Stadtgebietes in 2 räumliche Lose.
Bezeichnung des Loses: Rahmenvertrag – Abschleppdienstleistungen
Losnummer: 1 – nördliches Los
2 – südliches Los

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister, z. B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die ausgeschriebene Dienstleistung in den letzten 3 Jahren.
— Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung entsprechend Nr. II. 2. der Besonderen Vertragsbedingungen
— Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eine Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, der Liefer- bzw. Erbringungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. In den letzten 3 Jahre müssen Abschleppleistungen mit einem Auftragsvolumen von mindestens 1 000 Fahrzeugen jährlich (nördliches Los) bzw. 2 000 Fahrzeugen jährlich (südliches Los) für öffentliche oder private Auftraggeber erbracht worden sein. Bei Angebotsabgabe für beide Lose gelten diese Anforderungen kumulativ.
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Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.
— Erklärung, aus der die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist
— Aufstellung der zur Verfügung stehenden Abschleppfahrzeuge mit Angaben zu Hersteller, Typ, Alter, Ausrüstung.
— es ist ein Mindestbestand von vier (nördliches Los) bzw. sechs (südliches Los) Abschleppwagen erforderlich;
— mindestens ein Fahrzeug (nördliches Los) bzw. 3 Fahrzeuge (südliches Los) müssen für Abschleppmaßnahmen an Örtlichkeiten mit beschränkten Rangier- und Wendemöglichkeiten geeignet sein;
— Bei Angebotsabgabe für beide Lose gelten diese Anforderungen kumulativ.
Für den Fall, dass die Fahrzeuge aktuell (noch) nicht zur Verfügung stehen, ist darzustellen und soweit möglich zu belegen, wie die Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns zur Verfügung gestellt werden können (Unterlagen über Miete/Kauf).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Dortmund.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPSYYFYLCM 🌏
Kontaktperson: Vergabe- und Beschaffungszentrum
E-Mail: g19_1-submission@stadtdo.de 📧
Land: Dortmund, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 2021.
Aktenzeichen: L390/17.
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“ vom 26.04.2005 – IR 12.2.2006-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Ferner sind die nach § 4, § 7 und § 8 TVgG NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen oder Nachweise abzugeben.
Die nach dem TVgG NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen sollen möglichst bereits mit Angebotsabgabe eingereicht werden. Liegen diese dem Angebot nicht bei, werden die erforderlichen Nachweise und Erklärungen im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung innerhalb einer kurzen Frist entsprechend § 9 TVgG NRW angefordert. Werden die erforderlichen Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der festgelegten Frist rechtzeitig beim öffentlichen Auftraggeber vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
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Nähere Informationen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB abzugeben.
Der Auftraggeber wird bei Dienstleistungen ab einer Auftragssumme von 25 000,00 EUR und bei Lieferleistungen ab 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
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Subunternehmer:
Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.
Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.
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Bei Bietergemeinschaft ist zusätzlich einzureichen:
— Verzeichnis der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe der/-s bevollmächtigten Vertreters/-in;
— Die Anforderungen können im Fall von Bietergemeinschaften von allen beteiligten Firmen bzw. bei der Beauftragung von Subunternehmen vom Bieter und seinem Unterauftragnehmern gemeinsam erfüllt werden.
Folgende sonstige Unterlagen/Angaben sind vorzulegen:
siehe Vergabeunterlagen,
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (Zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nach-richten der Vergabestelle eingesehen werden).
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Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFYLCM.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: MünsterAlbrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691 📞
Fax: +49 2514112165 📠
Internetadresse: www.bezreg-muenster.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
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Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
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Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: S. o.
Quelle: OJS 2017/S 173-354558 (2017-09-05)